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01. Apr. 2009

Die Hölle vor Gericht

30 Jahre nach dem Sturz der Roten Khmer arbeitet Kambodscha ihre Verbrechen auf

Als erster Angeklagter muss sich Kaing Guek Eav, Leiter des berüchtigten Gefängnisses Tuol Sleng, vor einem neu geschaffenen Tribunal verantworten. Sein Verfahren ist die Generalprobe für den Prozess gegen vier Pol-Pot-Vertraute, der 2010 beginnen soll. Doch es wird schwierig und schmerzhaft werden, die lange verdrängte Vergangenheit ans Licht zu holen.

Kaum zu fassen, diese Idylle. Hühner laufen gackernd herum, Vögel zwitschern, von einer Schule dringen Kinderstimmen herüber. Am Ufer des Tompun-Sees schwappen hölzerne Fischerboote in der sengenden Mittagssonne. Auf dem fruchtbaren Schwemmland gehen Bauern mit primitiven Gerätschaften ihrer Arbeit nach.

Choeung Ek, eine halbe Stunde Autofahrt südlich von Phnom Penh könnte der friedlichste Ort der Welt sein – und ist doch das stumme Mahnmal eines monströsen Verbrechens. Von 1976 bis 1979 haben die Roten Khmer hier 17 000 Menschen umgebracht. Ihre zerschlagenen Schädel sind in einer buddhistischen „Stupa“ übereinander gestapelt, säuberlich sortiert nach Altersklassen. Das berühmteste der „Killing Fields“ von Kambodscha dient heute als zentrale Gedenkstätte eines Völkermords, der 1,7 Millionen Menschen auslöschte, fast ein Viertel der damaligen Bevölkerung des Landes.

Bestialisch gingen die Henker vor. Um Munition zu sparen, erschlugen sie ihre Opfer mit harten Bambusstangen oder durchtrennten ihnen mit den messerscharfen Kanten von Palmblättern die Kehle. Aus Lautsprechern dröhnte revolutionäre Marschmusik, um die Schreie der Sterbenden zu übertönen. Am Fuße eines Baumes liegen immer noch Knochensplitter, die nicht von Erwachsenen stammen können. Hier wurden Kleinkinder zerschmettert – die Roten Khmer haben ganze Familien ausgerottet. „Wenn du einen Baum fällen willst, ziehe die Wurzeln mit heraus“, das war ihr blutiges Motto. „Killing Tree“ steht heute in großen Lettern auf einem Schild vor dem Stamm, als handle es sich um eine besondere botanische Spezies.

Als Kaing Guek Eav vor einem Jahr an dieser Stelle stand, fiel er auf die Knie und faltete die Hände zum Gebet. Der Mann, der unter dem Kampfnamen „Duch“ bekannt wurde,  hatte unter den Roten Khmer das Sicherheitsgefängnis mit dem Code S-21, Tuol Sleng, aufgebaut und geleitet. Von dort stammen die meisten Opfer in Choeung Ek. Nach vier Stunden Außentermin in Begleitung seiner Richter bat Duch einen Überlebenden um Verzeihung. Vergebens.

Mitte Februar hat der Prozess gegen den 66-Jährigen begonnen. Die Anklage, die Ende März verlesen wurde, wirft ihm Verbrechen gegen die Menschheit, schwere Verstöße gegen die Genfer Konvention von 1949 sowie gegen das kambodschanische Strafrecht vor: Versklavung, Vergewaltigung, Folter, Mord. Es ist nicht irgendein Fall, der in den kommenden Monaten in Phnom Penh verhandelt wird. Duch ist der erste Verantwort-liche der Roten Khmer, der für seine Taten zur Rechenschaft gezogen wird – 30 Jahre nach dem Sturz ihres Regimes, zehn Jahre nach dem Ende des Bürgerkriegs. Der Prozess rührt an mehrere Tabus: Täter und Opfer leben in Kambodscha Tür an Tür; viele Mitglieder der heutigen Führung haben damals auf Seiten der Kommunisten gekämpft. Hun Sen, seit seinem Militärputsch 1998 alleiniger Ministerpräsident, diente unter ihnen als Regimentskommandeur. Sieben Jahre lang hat er mit den Vereinten Nationen um die Struktur des zuständigen Sonder-gerichts gerungen. Schließlich einigten sich beide Seiten auf eine einzigartige und höchst komplizierte Institution mit kambodschanischen und internationalen Richtern. Für sie ist das aktuelle Verfahren der erste Test im grellen Licht der Öffentlichkeit und die Generalprobe für den großen Prozess, der im nächsten Jahr starten soll.

