Raumfahrt als Staatsaufgabe
Mit dem Ukraine-Krieg und dem EU Space Act zeichnet sich ein Paradigmenwechsel ab: weniger Abhängigkeit von den USA, mehr strategisch ausgerichtete Regulierung.
Derzeit ringen die Länder Europas um die Raumfahrtbudgets der Europäischen Weltraumorganisation ESA und der Europäischen Union. Beim Ministerrat im November in Bremen bietet die ESA ihren Mitgliedstaaten eine breite Palette von Programmen zur Zeichnung für die nächsten drei Jahre an und erwartet einen Gesamthaushalt von über 20 Milliarden Euro. Die Europäische Kommission veröffentlichte mittlerweile erste Vorstellungen für den mehrjährigen Finanzrahmen 2028 bis 2034. Dort hat die Raumfahrt zwar keine eigene Budgetlinie mehr, dürfte aber mit 40 bis 60 Milliarden Euro rechnen.
Das sind hohe Zahlen und in Aussicht gestellte Aufwüchse für die Raumfahrt, die durch substanzielle nationale Programme ergänzt werden; so forderte der deutsche Verteidigungsminister Boris Pistorius Ende September ein Sicherheitsprogramm für das Weltall mit einem Volumen von 35 Milliarden Euro bis 2030. Und selbst wenn nicht alle Erwartungen erfüllt werden, eines ist sicher: Staatliche Investitionen in die Raumfahrt für militärische Nutzung und Sicherheit werden innerhalb der Budgetrahmen von ESA, EU und ihren Mitgliedstaaten erheblich steigen. Man kann sogar von einer Versicherheitlichung der europäischen Raumfahrt sprechen, mit der sich ein deutlicher Paradigmenwechsel abzeichnet. Während es in den vergangenen beiden Jahrzehnten den Trend gab, Raumfahrt stärker als Markt zu sehen, die Kommerzialisierung und Privatisierung zu fördern – in manchen Vorstellungen sollten diese sogar die staatliche Raumfahrt ersetzen –, hat sich mittlerweile die Lage verändert.
Die Trendumkehr kam mit dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine sowie mit den überhandnehmenden Störungen und Bedrohungen Russlands, die zielgerichtet auch europäische Raumfahrtinfrastrukturen im All und auf dem Boden betreffen. Noch wird das nicht offen ausgesprochen – was jedoch notwendig wäre, um einen neuen, klaren Kurs steuern zu können.
Die europäische Raumfahrt spiegelt derzeit die 1980er und 1990er Jahre wider, als Raumfahrt als Staatsaufgabe definiert wurde. Dies ging einher mit der Schaffung von nationalen Raumfahrtagenturen in ganz Europa, 1989 auch in Deutschland. Raumfahrt wurde damals schon als das gesehen, was heute kritische Infrastruktur heißt. Es ist offensichtlich, dass das neue alte Paradigma für Europas Raumfahrt erhebliche Auswirkungen auf Raumfahrtstrategie, Raumfahrtwirtschaft und internationale Zusammenarbeit hat, insbesondere weil es die Ära der Liberalisierung weder einfach ersetzen noch gar rückgängig machen will.
Autonomie und Abhängigkeit
Während der vergangenen beiden Jahrzehnte war die europäische Raumfahrtpolitik und -strategie von einem Sowohl-als-auch gekennzeichnet. Zwar wurde Autonomie ernst genommen und mit den Trägerraketen Ariane und Vega sowie dem Erdbeobachtungssystem Copernicus und dem Navigationssatellitensystem Galileo auch umgesetzt.
Aber immer wieder wurde auch die Abhängigkeit von den USA fortgeschrieben: von der Internationalen Raumstation ISS zum Mondprogramm Gateway/Artemis. Denn es bestand die Hoffnung auf eine Kommerzialisierung und Privatisierung, die staatliches Engagement entlasten sollte. Dabei wurde aber eine neue Art von Abhängigkeit aufgebaut, die bei kritischen Infrastrukturen eigentlich vermieden werden sollte; das private Kommunikationssatellitensystem Starlink ist dabei nur das existenziell gefährdendste Beispiel.
