Keine Macht den Multis?
Die Rolle transnationaler Konzerne in Entwicklungsländern
Menschenrechtsverletzungen, Hungerlöhne, Umweltzerstörung: Je dichter das Netz der Global Player auch in Entwicklungsländern, umso schärfer die Kritik an deren Geschäftsgebaren. Doch führen weder pauschale Abrechnung noch unternehmerische Alibiverpflichtungen weiter – freiwillige Initiativen müssen auf ein Fundament fester internationaler Regeln gestellt werden, die Unternehmen darin bestärken, nachhaltig zu handeln.
Angola: TotalElf führt Tiefbohrungen 200 Kilometer entfernt von der Küste durch. Die Öleinnahmen der Gemeinschaftsprojekte von TotalElf, ChevronTexaco und BP mit dem staatlichen Ölunternehmen Sonangol halten eine korrupte Regierung über Wasser, die losgelöst von den Bedürfnissen der lokalen Bevölkerung operiert, immer noch eine der ärmsten der Welt. 80 Prozent der Staatseinnahmen speisen sich aus der Ölproduktion und kommen nicht der Bevölkerung zugute, sondern der klientelistischen Maschinerie der Regierung – ein Zustand, den zivilgesellschaftliche Organisationen laut kritisieren.1 Mittelamerika: NGOs prangern Menschenrechtsverletzungen in der globalisierten Bekleidungsindustrie, unter anderem bei adidas-Zulieferern, an. Unter der Überschrift „Papier ist geduldig“ stellen die NGOs die Versprechen des adidas-Verhaltenskodex den realen Zuständen in den „maquilas“ in Honduras gegenüber.2 Asien: Die NGO Global Witness klagt öffentlich ein malaysisches Holzunternehmen an, das unter anderem in Kambodscha tätig ist und dort nach Meinung von Global Witness weder grundlegende Sozial- noch Umweltstandards beachtet.3
Drei Schnappschüsse aus drei Kontinenten, die unterschiedliche Facetten derselben Frage beleuchten: Welchen Regeln sollen international operierende Unternehmen in Entwicklungsländern folgen? Eine alte Debatte, die schon in der Kolonialzeit die British East India Company und die British South Africa Company beschäftigte. Anfang der siebziger Jahre brachte die Diskussion um einen verbindlichen Verhaltenskodex für multinationale Konzerne die Vereinten Nationen in Wallung. Nach dem Scheitern des Prestigeprojekts „Neue Weltwirtschaftsordnung“ wurde es für eine Weile ruhiger um die Frage nach der Verantwortung multinationaler Konzerne. Dies änderte sich seit Mitte der neunziger Jahre grundlegend: Die Globalisierungsdebatte hat die Verhaltensregeln für die Aktivitäten multinationaler Konzerne in Entwicklungsländern wieder ganz oben auf der internationalen Agenda platziert – gegenwärtig rund 70 000 multinationale Konzerne mit 700 000 Tochtergesellschaften sowie Millionen Zulieferern liefern reichlich Zündstoff für Auseinandersetzungen. Doch nach zehn Jahren fällt die Bilanz dieser neuen Debatte ernüchternd aus. Die drei vorherrschenden Ansätze, die wir in einem ersten Schritt diskutieren, greifen allesamt zu kurz. Weder pauschale Globalisierungskritik, die multinationale Unternehmen an die Kette legen will, weder ein Laisser-faire-Ansatz noch Unternehmensverantwortung nach Gutdünken im Sinne einer Corporate Social Responsibility (CSR) à la carte sind ausreichend. Demgegenüber skizzieren wir in einem zweiten Schritt einen multidimensionalen Ansatz, der verbindliche Regeln, freiwillige Initiativen, Anreize und Sanktionen kombiniert – abschließend werfen wir eine Reihe ungelöster Fragen auf, die Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft in den nächsten Jahren beantworten müssen.
