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01. Juli 2005

Verfassungskitsch ist keine Lösung

Die Hochglanz-EU ist am Ende, nicht aber der Vertrag

Zwei Jahre ist es her, da warb der Londoner Economist auf dem Titelblatt für die schnelle Entsorgung des gerade vom Konvent an die Staats- und Regierungschefs übergebenen Verfassungsvertrags. Und das nicht leidenschaftslos, bei aller schnöden Konsumästhetik: Blatt für Blatt hatte da jemand die Seiten des Verfassungsentwurfs sorgfältig zusammengeknüllt und in einen schwarzen Papierkorb in bürokratischem Brüsseler Einheitsdesign gestopft. Den Ausgang der Referenden in Frankreich und den Niederlanden kommentierte das stets durch kompromisslose Skepsis glänzende Pflichtblatt der Berufseuropäer nun mit einem ungleich dramatischeren Cover. Jacques-Louis Davids „Tod des Marat“ provoziert schaurig-schön zum Nachdenken über den vielerorts eilig totgesagten Verfassungsvertrag und sein Nachleben, über „The Europe that died – And the one to save“.

Wer schon meinte, nun sei Europa ausgeträumt, reibt sich ungläubig die Augen: Ausgerechnet der kaltschnäuzige Economist kündet mit so viel Pathos und Patina auf dem Titel von einem konstitutionellen Moment, in dem die Weichen für die EU neu gestellt werden. Und dabei geht es offenbar doch um mehr als eine unaufregend gestaltete Verfassungshochglanzbroschüre, die man ohne viel Aufhebens in den nächsten Mülleimer wirft. Das Votum der Bürger ist ein energischer Ausdruck politischen Willens, ein Zwischenruf, mit dem die zwischen der kühlen Vernunft deliberativen Regierens und dem berechnenden Interesse des Marktes lavierenden eurokratischen Eliten kaum mehr gerechnet hatten.

In der Ratifikationskrise des Verfassungsvertrags hat eine aus Brüssel, Straßburg und Luxemburg angeleitete Imagination des Politischen Schiffbruch erlitten, die sich halbherzig aus dem Fundus des Nationalstaats bedient. Von Fahne und Hymne, Reisepass und Münzen, Kulturhauptstadt und Europatag bis hin zur vollmundigen Verfassungsrhetorik der elder statesmen des Konventspräsidiums – im Bemühen um das „Europa der Bürger“ wurden bekannte Versatzstücke symbolischer Politik unter den Vorzeichen supranationaler Identitätsbildung neu arrangiert. Der ehemalige Kommissionspräsident Jacques Delors bemerkte einmal, dass man sich nicht in einem Binnenmarkt ohne Grenzen verliebe, und seit jeher ist die Kommission eifrig bemüht, den Mangel sozialer Legitimation durch strategischen Einsatz symbolischen Kapitals, durch neu und wieder erfundene Traditionen zu beheben.

Dass die EU sich dabei bewusst postmoderner Konsumästhetik bedient, hat der Hannoveraner Staatsrechtslehrer Ulrich Haltern in einer aufschlussreichen kulturtheoretischen Analyse der Strategien symbolischer Politik in der „erfundenen Gemeinschaft“ EU nachgewiesen. Haltern entlarvt in seiner Berliner Habilitationsschrift das Verfassungsprojekt als seichten Eurokitsch, als Marketingstrategie, durch die – wie schon bei der Beratung der Grundrechtecharta – eine „konsumästhetisch urige Atmosphäre“ geschaffen werden solle, um „das tief verwurzelte Misstrauen des Bürgers gegenüber der europäischen Maschinerie und gesichtslosen Bürokratie zu besänftigen“. Diese ästhetische Gegenstrategie, die für Haltern ihre juristische Entsprechung findet im europäischen Grundrechtsdiskurs und in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zur Unionsbürgerschaft, stehe im Dienst der Herstellung einer dritten Dimension politischer Psychologie des zwischen Vernunft und Interesse angesiedelten Europas.

