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01. März 2003

Grenzen der Erweiterung

Die Türkei ist ein Teil des „Projekts Europa“

n diesem zweiten „Debatten“-Beitrag zum EU-Beitritt der Türkei (der erste erschien in Internationale Politik, 2/2003) begründet der ehemalige Ständige Vertreter bei der EU, weshalb die Türkei – nach dem Grundsatz „pacta sunt servanda“ – als vollberechtigtes Mitglied in die Europäische Union aufgenommen werden muss. Die Frage des Zeitpunkts sollte zwar weiterhin diskutiert werden; eine Zurückweisung der Türkei durch die EU wäre aber ein falsches Signal.

Mit dem Beschluss des EU-Gipfels vom 12. und 13. Dezember 2002 in Kopenhagen, zehn vornehmlich mittel- und osteuropäische Staaten in die Europäische Union aufzunehmen, überwindet unser Kontinent endgültig die ihm als Folgen zweier Weltkriege, der Diktaturen Hitlers und Stalins sowie der Vereinbarungen von Jalta auferlegten Teilung. Weitere Beitritte zur EU, zunächst sämtlicher Staaten des Balkans, werden folgen. Geopolitische wie ökonomische, geographische wie geschichtlich-kulturelle Gründe und bereits gegebene Zusagen gebieten dies, sobald die Kandidaten ihrerseits die Beitrittskriterien erfüllen. Zur Vermeidung sonst drohender destabilisierender Entwicklungen stellt nach den im ehemaligen Jugoslawien gesammelten Erfahrungen vom Grundsatz her niemand mehr ernsthaft die Kandidaturen der zum Teil noch erhebliche Rückstände aufweisenden Balkan-Staaten in Frage.

Dabei wird auch hingenommen, dass sich unter ihnen solche mit mehrheitlich muslimischer Bevölkerung befinden. Die EU ist eben heute nicht mehr nur eine auf Integration ausgerichtete Gemeinschaft mit gemeinsamen Wertvorstellungen, sondern seit dem Zusammenbruch des sowjetischen Imperiums in verstärkter Weise zugleich eine Union von Staaten, der die Gewährleistung der Stabilität unseres Kontinents obliegt – sie ist zum „Stabilitätsanker“ Europas geworden.

Eine heftige Diskussion hat jedoch vor allem in Deutschland die Entscheidung des Kopenhagener Gipfels ausgelöst, der Türkei für 2004 eine konkrete Prüfung seitens der EU-Kommission mit dem Ziel zuzusichern, „baldmöglichst“ mit den Beitrittsverhandlungen zu beginnen. Diese verspätete Neuentdeckung der „türkischen Gefahr“, einer durch den türkischen Beitritt angeblich unmöglich werdenden weiteren europäischen Integration1 verwundert schon. Denn seit dem Assoziationsvertrag von Ankara mit der EWG aus dem Jahr 1963 hat die Türkei an der ihr zugesicherten Beitrittsperspektive festgehalten und sie nicht nur durch ständiges Insistieren, sondern auch über die seit 1996 gültige und inzwischen gut funktionierende Zollunion, über ihre 1999 vom Gipfel von Helsinki ausdrücklich bestätigte Kandidatur sowie durch in den letzten Jahren mit beachtlicher Entschlossenheit betriebene Reformschritte untermauert.

Bei ihren Bemühungen ist die Türkei in der Vergangenheit immer wieder auf widersprüchliches europäisches Verhalten gestoßen, das allerdings durch türkische Unzulänglichkeiten noch befördert wurde. Was Deutschland betrifft, so begann das Lavieren mit der Nichtumsetzung des Art. 36 des 12. Zusatzprotokolls zum Abkommen von Ankara, der türkischen Arbeitnehmern ab 1. Dezember 1986 das Recht auf Freizügigkeit einräumte. Der damalige Bundeskanzler Helmut Schmidt erklärte die Einhaltung dieser Verpflichtung angesichts von Arbeitslosigkeit und Integrationsproblemen für unmöglich.