Globalisierungskritiker: Multis an die Kette!
Die meisten Anhänger der ersten Schule – Globalisierungskritiker, die sich etwa im Weltsozialforum organisieren –, hängen dem Glaubenssatz an, dass das Wirken multinationaler Unternehmen generell schlecht sei: für Menschenrechte, für Umwelt- und Sozialstandards und für die Entwicklung im Allgemeinen, da Multis nur Inseln profitabler Produktion zu schlechten Bedingungen bildeten. Pauschale Globalisierungskritik jedoch, die multinationale Konzerne für nahezu alles Übel dieser Welt (insbesondere in Entwicklungsländern) verantwortlich macht, verliert einerseits aus dem Blick, dass multinationale Konzerne in vielen Fällen einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung leisten können und nicht notwendigerweise zu einem Race to the Bottom in Entwicklungsländern beitragen müssen. Andererseits übersieht die Kritik, dass in vielen Ländern nicht oder nicht allein die Rolle oder zu große Macht der multinationalen Konzerne, sondern ein schwacher oder korrupter Staat und kriminelle Eliten das Problem sind.4 Fundierte Kritik an den Fehltritten multinationaler Unternehmen ist für eine informierte öffentliche Diskussion von zentraler Bedeutung – hier erfüllen NGOs höchst wichtige Funktionen. Den Ikonen der Globalisierungskritik hingegen fällt wenig mehr ein als zu fordern, multinationale Unternehmen an die Kette zu legen – durch globale Regulierung im Geiste der in den siebziger Jahren geschmiedeten Pläne einer Neuen Weltwirtschaftsordnung.
Laisser-faire: Freie Fahrt für freie Unternehmen!
Die zweite Schule, die Anhänger eines Laisser-faire, basiert auf dem Glauben an die selbstregulierenden Segenskräfte des Marktes. Neben einem verkürzt verstandenen Adam Smith ist Milton Friedman der Kronzeuge der libertarians. Friedman formulierte im Jahre 1970: „The social responsibility of business is to increase its profits.“5 Für Friedman sind alle über die grundlegende Corporate Governance hinausgehenden Leitplanken für Unternehmen unzulässige Einschränkungen der unternehmerischen Freiheit und wohlfahrtsvernichtend – und damit (im Jargon der frühen siebziger Jahre) nichts anderes als eine Form von Sozialismus. 35 Jahre nach Milton Friedman hat jetzt der Economist diese Position (in nuancierter Form) in die Debatte um die Verantwortung von Unternehmen eingebracht.6 Doch ist diese Laisser-faire-Perspektive kurzsichtig – sowohl aus systemischer als auch aus individueller Unternehmensperspektive.
Aus systemischer Perspektive ist der Laisser-faire-Ansatz politisch nicht trag-fähig. John Ruggie hat im Anschluss an Karl Polanyis „The Great Transformation“ den Begriff des „eingebetteten Liberalismus“ geprägt.7 Ruggie argumentiert, dass eine liberale Wirtschaftsordnung nicht voraussetzunglos ist und ohne politische und gesellschaftliche Einbettung kollabiert – ein Beispiel ist der Untergang des Zeitalters der „viktorianischen Globalisierung“ mit dem Ersten Weltkrieg. Heute sind es weniger die Proteste der Antiglobalisierer auf den Straßen von Genua und Seattle denn die Kritik am Freihandel und der ökonomische Nationalismus, die deutlich machen, dass die Globalisierung, die nach dem Ende des Kalten Krieges zum Signum einer Epoche