IP

01. Okt. 2002

Die Ostsee-Subregion

Laboratorium der künftigen Ordnung Europas

Die direkten und ferneren Anrainer des „Binnenmeers“ Ostsee bilden für Russland den im Grunde einzigen stabilen und wirtschaftlich attraktivsten Grenzbereich – besonders im Hinblick auf die bevorstehende Osterweiterung der EU. In dieser Region sind Prozesse zu erkennen, die in den kommenden Jahren den gesamten Kontinent erfassen dürften: die Verflechtungen von EU, NATO und Russland im Hinblick auf den friedlichen Aufbau Gesamteuropas.

Die unmittelbaren und ferneren Anrainer des „Binnenmeers“ Ostsee, d.h. neben den Küstenstaaten auch Norwegen und Island, bilden eine Subregion, die als „Laboratorium“ des Wandels in Europa seit dem Ende des Ost-West-Konflikts verstanden werden kann.1 Auf Grund besonders günstiger Voraussetzungen sind diese Entwicklungen zwar nicht ohne weiteres auf andere europäische Subregionen übertragbar; als „Pilotprojekt“ der erfolgreichen Überwindung der einstigen Ost-West-Spaltung sind sie dennoch aufschlussreich.

Mit dem gleichzeitigen Beitritt der „neuen Länder“ zur Bundesrepublik Deutschland, zur Europäischen Gemeinschaft und zur NATO war am 3. Oktober 1990 bereits der erste Schritt zur „Osterweiterung“ der beiden Schlüsselinstitutionen des Westens vollzogen worden. Die Verhandlungen über einen EU-Beitritt Finnlands und Schwedens (zusammen mit Österreich) führten dann am 1. Januar 1995 zur „EU-15“. Damit war an dieser ehemaligen Nahtstelle zwischen westlichen, östlichen und bündnisfreien Staaten ein wichtiger Schritt zur Transformation Europas erfolgt. Diese „zweite Norderweiterung“ (nach Großbritanniens, Irlands und Dänemarks Beitritt im Jahre 1973) umfasste allerdings nicht Norwegen, dessen Bevölkerung sich erneut mehrheitlich gegen einen Beitritt zur europäischen Integration ausgesprochen hatte; gleichzeitig erhielt die EU mit der Mitgliedschaft Finnlands auch eine gemeinsame Grenze zu Russland.2 Seit 1998 bzw. 2000 verhandelt die EU u.a. mit Polen und den drei baltischen Staaten Estland, Lettland und Litauen über einen Beitritt; dieser könnte unter günstigen Voraussetzungen bis zum Jahre 2004 vollzogen werden. Bis auf Norwegen und Russland – mit der von der EU dann vollständig umschlossenen Exklave Kaliningrad – würden dann sämtliche Länder der Ostsee-Subregion dem europäischen Integrationssystem angehören.

Polen trat im März 1999 der NATO bei; auf der Tagung des NATO-Rates in Prag im November 2002 werden u.a. wohl die drei baltischen Staaten eine Einladung zum Beitritt erhalten. Damit würden – mit Ausnahme Finnlands, Schwedens und Russlands –  alle Ostsee-Anrainer der von den Vereinigten Staaten geführten Nordatlantischen Allianz angehören.

Die Mitgliedschaften in den beiden Institutionen EU und NATO weisen in dieser Region charakteristische Besonderheiten auf. Die EU-Mitglieder Dänemark und Schweden gehören, ebenso wie Großbritannien, nicht der Europäischen Währungsunion an. Damit wirken im Norden Europas integrationspolitische Vorbehalte weiter, die Beobachter bereits früher erkannt und mit einer spezifischen „politischen Kultur“ erklärt hatten.3 Andererseits beteiligt sich das Nichtmitglied Norwegen am Schengen-System der gemeinsamen Kontrolle der Außengrenzen und sucht damit, zusammen mit seiner Beteiligung am Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), unterhalb der Schwelle einer Mitgliedschaft den Anschluss an das Integrationssystem zu halten.

