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01. Apr. 2009

Krieg ist und bleibt völkerrechtswidrig

Eine Erwiderung auf Clemens Wergin

Lösen Kriege grundsätzlich keine Probleme? War Israels Antwort nicht verhältnismäßig? Hätte Israel Gaza nicht blockieren dürfen? Und hat der Krieg in Gaza wirklich nur die Radikalen in der Region gestärkt? Mit diesen kontroversen Fragen setzte sich Clemens Wergin in der IP vom Februar auseinander. Und erntete Widerspruch.

Der Artikel enthält nicht haltbare Thesen, von denen nur die problematischsten kommentiert werden sollen: 1

„Natürlich löst Krieg zuweilen auch Probleme“, schreibt Wergin.

Grundsätzlich für oder gegen den Krieg zu sein, ist im Rahmen des geltenden Völkerrechts nicht möglich. Es gilt das absolute Gewaltverbot der Charta der Vereinten Nationen. Nur Verteidigungskriege sind zulässig, niemals solche aus angeblicher Problemlösungsfähigkeit. Artikel 2(4) ist im UN-Rechtssystem die wichtigste Bestimmung. Die Nützlichkeit von Kriegen zu preisen, ist letztlich ein Plädoyer für die Abschaffung der Vereinten Nationen.

„Es sei völkerrechtlich (…) Humbug zu sagen, wenn Israel mit 40 Raketen beschossen werde, dürfe es nicht mit 80 Luftangriffen antworten“, behauptet Wergin weiter. Das ist kein tauglicher Versuch, Israel vom Vorwurf exzessiver Kriegführung zu befreien.

Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz im humanitären Kriegsvölkerrecht rechnet nicht Opfer der beiden Seiten gegeneinander auf. Er verlangt vielmehr eine Abwägung zwischen der Bedeutung des in jeder Einzelaktion anvisierten militärischen Ziels und der Zahl der unvermeidlichen zivilen Opfer. Die seriöse Kritik klagt Israel an, bei dieser Prüfung systematisch zu versagen. Das wird nicht dadurch widerlegt, dass man der Anklage die rechtlich nicht relevante 40/80-Relation entgegenhält.

Geradezu grotesk ist die Berufung auf den „weltweit führenden Moralphilosophen des gerechten Krieges“, Michael Walzer. Das Konzept des „gerechten Krieges“ kann seit Gründung der Vereinten Nationen keine Rechtfertigung für die Anwendung militärischer Gewalt mehr bieten.

„Kriege seien furchtbar und grausam – deshalb hätte die Hamas den Krieg in Gaza nie beginnen sollen“, schreibt Wergin weiter.

Also hat Hamas den Krieg begonnen? Tatsächlich hat Israel vor dem Einmarsch ultimativ mit einer Intervention gedroht. Auch in Israel wurde befürchtet, die Regierung habe den Wahlkampf beeinflussen wollen. Die Zahl der Raketen und die Zahl der getroffenen Opfer waren während des Waffenstillstands drastisch zurückgegangen. Die Hamas hat den Waffenstillstand nicht verlängert, weil Israel sich an zentrale Bestimmungen dieser Vereinbarung nicht gehalten hat.

Es sei die Schuld der Hamas, wenn die Grenzen geschlossen blieben, behauptet Wergin. Hamas schwöre ihrer Vernichtungsideologie nicht ab und erkenne den Minimalkonsens der Osloer Verträge nicht an. Zu diesem Minimalkonsens gehörte auch der Stopp der völkerrechtswidrigen Siedlungen, die Israel nach Oslo massiv forciert hat. Die Kritik an Hamas übersieht, dass die Meinungsverschiedenheiten zwischen Fatah und Hamas kaum in religiösen Differenzen begründet sind, sondern vor allem in der Beurteilung des israelischen Friedenswillens. Die Fatah hat „Israel anerkannt“ und „auf Gewalt verzichtet“. Hamas wirft Fatah vor, zu früh die einzige Gegenleistung erbracht zu haben, die den Palästinensern in den Verhandlungen als Pfand zur Verfügung stand.