werden sollte, nicht voraussetzungloses Perpetuum mobile ist.8 Die Herausforderung der Einbettung der Globalisierung richtet sich hierbei auch und vor allem an multinationale Konzerne, die in ihren westlichen Heimatländern zunehmend als die „vaterlandslosen Gesellen“ des 21. Jahrhunderts wahrgenommen werden, die ihre Geschäfte gewissenlos und ohne Rücksicht auf Arbeitsplätze in den westlichen Staaten und auf Menschenrechts- und Um-weltstandards in den Entwicklungsländern abwickeln. Auch aus individueller Perspektive der Unternehmen stellt der Laisser-faire-Ansatz ein großes Risiko dar. Tatsache ist, dass multinationale Unternehmen als wirtschaft-liche und auch politische Schwergewichte wahrgenommen werden. „Große Macht bringt große Verantwortung mit sich“, ist die vorherrschende Meinung in der Öffentlichkeit, die vor Augen hat, dass die 200 größten Unternehmen ein Viertel des Bruttoinlandsprodukts der Welt ausmachen. So stellt auch Ian Davis, weltweit oberster McKinsey-Berater, heraus: „In many instances, a ,business of business is business‘ outlook has blinded companies to outcomes […] which often could have been anticipated.“9
CSR à la carte: Verantwortung nach Gutdünken
Als eine Abkehr vom Laisser-faire-Ansatz haben Unternehmen in den letzten Jahren verstärkt auf CSR gesetzt. Carly Fiorina etwa, damals noch gefeierte Vorstandsvorsitzende von Hewlett Packard, hielt 2001 eine Grundsatzrede, in der sie forderte: „We must remake our businesses to be far more active corporate citizens – creators not only of shareowner value, but also of social value, in ways that are systemic, and sustainable.“10 Salbungsvolle Worte wie die Fiorinas kennzeichnen viele Proklamationen zu CSR, das für viele zu dem Leitkonzept einer neuen Epoche verantwortlichen Unternehmertums werden soll. Die real existierende Welt der CSR allerdings ist allzu oft ein unklar definiertes Potpourri aus PR-Aktionen, glänzenden Broschüren zur Umwelt- und Sozialberichterstattung, philanthropischen Aktivitäten, Stakeholder-Dialogen und „Community Projects“. Sinnvolle und ernst gemeinte Initiativen wie Sozial- und Umweltaudits von Investitionsprojekten finden sich neben rein imagepflegenden Aktivitäten. Der gegenwärtig vorherrschende Ansatz einer CSR à la carte, die allein auf freiwillige Aktivitäten setzt, ist nicht nachhaltig.
Zum einen reichen die vier Treiber von CSR – Druck durch Mitarbeiter, Konsumenten, Aktivisten und Investoren – nicht aus, um eine breitenwirksame Umsetzung in der Unternehmungspraxis voranzubringen.11 Mitarbeitern in prekären Abhängigkeitsverhältnissen fehlt oft der Hebel, verantwortliches Handeln ihres Unternehmens einzuklagen. Für die weit überwiegende Mehrzahl der Konsumenten sind Preis, Leistung und Bequemlichkeit und nicht ethische Überlegungen für die Kaufentscheidung maßgeblich. Aktivisten können durch Anprangern von Missständen eine wichtige Rolle spielen, allerdings sind ihre Rolle, Aufmerksamkeitsspanne und Reichweite beschränkt. Für die meisten Business-Analysten und Investoren wiederum ist die Umwelt- und Sozialbilanz eines Unternehmens gegenwärtig kein zentraler Entscheidungsfaktor bei der Beurteilung von Unternehmen, die Investoren entscheidend beeinflußt.