Dann werden die vier verbliebenen Mitglieder des Politbüros und wichtigsten Begleiter Pol Pots auf der Anklagebank sitzen: Nuon Chea, Chefideologe und „Bruder Nummer zwei“, der frühere Präsident Khieu Samphan, Ex-Außenminister Ieng Sary und seine Frau Ieng Thirith, ehedem Sozialministerin. Sie alle streiten jede Verantwortung ab, halten das Tribunal für illegal und sind weit davon entfernt, Reue zu zeigen. „Ich bin keine Mörderin, ihr könnt mich deshalb auch nicht anklagen, sonst werdet ihr alle in der siebten Hölle verflucht“, geiferte Ieng Thirith bei ihrem jüngsten Haftprüfungstermin. Wie die anderen drei wurde sie im Herbst 2007 festgenommen und zusammen mit Duch, der schon seit 1999 in Haft saß, auf dem Gelände des Sondertribunals interniert. Die Zellen entsprechen UN-Standards, den Gefangenen stehen ein Fernseher und ein Tresor für Prozessunterlagen zur Verfügung; die Türen sind tagsüber geöffnet. Ein Rettungswagen wartet in ständiger Bereitschaft. Die betagten Häftlinge, zwischen 66 und 83 Jahren alt, lassen sich regelmäßig im Krankenhaus untersuchen.

Größer könnte der Kontrast zum Foltergefängnis Tuol Sleng nicht sein. Der ehemalige Häftling Chum Mey kann seine Wut darüber kaum beherrschen. Vor dem Prozess gegen Duch ist der 78-Jährige noch einmal an den Ort seiner dunkelsten Stunden zurückgekehrt, der als Mahnmal und Museum erhalten blieb. Er zeigt die Zelle, in der er zwei Monate lang saß und jeden Abend darauf wartete, zur Exekution abgeholt zu werden: eine gemauerte Höhle, so klein, dass er sich nicht einmal ausstrecken konnte und im Sitzen schlafen musste. Der einzige Einrichtungsgegenstand war ein tragbarer Metallkasten für die Notdurft.

Als Chum Mey im November 1978 hierhin verlegt wurde, hatten die Folterknechte seinen Willen schon gebrochen. „Ich bin nach meiner Einlieferung zwölf Tage und zwölf Nächte am Stück gefoltert worden, alles mit verbundenen Augen“, berichtet der alte Mann mit dem faltenlosen Gesicht und dem silbrigen Haar. Duchs Gehilfen prügelten ihn mit Stöcken, rissen ihm mit Zangen die Fußnägel aus, jagten ihm Stromstöße in die Ohren, „bis ich nur noch Flammen vor Augen sah und Trommelfeuer hörte“. Am Ende unterschrieb er das Geständnis, das seine Verhörer vorbereitet hatten, bezichtigte sich und andere der Spionage für die CIA. Dass der Traktormechaniker nie Kontakt zum amerikanischen Geheimdienst hatte, spielte keine Rolle. In S-21 wurden die Opfer so lange gequält, bis sie sich der Wahnwelt ihrer Peiniger fügten. Dann wurden sie getötet.

Dass Chum Mey diesem Schicksal entging, verdankt er den Vietnamesen. Die waren Ende Dezember in Kambodscha einmarschiert und standen Anfang Januar 1979 vor den Toren der Hauptstadt. Einige Wächter flohen, die verbliebenen brachten alle Häftlinge um, die nicht mehr marschfähig waren. Die restlichen Gefangenen wurden Richtung Choeung Ek getrieben. Im Kreuzfeuer gelang Chum Mey mit sechs weiteren Männern die Flucht – sie haben als einzige von mehr als 15 000 Internierten die Hölle von Tuol Sleng überstanden.

Die vier, die heute noch leben, treten im Prozess gegen Duch als Nebenkläger auf. Dass ihn die eigene Regierung dabei nicht unterstützt, dass er heute von Almosen seiner Kinder leben muss, kaum ein Dollar am Tag, erfüllt ihn mit Bitterkeit. Immerhin gibt es seit neun Monaten eine Sek-tion des Sondertribunals, die speziell den Opfern juristisch helfen soll. Die so genannte „Victims’ Unit“ hat schon 2700 Strafanzeigen entgegengenommen. Den 94 Nebenklägern im Duch-Verfahren stellt sie Rechtsbeistand und psychologische Betreuung. „Die Richter haben eine Änderung der Verfahrensregeln durchgesetzt, weil die Opfer sonst keine Rolle gespielt hätten“, berichtet Monika Lüke, die den Aufbau der Opfereinheit seitens der Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) betreut. Das Auswärtige Amt finanziert diese Neuheit in internationalen Strafgerichtsprozessen mit 1,5 Millionen Dollar im Jahr.