Hamas nehme die Bevölkerung als Schutzschild, führt Wergin an. Doch die Palästinenser verteidigen sich gegen Panzer, die in bewohnte Gebiete eingedrungen sind. Sollten sie die primitiven Rohre der Kassamraketen dort mit Sprengstoff füllen, wo sie zum leichten Angriffsziel geworden wären? Die israelische Armee ist technologisch weit überlegen. Die vollständige Blockade des Gaza-Streifens wird mit militärischer Gewalt durchgesetzt und ist völkerrechtswidrig. Dagegen steht den Palästinensern ein Selbstverteidigungsrecht zu. Das erlaubt nicht den Einsatz von Waffen, die nicht zwischen militärischen und zivilen Zielen unterscheiden. Doch wer das aus Gründen des humanitären Kriegsvölkerrechts moniert, muss wissen, dass er damit den Palästinensern das Selbstverteidigungsrecht ganz aus den Händen nimmt. Oder will jemand ernsthaft die Meinung vertreten, man müsse der Hamas mit elektronischer Zielführung ausgestattete Raketen liefern, damit sie sich auf militärische Ziele konzentrieren könne? Es sei daran erinnert, dass etwa 99 von 100 Kassamraketen auf freiem Feld niedergegangen sind.

Auch die Aufteilung zwischen „moderaten Kräften um Fatah-Präsident Abbas (…) im Gegensatz zur Terrorstrategie der Hamas“ ist ein Klischee und hat mit der Wirklichkeit nichts gemein. Aus den Selbstberühmungen palästinensischer Kampfgruppen in Gaza wird deutlich, dass sich die während des Waffenstillstands geschossenen Raketen etwa dritteln lassen: ein Drittel von der dort immer noch kämpfenden Fatah (den angeblich „moderaten Kräften“), ein Drittel vom militärischen Arm der Hamas, das letzte Drittel von kleineren kampfbereiten Gruppen.

Seine Ausführungen fasst Wergin mit folgenden Thesen zusammen:

  • Israel hat nun gezeigt, dass Terror nicht funktioniert und dass man dafür einen hohen Preis zahlt.
  • Israel hat die Abschreckungsmacht seiner Armee wiederhergestellt.
  • Israel hat die Grenze zu Gaza mit „overwhelming force“ beruhigt, um dem bisher stets gescheiterten Friedenskonzept „Land gegen Frieden“ eine letzte Chance zu geben.

Das ist zynisch. Überdies wird als Beweis, dass „dieses Friedenskonzept im israelisch-palästinensischen Konflikt noch keinen Test bestanden hat“, noch angeführt: „Israel hat sich aus dem Libanon komplett zurückgezogen und auch aus dem Gaza-Streifen. Beide Male haben die Israelis nur erneute Angriffe auf das eigene Territorium geerntet. Die Empirie spricht also eindeutig gegen die Formel ‚Land gegen Frieden‘“.

Was hat der einseitige Rückzug Israels aus dem Libanon mit dem für Verhandlungen entworfenen Prinzip „Land gegen Frieden“ zu tun? Diese Formel wurde beim Abzug Israels aus der „Sicherheitszone“ im Juni 2000 nicht einmal erwähnt. Einseitig war auch die Räumung des Gaza-Streifens im August 2005 – wenn man angesichts einer fortbestehenden israelischen Oberhoheit zur See und in der Luft, zahlreicher militärischer Einzelaktionen sowie einer umfassenden Blockade überhaupt von Räumung sprechen kann. Auf dem Sinai hat die „Land gegen Frieden“-Formel historisch einen Test bestanden. Den Palästinensern gegenüber ist sie von Israel noch nie ausprobiert worden.

Die von Wergin angeführten Beispiele sind kein empirischer Beweis für ein Scheitern des Lösungsansatzes „Land gegen Frieden“. Wer aber derart irreführend gegen die einzige Formel Stellung nimmt, der in diesem Konflikt wenigstens eine kleine Chance für eine friedliche Lösung eingeräumt wird, muss sich fragen lassen, warum er ohne Rücksicht auf das nach dem Zweiten Weltkrieg entstandene moderne Völkerrecht den Krieg als politisches Instrument zu rechtfertigen sucht.

Ähnliche Argumentationsmuster waren in den vergangenen Jahren in den USA vor allem aus neokonservativen Kreisen zu hören: die Ablehnung des humanitären Kriegsvölkerrechts, das Beiseiteschieben der Vereinten Nationen und das Recht, für politische Ziele Krieg zu führen. Ein Plädoyer also für das Recht des Stärkeren.

Diese Konzepte haben sichtbar Schiffbruch erlitten. Die Neokonservativen wurden wegen erwiesener Unfähigkeit abgewählt. Wird jetzt mit dem gleichen Duktus ausgerechnet das sensibelste Thema deutscher Außenpolitik behandelt, dann sollte dies auf geharnischten Widerspruch stoßen.

Dr. GERHARD FULDA, war nach Posten in Rabat, Kairo und Dschidda zuletzt Botschafter in Jakkarta/Indonesien.

  • 1Clemens Wergin: Der Krieg in Gaza, Internationale Poltik, Februar 2009, S. 56-60.
Bibliografische Angaben

Internationale Politik 4, April 2009, S. 89 - 92.

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