Weltspiegel

31. Okt. 2022

Mit Geoengineering gegen den Klimawandel

Welche Chancen und Risiken bergen potenziell weltverändernde Technologien? Vorschläge, wie ihr Einsatz international geregelt werden kann und muss.

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Bild: CO2 wird aus der Luft gefiltert und in Gesteinsform unter der Erde gelagert
Die weltweit größte Anlage zur direkten Abscheidung und Speicherung von CO2 aus der Luft steht seit 2021 in Island. Das abgeschiedene Kohlendioxid wird als Gestein tief unter der Erde abgelagert.
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Der Begriff „Geoengineering“ (GE) wird sehr bald Politikgestaltende ebenso wie die Öffentlichkeit aufwühlen und in den Mainstream der internationalen Politik eintreten. Denn es darf erwartet werden, dass GE in den Rang eines entscheidenden Problemlösers versetzt werden könnte. Dies wirft nicht nur akute Fragen der Machbarkeit und der Beherrschbarkeit von GE auf, sondern auch Probleme der Konfliktvermeidung, der internationalen Ordnung und der Governance. Sollen an diesem entscheidenden Punkt für die Einführung von GE nicht gleich zu Beginn die falschen Weichen gestellt werden, muss die politische, diplomatische und öffentliche Diskussion sprunghaft belebt werden.



Unter GE versteht man ein Set von Methoden und Technologien, die auf eine bewusste, breit angelegte Veränderung des Klimas hinwirken, um den Klimawandel und seine Wirkungen abzuschwächen. Dabei werden hauptsächlich zwei Ansätze diskutiert: die Reduzierung von CO2 (Carbon Dioxide Removal, CDR) sowie das Management der einfallenden Sonnenstrahlung (Solar Radiation Management, SRM). CDR umfasst die vom Menschen durchgeführte Entnahme von CO2 aus der Atmosphäre und die anschließende Lagerung im Boden oder unter Wasser. SRM umfasst die künstliche Injektion von Aerosolen oder die Bildung von reflektierenden Wolken über den Ozeanen sowie anderen Veränderungen auf der Erdoberfläche, um die Albedo (Maß für das Reflexionsvermögen eines Körpers) zu erhöhen, oder sogar die Installation von Abschirmungen im Weltraum, die die ­Sonneneinstrahlung reduzieren würden.



Die Bandbreite von GE in diesen beiden Bereichen ist sehr groß. Sie reicht vom Pflanzen von Bäumen und dem Anstreichen von Hausdächern in Weiß bis hin zur massenhaften Einbringung von Sulfaten in die Atmosphäre, um den abkühlenden Effekt von Vulkanausbrüchen zu bewirken. Je größer angelegt die Maßnahmen sind, desto wirkungsvoller werden sie, die Erderwärmung zu verlangsamen. Sie werden aber auch immer weniger vorhersehbar in ihren mittel- und langfristigen Auswirkungen. Dieses Dilemma entsteht durch den bisherigen Mangel an wissenschaftlicher Erkenntnis und Modellierbarkeit und prägt sich auf politischer und gesellschaftlicher Ebene darin aus, dass die Auswirkungen auf Einzelstaaten, Regionen und im globalen Maßstab zwangsläufig zu Unsicherheiten und Konflikten führen. Sollte durch GE „unabsichtlich“ der Golfstrom umgelenkt werden, hätte dies noch katastrophalere Auswirkungen als der derzeitige Temperaturanstieg.



Begeisterung und Skepsis

Dieses Dilemma ist aber nicht neu. Es wurde bereits in den frühen Phasen der Überlegungen zur Legitimität von Geo­engineering erkannt und prägt auch seit der beschleunigten Beschäftigung mit GE die noch begrenzte wissenschaftliche und politische Diskussion. Für Technikgläubige ist das Dilemma eine ingenieurmäßig zu lösende Aufgabe, für vorsichtiger ausgerichtete Orientierungen ist es eher ein Showstopper.