Auch die seit 1990 der NATO angehörenden neuen Mitglieder – in der Ostsee-Subregion die neuen deutschen Länder als Teil des vereinten Deutschlands sowie Polen – weisen in ihrer Mitgliedschaft gegenüber den meisten alten Mitgliedern Sonderregelungen auf: Ähnlich wie in Dänemark und Norwegen bereits zu Zeiten des Ost-West-Konflikts hat die NATO dort weder Atomwaffen stationiert (wozu angesichts der grundlegend veränderten Sicherheitslage ohnehin keine Notwendigkeit mehr bestand), noch sind dort alliierte Truppen ständig präsent – womit auch russischen „Empfindlichkeiten“ Rechnung getragen wird.

Die beiden Schlüsselinstitutionen des Westens pflegen außerdem mit benachbarten Nichtmitgliedern besondere Verbindungen. In der Ostsee-Subregion betrifft dies vor allem Russland; mit dem Nachfolger der zerfallenen Sowjetunion unterhält die EU seit 1994 ein Partnerschafts- und Kooperationsabkommen. Angesichts des sich abzeichnenden Beitritts Polens und der baltischen Staaten verhandeln die EU und Russland der-zeit über praktische Regelungen für die künftige Enklave Kaliningrad. Auch die NATO, die mit Russland u.a. bei der Bewältigung der Balkan-Krisen intensiv zusammenarbeitet, sucht in Form des NATO-Russland-Kooperationsrats eine engere politische Verbindung. Dieser Kooperationsrat wurde, vor allem vor dem Hintergrund der intensivierten amerikanisch-russischen Zusammenarbeit, im Mai 2002 in seinen Aufgaben und seinem Format substanziell erweitert.

Von den genannten Entwicklungen ist die EU-Erweiterung der tief greifendste Transformationsprozess, da er mit der Übertragung des „acquis communautaire“ in den früher sozialistischen Staaten und Gesellschaften eine weitreichende Anpassung an die westeuropäischen Standards bewirkt. Parallel hierzu vollziehen sich weitere Prozesse, die als Institutionalisierung der Beziehungen im gesamteuropäischen Rahmen beschrieben werden können. Daran sind insbesondere die OSZE und der Europarat beteiligt. Im Ostee-Gebiet kommt eine verstärkte subregionale Zusammenarbeit im Rahmen des Ostsee-Rats hinzu.

Das erfolgreiche Zusammenwirken der verschiedenen Institutionen hat die Transformationsprozesse in dieser europäischen Subregion wesentlich unterstützt. Diese Institutionen mit ihren unterschiedlichen Funktionen und Wirkungsweisen sind als Elemente einer „neuen Ordnung“ für Europa zu begreifen. Wesentlich erscheint dabei, dass diese Ordnung nicht auf dem Prinzip der Homogenität, d.h. einer Mitgliedschaft aller beteiligten Staaten in allen Institutionen, beruhen wird; vielmehr dürfte es vor allem auf die „Mischungsverhältnisse“ zwischen verschiedenen Elementen, gemäß den vorliegenden Voraussetzungen, ankommen.

Die NATO-Erweiterung

Nach wie vor kommt die wesentliche Rolle der Vereinigten Staaten für die politische Ordnung Europas in der NATO zum Ausdruck. Die Entscheidung zur ersten NATO-Erweiterung im Jahre 1999 erfolgte zunächst in Washington; dies gilt auch für die sich abzeichnende „große“ Erweiterung. In Folge des weitgehenden Abbaus der einstigen militärischen Potenziale in Europa hat die NATO allerdings einen tief greifenden Wandel erfahren.4

Die im Mai 2002 vereinbarte verstärkte Zusammenarbeit mit Russland dokumentiert außerdem die Zielsetzung, zur Bekämpfung neuer Gefahren eine noch engere Zusammenarbeit herbeizuführen bzw. die kooperativen Ansätze der vergangenen Monate und Jahre zu verstetigen. Der für die USA wesentliche Effekt dieses neuen Arrangements dürfte es sein, im Transformationsprozess Europas politisch präsent und damit möglichst einflussreich zu bleiben.