Als Ausgleich für die vertragswidrigen Zuzugsbeschränkungen wurde der Türkei eine verstärkte Finanzhilfe zugesagt. Diese Zusage stand jedoch viele Jahre lang lediglich auf dem Papier, weil Griechenland seit seinem Beitritt ab 1980 jede finanzielle Unterstützung aus innenpolitischen Gründen und wegen der Streitigkeiten mit der Türkei um Ägäis und Zypern blockierte. Auch deutsche Abgeordnete des Europäischen Parlaments schlossen sich diesem Boykott wegen Verletzungen von Menschenrechten und der Kurdenfrage an. Erst seit dem Gipfel von Helsinki begannen die für die Entwicklung Anatoliens dringend benötigten Mittel endlich zu fließen.

Zu einem Tiefpunkt in den europäisch-türkischen wie in den deutsch-türkischen Beziehungen entwickelte sich der Gipfel von Luxemburg vom Dezember 1997. Zwar wurde dort wieder einmal festgestellt, „dass die Türkei für einen Beitritt zur EU in Frage kommt“, doch das Land wurde nicht in der Liste der Staaten aufgeführt, mit denen Beitrittsverhandlungen grundsätzlich aufgenommen werden sollten. Dies führte zu einem Eklat, der gefördert wurde durch Verlautbarungen, die christdemokratischen Gipfelmitglieder hätten anlässlich ihres Vorbereitungstreffens im Hinblick auf die Türkei den christlichen Charakter der Union unterstrichen. Von nun an verbreitete sich unter Türken der Eindruck, die Europäische Union verstehe sich als „christlicher Club“.

Wandel der griechischen Position

Ich erinnere mich an ein Gespräch anlässlich des Luxemburger Gipfels mit dem damaligen Staatsminister und heutigen Außenminister Griechenlands, Georgios Papandreou. Darin stellte dieser die aufschlussreiche Frage: „Was wird Deutschland tun, wenn es sich hinsichtlich der Türkei nicht mehr hinter Griechenland verstecken kann?“ Im weiteren Verlauf betonte Papandreou: „Wie seinerzeit zwischen Deutschland und Frankreich ist eine dauerhafte griechisch-türkische Aussöhnung nur unter dem Dach der EU vorstellbar.“

Papandreou hat sich seither bei aller Wahrung griechischer Interessen, etwa in der Zypern-Frage, in Wort2 und Tat an diese Einsicht gehalten. 1999 beim Gipfel in Helsinki und 2002 in Kopenhagen vertrat auch Griechenlands Ministerpräsident, Kostas Simitis, diese Linie. Gleichzeitig nahm die Türkei weit reichende Reformen in Angriff. Dabei zeigen Türken heute durchaus Verständnis, wenn ihnen verdeutlicht wird, dass ihr Land bei allen anerkennenswerten Fortschritten noch weitere Anstrengungen in wirtschaftlicher Hinsicht wie bei demokratischen Reformen und insbesondere bei deren konkreter Umsetzung zu unternehmen hat. Sie akzeptieren, dass die EU nicht nur eine Wirtschafts- und Stabilitäts-, sondern auch eine Wertegemeinschaft, eben eine Politische Union ist. Sie wehren sich aber dagegen, wenn diese sich ihnen gegenüber als ein seine Verpflichtungen hintergehender Club geriert, der Kultur und Glauben als Ausschlussgründe pflegt. Sie sehen sich deswegen gegenüber anderen Kandidaten diskriminiert.3 Gleichzeitig sind sie sich ihres Gewichts und ihrer Rechtsposition gegenüber der EU wohl bewusst. Man kann mit ihnen über die Frage des „wann“ und „wie“ eines Vollbeitritts noch reden, nicht aber mehr über das „ob“.

