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01. Juli 2010

Völkerrecht im asymmetrischen Krieg

Terroristen bekämpfen, Zivilisten schützen

Fast 1000 palästinensische Zivilisten und 13 israelische Soldaten wurden im Gaza-Krieg vom Januar 2009 getötet. Grund genug, sich Gedanken zu machen: Wie muss, wie kann eine reguläre Armee Zivilisten schonen und dabei Terroristen bekämpfen, die ihre eigene Bevölkerung als Schutzschild missbrauchen?

2005 veröffentlichten Asa Kasher und Amos Yadlin in einem amerikanischen Journal den Artikel „Assassination and Preventive Killing“, der sich mit der Problematik gezielter Tötungen im Kampf gegen den Terror beschäftigt.1 Es liegt nahe anzunehmen, dass die politische und praktische Bedeutung ihres Artikels weit über sein akademisches Interesse hinausgeht. Denn Asa Kasher ist Professor für Berufsethik und praktische Philosophie an der Universität Tel Aviv sowie akademischer Berater der israelischen Streitkräfte. Amos Yadlin war zum Zeitpunkt des Erscheinens Militärattaché an der israelischen Botschaft in Washington und ist inzwischen Chef des israelischen Militärgeheimdiensts.

Prompt betonen beide Autoren, dass „die in dem Artikel zum Ausdruck kommenden Ansichten ihre eigenen und nicht notwendigerweise die Ansichten der israelischen Streitkräfte oder des Staates Israel“ seien. Doch es geht nicht darum, ob ihre Ansichten offiziellen Charakter haben, sondern ob sie de facto in der israelischen Armee einflussreich sind. Am 2. Februar, kurz nach dem jüngsten Einmarsch der israelischen Armee in den Gaza-Streifen, vertrat Amos Harel in Haaretz die Auffassung, dass die im Artikel beschriebenen Richtlinien tatsächlich das Verhalten der israelischen Streitkräfte im Einsatz bestimmen.

In diesem Beitrag wollen wir das Thema in den Mittelpunkt stellen, das Kasher und Yadlin als ihr wichtigstes und heikelstes bezeichnen: „Sollte die Reduzierung von Verlusten staatlicher Kämpfer Vorrang haben, wenn sich die Soldaten im Kampf gegen den Terror befinden?“

Mit dem Begriff „staatliche Kämpfer“ meinen die Autoren Staaten im Allgemeinen, einschließlich der Streitkräfte des Staates Israel. Unter „Terror“ verstehen sie das gezielte Töten von Zivilisten, wie durch die Hamas in den vergangenen Jahren. Ihre Antwort lautet: „Normalerweise steht die Pflicht, den Verlust von Soldaten im Krieg auf ein Minimum zu reduzieren, auf der Prioritätenliste ganz unten – wenn man Terroristen nicht zu der Kategorie der Nichtkombattanten zählt. Wir lehnen eine solche Auffassung strikt als unmoralisch ab. Ein Soldat ist ein Staatsbürger in Uniform. In Israel handelt es sich häufig um Wehrdienstpflichtige oder Reservisten. Ihr Staat sollte einen trifftigen Grund haben, ihr Leben aufs Spiel zu setzen. Dass Terroristen als Nichtkombattanten dargestellt werden und in unmittelbarer Umgebung von unbeteiligten Zivilisten leben und agieren, ist kein Grund, bei ihrer Verfolgung Soldatenleben zu riskieren. Für ihre Gefechte mit Soldaten tragen Terroristen die alleinige Verantwortung und sollten daher die Konsequenzen akzeptieren.“ Und weiter heißt es: „Dort, wo der Staat nicht in der Lage ist, das unmittelbare Umfeld von Terroristen zu kontrollieren, braucht er keine Verantwortung dafür zu übernehmen, dass Terroristen im Umfeld von Menschen operieren, die nicht in terroristische Handlungen verwickelt sind.“

Der Begriff „Terrorist“ ist in diesen Zitaten nicht entscheidend; ersetzt man den Ausdruck „Terrorist“ durch „feindliche Kämpfer“, bleibt die Aussage gleich: Kasher und Yadlin halten einen Krieg gegen den Feind für einen gerechten Krieg. Sie behaupten, dass in einem solchen Krieg die Sicherheit der eigenen Soldaten Vorrang hat vor der Sicherheit der Zivilisten der Gegner. Diese Behauptung ist falsch und gefährlich. Sie höhlt die Unterscheidung zwischen Kämpfern und Zivilisten aus, die im Kriegsvölkerrecht grundlegend ist (jus in bello). Für diese Aushöhlung führen Kasher und Yadlin keine überzeugenden Gründe an.