Aufklärung und Wahrheitsfindung

Der Effizienz des Verfahrens – es dürfte etwa ein halbes Jahr dauern – dient die hohe Zahl der Beteiligten nicht unbedingt. In den Verhandlungspausen müssen die Nebenkläger zwischen dem Zuschauerraum und dem mit einer Glaswand abgetrennten Gerichtsraum rotieren, weil es dort nur zwölf Sitze für sie und ihre Anwälte gibt. Die Berliner Opferanwältin Silke Studzinsky verweist aber auf einen wesentlichen Faktor: „Die Nebenkläger können zu einer umfassenderen Aufklärung und historischen Wahrheitsfindung beitragen. Dies führt in einer Gesellschaft, in der sie noch nie befragt worden sind, was sie wollen könnten, zu einer Emanzipation der Betroffenen.“ Aus Objekten würden Subjekte der Verfahren.

Für das Verfahren selbst sind vor allem jene vier Opfer wichtig, die S-21 überlebt haben, sowie frühere Wächter, die als Zeugen vernommen werden. „Wir werden darlegen, dass Duch selbst das System geschaffen hat, dessen Leiter er war“, sagt Jürgen Aßmann. Der Hamburger Staatsanwalt hat den Prozess als Berater der kambodschanischen Chefanklägerin Chea Leang seit Ende 2006 maßgeblich mit vorbereitet. Dabei kommt es auf den Nachweis individueller Schuld an. Duch hat sich zwar 1999 den Behörden selbst gestellt, nachdem ihn ein irischer Fotojournalist enttarnt hatte. Er stritt auch niemals ab, was im Strafgefängnis Tuol Sleng geschah. Gleichwohl schiebt er die Verantwortung weiter und will nur die Befehle des Politbüros, dem er direkt unterstellt war, vollstreckt haben.

Duchs Verteidigung bemüht sich, den Fokus von der Vergangenheit auf die Gegenwart zu richten. „Am wichtigsten ist nicht, was Duch unter den Roten Khmer tat, sondern was er seitdem getan hat: Er ist der Einzige, der gestanden und um Vergebung gebeten hat“, sagt Richard Rogers. Der 39 Jahre alte Brite, der schon an jedem internationalen Kriegsverbrechertribunal mitgearbeitet hat, leitet das „Defense Support Team“. Die Unterstützungseinheit wird von den Vereinten Nationen bezahlt und ist das Gegenstück zur „Victims’ Unit“. „Welche Strafe ist für jemanden angemessen, der schreckliche Verbrechen begangen, aber seitdem an der Aufklärung mitgewirkt und Reue gezeigt hat? Diese Frage muss das Gericht beantworten“, sagt Rogers.

Überlebende und Hinterbliebene sehen das anders. „Duchs Tränen, egal wie viele es auch waren, sind nicht mit den Tränen aller Kambodschaner vergleichbar“, sagt Chum Mey. Bou Meng, der vor 30 Jahren mit ihm flüchten konnte, wird noch deutlicher: „Ich erwarte, dass Duch zu lebenslanger Haft verurteilt wird.“ Das wären 30 Jahre, die Höchststrafe. Doch rechnen Fachleute damit, dass das Gericht unter diesem Strafmaß bleibt – schon, um sich Spielraum im zweiten Verfahren gegen die oberste Garde der Roten Khmer zu bewahren. Außerdem wird die Untersuchungshaft von zehn Jahren auf das Urteil angerechnet. Duch kann sich deshalb realistische Hoffnungen auf eine Rückkehr ins zivile Leben machen.

„Operation am offenen Herzen“

Für das Gericht geht es in diesem ersten Verfahren auch darum, sich selbst zu behaupten mit seinen komplizierten Prozeduren und Strukturen. Alle Organe der „Außerordentlichen Kammern in den Gerichten Kambodschas“, wie es offiziell heißt, sind mit Kambodschanern und internationalen Vertretern besetzt. Es gibt zwei Staatsanwälte, zwei Verteidiger, zwei Ermittlungsrichter und drei gemischte Gerichtskammern. Obwohl dort jeweils ein Kambodschaner mehr sitzt, haben die heimischen Richter nur dann eine Mehrheit, wenn mindestens ein UN-Richter mit ihnen stimmt. Die meisten Entscheidungen müssen daher im Konsens getroffen werden.