„Privilegierte Partnerschaft“ – eine Alternative?

In Kopenhagen haben sich die Staats- und Regierungschefs auf den nächstmöglichen Termin nach dem 2004 fälligen Prüfungsbericht der Kommission geeinigt. Besonders engagiert haben sich dabei die Mittelmeer-Anrainer der Union. Sie vor allem, dem Druck aus Nahost und Nordafrika direkt ausgesetzt, sehen die seit dem 11. September 2001 noch gewachsene strategische Schlüsselposition der Türkei sowie die negative Signalwirkung gegenüber dem Islam, die von einer Zurückweisung der einzigen säkularen muslimischen Demokratie in der Welt ausgehen würde. Sie wissen auch, dass der Zug für alternative Lösungen wie eine „Mitgliedschaft minus“ oder eine „Assoziation plus“4 längst abgefahren ist, denn eine  „privilegierte Partnerschaft“ besteht mit der Türkei seit Schaffung der Zollunion und reicht für sie genau so wenig wie für Polen und die anderen Kandidaten der Osterweiterung.

Als Dauerlösung könnte eine solche Partnerschaft dagegen auch nach einem türkischen EU-Beitritt beispielsweise noch mit Russland, der Ukraine, Georgien und Marokko ausgehandelt werden und dies jeweils in Verbindung mit enger politischer Kooperation und Freihandelsvereinbarungen. Denn diesen Staaten gegenüber gibt es bislang keine weitergehenden Verpflichtungen der EU. Gegenüber der Türkei dagegen, diesem wichtigen und verlässlichen NATO-Partner, besteht seit 1963 nun einmal eine rechtlich wie politisch verpflichtende und seither wiederholt bestätigte Beitrittsoption.

Pacta sunt servanda

Zum „europäischen Kulturerbe“ gehört der aus dem Römischen Recht stammende Grundsatz „pacta sunt servanda“. Wer ihn gegenüber der Türkei ignoriert, macht sich unglaubwürdig und schwächt die offizielle EU-Position, wonach die Türkei wie jeder andere Kandidat nur nach ausreichender Vorbereitung und Erfüllung der Kopenhagener Beitrittskriterien aufgenommen werden kann. Nur auf der Grundlage fundierten Vertrauens in den zugesicherten Kandidatenstatus könnte der Türkei angesichts der leidvollen Vorgeschichte ihres Annäherungsprozesses an die EU erforderlichenfalls weitere Geduld zugemutet werden. Sonst wird alles in einen Machtkampf ausarten, bei dem nicht nur die USA auf Seiten der Türkei als „strategischem Bollwerk“ von höchstem Wert stünden, sondern die EU selbst wie in der Irak-Krise gespalten zu werden drohte.

Der Vertrag von Ankara von 1963 wurde ausgehandelt, als die EWG und ihre damaligen sechs Mitgliedstaaten von ausgewiesenen „Christen“ wie Kommissionspräsident Walter Hallstein und Bundeskanzler Konrad Adenauer gelenkt wurden. Für sie war die Türkei ein selbstverständlich „europäischer“ Partner, dem man die Möglichkeit einer Vollmitgliedschaft nicht verweigern durfte.

Laut Artikel 28 des Vertrags „werden die Vertragsparteien die Möglichkeit eines Beitritts der Türkei zur Gemeinschaft prüfen“, sobald die Aussicht besteht, dass die Türkei die Verpflichtungen aus dem Vertrag vollständig übernimmt. Und Paragraf 4 der Präambel unterstreicht, dass die Hilfe der EWG „später den Beitritt der Türkei zur Gemeinschaft erleichtern soll“.