Das Kriegsvölkerrecht soll Kriegsführung, Kriegsgründe und das Ausmaß von Kriegen regulieren und begrenzen. Zwischenstaatliche Kriege sollen unter keinen Umständen zu totalen Kriegen zwischen Nationen und Völkern ausarten. Was mit den aufeinanderstoßenden Armeen auch geschieht, wer gewinnt oder verliert, welcher Art die Kampfhandlungen und wie hoch die Verluste auch sind – am Ende müssen die gegnerischen Nationen und Völker funktionierende Gemeinwesen bleiben. Krieg darf nicht Auslöschung oder ethnische Säuberung bedeuten. Das gilt für Staaten, und das gilt auch für staatsähnliche politische Organisationen wie Hamas oder Hisbollah, ob sie nun terroristisch sind oder nicht.

Hauptmerkmal eines Staates ist sein Monopol über die rechtmäßige Anwendung von Gewalt. Einen Staat zu bekämpfen bedeutet darum auch, gegen das Instrument zu kämpfen, mit dem er dieses Monopol durchsetzt – seine Menschen. Wir beobachten mit Bestürzung, dass Kriege sich tendenziell ausweiten, nicht begrenzen. Während im Ersten Weltkrieg nur 15 Prozent der Kriegsopfer Zivilisten waren, stieg die Zahl im Zweiten Weltkrieg auf 50 Prozent.

Moralisch relevante Unterscheidung

Wesentliches Mittel, um das Ausmaß von Kriegshandlungen zu begrenzen, ist die scharfe Trennung zwischen Kombattanten und Nichtkombattanten. Sie ist die einzige moralisch relevante Unterscheidung, auf die sich alle am Krieg Beteiligten einigen können. Terrorismus stellt einen gezielten Versuch dar, diese grundlegende Unterscheidung aufzuweichen, um aus Zivilpersonen legitime Angriffsziele zu machen. Wir sollten diesen Mechanismus im Kampf gegen den Terror nicht nachahmen.

Der Gegensatz zwischen Kombattanten und Nichtkombattanten ist keine Unterscheidung zwischen unschuldigen Zivilisten und schuldigen Soldaten; Zivilisten sind nicht notwendigerweise unschuldig im Sinne von Schuldfreiheit. Viele deutsche -Zivilisten waren zum Beispiel begeisterte Anhänger der Nazis und ganz sicher nicht unschuldig an deren Verbrechen. Nichtkombattanten sind vielmehr unschuldig, weil sie nicht direkt an Kriegshandlungen teilnehmen und sie keine Befugnis zu töten besitzen. Kombattanten dagegen sind qua Definition befugt zu töten. Ihre Befugnis zu töten macht Kombattanten im Krieg zu legitimen Angriffszielen. Kombattanten sind lediglich Rechenschaft für ihr Verhalten im Krieg schuldig. Sie werden nicht zu Kriminellen, weil sie an einem Angriffskrieg teilnehmen. Umgekehrt erlangen sie keine Immunität, nur weil sie in einem gerechten Krieg „auf der Seite der Guten“ kämpfen.

Die Theorie des gerechten Krieges basiert auf der Annahme, dass alle Kombattanten glauben, ihr Land führe einen gerechten Krieg. Diese Annahme ist notwendig und vernünftig, wenn man bedenkt, auf welche Art zukünftige Kombattanten ausgebildet und indoktriniert werden. Wir können von Soldaten verlangen, dass sie in konkreten Kampfsituationen moralisch richtig reagieren. Wir können aber nicht von ihnen verlangen, den moralischen Wert des Krieges, in den sie von ihren Staatsoberhäuptern geschickt wurden, korrekt zu bewerten. Natürlich kann die Annahme, dass Kombattanten eine subjektive Rechtfertigung für ihren Kampf haben, in Frage gestellt werden. Von Söldnern oder Mitgliedern eines Drogenkartells im Krieg mit der Regierung oder von Soldaten in einem Vernichtungskrieg ist nicht anzunehmen, dass sie eine subjektive moralische Rechtfertigung für ihr Tun haben. Söldner und -Kriminelle ziehen für Geld in den Krieg, aber sie glauben nicht an moralische Gründe.