Bei seiner Suche nach einem europarechtlichen Begriff des Politischen geht Haltern in den Spuren des an der Yale Law School lehrenden Verfassungsrechtlers Paul W. Kahn, der im Rahmen seines weit ausgreifenden Projekts einer „Politischen Theologie“ das „Element des Willens“, das genuin Politische, neu im Rahmen der liberalen Theorie zu verorten sucht.1 Die zweigeteilte Welt der EU entspreche, so Ulrich Haltern, auch in der Kritik, die sie auf sich ziehe, der zweigeteilten Welt des Liberalismus: Wie Kommunitaristen die Leere im Herzen der liberalen Abstraktion beklagten, beklagten „Kulturkritiker und Nationalisten immer wieder die Leere im Herzen der europäischen Logik“.

In der Tat: Wenn der Philosoph Michael Walzer in dem unlängst erschienenen, teilweise aus seinen Frankfurter Max-Horkheimer-Vorlesungen hervorgegangenen Band „Politics and Passion“2 von der Unmöglichkeit spricht, Hitze durch Licht zu ersetzen, dann führt uns die kommunitaristische Kritik des Liberalismus mitten ins kalte Herz Europas. Die öffentlichen Beratungen des Brüsseler Konvents, die unzähligen ins Netz gestellten Sitzungsprotokolle, Zwischenberichte und Änderungsanträge haben die Bürger nicht für das Verfassungsprojekt erwärmen können. Nüchterne Deliberation ist ein leidenschaftsloses Geschäft, Transparenz gewährt noch lange keinen Durchblick. Man sieht nur, was man weiß – und sehen will.

Für Ulrich Haltern ist das politische Vakuum der EU keine Katastrophe. Warum sollte der europäische Marktbürger mehr sein als ein Konsument? „Der bewusste Verzicht auf die Herstellung der Dimension des Politischen in Europa könnte der Union in Politik und Recht Ausrichtung geben und ihre Bürger ernster nehmen als bisher.“ Gewiss, in der „postpolitischen“ Ordnung Europas kann man das „Raunen der Nation“, dem Haltern nachlauscht, nicht mit der „Ode an die Freude“ übertönen. Sollte man darum aber die EU in wohlklingender Metaphorik auf eine civitas peregrina reduzieren, in der die Bürger auf ihrer Wanderschaft über die liberalisierten Märkte nur vom heimatlichen Nationalstaat Schutz und Fürsorge erhoffen dürfen?

Solcher Defätismus sei letztlich doch nichts anderes als die neue Variation eines alten liberalismuskritischen Themas, schrieb unlängst der Verfassungsrechtler Mattias Kumm.3 Er setzt auf einen „dichten“ europäischen Verfassungspatriotismus, der sich weder dünnhäutig auf die Bindung an abstrakte Prinzipien beschränkt noch der EU bloß schwungvoll das Mäntelchen nationalstaatlich inspirierter politischer Rhetorik überwirft. Er schlägt eine Aneignung des europäischen Projekts durch seine Bürger vor, bei der diese die Herausforderung annehmen, Konstitutionalismus neu zu denken, mit geschichtsbewusstem Weitblick und über die Grenzen des Verfassungsstaats hinaus.

Diese Herausforderung ist in der derzeitigen Krise so aktuell wie nie zuvor. Denn Europa ist längst verfasst, auch ohne Verfassungsvertrag. Und jede Denkpause muss mit dem Nachdenken über die politischen und rechtlichen Realitäten beginnen, in denen wir in dieser EU leben. Wenn in den vergangenen Tagen etwas gestorben ist, dann ist es die Europe imaginaire, unsere vielfältig-widersprüchliche Idee von Europa, ein Kaleidoskop, in dem viele Bilder durcheinander wirbeln: korrupter Bürokratensumpf, christliches Abendland, rücksichtsloser Binnenmarkt, postnationales Governance-Labor. Die Europe réelle, die Alltagsrealität, in der wir längst angekommen sind, lebt weiter, ganz nah und zugleich unendlich fern.4

