Essay

01. Mai 2013

Das gefährdete Prinzip

Warum man über die Freiheit weiter reden muss – in Deutschland und Europa

Der Wunsch nach Freiheit scheint ungebrochen. Geht es aber um wirtschaftliche Fragen, ist es mit der Freiheitsliebe oft schnell vorbei. Wichtige Grundsätze werden dann regelmäßig über Bord geworfen. Das gilt gerade für das auf Abwege geratene Projekt der europäischen Integration. Eine Verfassung der Freiheit für Europa würde zur Besinnung beitragen.

Im Entrée der Schirn Kunsthalle in Frankfurt am Main recken zwei Olivenbäumchen dem Besucher ihre Zweige entgegen. In ihren weißen Tontöpfen warten sie darauf, immer weiter mit Wunschzetteln behängt zu werden. Das Ganze ist ein Kunstprojekt von Yoko Ono. Wie sich bei näherem Hinsehen zeigt, enthalten die meisten Zettel jene großen, abstrakten Wünsche, für die der Olivenbaum als Symbol schon immer in Anspruch genommen worden ist, bei den Kelten wie in der Bibel: Frieden, Wohlstand, Liebe, Glück. Nur wenige Wünsche sind so konkret und vergleichsweise einfach zu erfüllen wie die Sehnsucht einer Schülerin nach einem iPhone. Erstaunlich häufig aber findet sich nur ein einziges Wort: Freiheit. 

Die Menschen wünschen sich schlicht Freiheit. Hier? In Deutschland? Kaum zu glauben. Schließlich vermittelt die veröffentlichte Meinung den Eindruck, dass der Wert der Freiheit vor lauter Getöse um die „soziale Gerechtigkeit“ und den Schrecken einer „Ökonomisierung aller Lebensbereiche“ in Vergessenheit geraten ist, wenn nicht Verachtung erntet. In den Feuilletons wird unter Aufbietung beeindruckender gedanklicher Akrobatik allenfalls da eine Bedrohung der Freiheit empfunden, wo Managergehälter noch nicht unter staatliche Kuratel gestellt sind. Wie recht hatte doch Thomas Mann: „[Die Freiheit] hat echte Feinde – und mit denen kann man fertig werden. Sie hat echte Freunde – und zu denen möchten wir uns alle zählen dürfen. Aber dazwischen hat sie falsche Freunde, und die stiften Verwirrung.“1

Auch Umfragen, die den Kriterien der Repräsentativität tatsächlich gerecht werden, belegen die Freiheitsliebe der Deutschen. In einer Befragung durch Dimap für den Wertemonitor der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit bezeichnen 74 Prozent der Befragten die Freiheit als „sehr wichtig“ und weitere 24 Prozent als „eher wichtig“ für das Funktionieren der Gesellschaft.2 Nicht einmal die These, dass sich viele Menschen bei aller Freiheitsliebe doch von den Zumutungen der Freiheit überfordert fühlen, findet Unterstützung: 61 Prozent sagen, sie fühlten sich frei und kämen mit ihrer Freiheit gut zurecht. Weitere 30 Prozent geben an, sie hätten zwar Schwierigkeiten, würden damit aber selbst fertig. Deutschland, ein einig Land der Freiheitsfreunde und der selbstverantwortlichen Bürger? Und: Wenn also alle die Freiheit lieben und leben, muss man dann noch über sie reden?

Oh ja. Es besteht keinerlei Anlass, sich entspannt zurückzulehnen. Weder kann man sich auf die Freiheitsliebe der Mitmenschen verlassen, noch ist die Freiheit im Rahmen des Rechts und der Institutionen ein für alle Mal errungen und gesichert – in Deutschland ebenso wenig wie in Europa. 

Der auf den ersten Blick so optimistisch stimmende demoskopische Befund, dass eine überwiegende Mehrheit der Deutschen die Freiheit tatsächlich für wichtig erachtet, ist schon deshalb gar nicht so überraschend, weil der Begriff so weit ist. Unter dem Wort „Freiheit“ beanspruchen viele verschiedene, sogar konträre Konzeptionen eine Heimstatt. Wie schon Montesquieu in seinem Werk „Vom Geist der Gesetze“ schrieb: „Es gibt wohl kein Wort, dem man mehr unterschiedliche Bedeutungen gegeben hätte als dem Wort ,Freiheit‘.“3 Doch nicht alle diese Konzeptionen sind dazu angetan, den Einzelnen vor Übergriffen zu bewahren und das Zusammenleben in der Gesellschaft für jedermann gedeihlich zu gestalten. Und nicht alle diese Konzeptionen lassen sich nutzen, um eine wirkliche Verfassung der Freiheit zu sichern.

Welche Freiheit?