Wenn beide Kriegsparteien Gerechtigkeit für sich beanspruchen, dann sind ihre Ansprüche unvereinbar, aber nicht widersprüchlich. Wenn sich Ansprüche widersprechen, können nicht beide Seiten jeweils im Recht oder Unrecht sein. Wenn die eine Seite behauptet, „in diesem Krieg wurden 10 000 Zivilisten getötet“, und die andere Seite dagegenhält, „nein, es wurden keine 10 000 Zivilisten getötet“, dann hat eine Seite Recht und die andere Unrecht. Wenn dagegen Ansprüche unvereinbar sind, sind beide Seiten möglicherweise im Unrecht – zum Beispiel, wenn die eine Seite behauptet, UN-Fahrzeuge seien grün und die andere, UN-Fahrzeuge seien gelb; doch sie können nicht beide Recht haben.

In den meisten Kriegen haben wir es mit Unvereinbarkeit, nicht Widersprüchlichkeit zu tun: Die Kriegsparteien tragen einen Krieg aus, der objektiv Unrecht ist, doch subjektiv glauben sie, das Recht auf ihrer Seite zu haben, und erheben schwere Vorwürfe gegen die andere Seite. Ihr Konflikt erhält dann Züge einer Tragödie. Logischerweise können nicht beide Seiten legitime Gründe für einen Krieg haben. Es kann sein, dass die eine Seite legitime Gründe anführen kann und die andere nicht; ebenso ist möglich, und in der Geschichte der Menschheit nicht ungewöhnlich, dass keine der beiden Seiten gute Gründe hat, in den Krieg zu ziehen. Die Möglichkeit, dass sich beide Seiten im Unrecht befinden könnten und oft befinden, ist ein weiterer Grund, Soldaten ihre Teilnahme an Kriegen vorzuwerfen. Denn auch wenn sich ihr Land im Unrecht befindet, haben sie ein Recht zu kämpfen. Man kann ihnen lediglich unmoralisches Verhalten im Kriegsverlauf vorwerfen.

Damit möchten wir widerlegen, dass nur die Seite, die für die vermeintlich gerechte Sache kämpft („unsere“ Seite), Rechte hat, während die Soldaten auf der gegnerischen Seite keinerlei Rechte haben. Denn in dieser Sicht wäre alles, was die gegnerischen Kombattanten tun, unmoralisch, ob sie unsere Soldaten oder unsere Zivilisten angreifen. Und da unsere Soldaten und Zivilisten gleichermaßen unschuldig sind, können wir nicht von unseren Soldaten verlangen, ihr Leben aufs Spiel zu setzen, um Zivilisten der Gegenseite zu schützen. Schließlich, so die Argumentation, wurden diese Zivilisten vom unmoralischen Verhalten ihrer eigenen Soldaten erst in Gefahr gebracht.

Aus diesem Grund müssen die beiden Aspekte des Kriegsvölkerrechts, jus ad bellum (Recht zum Krieg) und jus in bello (Recht im Krieg bzw. humanitäres Völkerrecht) unterschieden werden. Staatsoberhäupter sollten insbesondere für Ersteres zur Rechenschaft gezogen werden, Soldaten und ihre Offiziere für Zweiteres. Die Trennlinie zwischen beiden Bereichen zu verwischen, unterminiert die kategorische Unterscheidung zwischen Kombattanten und Nichtkombattanten und gefährdet Letztere.

Die Annahme einer „subjektiven Legitimität“ eines Krieges trifft auch auf die Kämpfer der Hamas und der Hisbollah zu. Sie sollen und müssen für ihre Taten im Krieg zur Rechenschaft gezogen werden, vor allem wenn sie Zivilisten zum Hauptziel ihrer Angriffe machen – und auch, wenn sie Zivilisten gezielt als menschliche Schutzschilder benutzen. Doch ihre Verbrechen entbinden ihre Gegner nicht von der Pflicht, die Verwundung oder Tötung von Zivilisten zu vermeiden.

In einem Krieg sieht (natürlich) jede Seite die eigenen Soldaten nicht als hochgerüstete Kämpfer, sondern als „unsere Jungs“ – jung, rein und unschuldig, vom Staat ausgerüstet und trainiert und von einem grausamen Feind bedroht. Häufig zeigt sich, dass die Öffentlichkeit empfindlicher auf den Tod der eigenen Soldaten reagiert als auf den Tod von Zivilisten.