Zum anderen vertragen sich Beliebigkeit und Glaubwürdigkeit nicht. Kurzfristig mögen CSR-Aktivitäten à la carte öffentlichkeitswirksame Erfolge verbuchen. Mittelfristig wird ein solcher Ansatz keine öffentliche Glaubwürdigkeit erzielen – sehr zum Schaden der Unternehmen, die es mit ihren Bemühungen ernst meinen, ihr Geschäft auch unter schwierigen Bedingungen nach hohen Umwelt-, Sozial- und Menschenrechtsstandards auszurichten, um einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung zu leisten. Viele Unternehmensvertreter und auch die International Chamber of Commerce sperren sich gegenwärtig gegen verbindliche internationale Grundregeln für multinationale Konzerne. Sie setzen allein auf die freie Selbstbindung von Unternehmen. Diese Sichtweise greift jedoch zu kurz, die „neue Unübersichtlichkeit“ durch die Proliferation unverbindlicher Instrumente ist kontraproduktiv. Beliebigkeit führt nicht zu Glaubwürdigkeit, sondern eher zum Verdacht, dass hinter der unverbindlichen Beliebigkeit Methode steckt.
Schluss mit der Beliebigkeit: Verbindliche internationale Regeln
Gefragt ist ein multidimensionaler Ansatz, der verbindliche Grundregeln, Anreize und freiwillige Initiativen verbindet. Die Umsetzung soll nach dem Prinzip der vertikalen und horizontalen Subsidiarität erfolgen:12 Vertikal durch ein Ineinandergreifen von Aktivitäten auf nationaler, regionaler (z.B. EU) und internationaler Ebene; horizontal durch eine Beteiligung von Staat, Wirtschaft und Zivilgesellschaft. Ein solcher multidimensionaler Ansatz beruht auf einem verbindlichen Kern sowohl auf nationaler wie internationaler Ebene. Der erste Grundpfeiler ist eine gute und schlagkräftige Regelsetzung auf nationaler Ebene. Der Aufbau nationaler Rechts- und Regulierungssysteme (die auch Anreize setzen können) ist eine zentrale Herausforderung gerade in Entwicklungsländern. Klar sollte sein, dass Regierungen die Hauptverantwortung für den Schutz und die Einhaltung von Menschenrechten tragen. Unternehmen können nicht allein oder hauptsächlich für die schlechte Menschenrechtslage in einem Land verantwortlich gemacht werden. Westliche Heimat-länder sollten dazu beitragen, Fehlverhalten von multinationalen Konzernen nicht noch durch steuerliche Vergünstigungen zu fördern, wie das etwa bis vor einigen Jahren in Deutschland mit Bestechungsgeldern der Fall war. Zudem sollten die Umwelt- und Sozialbilanz eines multinationalen Unternehmens bei der Entscheidung etwa über die Vergabe von öffentlichen Mitteln wie Hermes-Bürgschaften eine wichtige Rolle spielen. Auch sollten nationale und internationale Entwicklungsgeber (Regierungen, internationale Organisationen, Stiftungen) Unterstützung (Capacity-building) beim Aufbau nationaler Regelungssysteme leisten.
Gute nationale Regelsetzung ist zentral, sie allein reicht aber nicht aus in einer Welt, in der nicht alle Regierungen willens oder imstande sind, grund-legende Sozial- und Menschenrechtsstandards zu garantieren. Den zweiten Grundpfeiler muss somit ein internationales Regelgerüst bilden. Welcher Rahmen oder welches Forum für verbindliche internationale Regeln bieten sich an? Vorschläge, die WTO durch die Einführung von Sozial- und Umweltklauseln zu nutzen, würden die WTO unnötig überfordern – politisch und institutionell. Auch die OECD ist allein von ihrer eingeschränk-ten Mitgliedschaft her nicht das richtige Forum, um globale Grundregeln zu verhandeln. Gleichwohl bieten OECD-Leitlinien und das (gegenwärtig noch unterentwickelte) Ombudsmannsystem einen sinnvollen Anknüpfungspunkt. Allerdings bieten die Vereinten Nationen – bei allen bekannten Defiziten – einen besseren Ausgangspunkt für die Verhandlungen eines verbindlichen internationalen Rahmens. Die Arbeit des UN-Sonderbeauftragten John Ruggie, der 2007 den Abschlussbericht seines zweijährigen Mandats vorlegen wird und seine Position als die eines „prinzipientreuen Pragmatismus“ bezeichnet, kann hier wichtige Impulse liefern, die Staaten aufgreifen sollten.13 Hoffentlich kommt die UN-Debatte dabei aus der Sackgasse heraus, in die sie seit der Verabschiedung der UN Draft Norms im Jahre 2003 im Rahmen der Menschenrechtskommission geraten ist.
