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16. Sep 2010

Blaupause für eine neue Weltgesellschaft

Wie wir die Klimaziele des G8-Gipfels umsetzen und dabei gewinnen können

Beim G-8-Treffen von L’Aquila geschah etwas, was man vielleicht einmal eine historische Zäsur nennen wird: Die Lenker der G-8 und wichtiger Schwellenländer zeigten sich entschlossen, die Erderwärmung auf zwei Grad Celsius über dem Niveau von 1880 zu begrenzen. Eine Erklärung mit potenziell radikalen Konsequenzen – auch für die globale Ordnung.

Wissenschaftliche Gremien empfehlen es seit langem dringend, der UN-Weltklimarat hat es 2007 zur Leitlinie erhoben: das Zwei-Grad-Ziel. Dennoch: Wenn die „Declaration of the Leaders of the Major Economies Forum on Energy and Climate“ von L’Aquila mehr als ein Lippenbekenntnis ist, dann wird sie Folgen haben, deren Größenordnung man in den Abruzzen wohl noch nicht ganz überblickt hat.

Um die Erderwärmung nämlich tatsächlich unter der Zwei-Grad-Marke zu halten, dürfen global bis 2050 nur noch rund 200 Milliarden Tonnen Kohlenstoff (rund 700 Gigatonnen CO2) ausgestoßen werden. Beim derzeitigen Emissionstempo ist dieses Budget in 20 Jahren ausgeschöpft, bei weiter wachsenden Emissionen würde die Welt noch eher „kohlenstoffinsolvent“.

Die Reduktion der Emission von CO2 und anderen Treibhausgasen muss so rasch wie möglich angepackt werden, eine Verzögerung der Trendwende bis 2020 würde jährliche globale Minderungen weit über das hinaus erforderlich machen, was den Industrieländern im Kyoto-Protokoll für die gesamte erste Verpflichtungsperiode von fünf Jahren Länge zugestanden worden ist. Jeder weitere Zeitverlust würde die Kosten explodieren lassen und die Zwei-Grad-Leitplanke endgültig obsolet machen.

„Beschlossen“ wurde in L’Aquila nicht weniger als die Blaupause für eine neue Weltgesellschaft. Die „Formeln zur Macht“ (Wilhelm Fucks) bemaßen sich einmal am Energieverbrauch, künftig stünde der Wettbewerb um die besten und schnellsten Klimainnovationen im Zentrum der internationalen Politik. Die Herkules-Aufgabe ist eine synchrone „große Transformation“ in die kohlenstoffarme Weltgesellschaft. Der reiche Norden darf nicht weitermachen wie gewohnt, die Schwellenländer müssen die altindustriellen Pfade schnellstmöglich verlassen, der Rest der Welt darf sie erst gar nicht einschlagen.

Drei Klimawelten

Die vom Kyoto-Protokoll, der 1997 unterzeichneten Rahmenkonvention der Vereinten Nationen, nach Kopenhagen 2009 führenden Verhandlungen geben einen derartig radikalen Wandel bislang nicht her. Statt zwischen 192 Vertragsstaaten individuelle Emissionsbegrenzungen auszuhandeln, muss nun ein einfacher, gerechter und flexibler Weltklimavertrag erarbeitet werden. Dazu schlägt der Wissenschaftliche Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen (WBGU) eine Budgetformel vor. Ihre Kernidee: Zukünftig werden alle Staaten mit einem nationalen Pro-Kopf-Emissionsbudget ausgestattet, das die historische Verantwortung, die aktuelle Leistungsfähigkeit der Staaten und die globale Vorsorge für das Überleben der Menschheit verbindet.