Auch in den Kasher-Yadlin-Artikel schleicht sich dieses moralisch fehlgeleitete Gefühl ein, wenn es heißt: „Ein Soldat ist ein Staatsbürger in Uniform“ – als ob die Autoren uns überzeugen wollten, dass wir von unseren Soldaten nicht verlangen sollten, zum Schutz gegnerischer Zivilisten ihr Leben zu riskieren. Das ist nicht vergleichbar mit dem Ausspruch, ein Diplomat sei ein Staatsbürger in der Uniform eines Oberkellners. Denn die Uniform von Kombattanten ist keine bloße Konvention; sie ist das grundlegende Unterscheidungsmerkmal zwischen Kombattanten und Nichtkombattanten – eben jene Unterscheidung, die Terroristen und Guerillakämpfer aufzuheben versuchen, indem sie auf Uniformen verzichten.

Folgendes sollten beide Seiten ihren Soldaten sagen: Mit dem Tragen einer Uniform gehst du ein Risiko ein, dem nur diejenigen ausgesetzt werden, die zum Töten von Feinden (und zum Schutz der eigenen Person) speziell ausgebildet wurden. Dieses Risiko darfst du nicht auf diejenigen abwälzen, die nicht zum Kämpfen ausgebildet wurden, ganz gleich, ob es sich dabei um die Deinen handelt oder nicht. Dem liegt die Vorstellung zugrunde, dass Gewalt ein Übel ist, das so weit wie irgend möglich begrenzt werden sollte. Als Soldat bist du angehalten, zusätzliche Risiken einzugehen, um das Ausmaß von Kriegen zu begrenzen. Soldaten sind die Davids und Goliaths unserer Gesellschaften.

Wie verwischen Kasher und Yadlin die Unterscheidung zwischen Kombattanten und Nichtkombattanten? Indem sie es „unseren“ Kämpfern zubilligen, die eigene Sicherheit über die Sicherheit von Zivilisten beider Seiten zu stellen. Für Kasher und Yadlin gibt es nicht länger die kategorische Unterscheidung zwischen Kombattanten und Nichtkombattanten. Diese Unterscheidung muss um jeden Preis kategorisch bleiben, denn ihr einziger Zweck ist es, Krieg allein auf diejenigen zu beschränken, die zum Gefecht ausgebildet wurden bzw. die entsprechenden Mittel dazu herstellen.

Zivilisten als Schutzschilde

Ob die Sicherheit der eigenen Kämpfer oder die der gegnerischen Zivilisten oberste Priorität haben sollte, lässt sich anhand des folgenden Beispiels konkret durchspielen. Vor dem Libanon-Krieg 2006 kursierten in der israelischen Presse Gerüchte, die Hisbollah plane, den Kibbuz Manara unweit der libanesischen Grenze zu stürmen. Wir wissen nicht, ob diese Berichte glaubwürdig waren, doch die Vorstellung klingt plausibel; wir verwenden das Beispiel als Gedankenexperiment, um die Legitimität der verschiedenen Prioritäten zu überprüfen.

Nehmen wir also an, die Hisbollah führt ihren Plan durch, und es ergeben sich vier mögliche Szenarien:

  1. Die Hisbollah stürmt Manara und nimmt die Kibbuz-Bewohner, allesamt israelische Staatsbürger, als Geiseln gefangen. Dabei mischen sich Hisbollah-Kämpfer unter die Bewohner des Kibbuz und nutzen die Geiseln als Schutzschild.
  2. Der Hisbollah gelingt es lediglich, die Außenbezirke von Manara zu besetzen. Dabei nimmt sie eine Gruppe proisraelischer Freiwilliger aus dem Ausland, die in Grenznähe leben und in Manara arbeiten – Zivilisten also, aber keine israelischen Staatsbürger –, als Geiseln gefangen und missbraucht sie als menschliche Schutzschilde. 
  3. Anstelle der wohlmeinenden Freiwilligen aus dem zweiten Szenario haben wir es nun mit einer Gruppe von antiisraelischen Demonstranten aus dem Ausland zu tun, die an die nördliche Grenze Israels gereist sind, um gegen die israelische Libanon-Politik zu protestieren. Die Hisbollah schenkt den Demonstranten anfangs kaum Aufmerksamkeit, nimmt sie dann aber als Geiseln und setzt sie als Schutzschild ein. 
  4. Bevor die Hisbollah Manara besetzen konnte, wurde der Kibbuz evakuiert. Die Hisbollah bringt Zivilisten herbei – Dorfbewohner aus dem Süden Libanons –, um durchzusetzen, dass ihnen Kibbuz-Land überlassen wird, aber auch, um sie als Schutzschild zu benutzen.