Es ist zu erwarten, dass die Forderung nach Entwicklung eines verbindlichen Regelungskerns zunehmend Auftrieb erhält – gerade von Seiten einiger Unternehmen, die es mit ihrer Verantwortung ernst meinen und stark von ihrer Reputation abhängig sind. Diese Unternehmen erkennen, dass ohne einen festeren Regelungskern und verbindliche Mittel zur Umsetzung gegen sie gerichtete Vorwürfe allein im öffentlichen Raum verhandelt werden, in dem es kein geregeltes Verfahren gibt und die Grenzen der Unternehmensverantwortung von NGOs und Kritikern definiert werden.14 Um dem zu begegnen, arbeiten etwa die elf an der „Business Leaders Initiative for Human Rights“ beteiligten Unternehmen an Instrumenten zur Umsetzung von Menschenrechtsstandards in Unternehmen. Jüngst forderte zudem ein Vertreter von DaimlerChrysler ein Mehr an verbindlichen Regelungen zur globalen Unternehmensverantwortung – mit dem Ziel, die Wettbewerbsgleichheit von Unternehmen zu verbessern und eine höhere Rechtssicherheit zu schaffen.15
Neben diesen beiden verbindlichen Grundpfeilern können sowohl Marktmechanismen als auch freiwillige Initiativen einen Beitrag leisten. Marktmechanismen kommt dabei eine besondere Bedeutung zu: Zertifizierungssysteme und Gütesiegel wie Rugmark oder das Forest Stewardship Council, der Emissionshandel oder erweiterte Erfordernisse für die Börsennotierung sind zentrale Instrumente, die es in Zukunft stärker zu nutzen gilt. Generell ist die Investorengemeinschaft ein wichtiger, bislang noch nicht ausreichend genutzter Hebel. Neben Investoren können auch Rückversicherer wie Swiss Re und Münchener Rück eine wichtige Rolle spielen, um Verhaltensänderungen bei Unternehmen auszulösen.16 Branchenspezifische Initiativen können ebenfalls eine wichtige Rolle spielen, etwa Responsible Care der Chemieindustrie oder die Zertifizierung durch den Kimberley Process in der Diamantenindustrie. Lernforen wie der Global Compact können zudem einen wichtigen Beitrag zum Best-practice-Austausch leisten. Die Umwelt- und Sozialberichterstattung von Unternehmen kann ebenfalls zur Transparenz beitragen. Hier stellt sich allerdings die Frage, inwieweit man die Informationen aus den vielen Hochglanz-Nachhaltigkeitsberichten auf Seiten von Politik, Investorengemeinschaft und Zivilgesellschaft sinnvoll verwerten kann und wie eine weitere Vereinheitlichung und Ausweitung der Sozial- und Umweltberichterstattung vorangetrieben werden kann.
Regierungen und internationale Organisationen sollten vor allem prinzipiengebundene freiwillige Ansätze stärken. Der falsche Weg ist der, welcher jüngst von der Europäischen Kommission mit der Gründung eines „Europäischen Bündnisses für CSR“ beschritten wurde. Wie die Kommission betont, ist die „Erklärung über die Unterstützung des Bündnisses nicht an formale Anforderungen gebunden und die Kommission wird keine Liste der Unternehmen führen, die es unterstützen“. Mit anderen Worten: Eine offizielle Mitgliedschaft oder gar gemeinsame Prinzipien und Werte wird es in dieser Show-Veranstaltung der Beliebigkeit nicht geben. Dies weist in die falsche Richtung. Gerade bei Initiativen, bei denen internationale Organisationen ihren Namen und ihr Logo einbringen, müssen Grundwerte und Grundprinzipien klar definiert sein. Dies beweist die Erfahrung des UN Global Compact, der in den ersten Jahren die Kritik eingesteckt hat, dass die UN ihr Logo an Firmen verkaufe, ohne Gegenleistungen einzufordern. Mittlerweile gibt es klare Regeln der Mitgliedschaft. Mitgliedsfirmen, die nicht über ihren Fortschritt bei der Umsetzung der zehn Kernprinzipien Bericht erstatten, werden öffentlich gelistet.