Drei Klimawelten zeichnen sich damit ab: Gruppe 1 enthält rund 60 Staaten mit aktuell mehr als 5,4 Tonnen jährlichen CO2-Emissionen pro Kopf, neben den Industrieländern der OECD-Welt eine Reihe arabischer Staaten, der Iran, Venezuela und Südafrika. Wie tief der Einschnitt ist, zeigt das Beispiel der USA und Australiens (mit den höchsten Pro-Kopf-Emissionen von 19 Tonnen CO2 pro Jahr): Für beide reicht das Budget keine sechs Jahre mehr, und auch bei linearer Reduktion ab 2010 müssten sie theoretisch innerhalb von elf Jahren bereits Nullemissionen erreichen. Auch die bis 2050 zugeteilten Budgets für Deutschland (elf Tonnen CO2 pro Kopf und Jahr) und die EU (neun Tonnen CO2) reichen ohne Minderung nur zehn bzw. zwölf Jahre. Für alle Industrieländer gilt, dass sie eine ebenso rasche wie umfassende Dekarbonisierung bis 2050 vorantreiben, also fossile Energie einsparen und auf erneuerbare Energien umstellen müssen. Da diese Länder auch bei weitgehenden Reduzierungen der Treibhausgasemissionen ihr Budget überschreiten werden, sind sie auf die Kooperation mit Entwicklungsländern angewiesen, die noch Budgetspielräume haben.

Gruppe 2 enthält rund 30 Staaten (alle mit Emissionswerten von derzeit mehr als 2,7 Tonnen CO2 pro Kopf). Der bei weitem größte Emittent ist hier China, dessen Budget nur noch für 24 Jahre reichen wird. Auch China muss also massiv und rasch auf erneuerbare Energieträger umsteigen, Schwellenländer wie Mexiko, Argentinien, Chile und Thailand befinden sich in einer vergleichbaren Lage. Anders als es die Kopenhagen-Verhandlungen suggerieren, kann auch diese Gruppe nicht länger business as usual betreiben, sondern muss das „Green Business“ erheblich intensivieren.

Gruppe 3 umfasst alle weiteren Staaten mit Emissionen unter 2,7 Tonnen CO2 pro Kopf, die derzeit nur zwölf Prozent zu den aktuellen globalen Emissionen beitragen, aber mehr als die Hälfte der Weltbevölkerung und damit des Emissionsbudgets stellen. Diese Länder, die im Übrigen die Hauptleidtragenden der Folgen des Klimawandels sein werden, haben insgesamt noch erheblichen Spielraum für höhere Emissionen, sie müssen aber wegen der bis dahin nötigen global niedrigen Marge von maximal 1 bis 1,5 Tonnen pro Kopf ebenfalls bis 2050 ihre Emissionen zurückfahren. Am oberen Ende dieser Gruppe befinden sich Länder wie Brasilien, Ägypten und Peru, deren Budget bei konstanten Emissionen noch 42, 56 oder 59 Jahre reichen würde; sie müssen also beginnen, Treibhausgasemissionen vom angesteuerten Wirtschaftswachstum abzukoppeln, um mit ihrem Budget auszukommen. Am unteren Ende der Gruppe rangieren 45 Länder vor allem aus Afrika südlich der Sahara, die derzeit pro Kopf weniger als 0,5 Tonnen CO2 emittieren.

Das Abkommen, um den gordischen Knoten der Klimaverhandlungen zu durchschlagen, lautet: Technologie- und Finanztransfers gegen Budgetüberschüsse. Exemplarisch und besonders interessant ist hier Indien, der größte Emittent der Gruppe 3. Im Rahmen des globalen Budgets könnte das Land seine Emissionen (von derzeit 1,2 Tonnen CO2 pro Kopf) bis 2030 verdreifachen und danach nahezu symmetrisch bis 2050 wieder auf die heutigen Werte zurückführen. Doch um diese Trendwende in 20 Jahren erreichen zu können, ist auch für Indien eine anspruchsvolle Low-Carbon-Strategie erforderlich.

