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01. Mai 2020

Gerechtigkeit für die Opfer

Porträt Fatou Bensouda

Nach bald acht Jahren als Chefanklägerin des Internationalen Strafgerichtshofs steht Fatou Bensouda vor ihrer größten Bewährungsprobe: Bei den Ermittlungen zum Krieg in Afghanistan rücken erstmals auch die USA ins Haager Visier.

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Bild: Porträt Fatou Bensouda
Unerschrocken: Fatou Bensoudas Credo lautet, dass die Mächtigen der Welt nicht glauben sollten, ihr Handeln werde straflos bleiben. In den USA hört man das gar nicht gern.
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Kein Lächeln, keine Geste, kein lautes Wort: Fatou Bensouda, die Chefanklägerin des Internationalen Strafgerichtshofs, spricht ihren kurzen Videokommentar betont langsam und deutlich. Soeben hat die Berufungskammer des Haager Gerichts entschieden, dass Bensouda wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen in Afghanistan ermitteln darf. Für die 59-jährige Juristin aus Gambia beginnt die größte Bewährungsprobe ihres Berufslebens. Nicht nur ihr eigener Ruf steht jetzt auf dem Spiel, sondern das Ansehen des gesamten Strafgerichtshofs.



Die Entscheidung der Berufungskammer vom 5. März 2020 ist eine Sensation. Denn nach den Voruntersuchungen der Chefanklägerin ist klar, dass sich Bensoudas Ermittlungen nicht nur gegen afghanische, sondern auch gegen Staatsbürger der USA richten werden. Es geht um Angriffe auf Zivilisten und um die Folter von Terrorverdächtigen in Afghanistan selbst, aber auch in den Geheimgefängnissen der CIA in Osteuropa. Bensouda will die Befehlsgeber vor Gericht bringen. Zum ersten Mal in der Geschichte rücken die USA in das Visier der internationalen Strafjustiz.



 „Heute ist ein wichtiger Tag für die Gerechtigkeit“, sagt Bensouda in ihrer Videoansprache. „Meine Behörde wird den Beweisen nachgehen. Es gibt keine Befristung der Ermittlungen.“ Das verstand Washington als Kampfansage. Noch am selben Tag reagierte Außenminister Mike Pompeo: „Dies ist ein wirklich atemberaubendes Vorgehen einer unverantwortlichen politischen Institution, die sich als gerichtliche Instanz ausgibt.“ Die Entscheidung „dieses abtrünnigen, angeblichen Gerichtshofs“ sei umso leichtfertiger, als sie nur wenige Tage nach der Unterzeichnung eines historischen Friedensabkommens für Afghanistan verkündet wurde.



Bensouda selbst hatten die USA bereits 2019 das Einreisevisum entzogen. Wenige Tage nach der ersten Pressekonferenz drohte Pompeo mit weiteren Strafaktionen: „Wir wollen diejenigen identifizieren, die für diese parteiischen Ermittlungen verantwortlich sind, sowie ihre Familienangehörigen, die möglicherweise in die USA reisen wollen oder Handlungen begehen, die nicht dazu passen, dass wir sicherstellen, dass wir Amerikaner schützen.“



Solche Worte werden die Chefanklägerin mit Sicherheit nicht umstimmen. Ohnehin hat Bensouda klare Überzeugungen: Ohne Gerechtigkeit für die Opfer seien weder Versöhnung noch Frieden möglich. Niemand, vor allem nicht die Mächtigen dieser Welt, dürfe glauben, sein Handeln werde straflos bleiben. Genau das sind die Prinzipien, auf denen der IStGH 1998 gegründet wurde, auch wenn die Zeiten für den Multilateralismus inzwischen so viel schwieriger geworden sind.



Bensouda wurde 1961 geboren und wuchs in einer muslimischen Familie auf; ihr Vater hatte zwei Frauen und über ein Dutzend Kinder. Eine harmonische Kindheit, sagt sie. Als junges Mädchen schlich sie sich häufig in das Gericht ihrer Heimatstadt Bathurst, um den Verhandlungen beizuwohnen. Dort erlebte sie, wie schwer es gerade für Frauen war, Gerechtigkeit zu erfahren. Nach ihrem Schulabschluss gelang es Bensouda, ein Stipendium für die Universität von Ife in Nigeria zu bekommen. In Nigeria machte sie auch ihren juristischen Abschluss; es folgte eine Promotion über internationales Seerecht in Malta. 1987 begann die junge Frau in ihrem Heimatland eine Laufbahn als Staatsanwältin. Sie stieg rasch auf, wurde schließlich Generalstaatsanwältin und Justizministerin. Präsident Gambias war zu dieser Zeit der Militärdiktator Yahya Jammeh, der sich 1994 an die Macht geputscht hatte. Wie weit ihn Bensouda zunächst unterstützte, ist unklar. Im Jahr 2000 entließ Jammeh sie aus der Regierung.



Die folgenden zwei Jahre verbrachte Bensouda als Anwältin und Geschäftsführerin einer Bank in Banjoul, dann wurde sie Rechtsberaterin am Internationalen Strafgerichtshof für Ruanda. Nur zwei Jahre später folgte der Ruf nach Den Haag als Stellvertreterin des ersten IStGH-Chefanklägers Luis Moreno Ocampo.