Mittlerweile schwenken Europas Staaten um, auf eine Linie mit zwei parallelen Strängen. Sie sehen einen primären Strang militärischer und ziviler Sicherheit, was unter anderem darin deutlich wird, dass es einen EU-Kommissar für Verteidigung und Raumfahrt gibt. Von ihm erwarten sie, dass strategische Vorgaben für Sicherheit durch den Weltraum (mit Hilfe von Satelliten für Erdbeobachtung oder Kommunikation) und im Weltraum (Sicherheit von Satelliten gegen Angriffe und Störungen) nicht nur wie in der von Kommission und Auswärtigem Dienst gemeinsam vorgelegten Strategie von 2022 formuliert, sondern auch wirkungsvoll umgesetzt werden. Dies wird noch drängender, wenn übergreifende Strategien der EU für die Verteidigungsindustrie und die gemeinschaftliche europäische Verteidigung aufgelegt werden.
In einem zweiten Strang wollen die Mitgliedstaaten, dass Technologieentwicklung und Kapazitätsaufbau in allen und nicht nur in den großen Ländern garantiert werden. Das haben sie vor wenigen Monaten mit ihrer neuen ESA-Strategie 2040 und beim 50. Jubiläum der ESA in Paris deutlich gemacht. Die Mitglieder wollen zudem, dass ESA und EU ihre vorhandenen Synergien weiter ausbauen. Der gemeinsame EU-ESA-Rat auf Ministerebene, der zuletzt im Mai 2024 tagte, ist dabei ein wirkungsvoller Mechanismus, um die Aktivitäten der beiden Organisationen zu koordinieren und Interessen zu harmonisieren.
Billionenschwere Raumfahrtwirtschaft
Zur Notwendigkeit einer klareren Ausrichtung des strategischen Handlungsrahmens treten Erwartungen an die Raumfahrtwirtschaft und den Raumfahrtmarkt. Ein globaler Raumfahrtmarkt wird auf gigantische eine Billion Euro ab dem Jahr 2040 prognostiziert, gegebenenfalls sogar schon früher. Dass die Raumfahrtausgaben für Infrastrukturen stetig steigen, ist keine Frage; aber es wird immer deutlicher, dass dies die staatlichen Ausgaben als Beschaffer oder Kunde betrifft und dass diese Ausgaben zum allergrößten Teil natürlich im eigenen Land oder auf dem eigenen Kontinent verbleiben.
Weltweit gibt es Märkte, die geschlossen und grundsätzlich getrieben von staatlichen Investitionen sind. Man sollte in Europa nicht erwarten, dass eine aufstrebende Raumfahrtnation wie Indien, die Europa bereits in einzelnen Bereichen wie der Monderkundung überholt hat, seinen Raumfahrtsektor öffnen würde, und dann auch noch ohne Gegenleistung für europäische Firmen. Von China ganz zu schweigen.
Satellitenanwendungen und Dienstleistungen sind die kommerziell bedeutendsten Bereiche
Wer profitiert also von der eine Billion umfassenden globalen Raumfahrtwirtschaft? Eher nicht der Export, außer wenn es sich um amerikanische Monopolisten wie SpaceX und Starlink handelt. Mit staatlicher Finanzierung konnten diese Unternehmen ihre Technologien entwickeln; sie wurden mit lukrativen Staatsaufträgen überhäuft, die ihnen ermöglichten, echte Märkte auszulöschen, Monopole aufzubauen und schmerzhafte Abhängigkeiten in der Ukraine oder Europa zu schaffen. Diese Monopole werden heute endlich als existenzgefährdend erkannt und entsprechend behandelt.
