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01. Juni 2008

Drei Päpste in New York

Die Nachfolger Petri und ihre Reden vor den UN

Vom „Geist der Brüderlichkeit“ zur „Pflicht zum Eingreifen“: Was können geistliche Führer den versammelten Vertretern der Staatsmacht sagen?

Papst Pauls VI. Besuch der Vereinten Nationen hatte als der erste Auftritt eines katholischen Pontifex im Glaspalast eine große symbolische Bedeutung. Aber die Rede, die der schmächtige Intellektuelle Giambattista Montini im weißen Papsthabit als „Experte für Menschlichkeit“ am 4. Oktober 1965 hielt, enthielt keine politische Botschaft. Sie lieferte bestenfalls religiöse Motivationen für Friedens-, Entspannungs- und Entwicklungspolitik. Papst Montini räumte sogar ein, seine „einfache Erklärung“ könnte den versammelten Repräsentanten „irrelevant“ erscheinen. Die Ziele jedoch, welche sich die UN seit ihrer Gründung auf die Fahnen geschrieben haben, seien im Prinzip auch ureigene Ziele der katholischen Weltkirche. Dazu gehörten die gleichberechtigte gegenseitige Anerkennung der Mitgliedsstaaten und der in der UN-Charta beschworene Geist der Brüderlichkeit. Mehr als die Mahnung, die bloße Koexistenz zwischen den von Paul VI. nicht namentlich genannten Supermächten durch „brüderliche Zusammenarbeit“ der Nationen zu überwinden, wäre wohl im Klima des Kalten Krieges auch kaum verstanden worden.

Mit ganz anderer rhetorischer und politischer Intensität sprach fast auf den Tag genau drei Jahrzehnte später der katholische Universalist und polnische Patriot Karol Wojtyla vor dem Staatenforum. Johannes Paul II. hatte die UN bereits 1979 besucht, im Jahr nach seinem Amtsantritt. Nun aber – am 5. Oktober 1995 – ergriff er zugleich als geistlicher und als politischer Protagonist der antitotalitären Freiheitshoffnungen, die in den „samtenen“ Revolutionen Osteuropas gesiegt hatten, das Wort.

Der polnische Papst machte das weltweite Streben nach Freiheit als „Maß der Würde und Größe des Menschen“ zum Leitfaden seiner Rede: die gottgegebene Freiheit des Einzelnen, die bedingte Freiheit der Nationen, das unbedingte Recht auf Religionsfreiheit. Für ihn waren die Rechte der Nationen nicht zu verwechseln mit der Souveränität der Nationalstaaten; und sie implizierten auch keineswegs das Recht jeder Nation auf einen Staat. Freiheitsrechte gelten den Völkern; nationale Rechte bleiben den Menschenrechten untergeordnet. Alle diese Freiheiten waren vom kommunistischen Imperium unterdrückt worden, 1989 hatten sie sich durchgesetzt. Also, schloss der Papst, „müssen wir lernen, unsere Angst vor der Zukunft zu überwinden“.

Die Vorlesung, die Benedikt XVI. am 18. April 2008 in New York vor der UN-Vollversammlung hielt, hatte weder den rhetorischen Schwung noch die prophetische Weite der Botschaft seines Vorgängers. Le Monde sprach gar von einer eher „leidenschaftslosen“ Rede. Und während sein Vorgänger bis zuletzt mit aller Macht wider den anglo-amerikanisch geführten Irak-Krieg gepredigt hatte, ging Benedikt auf aktuelle Konflikte nicht explizit ein. Auch Kardinal Joseph Ratzinger war Golfkriegsgegner – doch heute fordert der Vatikan keinesfalls den sofortigen Rückzug der amerikanischen Truppen. Das könnte Bürgerkrieg und Chaos nur vergrößern, wie man auch in Rom weiß. Römische Forderungen nach Stärkung des internationalen Rechts gegenüber dem Nationalstaat aber widersprechen durchaus manchen „unilateralistischen“ Tendenzen in Washington.

Nun befindet sich allerdings das an einem multilateralen Konsens ausgerichtete Ideal einer „Völkerfamilie“ von gleichberechtigten Partnern Benedikt zufolge in einer permanenten Krise, weil dieser Konsens „noch den Entscheidungen einer kleinen Anzahl (der Mitglieder des Sicherheitsrats) untergeordnet“ bleibe. Also erlaubte sich der deutsche Papst-Professor, in seiner Vorlesung einige Paradoxa der internationalen Ordnung anzusprechen, die im Glaspalast nur selten beim Namen genannt werden.

So dürfe etwa die Basisinstitution der internationalen Staatengemeinschaft, die nationale „Souveränität“, keine uneingeschränkte Geltung beanspruchen, da ihr das Prinzip der internationalen Schutzverantwortung (Responsibility to protect) entgegenstehen könne. Benedikt spielte damit auf die neuere Lehre von der Pflicht zum Eingreifen bei Völkermord oder wiederholter Menschenrechtsverletzungen durch UN-Mitgliedsstaaten an, die eine Konsequenz aus den jüngsten Balkan-Kriegen und dem Völkermord in Ruanda formuliert. Die Anerkennung der gleichen Souveränität aller Staaten beruht demnach auf der Voraussetzung, dass sich diese an einen zivilisatorischen Mindeststandard halten. Doch das heißt umgekehrt: Verletzen Staaten diesen Standard, dann können auch „Gleichgültigkeit oder Nichtintervention“ gravierende Schäden verursachen. Mit anderen Worten: Völkerrechtsgemäße Legalität allein kann die Menschenrechte weder begründen noch sichern.

Der katholische Theologe Ratzinger sieht die universale Geltung der Menschenrechte im Naturrecht verankert, letztlich in Gottes vernunftgemäßer Weltordnung. Darin wird ihm nicht jeder folgen. Aber die von Benedikts Gewährsmann, dem spätscholastischen spanischen Rechtslehrer Francisco de Vitoria (1483–1546), als Kriterium bemühte „allgemeine Übereinstimmung“ (der „consensus omnium“) lässt sich heute, mit dem amerikanischen Philosophen John Rawls, auch anders formulieren: als unterschiedliche weltanschauliche Auffassungen und Traditionen „übergreifender Konsens“. An seiner Formulierung sollten gerade die Religionsgemeinschaften beteiligt sein.

Prof. Dr. OTTO KALLSCHEUER,  geb. 1950, ist Philosoph, Politikwissenschaftler und freier Autor, u.a. für die FAZ, die NZZ und DIE ZEIT.

Bibliografische Angaben

Internationale Politik 6, Juni 2008, S. 104 - 105

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