Es handelte sich hierbei um bindende und ganz bewusst erfolgte Festlegungen einer EWG, die schon damals auf das Ziel einer fortschreitenden Integration ausgerichtet war. Das machen die Ausführungen von Hallstein bei der Unterzeichnung deutlich:

„Wir sind heute Zeuge eines Ereignisses von großer politischer Bedeutung. Die Türkei gehört zu Europa. Das ist der tiefste Sinn dieses Vorgangs: Er ist, in denkbar zeitgemäßester Form, die Bestätigung einer Wahrheit, die mehr ist als ein abgekürzter Ausdruck einer geographischen Aussage oder einer geschichtlichen Feststellung, die für einige Jahrhunderte Gültigkeit hat. Die Türkei gehört zu Europa: Das ist … vor allem die Erinnerung an die gewaltige Persönlichkeit Atatürks, … an die von ihm bewirkte radikale Erneuerung des türkischen Staates in allen seinen Lebensäußerungen. Das Ereignis hat seinesgleichen nicht in der Geschichte der Ausstrahlung europäischer Kultur und Politik, ja wir fühlen hier eine Wesensverwandtschaft mit dem modernsten europäischen Geschehen. … Was ist daher natürlicher als dass sich Europa … und die Türkei in ihren Aktionen und Reaktionen identifizieren: militärisch, politisch und wirtschaftlich.

Die Türkei gehört zu Europa: das heißt nach den heute gültigen Maßstäben, dass sie ein verfassungsmäßiges Verhältnis zu der Europäischen Gemeinschaft herstellt. Wie diese Gemeinschaft selbst, so ist auch jenes Verhältnis von dem Gedanken der Evolution beherrscht. … Das Abkommen sieht … vor, dass die Türkei in naher Zukunft ihre Beziehungen zur Gemeinschaft noch intensivieren soll und zu einer echten Wirtschaftsunion gelangen kann, in der wir nach wie vor das Zeichen einer echten Integration sehen. … Und eines Tages soll der letzte Schritt vollzogen werden: Die Türkei soll vollberechtigtes Mitglied der Gemeinschaft sein. Dieser Wunsch und die Tatsache, dass wir in ihm mit unseren türkischen Freunden einig sind, sind der stärkste Ausdruck unserer Gemeinsamkeit.“5

Die europäische Wirklichkeit

Seit den Gipfeln von Helsinki und Kopenhagen ist der türkische EU-Beitritt eine Frage des Zeitpunkts geworden. Die Türkei wird als EU-Mitglied und als in das Schwarze Meer, den Kaukasus, nach Zentralasien, den Balkan und in den Nahen Osten ausstrahlende Mittelmacht für die EU von höchstem strategischem Wert sein.

Manche warnen davor, dass dies die EU etwa zu Nachbarn von Staaten wie Irak, Iran und Syrien mache. Als ob die Europäische Union ohne einen türkischen Beitritt den Bedrohungen ausweichen könnte, die von diesen Staaten – etwa durch Massenvernichtungswaffen – auszugehen vermögen. Gerade beweist uns die Irak-Krise das Gegenteil! Und wirtschaftlich sieht es noch positiver aus. Die Handels- und Investitionsströme in beide Richtungen entwickeln sich bei 1100 deutschen Firmen in der Türkei und über 40 000 türkischen Unternehmern in Deutschland so dynamisch, dass sich auch der Bundesverband der deutschen Industrie für eine klare türkische Beitrittsperspektive einsetzt. 6

Eine Zurückweisung der Türkei durch die Europäische Union wäre gerade nach dem 11. September das falsche Signal. Es würde die vom Westen angestrebte Verbindung von Laizismus, Demokratie und Islam unglaubwürdig machen. Dabei ist der benachbarte Islam schon heute mitten unter uns ein Teil der europäischen Wirklichkeit. Gut 13 Millionen registrierte Muslime leben in der EU; insgesamt dürften es mehr als 15 Millionen sein.