Schwerwiegende Verwerfungen zwischen den Richtern sind bisher nicht bekannt geworden, doch steht die kambodschanische Seite des Tribunals seit seiner Einrichtung Mitte 2006 in der Kritik. Rechtsstaatlichkeit und politische Unabhängigkeit sind im Land nur schwach ausgeprägt. Obendrein fehlt eine ganze Generation ausgebildeter Juristen – die meisten sind von den Roten Khmer ermordet worden oder ins Ausland geflohen. „Das ist eine Operation am offenen Herzen“, sagt Jürgen Aßmann, der deutsche Berater der Anklage.

Besonders schwer wiegen die Vorwürfe gegen zwei leitende Mitarbeiter der Tribunalsverwaltung. Sean Visoth, der kambodschanische Verwaltungsdirektor, und  Keo Thyvuth, sein Personalchef, sollen Untergebene gezwungen haben, einen Teil ihres Gehalts an sie abzugeben. Solche „Kickback“-Zahlungen sind in Kambodscha durchaus üblich, auch innerhalb der Regierung. Die Vereinten Nationen haben die Vorfälle im vergangenen Jahr untersucht, halten ihren Bericht aber unter Verschluss. Nach den Regularien des Gerichtshofs muss die kambodschanische Seite Verstöße ihrer Mitarbeiter aufklären, was jedoch nicht geschieht. Druck wird trotzdem ausgeübt: Der Personalchef hat das Tribunal inzwischen verlassen, der Verwaltungsdirektor fehlt seit vier Monaten „aus gesundheitlichen Gründen“. Im Februar hat sich die kambodschanische Regierung zu strengeren Maßnahmen gegen Vetternwirtschaft verpflichtet; deren Umsetzung steht noch aus. Für den Ruf des Gerichts nicht minder problematisch sind die Vorwürfe mangelnder politischer Unabhängigkeit. Einer der kambodschanischen Richter im Duch-Verfahren hat sich in seiner früheren Tätigkeit durch Gefälligkeitsurteile zugunsten des Ministerpräsidenten hervorgetan – was seiner Ernennung durch Hun Sen nicht im Wege gestanden haben dürfte. Die Chefanklägerin Chea Leang wiederum steht in der Kritik, weil sie sich gegen das Ansinnen des internationalen Koanklägers stemmt, fünf weitere Personen anzuklagen. Erfüllt die Staatsanwältin womöglich den Wunsch des Regierungschefs nach einem möglichst kurzen und schmerzlosen Prozess?

Chea Leang bemüht sich im Gespräch kaum, den Verdacht zu zerstreuen. „Ich will Gerechtigkeit“, sagt sie, „aber es gehört auch zu meinem Job, die politische Stabilität und den sozialen Frieden in diesem Land zu wahren.“ Die in Deutschland ausgebildete Juristin dreht den Spieß um: Die internationale Gemeinschaft habe doch lange von den Verbrechen der Roten Khmer gewusst und trotzdem zugelassen, dass deren Exilregierung Kambodscha bis 1992 am UN-Sitz repräsentierte – ein peinliches Faktum. Soll heißen: Werft lieber nicht mit Steinen, wenn ihr selbst im Glashaus sitzt. So hat auch Hun Sen argumentiert, als er in den langwierigen Verhandlungen mit den Vereinten Nationen auf ein Tribunal pochte, das in Kambodscha sitzt. UN-Fachleute hatten wegen der notorisch schlechten Menschenrechtslage und der unterentwickelten Rechtsstaatlichkeit das Gegenteil empfohlen, einen Gerichtshof außerhalb des Landes. Am Ende einigten sich beide Seiten auf die gemischte Struktur.