Nicht überraschend stößt die auch wirtschaftlich inspirierte Begeisterung von amerikanischen und britischen Think­tanks und Industrie auf wissenschaftlich fundierte Skepsis in der europäischen Forschungslandschaft, in Deutschland unter anderem beim Max-Planck-Institut für Meteorologie. Kleinskalige Pilotprojekte werden dennoch auch in Europa aufgesetzt. Dies kann eine CO2-Fanganlage bei der Gewinnung von Energie aus Biomasse in Großbritannien oder die Nutzung leerer Gasfelder unter der Nordsee zur Lagerung von CO2 durch die Niederlande, Großbritannien und Norwegen sein. Für SRM soll die Ausbringung von Aerosolen in der Atmosphäre bald durch ein Projekt der Harvard-Universität erfolgen. Auch von Deutschland werden solche Projekte durchgeführt, wie die schon vor mehr als zehn Jahren erfolgte Eisendüngung im Indischen Ozean durch das Alfred-Wegener-Institut und Indien.



Bisher kaum ausgeprägt ist der rechtliche Rahmen für GE. Dies gilt für die nationale und die europäische ebenso wie für die internationale Ebene. Ein völkerrechtlicher Vertrag aus dem Jahr 1977, das Umweltkriegsübereinkommen, ist hierfür relevant, ohne zu diesem Zeitpunkt bereits den Begriff Geoengineering für die behandelten „Umweltveränderungen“ zu verwenden. Zum ersten Mal ist GE 2010 in einem Beschluss der Staatenkonferenz zur Biodiversitätskonvention erwähnt und ruft die Vertragsstaaten dazu auf, GE zu vermeiden, das Auswirkungen auf die Artenvielfalt haben könnte. Das Intergovern­mental Panel on Climate Change (IPCC) schließlich befasst sich schon seit seinem fünften Sachstandsbericht (Assessment Report) 2014 konkret und ausdrücklich mit GE, ohne dass das Thema und seine Regulierung bislang in das Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC) Eingang gefunden hätten. Überrollt die angehende Praxis von GE die Staatengemeinschaft, bevor sie überhaupt begonnen hat, sich strukturiert Gedanken über eine Governance zu machen?



Noch nie, seit über Klimawandel geredet wird, war es so klar: Die Klimaziele werden verfehlt und die Konsequenzen werden nicht erst in einigen Generationen oder in fernen Erdteilen spürbar sein, ­sondern auch bei uns, und zwar schon jetzt. Im nunmehr vorgelegten sechsten Assessment Report ist GE nicht nur ein bedeutendes Element des Berichtsteils zur Physical Science Basis vom August 2021, sondern ein noch deutlicheres Signal im Berichtsteil zu Mitigation of Climate ­Change vom April 2022. Wir müssen nicht erst auf den siebten IPCC-Report in einigen Jahren warten, um die Botschaft noch greller zu erhalten, sofern dies im durchgängig wissenschaftlich seriösen Stil des IPCC so ausgedrückt werden darf. Spätestens Anfang nächsten Jahres wird das IPCC seine Synthese des sechsten Sachstandsberichts veröffentlichen. Bereits dann wird ein unmissverständliches Statement der internationalen Wissenschaftsgemeinschaft zur Rolle von GE zur Bewältigung des Klimawandels vorliegen.



Parallel zu den Arbeiten des IPCC steigt die Anzahl von Studien und Handlungsempfehlungen an die Klimapolitik. So hat im vergangenen Jahr die UN Economic Commission for Europe die Region dazu aufgefordert, die Reduzierung von CO2 intensiv zu betreiben. Andererseits wird immer lauter vor den Unwägbarkeiten von GE gewarnt und unter anderem vom Geomar Helmholtz-Zentrum Kiel darauf hingewiesen, dass die globalen Effekte von GE ohnehin zu spät kämen – zumindest, um das 2-Grad-Ziel noch zu erreichen.