In Deutschland gibt es mehr als 2,5 Millionen Türken, in der gesamten EU etwa 3,5 Millionen. Bei der letzten Bundestagswahl im September 2002 waren 500000 eingebürgerte Türken wahlberechtigt. 80 Prozent der von ihnen abgegebenen Stimmen, 349000 nämlich, fielen an Rot-Grün. CDU/ CSU und Freie Demokraten erhielten zusammen mit 64000 lediglich genau so viele Stimmen wie die Grünen allein.7 In gewissem Sinne haben somit die „Deutschtürken“ die überaus knapp ausgegangene Bundestagswahl wesentlich mit entschieden.

Durch die Ablehnung des Kandidatenstatus ihres Landes seitens der derzeitigen Opposition fühlen sich unsere türkischen Mitbürger auch persönlich verletzt. Wer sie zurückweist, der wird inzwischen bei Wahlen abgestraft. Jährlich erwerben etwa 80000 Türken die deutsche Staatsbürgerschaft. Bei der nächsten Bundestagswahl werden somit bis zu einer Million „Deutschtürken“ wahlberechtigt sein, jedenfalls wenn man die heute etwa 150000 deutschen Ehefrauen von Türken hinzuzählt. Die christlich-liberalen Oppositionsparteien in der Bundesrepublik können die Entscheidungen von Helsinki und Kopenhagen genauso wenig ignorieren wie die Tatsache, dass sich der 1999 beim Gipfel in Köln von der rot-grünen Bundesregierung vollzogene Schwenk in der deutschen Türkei-Politik für letztere auch innenpolitisch ausgezahlt hat.8

Horrorszenarien

Die Gegner eines EU-Beitritts der Türkei greifen nicht selten auf Horrorszenarien zurück. Es trifft zu, dass die türkische Bevölkerung stärker wächst als die deutsche. Selbst wenn es eines Tages in der EU mehr Türken als Deutsche geben sollte, so blieben diese muslimischen Mitbürger immer noch eine deutliche Minderheit unter weit über 400 Millionen EU- „Christen“. Im Europäischen Parlament sähe es ähnlich aus, selbst wenn der Türkei einmal mehr Sitze als Deutschland zufallen sollten. Und im Ministerrat könnte sich noch die Regel als „Segen“ auswirken, die Frankreichs Staatspräsident, Jacques Chirac, in Nizza gegen heftigen deutschen Widerstand durchsetzte, wonach Frankreich, Großbritannien und Italien nicht weniger Stimmen zugestanden wurden als dem bevölkerungsstärkeren Deutschland.

Die wie im Falle Polens oder zuvor Spaniens an die Wand gemalte Gefahr der Freizügigkeit ließe sich mit Hilfe von Übergangsfristen so lange hinausschieben, bis das Problem durch die fortschreitende wirtschaftliche und soziale Entwicklung Anatoliens hinreichend gelöst ist. Bis zum Beitritt der Türkei werden noch einige Jahre verstreichen, und für die Zeit danach könnten flexibel gestaltete und von Quotierungen begleitete Übergangsregelungen von beispielsweise zwölf Jahren – wie von türkischen Regierungen bereits in Aussicht gestellt – ausgehandelt werden. Wer trotz bereits erzielter Fortschritte in Südostanatolien überzeugt bleibt, die Türkei könne mit Hilfe der EU und internationaler Finanzinstitute wie der Weltbank diese Probleme in einer Zeitspanne von gut 20 Jahren nicht in den Griff bekommen, ignoriert die Erfahrungen bisheriger Beitritte.

Zu den finanziellen Folgen eines türkischen EU-Beitritts wird über Transfers an die Türkei aus dem EU- Haushalt in Höhe von jährlich bis zu 20 Milliarden Euro spekuliert. Diese Zahl erscheint gemessen an den Beträgen bei bisherigen Beitritten deutlich übertrieben. Außerdem berücksichtigt sie weder die Zahlungen in Höhe von mehreren Milliarden Euro, welche die Türkei ihrerseits jährlich in den EU-Haushalt abzuführen hätte, noch den Handelsüberschuss, den die EU und vor allem Deutschland in der Regel gegenüber der Türkei erzielen. Wenn man als jüngstes Beispiel Polen mit seinen 40 Millionen Einwohnern heranzieht, so erhält es bis Ende 2006 jährlich netto nie mehr als drei Milliarden Euro. Es ist daher bei der Türkei mit jährlichen Nettotransfers von etwa sechs bis maximal acht Milliarden Euro auszugehen.