In allen vier Fällen steht Israel kurz vor einer Militäroperation, um Manara zurückzuerobern. Die Hisbollah kontrolliert wohlgemerkt den gesamten Kibbuz und damit das Schicksal der verschiedenen Gruppen von Zivilisten, die dort festgehalten werden. Wir behaupten, dass Israel in allen vier Fällen die moralische Verpflichtung hat, sich so zu verhalten wie im ersten Szenario, in dem sich Hisbollah-Kämpfer unter die eigenen Staatsbürger mischen.

Was auch immer Israel bereit ist, an „Kollateralschäden“ hinzunehmen, wenn die eigenen Staatsbürger in Lebensgefahr schweben – die gleiche Grenze sollte auch für die übrigen Szenarien gelten. Wenn du als Israeli glaubst, eine Militäroperation könnte den israelischen Geiseln unverhältnismäßigen Schaden zufügen, sollte das auch für die anderen Zivilisten gelten, ob es sich nun um willkommene oder unwillkommene Gäste oder um „gegnerische Zivilisten“ handelt. In allen vier Fällen sollten die Befehle der israelischen Soldaten identisch sein, ungeachtet ihrer Gefühle gegenüber den unterschiedlichen Geiselgruppen. Nur wenn sie diese Richtlinien beachten und die moralisch notwendigen Risiken zur Rettung der Geiseln eingehen, liegt die alleinige Verantwortung für deren Tod bei der Hisbollah.

Welches Risiko sollten israelische Soldaten im ersten Szenario eingehen? Wir können diese Frage nicht genau beantworten. Sie brauchen keine selbstmörderischen Risiken eingehen; auch keine Risiken, die die Rückeroberung von Manara unnötig schwierig machen. Sie kämpfen gegen Feinde, die israelische Zivilisten zu töten versuchen und diese bewusst in Gefahr bringen, indem sie sie als Schutzschilde missbrauchen. Israel verurteilt diese Praxis; gleichzeitig tötet es weitaus mehr Zivilisten als seine Gegner, ohne allerdings ihren Tod gezielt in Kauf zu nehmen (13 Israelis starben im Zuge der Kämpfe in Gaza, einige von ihnen durch Beschuss eigener Truppen; zwischen 1200 und 1400 Palästinenser wurden getötet, davon mindestens die Hälfte Zivilisten). 2 Doch den Tod von Zivilisten lediglich „nicht gezielt in Kauf zu nehmen“ ist keine starke Position, um sich im Kampf gegen den Terrorismus zu rechtfertigen. Wie also kann Israel beweisen, dass es die Praktiken seiner Gegner verurteilt? Seine Soldaten müssen, im Gegensatz zu den gegnerischen Kämpfern, die feste Absicht verfolgen, keine Zivilisten zu töten. Diese Absicht kann nur durch die Risiken manifestiert werden, die die Soldaten einzugehen bereit sind, um Zivilisten zu schützen.

Diese Forderung ist nicht ungewöhnlich, und sie betrifft ganz sicher nicht nur Israel. Wenn Soldaten in Afghanistan, Sri Lanka oder Gaza vom Dach eines Gebäudes aus unter Beschuss geraten, sollten sie sich nicht zurückziehen und das Gebäude mit Artillerie- oder Luftwaffenfeuer zerstören, so dass alle Menschen im Gebäude und in der Umgebung ums Leben kommen. Sie sollten versuchen, nah genug an das Gebäude heranzukommen, um herauszufinden, wer sich darin befindet oder direkt auf die feindlichen Schützen auf dem Dach zielen. Ohne den Willen, auf diese Weise zu kämpfen, klingen die israelischen Verurteilungen von terroristischen Praktiken hohl; niemand wird solchen Beteuerungen glauben.