Der indische Fall zeigt: Aus Gruppe 3 stammen die Budgetreserven, um die unvermeidbaren Budgetüberschreitungen der Industriestaaten durch globalen Emissionshandel kompensieren zu können. Dieser Ausgleich muss an konkrete Klimaschutzvorhaben gekoppelt sein, damit nicht einfach „heiße Luft“ durch emissionsarme Staaten verkauft wird, also enorme Finanztransfers ohne Klimaschutzwirkung inszeniert werden. Richtig verstandener Emissionshandel führt zu strategischen Klimapartnerschaften zwischen Ländern mit hohen und niedrigen Emissionsraten, so dass die Entwicklungsländer den Übergang in eine nachhaltige, kohlenstoffarme Wirtschaftsweise schaffen können. Dieser Deal macht Klimaschutz ab sofort für alle Staaten attraktiv, auch wenn ihre Pro-Kopf-Emissionen heute noch niedrig sind. Der entscheidende Verhandlungsgegenstand sind damit die Größe und Struktur des Finanztransfers.

Die Weltkarte wird neu gezeichnet

Kyoto-Prozess und Kopenhagen-Verhandlungen standen bisher unter der Überschrift „burden sharing“, und der Verzicht auf Treibhausgasemissionen galt als Belastung und Zumutung, ja als Wachstums- und Wohlstandskiller. Dank dieser Sichtweise stecken die Nationen in einem, wie es in der Spieltheorie heißt: „Gefangenendilemma“ – einer Situation, in der einzelne Akteure ihre individuellen Vorteile höher gewichten als den kollektiven Nutzen aus einer möglichen kooperativen Lösung und damit zum schlechtesten Ergebnis für alle beitragen. Die an kurzfristigen Eigeninteressen orientierten Versuche, eigene klimapolitische Verpflichtungen zu minimieren, führen unterm Strich zu einem Ergebnis, das nicht nur die Weltgemeinschaft insgesamt, sondern auch jede einzelne Nation irreversibel schädigt.

Der skizzierte Weltklimavertrag stellt demgegenüber ein „benefit sharing“ in Aussicht. Denn aus den Gebern und Nehmern der klassischen Entwicklungszusammenarbeit werden Partner mit komplementären Interessen. Die Weltkarte wird neu gezeichnet – und damit werden es auch die „Formeln zur Macht“: Subsahara-Afrika kann die meisten Emissionsrechte anbieten, auch Indien (dessen Budget bei konstanten Emissionen noch 112 Jahre reicht), Bangladesch (384 Jahre), Pakistan (124 Jahre) und Äthiopien (1200 Jahre) werden zu wichtigen Akteuren des globalen Emissionshandels mit immensen Entwicklungschancen.

Dagegen wird der Emissionshandel zwischen den Ländern der Gruppe 1 und 2 aufgrund der knappen Budgets eingeschränkt sein. Ungeachtet dessen werden die Industrieländer großes Interesse an Technologiepartnerschaften insbesondere mit China haben, um zu verhindern, dass ein Wettbewerb zwischen den Ländern der Gruppe 1 und 2 um die begrenzten Emissionsrechte der Gruppe 3 entbrennt. Denn der hätte Preiseffekte zur Folge, an denen Industrie- und Schwellenländer kein Interesse haben können. Deshalb bedarf es von vornherein strategischer Klimaallianzen zwischen China, der EU und den USA. China steht aufgrund seiner hohen ökonomischen Wachstumsdynamik und seiner relativ hohen Pro-Kopf-Emissionen unter Zeitdruck, eine umfassende Dekarbonisierungsstrategie einzuleiten, deren Begleitung im wohlverstandenen Eigeninteresse der USA und EU läge.