Ein Markt existiert allerdings für Satellitenanwendungen und Dienstleistungen, die bereits privatwirtschaftlich organisiert sind und nahezu drei Viertel der Raumfahrtwirtschaft umfassen. Aber Raumfahrtinfrastrukturen können nur begrenzt eigenständig von der Privatwirtschaft realisiert werden, weil bis heute entweder direkte Staatsaufträge oder der Staat als Ankerkunde eine große Rolle beim Gelingen privatwirtschaftlich initiierten Raumfahrtengagements spielen. Dies wollen EU und ESA unterstützen, mit ihrem Investitionsprogramm Cassini und mit Business Incubation Centres in allen Mitgliedstaaten sowie einer großen Zahl an Investitionsvereinbarungen. Dort, wo es sinnvoll ist, soll die privatwirtschaftliche Organisationsform genutzt werden, um schneller und effizienter zu werden.
Zugleich soll die bewährte Funktion von Raumfahrtagenturen erhalten bleiben, die in der Vergangenheit die Technologieentwicklungen so gesteuert und die Beschaffung so verbessert haben, dass größere Kosten- und Laufzeitüberschreitungen wie in der Rüstungsindustrie praktisch nicht vorkamen. Neue Projekte wie sichere Breitbandkommunikation über eine Satellitenkonstellation im Projekt IRIS2 versuchen, diese Erwartungen zu erfüllen, aus früheren Projekten zu lernen und Governanceprobleme auszuräumen.
Autonomie und Souveränität können aber nicht auf der Abhängigkeit vom Privatsektor aufbauen, insbesondere, wenn dieser von ausländischen Firmen oder ausländischem Kapital in europäischen Firmen dominiert wird. Hier müssen klare Linien gezogen werden, unter anderem durch Regulierung, um politische Prioritäten erfolgreich umzusetzen.
Regulierung mit dem EU Space Act
Vor wenigen Monaten hat die Europäische Kommission den Entwurf für einen EU Space Act offiziell vorgestellt; dieser wird jetzt seinen anstrengenden Gang durch die EU-Verfahren gehen. Was man jedoch schon absehen kann, ist seine Verwandtschaft mit dem AI Act oder dem Data Act.
Der EU Space Act kann als „regulatorische Supermacht“ bezeichnet werden; es ist ein zielgerichtetes Instrument, das mit Genehmigungsrechten den Binnenmarkt regulieren soll, um Autonomie und Souveränität in der europäischen Raumfahrt zu fördern. Darüber hinaus wird seine Wirkung verstärkt durch seine extraterritoriale Reichweite und seine Sanktions- und Inspektionsmöglichkeiten.
Nicht umsonst laufen bereits Interessengruppen in den USA Sturm gegen den EU Space Act, weil sie für ihre Monopolisten ebenso wie für die sonstige amerikanische Raumfahrtwirtschaft einen zukünftig streng kontrollierten Marktzugang in Europa befürchten. Sie haben verstanden, dass die EU mit diesem Space Act wechselseitige Zugangsmöglichkeiten auf dem Weltmarkt viel effektiver erzwingen kann als bisher.
Autonomie kann nicht auf der Abhängigkeit von privaten Raumfahrtinfrastrukturen aufbauen
Der EU Space Act kann eine Regulierung nach Maß werden, wenn er dem Ziel der Autonomie und Souveränität in Form einer Versicherheitlichung der Raumfahrt dient, die der geopolitischen Lage angemessen ist. In ihren Beratungen werden die Mitgliedstaaten allerdings zu verhindern suchen, dass von den Regeln für den Binnenmarkt nur wenige Firmen in einzelnen, insbesondere großen Ländern profitieren. Denn mittlere und kleine Länder befürchten, dass sie ihre innerhalb der ESA erfolgreich erarbeiteten Kompetenzen nicht mehr aufrechterhalten können, weil sie bestimmte technische Anforderungen oder Standards für Genehmigungen nicht erfüllen. Dafür sollte man aber vernünftige Kompromisse finden können.