Bezogen auf die Ostsee-Subregion ergibt sich daraus die Konsequenz, dass es den USA damit zu gelingen scheint, eine „Anbindung“ Russlands und eine Mitgliedschaft der baltischen Staaten in der NATO miteinander zu verknüpfen. Da außer der Einführung von NATO-Standards in den Armeen der baltischen Staaten, wie bereits Polens, keine militärischen Veränderungen (etwa eine Truppenpräsenz der USA) eintreten werden und Russland sein Verhältnis zu den USA wie zur NATO verstärkt sieht, dürften die lange Zeit – nicht zuletzt in Deutschland – befürchteten negativen Folgen eines Beitritts der baltischen Staaten ausbleiben. Diese können damit auf eine zusätzliche „politische Sicherheitsgarantie“ der Vereinigten Staaten für ihre Unabhängigkeit zählen.

Bedeutende Konsequenzen dürften sich aus der zweiten NATO-Erweiterung für die nordischen Länder Finnland und Schweden ergeben; beide haben bisher aus historischen bzw. innenpolitischen Gründen an ihrem sicherheitspolitischen Kurs der Bündnisfreiheit festgehalten. Für Finnland, das nach seinem EU-Beitritt in den europäischen „Integrationskern“ vorzustoßen suchte und dessen Verhältnis zu Russland weitgehend problemlos ist, mag dies eher hinnehmbar sein. Für Schweden indes dürfte sich auf Grund seiner innergesellschaftlich tief verankerten Neutralitätstradition und seiner Vorbehalte gegenüber einer „zu tiefen“ Integration in die EU das Problem einer gewissen außen- und sicherheitspolitischen Isolation schärfer stellen.

Unter ordnungspolitischer Perspektive bleibt festzuhalten, dass die führende Weltmacht USA sowohl über ein verstärktes Verhältnis zu Russland als auch in Folge der NATO-Erweiterungen in dieser europäischen Subregion politisch wesentlich präsent bleibt und damit den territorialen Status quo seit dem 25. Dezember 1991, der Auflösung der Sowjetunion, mit garantiert. Ob Russland sich damit dauerhaft abfindet, wird sich insbesondere daran erweisen, ob sein Parlament, die Duma, die (seit längerem ausgehandelten) Grenzverträge mit den baltischen Staaten ratifiziert und damit politisch verbindlich anerkennt.

Der Ostsee-Rat

Seit 1992 hat der Ostsee-Rat eine zusätzliche subregionale Aktivität entfaltet und im Bereich „weicher“ Sicherheitsrisiken5 (z.B. Umweltschutz, Sicherheit von Kernkraftwerken und Verkehr sowie Kriminalitätsbekämpfung) die Zusammenarbeit staatlicher wie nichtstaatlicher Akteure intensiviert. Der Ostsee-Rat ergänzt die Sicherheitsvorsorge in dieser Subregion, indem er sich im Wesentlichen zwei Problemkreisen widmet: erstens nichtmilitärischen Problemen, die alle Mitglieder gemeinsam betreffen, und zweitens den spezifischen Gefahren, die aus dem Erbe und Systemwechsel der ehemals sozialistischen Staaten herrühren. Bemerkenswert ist dabei, dass die Zusammenarbeit nicht nur auf der Ebene der Regierungen erfolgt, sondern andere substaatliche (z.B. Bundesländer bzw. Regionen und Städte) sowie gesellschaftliche Akteure (Verbände, Nichtregierungsorganisationen u.a.) einbezieht und damit ein besonderes Netzwerk transnationaler Politik etabliert hat.6