Der entscheidende Wandel der Weltgesellschaft liegt in der mittelfristigen Entkoppelung wirtschaftlicher Entwicklungschancen von der fossilen Energieerzeugung. Während das Wachstum der Nationen bisher auf der Verbrennung von Kohle, Gas und Öl beruhte, wird das 21. Jahrhundert – sofern die Zwei-Grad-Leitplanke ernst genommen wird – eine Umkehrung erleben: Reich können (auch) jene Nationen werden, die bei der Karbonisierung noch nicht weit vorangeschritten sind (wie große Teile Afrikas) oder diesen Pfad frühzeitig verlassen (wie Indien), weil sie jenen Gesellschaften, die in rasantem Tempo dekarbonisieren müssen, aushelfen. Eine verantwortungsvolle Weltklimapolitik erlaubt einen fundamentalen Wandel der internationalen Beziehungen – und es gibt nicht nur Zumutungen, sondern eventuell eine Art indirekte Klimadividende. Klimawandel war für die meisten Menschen lange Zeit eine naturwissenschaftlich fundierte Abstraktion. Konkrete Gestalt nahm er an, seit erste Anzeichen spürbar und die Kosten berechenbar wurden. Menschen werden aktiv, wenn sie materielle, aber auch immaterielle Vorteile ihres Handelns erkennen.

Auf dem Weg zur Klimazentralbank?

Natürlich ist all dies noch eine Utopie. Der Emissionshandel in seinem derzeitigem Zustand ist kaum auf eine solche Scharnierfunktion eingestellt, und es bedarf eines erheblichen Mutes zu institutionellen Innovationen im Bereich des „globalen Regierens“. Der Ökonom Ottmar Edenhofer sowie der WBGU schlagen vor, eine Klimazentralbank zu schaffen, die als globale Budgetverwalterin die Transfers an Emissionsrechten registriert und überwacht. Diese Bank hätte auch die Aufgabe, sicherzustellen, dass Emissionshandel nicht die Einhaltbarkeit des globalen Gesamtbudgets durchkreuzt, etwa durch einen Totalausverkauf nicht benötigter Emissionsrechte durch einzelne Entwicklungsländer zu Beginn der Verpflichtungsperiode. Die Erfüllung dieser Aufgabe kann nur gelingen, wenn die Klimazentralbank mit entsprechender Macht ausgestattet wird, was wiederum voraussetzt, dass sie als parastaatliche Institution globalen Regierens rechenschaftspflichtig ist und demokratische Legitimation erhält, die transnationalen Agenturen wie der Weltbank bislang durchweg fehlt.

Was wir also brauchen, ist ein völkerrechtlich verbindlicher Finanzierungsmechanismus, der – in der Logik des Budgetansatzes und gemäß dem Verursacherprinzip – im Wesentlichen durch die Länder mit hohen historischen Emissionen gespeist würde. Die Einzahlungen der Länder können aus Einnahmen einer nationalen CO2-Steuer oder aus der Versteigerung nationaler Emissionsrechte generiert werden. Der Mechanismus hätte den Vorteil, messbar, berichtsfähig und nachprüfbar zu sein (MRV = measurable, reportable, verifiable). Die globale Klimazentralbank kann diese Mittel zentral in einem Fonds sammeln und nach einem vereinbarten Schlüssel verteilen; sie müsste die Möglichkeit haben, diejenigen Länder effektiv mit Sanktionen zu belegen, die ihren Einzahlungsverpflichtungen nicht nachkommen.

Denkbar sind hier solidarische Haftungsregeln für jeweils eine Ländergruppe, der temporäre Ausschluss von den flexiblen Mechanismen oder Strafzahlungen (wie in der EU). Für die Finanzierung reichen öffentliche Mittel bei weitem nicht aus. Es müssen private Investoren gewonnen werden, insbesondere in Schwellen- und Entwicklungsländern. Eine weitere Finanzierungsmöglichkeit stellen „matching funds“ dar, in denen der Mitteleinsatz Privater für Vermeidungsmaßnahmen durch staatliche Anteile um einen bestimmten Prozentsatz erhöht wird.