Das Ende von Business as Usual?
So klar die Bausteine eines multidimensionalen Ansatzes sind, so deutlich sind die Hindernisse bei ihrer Umsetzung: eingeschliffene Denkmuster, ideologische Grabenkämpfe, kurzfristige Überlegungen, mangelnder politischer Mut. Um so mehr tut ein „prinzipientreuer Pragmatismus“ Not, um nicht nur die Diskussion, sondern auch die Praxis in den nächsten Jahren entscheidende Schritte voranzubringen. Dies ist umso wichtiger, da es eine Reihe bislang ungelöster Fragen gibt: Wie kann man etwa verhindern, dass sich die beschränkten Ressourcen der kritischen Öffentlichkeit allein auf die Unternehmen konzentrieren, die sich öffentlich zu hohen Standards von Unternehmensverantwortung bekennen und damit jene Unternehmen aus dem Blick lassen, die ohne CSR-Proklamationen ihre schädlichen Geschäftspraktiken unbehelligt weiterführen? Wie soll man mit Unternehmen umgehen, die nicht oder kaum auf ihre Reputation achten und somit gegen öffentlichen Druck weitgehend immun sind? Wie kann man auch die zunehmende Zahl der Global Player erfassen, die – wie chinesische Ölfirmen oder die anfangs zitierten malaysischen Holzunternehmen – ihre Wurzeln in Entwicklungs- und Schwellenländern haben? Wie kann man verhindern, dass öffentlicher Druck westliche multinationale Konzerne aus problematischen Ländern vertreibt, nur damit ihr Platz von anderen Unternehmen eingenommen wird, die mit weit geringeren Standards operieren – wie etwa im Sudan, wo chinesische Ölfirmen die Felder westlicher Konzerne übernahmen?
All dies sind Fragen, die auch die Bundesregierung im Rahmen ihrer G-8--Präsidentschaft 2007 aufgreifen sollte. Sie kann dabei dringend nötige Impulse für die Debatte um die Rolle und Verantwortung multinationaler Konzerne in Entwicklungsländern liefern. Die gegenwärtige Situation erinnert an die Einschätzung Raymond Vernons, der vor fast 30 Jahren seine Analyse „Storm over the Multinationals“ mit folgendem Plädoyer beschloss: „Gegenwärtig lässt sich bei den Führungsspitzen aus Regierung und Unternehmen kaum die Bereitschaft erkennen, ernsthaft mit dem Aufbau eines tragfähigen internationalen Regelsystems zu beginnen. Doch die Zeit für konstruktive Beiträge ist noch nicht abgelaufen - und diese Führungsfiguren mögen sich noch überzeugen lassen, dass die gegenwärtigen Stränge nationaler und internationaler Politik zu einer Situation führen, die allen beteiligten Interessen Schaden zufügt.“17 Wann es zum nächsten „Sturm um die Multis“ kommt, ist Kaffeesatz-leserei. Sicher ist, dass Vernons Plädoyer Gültigkeit für die heutige Zeit hat. Die Zeichen stehen auf Sturm, was die Glaubwürdigkeit von multinationalen Konzernen angeht – und ebenso, was die Glaubwürdigkeit der vielbeschworenen „internationalen Gemeinschaft“ bei der Einhaltung der Millennium-Entwicklungsziele betrifft. Zwei schlagende Gründe, verlässliche und Vertrauen schaffende Regeln zu setzen und gleichzeitig das enorme Potenzial multinationaler Unternehmen bei der Gestaltung der Globalisierung und nachhaltiger Entwicklung fruchtbar zu machen. All dies verlangt die Fähigkeit von Politikern, Unternehmensführern und NGO-Aktivisten, über die nächste Wahl, den nächsten Vierteljahresbericht oder die nächste Kampagne hinauszudenken und Führungsverantwortung zu übernehmen. Business as usual ist keine tragfähige Option – für keinen der beteiligten Protagonisten, seien es Unternehmen, Regierungen, NGOs oder internationale Organisationen.