Der EU Space Act kann auf Erfahrungen bei der Regulierung anderer Sektoren, wie Banken oder Pharmaindustrie, aufbauen. Mit seinen Kernbereichen, die ausdrücklich auch die Nachhaltigkeit der Weltraumnutzung sowie des Raumfahrtsektors umfassen, nimmt er als drittes Element des Zieldreiecks globale Problemlösungen auf, neben Autonomie und Marktgestaltung. Der EU Space Act muss aber auch einen Mechanismus beinhalten, um den zusätzlichen Stakeholdern ESA, Mitgliedstaaten, Industrie und Nutzern die Möglichkeit zur koordinierten Politikentwicklung zu geben.
Europas Chancen und Attraktivität
Die EU hat ihre Raumfahrtdiplomatie mit einem Schiffbruch begonnen. Der Vorschlag für einen Code of Conduct, umfangreich vorbereitet und groß in Szene gesetzt in den Sälen der Vereinten Nationen in New York, fiel 2015 mit einem von Russland inszenierten Paukenschlag durch. Die eigentlich sinnvolle Initiative mit einer Kombination aus vertrauens- und sicherheitsbildenden Maßnahmen sowie Space Traffic Management wurde einfach ungeschickt vorbereitet und verhandelt. Seither macht es der Auswärtige Dienst der EU wesentlich besser; aber es fehlen ihm immer noch eine umfassende diplomatische Strategie und erst recht eine schlagkräftige internationale Wirtschaftsförderung. Dafür wird der EU Space Act ein wirkungsvolles Instrument bieten.
Ausrutscher wie der, einem unvorbereiteten, nicht vorab konsultierten Afrika aus heiterem Himmel die Dienste von IRIS² anzutragen, gehören der Vergangenheit an. Wie man insbesondere mit Afrika auf Augenhöhe operieren kann, haben ESA und EU-Kommission bei der Eröffnung der Afrikanischen Raumfahrtagentur unter dem Dach der Afrikanischen Union im April 2025 in Kairo gezeigt. Hier funktioniert gemeinsam gestaltete Raumfahrtanwendung als Instrument für Sektorpolitiken wie Klima-, Umwelt- und Biosphärenschutz oder Ressourcenmanagement.
Gleiches gilt für den von der ESA im Rahmen einer Charta initiierten und jetzt auf breiter internationaler Basis gemeinsam umgesetzten und weiterentwickelten Prozess zur Vermeidung von Weltraummüll. Das ist Soft Power, wie man sie von Europa als regelgeleitetem, normativem, multilateral orientierten Akteur kennt, der seinen Ausgangspunkt im Charakter des Weltraums als globales Gemeingut nimmt.
Auch wenn sich die USA und China als einzige Weltraummächte stilisieren und einen Wettlauf ausrufen, so sind der europäische Ansatz und das europäische Modell insbesondere in seiner multilateralen Komponente der ESA als regionaler Agentur von wachsender Attraktivität auf allen Kontinenten.
Die Rolle Europas kann es überdies sein, neue Konzepte wie den Ökozid-Ansatz, das Rechtsgutachten des Internationalen Gerichtshofs zum Klimawandel oder das bald in Kraft tretende Hochseeabkommen, für das Weltraumrecht fruchtbar zu machen. Eingang sollte dies in die EU-Globalstrategie finden. Dort kann Europa seine Elemente von Soft Power und gleichzeitiger „regulatorischer Supermacht“ zielgerichtet in einer internationalen Raumfahrtdiplomatie aus einem Guss mit den Mitgliedstaaten umsetzen. Dies würde den Hegemonialansprüchen anderer Akteure Paroli und vielen Ländern eine Kooperationsalternative bieten.
Europa ist erst am Anfang des neuerlichen Paradigmenwechsels in der Raumfahrt. Es wird lernen müssen, im noch verhältnismäßig frischen Zieldreieck von Souveränität/Autonomie/Resilienz versus Privatisierung/Marktentwicklung versus Nachhaltigkeit/globale Problemlösungen zu navigieren. Es besitzt allerdings die geeigneten Institutionen und bald auch die geeigneten Instrumente, um dies erfolgreich zu leisten.
Internationale Politik 6, November/Dezember 2025, S. 71-75
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