Immerhin trifft es zu, dass das 2002 wegen der Wirtschaftskrise unter das Niveau von Bulgarien und Rumänien gesunkene durchschnittliche Pro-Kopf-Einkommen in der Türkei, der hohe Beschäftigungsanteil in der Landwirtschaft (ca. 35 Prozent) und das starke Entwicklungsgefälle zwischen West- und Osttürkei unter Berücksichtigung einer für Finanzhilfen bei vier Prozent des Bruttosozialprodukts liegenden Obergrenze jährlicher Absorptionsfähigkeit längerfristige Transfers erforderlich machen werden. Auch diese Gesichtspunkte sprechen dafür, dass nicht nur weitere Reformschritte geboten sind, sondern dass Beitrittsverhandlungen mit der Türkei längere Zeit dauern dürften. Die Zahl der zu vereinbarenden Übergangsregeln wird relativ groß sein. Außerdem dürfte ein türkischer Beitritt endlich die EU zur Reform ihrer Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zwingen.

Zu den noch nicht ausreichenden wirtschaftlichen Reformen in der Türkei kommen einige noch andauernde Defizite bei der Erfüllung der politischen Beitrittskriterien. Dabei geht es auch um die Rolle des Militärs. Es versteht sich als Garant des säkularen Charakters der türkischen Republik und damit des Erbes von Kemal Atatürk. Sein Rückzug aus der Politik kann ohne Risiken nur Zug um Zug mit konkreten Fortschritten bei der Demokratisierung wie der Annäherung der Türkei an die EU erfolgen.9 Letztlich müssen neben gestärkten türkischen Zivilinstanzen auch europäische Institutionen wie Kommission und Europäischer Gerichtshof diese bislang von den Militärs ausgeübte Wächterfunktion übernehmen.

Vertiefung als Herausforderung

Mit einem EU-Beitritt der Türkei stellt sich noch mehr die Frage, ob die sich erweiternde Union ihren inneren Zusammenhalt wird wahren können. Dabei kann man durchaus auf im Zeitalter der Globalisierung nicht unbedingt zwingende Argumente verzichten, wie etwa auf das europäische „Wir-Gefühl“ oder unseren auf Geschichte und Kultur beruhenden „Legitimitätsglauben“, die beide durch einen Beitritt der Türkei als gefährdet angesehen werden.10 Die Problematik einer Überdehnung der EU, eines „imperial overstretch“, stellt sich bereits mit der derzeitigen Osterweiterung, spätestens aber nach dem für 2007 vorgesehenen Beitritt von Bulgarien und Rumänien. Das sollen nun alles der Konvent und die anschließende Regierungskonferenz richten.

Es spricht manches dafür, dass die sich auf dem Konvent abzeichnenden Fortschritte objektiv nicht ausreichen werden. In erster Linie liegt das an Mitgliedstaaten, welche die ineffiziente zwischenstaatliche Methode und damit rückwärts gerichtete nationalstaatliche Überhöhungen nicht nur in der Außen- und Sicherheitspolitik vertreten. Selbst die deutsche Haltung ist nicht genügend fokussiert. Vorrangig ist die Stärkung der Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit der Organe der sich erweiternden Union. Im föderal strukturierten Deutschland jedoch konzentriert man sich auf Fragen einer Verfassung, auf Grundrechte und Kompetenzabgrenzungen. Das alles zu regeln hat seinen Wert, nur kann damit allein eine Union von mehr als 30 Mitgliedstaaten selbst ohne die Türkei nicht zusammengehalten werden. Es wird also noch weitere Konvente geben müssen.