THORSTEN BENNER, geb. 1973, ist stellvertretender Direktor des Global Public Policy Institute (GPPi) in Berlin.
JAN MARTIN WITTE, geb. 1974, ist stellvertretender Direktor des Global Public Policy Institute (GPPi) in Berlin.
- 1John Reed: How low can they go?, Financial Times, 23.3.2005.
- 2Arbeit in Würde. Menschenrechtsverletzungen in der globalisierten Bekleidungsindustrie, Beilage zur TAZ, 30.3.2005.
- 3Globalisation with a Third World Face, The Economist, 7.4.2005.
- 4Vgl. Jean-François Bayart, Stephen Ellis und Beatrice Hibou: The Criminalization of the State in Africa, Oxford und Bloomington 2001.
- 5Milton Friedman: The Social Responsibility of Business, New York Times Magazine, 13.9.1970.
- 6Survey: The good company. A skeptical look at Corporate Social Responsibility, The Economist, 22.1.2005.
- 7John Ruggie: International regimes, transactions, and change. Embedded liberalism in the post-war economic order, International Organization, Bd. 36, Nr. 2, 1982, S. 379–415.
- 8Vgl. John Ruggie: Reconstituting the Global Public Domain. Issues, Actors, and Practices, European Journal of International Relations, Bd. 10, Jg. 4, 2004, S. 499–531.
- 9Ian Davis: The biggest contract, The Economist, 26.5.2005.
- 10Carly Fiorina: Technology, Business, and Our Way of Life: What’s Next? Speech, Minneapolis 26.9.2001, www.hp.com/hpinfo/execteam/speeches/fiorina/minnesota01.html.
- 11Vgl. David Vogel: The Market for Virtue. The Potential and Limits of Corporate Social Responsibility, Washington D.C. 2005.
- 12Vgl. Wolfgang H. Reinicke: Global Public Policy. Governing without Government?, Washington D.C. 1998, Kap. 2.
- 13Vgl. UN Economic and Social Council, Commission on Human Rights: Interim Report of the Special Representative of the Secretary-General on the issue of human rights and transnational corporations and other business enterprises, vorgelegt am 22. Februar 2006.
- 14Vgl. Daniel Litvin: Raising Human Rights Standards in the Private Sector, Foreign Policy, November/Dezember 2003, S. 68–72 sowie Klaus M. Leisinger: Reputation ist Kapital, DIE ZEIT, 13.7.2006.
- 15So Michael Inacker, der scheidende Leiter Politik und Außenbeziehungen von DaimlerChrysler, bei der Veranstaltung „Verantwortung neu denken – Unternehmen im Dialog“ in Berlin am 31.5.2006, http://csr-news.net/main/daimlerchrysler-ag- mehr-gesetzliche-regelungen-zur-globalen-unternehmensverantwortung/2006/06/07.
- 16Vgl. World Economic Forum: Mainstreaming Responsible Investment, Cologny 2005.
- 17Raymond Vernon: Storm over the Multinationals. Problems and Prospects, Foreign Affairs, Januar/Februar 1977, S. 243–262 (Übersetzung der Redaktion).
Internationale Politik 9, September 2006, S. 39-45