Die Tätigkeit des Ostsee-Rats ist darüber hinaus interessant, da an ihr die Interaktion bislang unterschiedlicher politischer Kulturen – Nordeuropas, Westeuropas und der postsozialistischen Länder – untersucht werden kann. Der Begriff des „Laboratoriums“, der Erprobung von Integration im subregionalen Rahmen auf dem Weg gemeinsam verabredeten Handelns, erscheint hier besonders angebracht: Die Ostsee-Subregion praktiziert hier bereits, was Europa insgesamt noch bevorsteht – das friedliche „Zusammenwachsen“ in einem Prozess intensiven Austauschs und der Erarbeitung gemeinsamer Verfahren.

Norwegen bietet der Ostsee-Rat die Möglichkeit einer intensivierten Zusammenarbeit in klar definierten Sachbereichen. Das Land verfügt in den Bereichen Energie und Umweltschutz über besondere Ressourcen und Interessen; zudem sorgt es sich als unmittelbarer Nachbar Russlands im hohen Norden in besonderem Maße um „postsowjetische Altlasten“ und ist auf Grund seiner finanziellen und technischen Kapazitäten zur Bewältigung dieser Probleme ein für die EU interessanter Partner.

Einbindung Russlands

Im Verhältnis zu Russland eröffnet der Ostsee-Rat für die EU neben dem Partnerschafts- und Kooperationsabkommen einen weiteren Rahmen der Zusammenarbeit. Dieser betrifft insbesondere „zivilgesellschaftliche“ Aktivitäten, wie etwa die Einrichtung einer Eurofakultät an der Staatlichen Universität Kaliningrad, die zur „Europäisierung“ des Bildungswesens der russischen Exklave einen Beitrag leistet. Ähnliches gilt für den Ausbau von Partnerschaften zwischen Städten, Regionen und Nichtregierungsorganisationen. Neben dem Sonderfall Kaliningrad sucht heute vor allem St. Petersburg, das im Jahr 2003 sein 300. Gründungsjubiläum feiern wird, an seine historische Funktion anzuknüpfen, „Russlands Fenster nach Europa“ zu sein. Die Tatsache, dass Russlands Präsident, Wladimir Putin, einflussreiche Berater aus seiner Heimatstadt St. Petersburg zur Verfügung stehen, verstärkt derzeit dieses Bemühen.7

Die Ostsee-Subregion stellt damit nicht nur den unmittelbaren Berührungspunkt zwischen der sich erweiternden EU und Russland dar; hier erfolgt auch ein erheblicher Teil des beiderseitigen Handelsaustauschs, des Verkehrs und der Kommunikation. Für die Russische Föderation, die im Innern noch einen schweren und langen Prozess der wirtschaftlich-sozialen und politischen Anpassung an die internationalen Standards der OECD, der WTO und der EU zu leisten hat und an ihren anderen Außengrenzen – am Schwarzen Meer, im Kaukasus, in Zentralasien oder zu China und Japan – vor vielen, schweren Problemen steht, bietet die Ostsee-Subregion den im Grunde einzigen stabilen und wirtschaftlich attraktivsten Grenzbereich. Diese Feststellung gilt verstärkt angesichts der in den kommenden Jahren bevorstehenden Ost-erweiterung der EU.

Die EU-Erweiterung

Als Folge des geplanten Beitritts Polens und der drei baltischen Staaten zur Europäischen Union wird nicht nur Russlands gemeinsame Grenze zur EU nach Süden verlängert; die seit dem Zerfall der Sowjetunion bestehende Exklave des Kaliningrader Gebiets (Kaliningradskaja Oblast’) wird dann zu einer, vom europäischen Integrationssystem völlig umschlossenen Enklave. Daraus ergeben sich für Russland gleichermaßen Chancen und Probleme.8 Nach russischen Schätzungen dürfte dann der Anteil des russischen Außenhandels mit der EU von derzeit etwa einem Drittel auf mehr als die Hälfte wachsen;9 russische Geschäftsleute und Politiker hoffen außerdem, von der wachsenden wirtschaftlichen Dynamik in der unmittelbaren Nachbarschaft profitieren zu können.