Gleichzeitig neutralisieren sich in nahezu tragischer Weise gute Nachrichten, wie das Klimapaket der USA, und die Folgen des russischen Überfalls auf die Ukraine. Hitzesommer, Überflutungen, Arten­sterben stoßen derzeit auf LNG-Ausbau, Verschiebung einer umweltverträglichen und am Tierwohl orientierten Landwirtschaft und Benzinpreissubventionen. Die Macht der Interessengruppen ist selbst in dieser Situation noch zu stark, um Einsparung und Reduzierung zu praktizieren. Der schleichende Aufbau von GE als „alternativlos“ ist mit diesen Tendenzen kaum zu bremsen.



Prinzipien für den Einsatz von GE

Geht es nicht mehr darum, GE mit seinen Unwägbarkeiten abzuwenden? Bleibt uns nur noch, eine möglichst effektive, wenig gefährliche und dabei gerechte Form von GE zu etablieren? Dies setzt nicht nur die Entwicklung wirkungsvoller Technolo­gien im Weltraum, in der Atmosphäre, im Meer und unter der Erdoberfläche voraus, sondern auch den Willen der Akteure, abgestimmt und regelgeleitet vorzugehen.



Derzeit werden vor allem Alleingänge gefürchtet. Diese können sich einerseits als gut gemeint und andererseits als böswillig ausprägen. Die an „benign hege­mony“ orientierte Ausprägung, am ehesten von den USA erwartet, hätte ihren Grund in der Ungeduld gegenüber nicht mitziehenden Staaten und würde durch Koalitionsbildung ein gewisses Maß an Selbstverpflichtung vorweisen. Dies ist derzeit bei der anstehenden Nutzung von Ressourcen auf Himmelskörpern zu beobachten, wo die USA mit den Artemis Accords ein Regelwerk vorgelegt haben, vorbei an bestehendem Weltraumrecht, aber mit Bezügen darauf und dem Ziel, regelgeleitetes Verhalten für sich und ihre Partner zu etablieren. Formen des Alleingangs, die als „malign“ bezeichnet werden, würden GE dagegen regellos einsetzen und dies auch zum Schaden von anderen Staaten durchführen. Hier findet sich die Analogie in der Nutzung des Cyberspace zum Angriff auf kritische Infrastrukturen und zur gesellschaftlichen Destabilisierung, insbesondere durch Russland und China. Beide Szenarien sind unerwünscht, aber nicht auszuschließen. Die multilaterale Ausarbeitung von Prinzipien zum Einsatz von GE ist deshalb eine grundlegend wichtige und inzwischen auch zeitkritische Aufgabe.



Es gibt bereits Analysen und Vorschläge, an welchen internationalen Regelwerken sich eine Ordnung für GE orientieren könnte. 2013 haben Michael Zürn und Stefan Schäfer einen Vorschlag zur Governance von GE durch die UNFCCC mit dem IPCC als einer nachgeordneten Agentur gemacht. 2021 hat Elizabeth Chia­lecki untersucht, inwieweit sich Lehren aus der Rüstungskontrolle von Nuklearwaffen und dem Internet für GE ableiten lassen. Nahezu alle der neueren Studien zu GE sind interdisziplinär und bieten entsprechend nicht nur technische Untersuchungen an, sondern machen auch Vorschläge zur Governance.



Führend sind dabei The Royal Society und das Oxford Geoengineering Project, das unter anderem die Oxford Principles formuliert hat. Zuletzt hat das International Risk Governance Centre an der Eidgenössischen Polytechnischen Hochschule Lausanne eine umfassende Studie mit weiteren Vorschlägen auch zur nichtstaatlichen Governance vorgelegt und diese ausdrücklich an die politischen Entscheidungsträger adressiert. Die wissenschaftliche Beschäftigung mit GE ist dem theoretischen Diskurs entwachsen und macht sich immer deutlicher mit konkreten Handlungs- und analogen Governance-Ansätzen der internationalen Politik bemerkbar.