Wenn die junge Europaabgeordnete sich von ihren unterfränkischen Wählern als „unsere Anwältin in Brüssel“ in die weite EU hinaus schicken lässt, dann bleibt Europa für den Bürger zuhause in Schweinfurt ein fernes Märchenreich, in dem der wackere Volksvertreter mit dunklen Mächten um die Verteidigung nationaler Interessen ringen muss. In der Ferne hingegen ist Europa ganz nah, wenn man in Mostar von der Alten Brücke auf die grüne Neretva hinunterschaut oder die EU in den Konferenzsälen am East River mit einer Stimme sprechen hört. Kein Wunder also, dass im Konventsprozess die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik plötzlich zu einem zentralen Thema der Verfassungsdebatte wurde und vor dem Hintergrund der Irak-Krise zum Hauptschauplatz des europäischen Identitätsdiskurses avancierte. Doch allzu naiv war die Hoffnung, dem Identitätsdilemma gleichsam von außen, durch den Blick der anderen, zu entkommen, den Mangel innerer Übereinstimmung durch den Schein äußerer Kohärenz zu kaschieren.

Kein Zweifel, dass europäische Identität mehr ist als die Summe ihrer nationalen und kulturellen Vergangenheiten. Doch welche Kulturen und Nationen werden künftig in der EU zusammenleben? Es ist Zeit zum Nachdenken über das, was Europa sein wird. Vor allem aber über das, was es heute ist, über den europäischen Verfassungsverbund, der uns vor Augen liegt und den meisten Europäern dennoch unendlich fern ist. Wie fern, das zeigen auch die Ergebnisse des hektischen öffentlichen Brainstormings der vergangenen Tage, das eine Vielzahl erstaunlicher Vorschläge zutage gebracht hat.

Ganz anheimelnd erscheint etwa zunächst der Ruf nach einem vom Grundgesetz inspirierten provisorischen Regelwerk, das den Weg zur Verfassungsgebung offen hält. Doch schon der Blick in den Verfassungsvertrag zeigt, dass dieser auf Weiterentwicklung und Veränderung angelegt ist – und die Unentschlossenheiten und Bindungsängste der Mitgliedstaaten spiegelt. Mit seiner Austrittsklausel würde die EU, wie die Schriftstellerin und Europarechtlerin Juli Zeh einmal treffsicher formulierte, zur „Lebensabschnittsgemeinschaft“, zum veränderungsoffenen Dauerprovisorium.5

Hätte man, wie Alfred Grosser gerade einwarf, einfach eine „ganz simple Verfassung“ aufgesetzt, ohne die komplexen Windungen des Verfassungsvertrags, dann wäre eine solche „Verfassung light“ wieder nichts gewesen als bloßer Konstitutionalisierungskitsch, keineswegs aber eine erstrebenswerte Alternative. Supranationales Regieren ist nicht einfacher als es ist. Auch das ist Teil unserer Europe réelle, da sollten wir uns nicht in die Tasche lügen.

Kurios ist die Idee, die Unionsbürger erst einmal über die Grundrechtecharta abstimmen zu lassen, „Verfassungsreferendum auf Probe“ gewissermaßen. Wer dem Bürger ohne Einbindung in den verfassungsrechtlichen Kontext der Regelung von Institutionen und Verfahren bloß eine Liste der Rechte und Freiheiten zur Abstimmung vorlegt, macht ihn einmal mehr zum politischen Konsumenten, dem sich verfassungsfolkloristischer Eurokitsch andrehen lässt.