Der Argentinier war wegen seines herausragenden Rufes als Menschenrechtsanwalt in seinem Heimatland gewählt worden. Seine Arbeit in Den Haag stieß allerdings schon bald auf Kritik: Er habe zu wenig juristisches Fachwissen und eine zu große Vorliebe für öffentliche Auftritte, hieß es. Sieben Jahre dauerte es, bis das erste Strafverfahren am IStGH überhaupt begann, weitere drei, bis das Gericht sein erstes Urteil sprach.



Ocampos größtes Problem jedoch war das Bild, das der Internationale Strafgerichtshof abgab: Alle Verfahren der ersten zehn Jahre richteten sich gegen Afrikaner; der Gerichtspräsident, der Chefankläger und viele Richter aber waren Weiße. Afrikanische Machthaber – vor allem die, denen selbst Ermittlungen drohten – warfen dem Gericht Kolonialismus und Rassismus vor und drohten mit Austritt. Angeheizt wurde die Kontroverse durch das missglückte Verfahren gegen den kenianischen Finanzminister (und heutigen Präsidenten) Uhuru Kenyatta. Ocampo hatte ihn 2010 wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit angeklagt. Kenyatta stellte sich dem Gericht, doch der Prozessbeginn wurde immer wieder verschoben. 2014 zog Bensouda, die inzwischen die Nachfolge Ocampos angetreten hatte, die Anklage aus Mangel an Beweisen zurück. Es war ein Fiasko.



Bensouda ist kenntnisreicher, sorgfältiger und weniger eitel als Ocampo; das war nach den sieben Jahren, die sie als Stellvertreterin des Argentiniers gearbeitet hatte, offenkundig. Aber als die IStGH-Vertragsstaaten sie 2011 zur Chefanklägerin wählten, spielte auch ihre Hautfarbe eine Rolle. Wie sollte man dem Vorwurf des Rassismus auch besser begegnen? „An dem Vorwurf, der IStGH sei in irgendeiner Weise antiafrikanisch, ist kein Körnchen Wahrheit dran“, sagte Bensouda 2017.



Der angedrohte Exodus afrikanischer Staaten blieb aus. Südafrikas Austritt wurde vom eigenen Verfassungsgericht gestoppt, Gambia zog unter neuer Führung seinen Antrag zurück, und nur Burundi vollzog die Trennung tatsächlich. Außerdem traten die Philippinen aus – ihrem Präsidenten Rodrigo Duterte missfielen Bensoudas Vorermittlungen wegen seines Krieges gegen die Drogenhändler.



Vorermittlungen führt die Anklägerin inzwischen auch anderswo außerhalb Afrikas: in der Ukraine, Palästina, Venezuela und wegen des britischen Militäreinsatzes im Irak. Zwar gehört der Irak nicht zu den Vertragsstaaten, Großbritannien aber schon. Förmliche Ermittlungsverfahren wurden wegen Georgien und Myanmar aufgenommen – und nun auch wegen Afghanistan. Kann ein Gericht überzeugender demonstrieren, dass Justitia blind ist, als wenn es das mächtigste Land der Welt zur Rechenschaft zieht?



Sie schreibt Justizgeschichte

2019, in der ersten Instanz, hatte der Internationale Strafgerichtshof Bensoudas Antrag auf grünes Licht für diese Ermittlungen noch abgelehnt. Nicht, weil die Richter meinten, der Gerichtshof sei nicht zuständig. Zwar gehören die USA nicht zu den Vertragsstaaten, doch Afghanistan ratifizierte die Gerichtsstatuten schon im Februar 2003. Straftaten, die nach diesem Zeitpunkt dort begangen wurden, können deswegen in Den Haag verfolgt werden, wenn die jeweilige nationale Justiz dazu unfähig oder unwillig ist.



Wegen Tötungen und Folterungen im Afghanistan-Krieg gab es in den USA nur wenige Verfahren vor Militärgerichten, die sich auch nur gegen die unmittelbaren Täter und Handlanger richteten. Die Befehlsgeber blieben ungeschoren. „Keine nationalen Ermittlungen wurden gegen diejenigen geführt, die womöglich die größte Verantwortung tragen“, stellten die Haager Richter in ihrer ersten Entscheidung fest. Sie lehnten Ermittlungen aus einem anderen Grund ab: Ermittlungen seien nicht „im Interesse der Justiz“, weil sie unter den gegebenen Umständen nicht hinreichend aussichtsreich seien. Genau dieses Argument verwarf die Berufungskammer am 5. März und entschied, es komme nur darauf an, ob es eine vernünftige faktische Grundlage für einen Anfangsverdacht gebe.



Nur 14 Monate bleiben Bensouda nun, trotz amerikanischer Drohungen und trotz der zahlreichen Reisebeschränkungen durch das Corona-Virus die Fakten zu ermitteln: wer wo, wann und wie für die Tötung von Zivilisten und die Folterung von Verdächtigen in Afghanistan tatsächlich verantwortlich war. Denn im Juni 2021 endet ihr Mandat als Chefanklägerin. Eine zweite Amtszeit ist in den Statuten ausdrücklich ausgeschlossen. Den Prozess in Den Haag – sollte es so weit kommen – wird sie in ihrem jetzigen Amt wohl nicht mehr erleben. Justizgeschichte schreibt sie trotzdem.

 

Bettina Vestring ist freie Autorin und Publizistin in Berlin. Sie schreibt vor allem über Außen-, Sicherheits- und Europapolitik.

Bibliografische Angaben

Internationale Politik 3, Mai/Juni 2020, S. 7-9

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