Der klassische Freiheitsbegriff ist ein „negativer“, formaler Begriff, wobei das Adjektiv unglücklicherweise ungute Emotionen weckt. Dabei hat er eine negative Seite nur insofern, als er ein Abwehrrecht formuliert, also „Nein“ sagt – „Nein“ wie in der von Pablo Larraín nun auch filmisch aufgearbeiteten, fröhlichen „No“-Kampagne der chilenischen Opposition, die im Volksentscheid 1988 mitgeholfen hat, den Diktator Augusto Pinochet zur Einführung demokratischer Wahlen zu verpflichten. Negative Freiheit bedeutet, „Nein“ zu sagen zu willkürlichem Zwang. Eine Verfassung der Freiheit ist eine Verfassung, die den Menschen Freiheit von solchem Zwang garantiert, ausgeübt von Individuen oder vom Kollektiv, vom Staat. Beides gilt es zu verhindern. 

Zwang ist nach Friedrich August von Hayek – und in Anlehnung an Immanuel Kant – deshalb ein Übel, weil er „ein Individuum als denkendes und wertendes Wesen ausschaltet und es zum bloßen Werkzeug zur Erreichung der Zwecke eines anderen macht“.4 Zwang bedeutet eine entwürdigende Ver­zweckung des Menschen. Ob ein Mensch frei ist, hängt nach Hayek davon ab, „ob er erwarten kann, den Lauf seiner Handlungen nach seinen gegenwärtigen Absichten zu gestalten, oder ob jemand anderer die Macht hat, die Umstände so zu modifizieren, dass er nach dem Willen des anderen und nicht nach seinem eigenen Willen handeln wird“.5

Die negative Freiheit, die gleichsam auf dem Nichteinmischungsprinzip fußt, „wird etwas Positives nur durch den Gebrauch, den wir von ihr machen. Sie sichert uns keinerlei bestimmte Möglichkeiten, sondern überlässt es uns, zu entscheiden, was wir aus den Umständen machen, in denen wir uns befinden“.6 Mit Sachzwängen, die persönliche Pläne zu vereiteln imstande, aber nicht Ausfluss fremden Willens sind (etwa knappe Kasse oder Krankheit), müssen freie Menschen umgehen.

Wer einen „positiven“ Freiheitsbegriff verwendet, meint zumeist etwas anderes. Bei Kant, der positive Freiheit als „das Vermögen, eine Begebenheit selbst anzufangen“7 begriff, als jene Kausalität, die „unabhängig von fremden sie bestimmenden Ursachen wirkend sein kann“,8 mag das noch nicht so gewesen sein. Andere Denker jedoch verbinden mit dem Begriff eher entweder ein Recht auf politische Partizipation, also die politische Freiheit (Harold Laski, Jürgen Habermas), die allein schon Selbstbestimmung garantieren soll. Oder sie meinen etwas in ganz plattem Sinne Materielles: die faktische Möglichkeit, die Früchte der Freiheit zu genießen und nicht von Geldmangel davon abgehalten zu werden. Rufe hiernach finden sich in jedem Parteiprogramm der Linken und der Sozialdemokraten. Wer Freiheit so fasst, erteilt allerdings allzu rasch dem Staat einen Freibrief für eine a priori unbegrenzte materielle Umverteilung – und produziert eine Kollision der Freiheitsbegriffe. Vom negativen Freiheitsideal, das als Nichteinmischungsprinzip die Privatsphäre und damit auch das private Eigentum schützt, ist eine solche Haltung meilenweit entfernt. 

Um Missverständnissen vorzubeugen: Dass der konzeptionelle Konflikt zwischen negativer und positiver Freiheit unauflöslich ist, bedeutet konkret durchaus nicht, dass jegliche Umverteilung aus klassisch freiheitlicher Perspektive von vornherein unzulässig wäre. Ein Gemeinwesen kann sich auf demokratischem Wege Regeln geben, die eine Veränderung der individuellen Einkommens- und Vermögenspositionen nach sich ziehen. Damit ein solcher Eingriff volle Legitimität genießen kann, reicht jedoch das übliche Mehrheitsquorum des demokratischen Prozesses nicht aus. Er muss allgemein akzeptiert oder mindestens aufgrund allgemeiner Vorteilhaftigkeit zustimmungsfähig sein (James M. Buchanan, John Rawls). Ansonsten besteht die Gefahr, dass eine Mehrheit eine Minderheit ausbeutet, und dann greift Hayeks Verdikt, dass schon die übliche einkommensteuerliche Progression nichts anderes als ein Fall von Diskriminierung ist, der den liberalen Grundsatz der Gleichheit aller Bürger vor dem Recht verletzt.9

Eine Ordnung der Freiheit

Was folgt nun aus dem Wert der Freiheit, wenn er in einer Ordnung oder Verfassung der Freiheit ausbuchstabiert werden soll? Wie sehen die Regeln einer Verfassung der Freiheit im Einzelnen aus? Bei der Beantwortung dieser Frage ist zu bedenken, dass alle Sphären des Lebens in der Gesellschaft unauflöslich miteinander verwoben sind; es herrscht, wie Walter Eucken es genannt hat, eine „Interdependenz der Ordnungen“. Die jeweiligen Vorkehrungen zur Sicherung der Freiheit müssen zueinander passen und ineinandergreifen. Damit der einzelne Bürger in der politischen Sphäre geschützt ist, braucht es mehr als nur die parlamentarische Demokratie: Vielmehr ist eine konstitutionelle Eingrenzung der politisch verhandelbaren und per Mehrheitsbeschluss bestimmbaren Sachverhalte nötig. 