Für den Erfolg des budgetbasierten Weltklimavertrags sind drei weitere Voraussetzungen zu beachten:

1.    Globale Zwischenziele: Als Meilenstein für den globalen Emissionsverlauf sollte festgelegt werden, dass spätestens ab dem Jahr 2020 die weltweiten CO2-Emissionen nicht mehr weiter steigen dürfen und anschließend sinken müssen. Zusätzlich bedarf es eines Meilensteins für die maximalen globalen Emissionen im Jahr 2050, andernfalls wäre die Begrenzung des globalen Temperaturanstiegs auf zwei Grad Celsius nahezu unmöglich.

2.    Nationale Aktionspläne: Alle Staaten müssen sich verpflichten, nationale Pläne zu entwickeln, die transparent machen, wie sie innerhalb ihres nationalen Budgets wirtschaften wollen; unabhängige internationale Gremien müssen diese Pläne auf ihre Umsetzbarkeit überprüfen. Damit soll der Gefahr begegnet werden, dass einzelne Regierungen die notwendigen Handlungsschritte auf zukünftige Generationen verschieben. Die Stärkung nationaler Eigenverantwortung (durch die große Flexibilität bei der Wahl der Transformationspfade) und die Rechenschaftspflicht gegenüber der Weltgemeinschaft werden so miteinander verknüpft.

3.    Interregionale Flexibilität: Die weltweite Bewirtschaftung der nationalen Budgets im Rahmen eines globalen CO2-Emissionshandelssystems setzt voraus, dass die nationalen Emissionsbudgets in Emissionsrechte aufgeteilt werden und zu handelbaren Rechten erklärt werden. Der zwischenstaatliche Emissionshandel lässt bi- und multilaterale Transaktionen verschiedensten Charakters zu und ermutigt sie sogar.

Eine andere Welt ist nötig

Der „Normalmodus“ internationaler Kooperation ist für diese Umstellung zu langsam, denn er tendiert, wie gerade die Kopenhagener Klimaverhandlungen belegen, zu Einigungen auf dem kleinsten gemeinsamen Nenner. Andere Beispiele für die Vorherrschaft nationaler Interessen und der Wettbewerbslogik zwischen Nationen sind die ergebnisarmen Verhandlungsrunden der Welthandelsorganisation (WTO), die rhetorisch gebliebenen Millenium-Entwicklungsziele oder selbst Prozesse innerhalb der am weitesten fortgeschrittenen Arena grenzüberschreitender Kooperation, der EU. Das bedeutet: Die bei vielen politischen Entscheidungsträgern durchaus verbreitete Einsicht, in einer interdependenten Welt sei die zunehmende Zahl von Weltproblemen nur durch Global Governance zu lösen, ist in der Routine globaler Vereinbarungen noch nicht so recht angekommen.

Eine erfolgreiche Klimapolitik, die sich an der Zwei-Grad-Leitplanke orientiert, ist daher auf eine inhaltliche und institutionelle Revolutionierung der internationalen Kooperation angewiesen. In der Geschichte gibt es dafür kaum Vorbilder, vielleicht mit Ausnahme der Reformpolitik des sowjetischen Staatspräsidenten Michail Gorbatschow in den achtziger Jahren. Der hatte bekanntlich eingesehen, dass das realsozialistische Modell bankrott war und eine Aufrechterhaltung der Konfrontation zwischen Ost und West den ökonomischen und politischen Niedergang der Sowjetunion und ihrer Verbündeten beschleunigen und die Gefahr internationaler Konflikte erhöhen würde. Die Klimakrise weist gewisse Parallelen dazu auf: Heute steht das High-Carbon-Entwicklungsmodell nicht weniger vor dem Bankrott, eine an kurzfristiger Interessendurchsetzung orientierte internationale Verhandlungstaktik provoziert den baldigen Kollaps der fossilen Weltwirtschaft und sorgt für gefährliche internationale Spannungen und Konflikte. Der Aufmarsch der Nationen, die in der Arktis ihre Claims abstecken, ist dafür ein Beispiel, der wachsende Migrationsdruck aus Dürre- und Katastrophengebieten und demnächst Insel- und Küstenregionen ein anderes.