Doch sollte es keinen Unterschied geben zwischen Zivilisten, die zur Schutzschildfunktion gezwungen werden, und solchen, die freiwillig als Schutzschild dienen, beispielsweise die Dorfbewohner, die möglicherweise nach Manara kamen, um ein Stück Kibbuz-Land zu ergattern? Das ist eine schwierige Frage, und die Israelis sollten sich ihrer Implikationen bewusst sein. Das Hauptquartier der israelischen Armee sowie ihr „war situation room“ liegen im Norden Tel Avivs, in einer der teuersten Wohngegenden der Stadt. Das ist kein Geheimnis, und die Zivilisten, die in der Nähe leben, bringen sich wissentlich in Gefahr. Aber sollten sie in größerer Gefahr sein, weil sie freiwillig dort leben? Das denken wir nicht. Sie haben vielleicht ein Anrecht auf mehr Schutz durch ihren Staat. Was auch immer in einem gerechten Krieg als akzeptabler „Kollateralschaden“ angesehen wird, ist auch für sie tolerierbar – doch nicht mehr. Sie sind ganz klar Zivilisten, und die Regeln, die für Zivilisten gelten, gelten auch für sie.

Kasher und Yadlin schreiben, dass „die Gefährdung von Kombattanten anstelle von umstehenden Zivilisten im Zuge einer Militäroperation gegen Terroristen bedeuten würde, ohne Grund die Verantwortung für das gesamte ‚durchmischte Umfeld‘ zu übernehmen“. Wir stimmen zwar zu, dass Terroristen meist für die Vermischung von Kämpfern und Zivilisten verantwortlich sind – sie mischen sich zum Beispiel unter Menschen auf Marktplätzen, um sich zu verstecken, oder eröffnen das Feuer von den Häusern unschuldiger Zivilisten – doch das entbindet Soldaten nicht von ihrer Pflicht, alles zu tun, um Zivilisten zu schützen. Wenn es „keine Gründe“ für eine Verantwortung dieser Art gibt, wenn das Leben „unserer“ Soldaten wirklich höherrangig über das Leben „ihrer“ Zivilisten ist, warum sollten dann die Soldaten diese Zivilisten nicht selbst als Schutzschild benutzen? Warum sollten sie sich nicht der Schutzschildtaktik bedienen? Kasher und Yadlin liefern mit ihrem Artikel die Rechtfertigung für eine Praxis, die Israel offiziell verurteilt und von der wir glauben, dass Israel sie für verabscheuungswürdig hält: den Missbrauch von Zivilisten als menschliche Schutzschilde für Terroristen.

Wir hoffen, dass Kasher und Yadlin ebenfalls der Ansicht sind, dass das Risiko für Soldaten in allen vier Szenarien gleich sein muss, wer auch immer für die Anwesenheit von Zivilisten unterschiedlicher Überzeugungen und Identitäten verantwortlich ist. Denn nicht die Urheberschaft für die Schutzschildsituation ist relevant, sondern die Tatsache, dass diese Situation die andere Seite nicht von ihren moralischen Verpflichtungen entbindet. Dass das Verhalten der Hisbollah israelische Soldaten von ihren moralischen Verpflichtungen entbindet, wäre in Israel niemals ein ernsthaftes Argument, wenn sich israelische Zivilisten unter den Geiseln befänden.

Wir befürworten folgende Maxime: Führt euren Krieg, aber behandelt gegnerische Zivilisten so, als seien es eure eigenen Staatsbürger.

Prof. AVISHAI MARGALIT ist Philosoph und Nahost-Experte. Er lehrt am „Institute for Advanced Studies“ in Princeton.

Prof. MICHAEL WALZER ist Emeritus am „Institute for Advanced Studies“ in Princeton und einer der führenden Experten für Kriegsrechtsfragen.

  • 1Asa Kasher und Amos Yadlin: Assassination and Preventive Killing, SAIS Review, Nr. 1/2005, hier den Link http://muse.jhu.edu/login?uri=/journals/sais_review/v025/25.1kasher.html.
  • 2Anm. d. Red.: Die Zahl der während des Gaza-Kriegs getöteten Palästinenser ist umstritten. Das gleiche gilt für den Anteil ziviler Todesopfer. Das Palestinian Center for Human Rights geht von 1417 Toten aus (926 Zivilisten, 255 nicht kämpfende Polizisten, 236 Kombattanten). Das israelische Militär beziffert die Toten auf 1166 (709 „Hamas-Terroristen“, 295 „nicht beteiligte Palästinenser“).
Bibliografische Angaben

Internationale Politik 7/8, Juli/August 2009, S. 56 - 63.

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