Einen höchst relevanten, praktischen Anknüpfungspunkt für diese Diskussion bietet die nichtstaatliche Organisation Stop Ecocide. Sie arbeitet darauf hin, den „Ökozid“ in das Statut des Internationalen Strafgerichtshofs aufzunehmen. Sie hat nicht nur gründliche völkerrechtliche Vorbereitungsarbeit geleistet, sondern auch eine weit fortgeschrittene Kampagne mit inzwischen viel Zuspruch bei Regierungen und Parlamenten aufgelegt. Von Stop Ecocide kann gelernt werden, wie der Bottom-up-Prozess gestaltet und wie eine Verbindlichkeit auf anderem Wege als der bloßen Ausarbeitung zwischenstaatlicher Verträge oder von Soft Law verwirklicht werden kann. Ökozid und die „malign“ Anwendung von GE liegen zudem von der Konsequenz sehr nah beieinander, sodass sich der Anknüpfungspunkt als vielgestaltig erweist, insbesondere sollte der Ökozid tatsächlich in das Römische Statut auf­genommen werden.



Grundsätzlich bietet sich eine Orientierung der Governance von GE an den Ordnungsprinzipien staatsfreier Räume an. Hohe See und Meeresboden, Weltraum sowie Antarktis besitzen internationale Regelwerke, die – auf der Grundlage staatlicher Nichtaneignung – eine weitgehende gleichberechtigte Mitbestimmung und auch Mitverantwortung aller Staaten an der Nutzung des jeweiligen Raumes haben. Konkrete Ausprägungen wie das Tiefseebergbauregime, der Umweltschutz in antarktischen Gewässern oder die Vermeidung von Weltraummüll weisen alle für sich Merkmale auf, die für eine Governance von GE verwendet werden könnten. Ergänzung findet dies im Management des Frequenzspektrums, das als begrenzte natürliche Ressource einem detaillierten Regelwerk unterliegt, das effektive, nachhaltige und gerechte Nutzung für alle Staaten garantieren soll. Internationale Institutionen wie die Tiefseebergbaubehörde oder die Internationale Fernmeldeunion können darüber hinaus Beispiele für internationale Entscheidungsfindung und Umsetzungsmechanismen geben.



Die Rolle nichtstaatlicher Akteure, insbesondere der Industrie, muss in den Diskussionen von Beginn an berücksichtigt werden. Auch wenn es nicht angenehm ist zu sehen, dass genau die Industriezweige, die für die Nichterreichung der Klimaziele verantwortlich sind, zukünftig von der Bearbeitung dieses Problems noch einmal profitieren werden, so geht es ohne diese Akteure eben auch nicht. Insbesondere im Bereich von CDR bilden sich breit gespannte Industrieallianzen, die ein intensives Lobbying betreiben, was unter anderem konkreten Einfluss auf die angeführten Empfehlungen der UN Economic Commission for Europe gefunden hat. Transparency International hat sich unter Bezugnahme auf die Dringlichkeitshinweise des aktuellen IPCC-Berichts mit GE befasst und vor Gefahren durch Korruption und Einflussnahme bei der Implementierung von GE gewarnt.



Motivation der Industrie durch Mitwirkung, allerdings ohne Mitbestimmung, bei gleichzeitiger strenger Kontrolle muss dementsprechend ein Prinzip der Governance von Geoengineering darstellen. Weiterer Machtkonzentration durch technologischen Vorsprung muss begegnet werden. Die Internationale Fernmelde­union hat in diesem Sinne eine wirksame Governance-Struktur für das Management des Frequenzspektrums aufgebaut, die die Industrie bei der Entwicklung von technischen Standards einbezieht, aber die ­Entscheidungsfindung den Mitglied­staaten überlässt.