Ist dieser Kompromiss eine Fehlkonstruktion? Knut Rosandhaug, der den UN-Teil der Verwaltung leitet, plagt sich eine Weile mit der Frage. Einerseits hält er die Finanzierung des Gerichts für einen Fehler, der nicht wiederholt werden dürfe. „Man kann nicht die Gerechtigkeit halbieren, bloß weil das Geld ausgeht. Die Justiz darf nicht von der Gnade der Geber abhängig werden“, sagt der Norweger. Die kambodschanische Regierung gerät mit ihren Beiträgen immer wieder in Verzug – offenbar ein Mittel, um politischen Druck in Fragen wie Korrup-tionsbekämpfung abzuwehren. Nicht viel besser machen es allerdings die UN-Mitgliedstaaten. Da es keinen verpflichtenden Beitragsschlüssel gibt, muss Rosandhaug immer wieder betteln gehen. 143 Millionen Dollar – davon 5,5 Millionen aus Deutschland – hat er bisher eingesammelt. Wie andere Geber knüpft auch Berlin die weitere Finanzierung daran, dass entschiedener gegen Korruption vorgegangen wird.

Andererseits hält Rosandhaug das Tribunal in Phnom Penh keineswegs für gescheitert. Sollten die Schwächen korrigiert werden, sieht er es sogar als Vorbild für andere Staaten: „Wenn Regierungen Verbrechen aufklären wollen, aber die hohe Schwelle internationaler Gerichtshöfe scheuen, haben sie jetzt ein Modell für eine nationale Lösung mit internationaler Hilfe.“ Als Beispiele nennt der UN-Diplomat Myanmar und Thailand, zwei Staaten in der Nachbarschaft, „in denen es genug Material gibt“, wie er vieldeutig hinzufügt.

„Ich bin es ihnen schuldig“

Für Kambodscha geht es in diesen Monaten vor allem um einen schmerzhaften Prozess der Aufarbeitung seiner Vergangenheit – ähnlich den Nürnberger Kriegsverbrecherprozessen, wenn auch mit viel größerem historischen Abstand. Das Überlaufen vieler Funktionäre nach dem Sturz der Roten Khmer 1979 und in einer zweiten Welle nach Pol Pots Tod 1998 wurde mit einem dröhnenden Schweigen über ihre Verbrechen erkauft. Zwar sind sie in allerlei englischsprachigen Publikationen bestens dokumentiert. Doch lernen kambodschanische Schüler in ihren Geschichtsbüchern aufreizend wenig darüber. Das Museumsgefängnis Tuol Sleng und die Gedenkstätte Choeung Ek werden vor allem von Ausländern besucht.

Eine Untersuchung der Universität Berkeley hat die kollektive Passivität kürzlich dokumentiert. Obwohl sich 80 Prozent der Kambodschaner bei der Befragung im Herbst 2008 als Opfer der Roten Khmer bezeichneten, meinten beinahe ebenso viele, die Regierung solle sich lieber um die täglichen Sorgen der Bürger kümmern als um die Verbrechen der Vergangenheit. Kambodscha ist neben Myanmar das ärmste Land in Asien, der Aufschwung in den Nachbarländern ist fast völlig am Leben der Bürger vorbei gegangen. Die meisten leben von primitiver Landwirtschaft, viele Kinder sind unterernährt. Vom Tribunal in Phnom Penh war wenig bekannt: Nur jeder Fünfte wusste die Namen der fünf Angeklagten zu nennen.

Mit dem Beginn des Duch-Prozesses könnte sich das ändern. „Die Leute haben begonnen, wieder über die Zeit der Roten Khmer zu reden“, stellt Staatsanwalt Aßman fest. Das Verfahren wird zeitversetzt im Fernsehen übertragen und stieß bei seiner Eröffnung auf großes Interesse. „Es hatte kaum jemand nach all den Verzögerungen für möglich gehalten, dass es so weit kommt und ein erster Versuch unternommen wird, der Straflosigkeit ein Ende zu setzen“, berichtet die -Opferanwältin Studzinsky.

Reißt der Prozess Wunden auf, die im Laufe der Jahre vernarbt sind? Es sei sehr schmerzhaft, allerdings auch befreiend, endlich sprechen zu können, sagt die Berlinerin über ihre Mandanten. Chum Mey, der alte Mann mit dem bitter-freundlichen Lächeln, formuliert es so: „Ich bin ein Zeichen der Hoffnung unter den fast zwei Millionen, die umgebracht worden sind. Ich muss in ihrem Namen für Recht und Gerechtigkeit kämpfen. Das bin ich ihnen schuldig.“

Dr. THOMAS GUTSCHKER leitet das Ressort Außenpolitik der Wochenzeitung Rheinischer Merkur in Bonn.

Bibliografische Angaben

Internationale Politik 4, April 2009, S. 68 - 76.

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