Der letztlich höchstens noch vom Kandidaten selbst durch unzureichende Vorbereitung zu verhindernde EU-Beitritt der Türkei könnte zum Katalysator werden, der auch die Union zwingt, sich endlich der Wirklichkeit zu stellen. Mit einer richtigen Mischung von ausbalancierter Stärkung der Effizienz und demokratischer Legitimität der Brüsseler Institutionen, vor allem der Kommission und nicht etwa auf ihre Kosten des Europäischen Rates, mit qualifizierten Mehrheitsentscheidungen bei der Gesetzgebung im Rat als Regel und entsprechend umfassenden Mitentscheidungs- und Haushaltsbefugnissen des Europäischen Parlaments, mit der Vollendung des Einheitlichen Raumes von Sicherheit, Freiheit und Recht bis hin zu eigenen Ermittlungsbefugnissen für EUROPOL, sowie mit mehr Flexibilisierung und Differenzierung, die es Gruppen von Mitgliedstaaten ohne Gefährdung des Ganzen erlauben würde, in einzelnen Sektoren voranzuschreiten, vor allem im Sicherheits- und Verteidigungsbereich – mit solchen und ähnlichen Maßnahmen, auch Reformen von Sachpolitiken wie der GAP, ließe sich eine Mitgliedschaft von über 30 Mitgliedern einschließlich einer auf ihren Beitritt angemessen vorbereiteten Türkei nicht nur verkraften, sondern als deutlicher Zugewinn nutzen. Die Europäische Union könnte damit zugleich ihre Rolle in einer Welt stärken, in der der globale Druck weiterhin den vertieften europäischen Zusammenschluss erzwingen wird.

Dies alles zu verwirklichen erfordert den entschlossenen politischen Willen der Regierungen der Mitgliedstaaten. Ihnen dazu zu verhelfen, bleibt die eigentliche europapolitische Schicksalsfrage.

Anmerkungen

1  Vgl. etwa Berthold Kohler, Auf schiefer Bahn, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ), 26.10.2002; Günther Nonnenmacher, Neues Muster, ebd., 6.1.2003; ebenso der bayerische Ministerpräsident und CSU-Vorsitzende, Edmund Stoiber, in:Der Spiegel, Nr. 50/2002, S. 46.

2  Vgl. zum Beispiel Turkish Foreign Quarterly, Frühjahr 2002, S.17 ff.

3  Vgl. Onur Öymen, Die türkische Herausforderung, Köln 2001, S. 161 ff.

4  Vgl. Heinrich August Winkler, Grenzen der Erweiterung. Die Türkei ist kein Teil des „Projekts Europa“, in: Internationale Politik (IP), 2/2003, S. 59–66, hier S. 65 f.; sowie „CDU-Politiker skeptisch gegenüber der Türkei-Politik der CSU“, in: FAZ, 9.1.2003. Gegenteiliger Ansicht ist der stellvertretende CDU-Fraktionsvorsitzende Volker Rühe, vgl. Der Tagesspiegel, 15.12.2002.

5  Walter Hallstein, Europäische Reden, hrsg. von Thomas Oppermann, Stuttgart 1979, S. 439.

6  BDI-Positionspapier vom 10.12.2002.

7  FAZ, 7.11.2002.

8  Vgl. Ludger Vollmer, Vor einer neuen Türkeipolitik?, in: Zeitschrift für Türkeistudien, Heft 1/2000, S. 95 ff.

9  Vgl. Giacomo Luciani, Die Türkei und der Islam. Hürde auf dem Weg nach Europa?, in: IP, 3/2002, S. 27 ff.

10Winkler, a.a.O. (Anm. 4).

Bibliografische Angaben

Internationale Politik 3, März 2003, S. 47 - 54

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