Andererseits droht die mit der EU-Erweiterung erwartete Modernisierung von Wirtschaft, Gesellschaft und politischen Systemen der Beitrittsländer den Abstand zu Russland zu vergrößern. Ein erfolgreicher Abschluss der Beitrittsverhandlungen verschärfte somit erstens den Anpassungsdruck für Russland. Zweitens hätte die Umsetzung des „acquis communautaire“ in weiteren nordwestlichen Nachbarstaaten Russlands zur Folge, dass der Transit, die Visabedingungen, der Güterverkehr und die Energieversorgung nach bzw. für Kaliningrad erschwert werden. Dies betrifft insbesondere die Einführung des Schengen-Grenzregimes in Polen und Litauen. Bei den derzeit laufenden Verhandlungen zwischen der EU und Russland über die damit verbundenen Fragen geht es also bereits darum, konkrete Probleme der unmittelbaren Nachbarschaft zu regeln.10 Bemerkenswert ist, dass es nun die Europäische Union ist, die Russland im Wesentlichen die Anpassung an die neuen Standards abfordert. Aus einer grundsätzlichen ordnungspolitischen Perspektive stellt dies eine bemerkenswerte Umkehr der Lage in Europa dar.

Für Polen und die drei baltischen Staaten soll der EU-Beitritt die „Rückkehr nach Europa“ vervollständigen. Insbesondere mit Blick auf den größten Beitrittskandidaten Polen ist festzustellen, dass angesichts dessen struktureller Probleme, vor allem in den Bereichen Landwirtschaft, Freizügigkeit und Umweltstandards, längere Übergangsfristen und noch außerordentlich große Anstrengungen notwendig sein werden.

In allen genannten Beitrittsländern wird die EU-Mitgliedschaft von der jeweiligen Bevölkerung in Volksabstimmungen zu billigen sein. Die Möglichkeit, dass die Bevölkerung eines Landes die Ergebnisse der Beitrittsverhandlungen mehrheitlich ablehnt, sollte nach den Erfahrungen mit Volksabstimmungen in Dänemark und Norwegen nicht völlig ausgeschlossen werden. Dennoch hätten auch dann die in dem betreffenden Kandidatenland durchgeführten Maßnahmen bereits zu qualitativen Anpassungen an die Standards der Europäischen Union geführt oder dürften in Zukunft dazu führen.

Während der Beitritt zur NATO vor allem im militärisch-politischen Bereich Anpassungen an die westlichen Standards bewirkt, verursacht der EU-Beitritt eine noch tief greifendere wirtschaftlich-soziale und politische Transformation. Bemerkenswert ist außerdem, dass die beiden westlichen Schlüsselinstitutionen ihre Erweiterung in einem zwar nicht unmittelbar verknüpften, aber doch zeitlich nahen Zusammenhang vollziehen. Dies dürfte insbesondere für die drei baltischen Staaten gelten, deren NATO- und EU-Mitgliedschaft Europas „neue Ordnung“ auf besondere Weise dokumentieren wird.

Probleme

Bei aller Zufriedenheit über die bisher weitgehend geglückten Anpassungen ist es jedoch notwendig, auch die Probleme der künftigen europäischen Ordnung zu erkennen:

1. Das künftige Europa wird kein homogenes Gebilde darstellen, das etwa ausschließlich von den westlichen Institutionen NATO und EU geprägt wäre. Während der Kreis entwickelter demokratisch-marktwirtschaftlicher und integrierter Länder wächst, dürften gewichtige Teile des Kontinents politisch-ökonomisch andersartig strukturiert bleiben. Dies gilt für erhebliche Teile des Balkans, Südosteuropas und der ehemaligen Sowjetunion.