Abschließend soll noch einmal auf die „malign“ Version des GE eingegangen werden. Nicht umsonst ist im erwähnten Umweltkriegsübereinkommen ein Vorläufer von GE zu sehen. Mittlerweile befassen sich die Militärs rund um den Globus mit der möglichen Bedeutung von GE für die militärische Sicherheit. Das Planungsamt der Bundeswehr hat schon 2012 eine Kurz­analyse zu GE veröffentlicht und fiktive Pressemeldungen über den Einsatz von GE im Jahr 2027 und die dabei auftretenden Verwerfungen in der internationalen Politik vorgestellt. Zivile und militärische Sicherheit sind also nicht erst seit heute Antipoden der Diskussion um GE.



Auf Geoengineering vorbereitet sein

Die Ausführungen zum wahrscheinlicher werdenden Einsatz von GE in den aktuellen IPCC-Berichtsteilen haben bislang nur in einem engeren Kreis für Aufmerksamkeit gesorgt. Wird im Synthesebericht des sechsten Assessment Reports in wenigen Monaten die gleiche Botschaft wiederholt und möglicherweise weiter zugespitzt, wird dies zusammen mit den Klimaerfahrungen in Europa einige Schockwellen durch Gesellschaft und Politik senden. Es ist dann auch zu erwarten, dass sich die UN-Generalversammlung mit GE befasst und so das Thema auf die internationale Agenda setzt. Wir müssen auf GE vorbereitet sein.



Der Bundestag hat sich 2018 mit GE befasst. Im Rahmen einer Kleinen Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen wurden unter dem Titel „Geoengineering und Klimakrise“ alle politisch relevanten Themen von GE aufgeworfen und vom Bundeministerium für Bildung und Forschung beantwortet. Die Frage, ob eine Diskussion über GE von der vordringlichen Aufgabe der Emissionsminderung und Transformation ablenke, ist damals wie heute vollkommen begründet. Sie wird aber durch die Beschleunigung des Klimawandels und die aktuellen Krisen– leider, muss man sagen – obsolet. Durch jahrzehntelanges Wenig- bis Nichtstun ist man jetzt in der GE-Falle gefangen und muss das Augenmerk auf die Ausgestaltung einer effektiven, aber risikominimierenden und dabei gerechten Governance richten, die Menschen, Tieren und der Umwelt Überlebenschancen bietet.



Das darf nicht über die Köpfe der Bevölkerung hinweg entschieden werden. Ein Dialog muss gewährleistet werden, wie er sich in Bereichen von der Suche nach einer Endlagerstätte für nukleare Abfälle bis hin zu einer europäischen Neuordnung bereits ausgeprägt hat und in eine globale Befassung münden muss. Dies darf auch nicht durch die jetzt postulierte Dringlichkeit ausgebremst werden. Bedeutend ist, wie schnell sich die Staaten auf ein Format und einen Aushandlungsprozess zur Etablierung multilateral vereinbarter Governance für GE einigen können. Sie sollten auf den Erfahrungen in unterschiedlichen Politikfeldern, besonders aber im Bereich der staatsfreien Räume und der Global Commons basieren. Entscheidend wird sein, ob sie neben der Formulierung von Prinzipien, Normen und Regeln auf bestehenden Strukturen aufbauen wollen oder eine komplette Neuschöpfung ins Auge fassen. Ob die Governance der UNFCCC mit dem IPCC als unabhängigem wissenschaftlichen Arm oder unterstellter technischer Agentur dazu geeignet ist oder ob doch eher Alternativen, die mehr am Management natürlicher Ressourcen orientiert sind, die bessere Wahl wären, müssen die Staaten möglichst schnell, gemeinschaftlich und verbindlich entscheiden.   

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Bibliografische Angaben

Internationale Politik 6, November/Dezember 2022, S. 92-97

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Prof. Dr. Kai-Uwe Schrogl ist Sonderbeauf- tragter für Politische Angelegenheiten in der Europäischen Weltraum­organisation ESA und Honorarprofessor am Institut für Politikwissenschaft der Universität Tübingen.

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