Eine Art Meteoriteneinschlag

Natürlich, ganz ohne Konflikte wird auch ein Weltklimavertrag nicht zu haben sein. Doch das vorherrschende Gefangenendilemma lässt sich nur überwinden, wenn sich die Spieler einer allen Akteuren drohenden Gefahr bewusst werden, etwa so, als stünde ein Meteoriteneinschlag bevor. Ist die Erwärmung der mittleren globalen Temperatur um mehr als zwei Grad Celsius von solcher Dramatik? Die meisten würden das bestreiten.

Doch auch wenn Erwärmung regional unterschiedliche Auswirkungen haben mag, ist klar, dass in Folge ihrer unbestreitbaren Auswirkungen auf die Natur (Zunahme extremer Wettereignisse, Verlust von Arten etc.) und das menschliche Zusammenleben (Versorgungskrisen, Zwangsmigration, politische Destabilisierung etc.) letztlich für alle Klimazonen und Gesellschaften höchst negative Konsequenzen zu erwarten sind. In diesem Sinne gleicht das Problem des Klimawandels tatsächlich der Gefahr von der Dimension des Einschlags eines großen Meteoriten, der gigantische Flutkatastrophen und abrupte radikale Veränderungen des Erdklimas nach sich zöge.

Das heißt: Bei den Auswirkungen einer ungebremsten Erderwärmung handelt es sich um ein unteilbares Problem der Menschheit. Es gibt kein „Außen“, auf das die negativen Folgen transferiert werden können. Dem oft missbrauchten Begriff der Schicksalsgemeinschaft kommt in der Klimaproblematik volle Berechtigung zu. Und erst wenn sich diese Erkenntnis durchsetzt, besteht eine Chance, die globale Klimasackgasse zu verlassen. Wenn kein Land von den Folgen einer globalen Erwärmung ausgespart bliebe, müsste die Bereitschaft zur internationalen Kooperation wachsen.

Historische Präzedenzfälle für die jetzt erforderlichen technisch-finanziellen Anstrengungen gibt es nicht. Anführen könnte man höchstens, in Anlehnung an Al Gore, das 1960 gestartete Apollo-Programm der US-Regierung, als man ein klares, anfangs genauso utopisch erscheinendes Ziel – der Mensch auf dem Mond – vorgab, das binnen zehn Jahren zu realisieren war und für dessen Erreichung in einem bis dahin unbekannten Umfang Ressourcen und Humankapital eingesetzt wurden.

Unter den Prämissen der Klimapolitik ist heute eine räumlich und inhaltlich erheblich weiter reichende Kombination politischer Führungskraft, technischer Innovation und zivilgesellschaftlicher Mobilisierung notwendig. Und das Programm der weltweiten Dekarbonisierung ist weniger durch den technologischen Optimismus der „open frontier“ begründet, der Amerika stets nach vorne trieb, als durch eine exorbitante Bedrohung der Menschheit in Gestalt des Klimawandels. Letztlich setzt die Abkehr von der fossilen Wirtschafts- und Energiepolitik einen politisch-moralischen Willensakt voraus, der mit der Abschaffung der Sklaverei und der Kinderarbeit im 18. und 19. Jahrhundert zu vergleichen ist. Motor dieser Initiativen waren nicht erhoffte technisch-ökonomische Vorteile, sondern der gewollte Bruch mit einer politisch-moralisch unhaltbaren Gewohnheit und einem darauf basierenden sozialen Habitus.