2. Die Erweiterung einer – militärisch immer weniger relevanten – NATO bekräftigt die auch künftig wichtige politische Rolle der USA in Europa. Für die verbliebenen europäischen, nichtpaktgebundenen Staaten (neben Schweden und Finnland insbesondere auch Österreich) dürfte der Druck zur Anpassung an die neuen Gegebenheiten wachsen.

3. Angesichts der mittlerweile bestehenden und sich weiter verstärkenden Interdependenzen, vor allem im Handel und auf dem Energiesektor, bietet eine „Anbindung“ Russlands an die EU mit der Zukunftsperspektive einer gemeinsamen Freihandelszone die Chance zur Wahrung der Stabilität. Dazu muss sich das europäische Integrationssystem jedoch den Problemen stellen, die sich aus der unmittelbaren Nachbarschaft zu Russland ergeben.

4. Mit Norwegen und Island sind zwei westlich geprägte nordische Länder im Ostsee-Rat, die wie Russland nicht der EU angehören. Vor allem für Norwegen besteht die Notwendigkeit, die Bindungen zur EU auszuweiten, um nicht noch weiter isoliert zu werden. Damit bieten sich für die EU Chancen, diesen finanziell starken Partner an der Bewältigung vor allem der postsowjetischen Lasten zu beteiligen. Der Preis dafür könnte darin bestehen, dass (wie bereits im Falle Dänemarks und Schwedens) der acquis communautaire durch weitere Ausnahmeregelungen beeinträchtigt wird.

5. Die sich erweiternde EU verfügt in der Ostsee-Subregion mit Norwegen und Island einerseits und Russland andererseits über „angebundene“ Partner. Das gemeinsame Gremium dafür ist der Ostsee-Rat. Dieses intergouvernementale, auf freiwilliger Mitwirkung beruhende Konsultationsorgan mit einem Sekretariat in Stockholm besitzt zwar keine Kompetenz zur Durchsetzung von Beschlüssen; dennoch bestehen Möglichkeiten zu gemeinsamem Handeln durch Abstimmung insbesondere im Bereich so genannter weicher Risiken. Als wirksam erweisen sich dabei Elemente der nordeuropäischen „politischen Kultur“, die neben der regierungsamtlichen Kooperation auch betont nichtstaatliche Akteure wie Regionen, Städte, Verbände und Nichtregierungsorganisationen einbezieht. Nicht zuletzt im Entstehen transnationaler „Wissensgesellschaften“ erfolgt die Herausbildung eines zivilgesellschaftlichen „Netzwerks“, einer subregionalen „Gesellschaftswelt“,11 welche die Ostsee-Anrainer unterhalb der supranationalen und staatlichen Ebene zunehmend in kooperative Zusammenhänge einbezieht.

Abschließend bleibt festzuhalten: Die Ostsee-Subregion ist als ein „Laboratorium“ der künftigen europäischen Ordnung zu begreifen; die Prozesse, die in den kommenden Jahren den gesamten Kontinent erfassen dürften, sind hier bereits in Umrissen zu erkennen. Angesichts der unterschiedlichen historischen, politischen und wirtschaftlichen Voraussetzungen dürfte das sich entwickelnde System teils exklusiver, teils „überlappender“ und teils „anbindender“ Institutionen weiter Schule machen.

Bemerkenswert ist das Zurücktreten militärischer Faktoren; allerdings bleiben Sicherheitsgarantien der USA gültig, solange die NATO weiter existiert. Auch die EU und der Ostsee-Rat sind inzwischen als Institutionen zu verstehen, die politische Stabilität unter Einbeziehung Russlands zu organisieren suchen. Neben der zwischenstaatlichen Kooperation wird dabei die Mitwirkung substaatlicher Akteure zunehmend wichtig, die das „zivilgesellschaftliche Netzwerk“ verstärken, dabei auch auf die benachbarten russischen Gebiete einwirken und somit zum Aufbau einer gesamteuropäischen Ordnung beitragen. Entscheidend für das Gelingen des „Jahrhundertprojekts“ des zusammenwachsenden Europas werden jedoch nicht die institutionellen Regeln und Mechanismen als solche sein; vielmehr geht es um das Prinzip, das hinter den Institutionen steht – den friedlichen Wandel.