Die momentane europäische Denkpause sollte nicht durch überhastete Kern-europa-Initiativen verkürzt werden, und auch nicht durch eine schnelle Fortsetzung des Ratifikationsprozesses. Die einjährige Verfassungspause, die die Staats- und Regierungschefs auf ihrem Brüsseler Gipfel im Juni beschlossen haben, ist dringend nötig, um ein Europa einzuholen, das seinen Bürgern längst davongelaufen ist. Es ist Zeit zum Streit über den Verfassungsvertrag und das Europa, das er fassen soll. Immer wieder hat der New Yorker Verfassungsrechtler Joseph Weiler darauf hingewiesen, dass sich bei der Verfassungsgebung grundlegende politische Weichenstellungen nicht umgehen lassen, dass es Verständigung darüber braucht, wie sozial und solidarisch wir die EU haben wollen, wo ihre Grenzen liegen und welcher Finalität sie zustrebt. Was in ein Dokument mit dem Etikett „Verfassung“ festgeschrieben sei, sei der alltäglichen Auseinandersetzung entzogen.6 Das Votum der Bürger bestätigt seine Warnung vor einem allzu leichtfertigen Umgang mit dem Verfassungsbegriff, der Unentschlossenheit hinter durchsichtigem Pathos verstecken will.

Gestorben ist eine Europe imaginaire, die sich mit leichter Hand aus dem Symbolfundus des Nationalstaats bedient, sich in billige Konsumästhetik kleidet und in Ehren ergraute Staatsmänner als würdige Verfassungsväter kostümiert. Bei allen innenpolitischen Gründen für den Ausgang der Referenden war es ein veritabler revolutionärer Akt von europäischer Dimension, mit dem sich Franzosen und Niederländer der Tyrannis eines Hochglanzeuropas entledigt haben, das für den Unionsbürger kaum mehr als Brot und Spiele bereithält.

Ob und wieviel Solidarität er von seinen europäischen Mitbürgern erwarten kann, sollte man nicht mehr nur dem vorsichtig-entschlossenen Vorangehen des Rechts anheim stellen. Auf der Grundlage des sich langsam verfestigenden europäischen contrat social gewinnt jener Verfassungsverbund Gestalt, den der Berliner Staatsrechtslehrer Ingolf Pernice konzeptualisiert hat. Doch wenn es um das Einstehen füreinander geht, ist ein Identitätsbegriff angesprochen, dessen Ausformulierung die Politik nicht dem Recht überlassen darf.7

Die Europe réelle, das alltägliche Europa, ist ganz lebendig. Jetzt ist es Zeit, über seine Verfassung zu sprechen – und über seinen Verfassungsvertrag zu streiten, der die EU spiegelt, wie sie ist, mit all ihren Möglichkeiten und Grenzen. Und der darum viel zu schade ist zum Wegwerfen.

1 Paul W. Kahn: Putting Liberalism in Its Place, Princeton 2005.

2 Michael Walzer: Politics and Passion. Toward a More Egalitarian Liberalism, New Haven 2005.

3 Mattias Kumm: The Idea of Thick Constitutional Patriotism and Its Implications for the Role and Structure of European Legal History, German Law Journal, Bd. 6, Nr. 2, Februar 2005 (Sondernummer: Confronting Memories – Constitutionalization after Bitter Experiences), S. 319–354.

4Die Gegenüberstellung von Europe réelle und Europe imaginaire ist entlehnt von Robert Picht: Generation Erasmus. Zum Europabild junger Europäer, Merkur, Nr. 660, April 2004, S. 306–315.

5 Juli Zeh: Recht auf Austritt, Zeitschrift für europarechtliche Studien, Bd. 7, Nr. 2, Juni 2004, S. 173 f.

6 Vgl. etwa Joseph H. H. Weiler: A Constitution for Europe? Some Hard Choices, in: George A. Berman und Katharina Pistor (Hrsg.): Law and Governance in an Enlarged European Union, Oxford 2004, S. 39–59.

7 Hierzu facettenreich Ulrich Haltern: Integration durch Recht, in: Hans-Jürgen Bieling und Marika Lerch (Hrsg.): Theorien der europäischen Integration, Wiesbaden 2005, S. 399–423.

Bibliografische Angaben

Internationale Politik 7, Juli 2005, S. 36 - 39

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