Institutionell impliziert der Beschluss von L’Aquila auch die Etablierung neuer Formen globalen Regierens. Dazu gehört die Konsolidierung einer „auf Augenhöhe“ stattfindenden Verhandlung zwischen den alten (USA, EU) bzw. neuen Hegemonialmächten (China), die als G-2 oder G-3 sowie im UN-Sicherheitsrat als Vetomächte fungieren, und den aufstrebenden Entwicklungsnationen (BRIC), zu denen fallweise weitere Regionalmächte wie Mexiko, Ägypten, die Türkei und Indonesien herangezogen werden. Die alte G7/8 betätigt sich in dieser erweiterten Arena nicht länger als ein hegemoniales Zentrum, sondern eher als eine Art Relaisstation und Vorbereitungsgremium. Zugleich bestehen in einer variablen Verhandlungsarchitektur Verbindungen zu den zahlreichen Konferenzinstitutionen der UN-Familie, die weiterhin das ganze Gewicht der G-192 einbringen.

Vernetzungen gibt es ferner mit Verbünden wie EU, Mercosur oder Afrikanischer Union. Und nicht genug damit, wird die globale Klimapolitik künftig im Rahmen des Emissionsrechtehandels und verwandter Umweltmaterien wie der Biodiversität auch von bilateralen Abkommen bestimmt sein. Diese flexible, aber auch fragile Verhandlungsarchitektur kann nur funktionieren, wenn sie sich an klaren Handlungsprämissen orientiert und genügend demokratische Legitimation und Partizipation in nationalen und lokalen Handlungsarenen erfährt.

Agenten des Wandels

Die Transformation von Gesellschaften in Richtung Low-Carbon-Societies kann sicher nicht allein „top down“ gelingen. Auch Konsumenten und Wähler müssen ihre Entscheidungen so treffen, dass ihr langfristiger Nutzen optimiert wird, auch wenn damit kurzfristig Kosten verbunden zu sein scheinen. Um Veränderungsblockaden zu überwinden, kommt „Change Agents“ – das sind strategische Personen und Gruppen, die beim sozialen Wandel vorangehen und ein Bewusstsein seiner Chancen verbreiten – eine große Bedeutung zu. Sämtliche Perioden „großer Transformation“ waren historisch geprägt durch neue Technologien und Leitsektoren der Wirtschaft, aber mehr noch von aufstrebenden sozialen Klassen, die Denkmuster, Institutionen und Mentalitäten herausforderten. Strategische Gruppen und Netzwerke wirkten auch über nationale Grenzen hinweg als Rollenmodelle und Trendsetter, und so verschafften sie isolierten Innovationsimpulsen eine kulturelle Hegemonie.

„Change Agents“ stoßen Innovationen an, indem sie Weltbilder in Frage stellen, eingefleischte Einstellungs- und Verhaltensmuster herausfordern, gewohnte Pfade verlassen und potenzielle „Followers“ nachhaltig zum Wandel motivieren. Man findet sie heute in Umwelt- und Bürgerinitiativen, bei Nichtregierungsorganisationen, in der Wissenschaft, in den Parteien sowie unter Ingenieuren, Stadtplanern, Architekten und anderen, die in der Dekarbonisierung der Wirtschaft, der Raumnutzung und der Mobilität Chancen und Herausforderungen sehen. Daneben treffen wir diese „Nachhaltigkeitsintelligenz“ in Unternehmen der Energiebranche und bei Selbständigen, in den Umweltabteilungen (und anderen Ressorts) der Kommunal- und Landesverwaltungen, in den Fachressorts der Ministerialbürokratie, den Generaldirektionen der Europäischen Kommission und schließlich in Energiegenossenschaften, Pilotprojekten und anwendungsorientierten Forschungsprojekten. Oft arbeiten solche Akteure vereinzelt und isoliert, oft bezweifeln sie die Möglichkeit zu breiten politischen Allianzen und oft verspüren sie eine große Distanz zu den Führungs-eliten. Umgekehrt wissen diese oft nicht, welche starken Bündnispartner sie in diesen Pionieren für die Kommunikation und Durchsetzung vermeintlich unpopulärer Politiken eigentlich haben.