Dieser Beitrag entstand im Rahmen eines von der Fritz-Thyssen-Stiftung geförderten Forschungsprojekts.

Anmerkungen

1  Vgl. Hubel, The Baltic Dimension of European Unification, in: Kaisa Lähteenmäki (Hrsg.), Dimensions of Cooperation and Conflict in the Baltic Sea Rim, Tampere 1994, S. 57–67. Der Begriff „Subregion“ wird verwandt, um die Zugehörigkeit zur „Region Europa“, die zunehmend von der EU bestimmt wird, zu betonen. Der – historisch geprägte – Begriff des „OstseeRaums“ wird nicht verwendet, da unter „Raum“ analytisch präziser die Verbindung zwischen mehreren Weltregionen (z.B. Asien-Pazifik) verstanden werden sollte.

2  Vgl. ders., Welche politische Bedeutung hat die „Norderweiterung“ der Europäischen Union? Bonn (Forschungsinstitut der DGAP, Aktuelle Kurzanalysen Nr. 6), 1994.

3  Vgl. Toivo Miljan, The Reluctant Europeans. The Attitudes of the Nordic Countries towards European Integration, London 1977.

4  Vgl. den brillanten Beitrag von Helga Haftendorn, Das Ende der alten NATO, in: Internationale Politik, 4/2002, S. 49–54.

5  Zur Unterscheidung zwischen „hard“ und „soft“ security, d.h. militärischen und nichtmilitärischen Sicherheitsproblemen, vgl. etwa Robert Jansson (Hrsg.), Hard and Soft Security in the Baltic Sea Region. A Report from a Seminar held in the Åland Islands, August 29–31, 1997, Stockholm (Olof Palme Center) 1998.

6  Vgl. Stefan Gänzle und Hubel, The Council of the Baltic Sea States and the EU: Dealing with Soft Security Risks in an European Subregion, in: Hubel (Hrsg.), EU Enlargement and Beyond: The Baltic States and Russia, Berlin 2002, S. 393–415; und Hubel/Gänzle, Der Ostseerat: Neue Funktionen subregionaler Zusammenarbeit im Kontext der EU-Erweiterung, in: Aus Politik und Zeitgeschichte, B 19–20/2002, 10./17.5.2002, S. 3–11. Zum Begriff der transnationalen Politik vgl. Karl Kaiser, Transnationale Politik. Zu einer Theorie der multinationalen Politik, in: Politische Vierteljahresschrift, Sonderheft 1, 1969, S. 80–105.

7  Vgl. Konstantin Khudoley, Russian-Baltic Relations – A View from Saint Petersburg, in: Hubel (Hrsg.), EU Enlargement and Beyond, a.a. O., S. 323–344; hier S. 336 ff.

8  Vgl. hierzu insbes. auch den Beitrag von Heinz Timmermann, S. 25 – 31.

9  So Arkadij Moshes vom Europa-Institut Moskau am 3.5.2001 in einem Vortrag an der Universität Jena.

10Vgl. Gänzle, Ein Hongkong am baltischen Meer oder vergessene Exklave?, in: Das Parlament, Nr. 19–20/2002, 10./17. 5. 2002, S. 19.

11Vgl. Ernst-Otto Czempiel, Weltpolitik im Umbruch, München 1993 (2. neu bearbeitete Aufl.), insb. S.105 ff.

Bibliografische Angaben

Internationale Politik 10, Oktober 2002, S. 33 - 40.

Teilen