Der Kyoto-Prozess, der von der Mehrzahl der Menschen zuletzt kaum noch verstanden wurde, müsste scheitern, wenn davon nur die technischen Termini und diplomatischen Formelkompromisse der Abschlusskommuniqués wahrgenommen würden und Klimaschutz als rein staatliche Veranstaltung missverstanden würde. Gewiss erfordert Klimaschutz entschlossenes Handeln von Gesetzgebern und Unternehmern, doch dies wird nur dann zum Erfolg führen, wenn die Bevölkerungen sich „bottom up“ als Verantwortliche begreifen. Das erfordert eine Regionalisierung der Klimaschutzziele bis hinunter auf die Ebene der Stadtteile und Gemeinden und eine Rückkoppelung der Klimapolitik auf höhere Ebenen staatlichen und unternehmerischen Handelns.

Es kommt also alles auf ein gelungenes „Framing“ an: Energieeffizientes und klimafreundliches Handeln wird wahrscheinlicher, wenn die kurzfristig zu erwartenden Kosten hinter dem mittel- bis langfristig erkennbaren Nutzen in den Hintergrund treten. Die Konsequenzen der Implementierungsschritte von Kopenhagen müssen offen angesprochen werden; parlamentarische Debatten, Expertisen von Nichtregierungsorganisationen und Aktionspläne von Kommunen sind ebenso wichtig wie Verbraucherberatung und politisch-kulturelle Informations- und Bildungsangebote, die ein zeitliches Verantwortungsbewusstsein über Generationen hinweg verankern. Jede Klimapolitik von unten bezieht „Laien“ als Wissende und Multiplikatoren ein.

Eine neue, positive Kultur der Teilhabe artikuliert sich auf allen Ebenen: bei Wahlen und der Mitgliedschaft in Vereinen, Verbänden, Parteien ebenso wie in außerparlamentarischen Kampagnen für Klimaschutz, Energiewende und Nachhaltigkeit. Wichtig ist die wachsende Gruppe von strategischen Konsumenten, die nicht nur klimabewusst einkaufen, sich ernähren und fortbewegen, bauen und heizen, sondern vorherrschende Konsummuster in Frage stellen. Dabei nützt sicher ein spürbarer finanzieller Anreiz, unterstützt durch öffentliche Subventionen und Informationsangebote, doch eine beachtliche Zahl von Verbrauchern verändert das Konsumverhalten auch auf der Grundlage allgemeiner Normen, wenn zum Ergebnisnutzen durch die Mitwirkung an einem breiteren bürgergesellschaftlichen Projekt ein zusätzlicher Prozessnutzen kommt: das Bewusstsein, etwas für die Um- und Nachwelt getan zu haben.

Den globalen Führungseliten wird es erheblich leichter fallen, große Kooperationsziele und Veränderungen anzusteuern, wenn sie durch zivilgesellschaftlich getragene Zukunftsvisionen unterstützt werden. Die Kopenhagen-Ziele sollten nicht als Verzichtsleistungen kommuniziert werden, sondern als Chance für den lange überfälligen Einstieg in eine klimaverträgliche Weltgesellschaft. Die Low Carbon Society ist kein Krisenszenario, sondern die realistische Vision einer Befreiung vom Pfad einer „Überentwicklung“, die teuer und riskant ist. 1963, als die Welt knapp einer atomaren Katastrophe entronnen war, schrieb der Physiker Max Born: „Der Weltfriede in einer kleiner gewordenen Welt ist keine Utopie mehr, weil er eine Notwendigkeit ist, eine Bedingung für das Überleben des Menschengeschlechts.“ Das gilt mutatis mutandis auch heute wieder.

Prof. Dr. CLAUS LEGGEWIE, Direktor des KWI Essen, ist Mitglied des Wissen- schaftlichen Beirats der Bundesregierung Globale Umweltver- änderungen (WBGU).

Bibliografische Angaben

Internationale Politik 9/10, September/Oktober 2009, S. 110 - 119.

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