Rechtsstaatliche Schranken sind notwendig. Gesetze sollten als allgemeine Regeln gerechten Verhaltens (Hayek) formuliert sein und keine Ungleichbehandlung zulassen. In der wirtschaftlichen Sphäre des gesellschaftlichen Mit­einanders sichern die Prinzipien der Wettbewerbsordnung (Eucken) die Selbstbestimmung des Individuums: Wirksamkeit des Preismechanismus, ­stabiles Geld, offene Märkte, Vertragsfreiheit, Privateigentum, Haftung, Konstanz der Wirtschaftspolitik.10 Selbst wenn diese Prinzipien respektiert werden, ist die Freiheit allerdings nicht ein für alle Mal institutionell gesichert und errungen. Weil die äußeren Bedingungen des Lebens stets dem Wandel unterworfen sind, muss sich auch die Verfassung der Freiheit immer wieder anpassen. Diese ist nicht in Stein gemeißelt und darf es auch nicht sein. Seit jeher „ein Produkt aus Logik und Geschichte“, wie Peter Graf Kielmansegg es beschreibt,11 ist die Verfassung der Freiheit ein fortlaufendes Projekt. Sie konstituiert sich überhaupt erst in einer Mischung aus rationaler Setzung und evolutionärem Prozess, im Gebrauch menschlicher Verstandeskraft und in der Anerkennung gewonnener Erfahrung.

Freiheit wozu?

Wozu aber braucht die Menschheit überhaupt die als Nichteinmischung gedachte Freiheit? Was an ihr ist so wichtig, dass man beständig für sie eintreten sollte? Geht mit der Praxis der Freiheit nicht auch ein erhebliches Risiko einher? Was, wenn freie Menschen das Falsche tun und der Gemeinschaft schaden? Menschen machen nun einmal Fehler. 

Das gilt allerdings auch für den, der so fragt und der unterschwellig davon überzeugt zu sein scheint, dass er über Herrschaftswissen darüber verfügt, was richtig und was falsch ist, was die Menschen tun sollten und welche Richtung die Gesellschaft insgesamt einschlagen sollte. Das allerdings ist nichts als eine konstruktivistische Anmaßung. Denn das Wissen hierüber entsteht spontan erst während des Handelns, in der Interaktion der Menschen, und ist notgedrungen dezentral verteilt. Die Frage nach der besten Ordnung ist deshalb immer eine Frage danach, wie sich das in der Gesellschaft verstreute „Wissen, das niemandem in seiner Gesamtheit gegeben ist“,12 am besten nutzen und vermehren lässt. 

Das Argument für die Freiheit leitet sich mithin aus schlichter Demut ab, aus der Einsicht in die Begrenztheit des menschlichen Horizonts. Denn Freiheit hilft, mit dieser Begrenztheit umzugehen und neue Herausforderungen zu bestehen, als Einzelner wie in der Gruppe. „Freiheit ist wesentlich, um Raum für das Unvorhersehbare und Unvoraussagbare zu lassen“, erklärt Hayek. „Weil jeder Einzelne so wenig weiß, und insbesondere, weil wir selten wissen, wer von uns etwas am besten weiß, vertrauen wir darauf, dass die unabhängigen und wettbewerblichen Bemühungen vieler die Dinge hervorbringen, die wir wünschen werden, wenn wir sie sehen“.13

Der klassische, negative, als Abwehrrecht formulierte Freiheitsbegriff, der einer Verfassung der Freiheit zugrunde liegt und eine spontane Ordnung ermöglicht, scheint indes weniger Anziehungskraft zu entfalten als die angeblichen Verheißungen der positiven Freiheit. Auch das zeigt der Wertemonitor der Friedrich-Naumann-Stiftung bei näherem Hinsehen. Nicht nur halten 69 Prozent der Befragten „soziale Gerechtigkeit“ – und mithin eine abgeleitete Forderung der positiven Freiheit, die in Umverteilung mündet – für sehr wichtig. Besonders vielsagend sind die Antworten auf eine Abwägungsfrage: Im Zweifel würden sich 52 Prozent der Befragten für gesellschaftliche Solidarität und Gleichheit entscheiden und nur 41 Prozent für individuelle Freiheit und Eigenverantwortung. 

Noch bedenklicher wird es, wenn man den wirtschaftlichen Aspekt der Freiheit im engeren Sinne betrachtet. Die Versuchung, die individuelle Freiheit und den Schutz der Privatsphäre hintanzustellen, ist auf dem Gebiet der Wirtschaft besonders groß. Nur ein Viertel der Befragten erachtet die Marktwirtschaft überhaupt als sehr wichtig für das Funktionieren der Gesellschaft. Deutlich mehr Menschen würden sich, vor die Wahl gestellt, für mehr Absicherung entscheiden (38 Prozent) als für mehr Wettbewerb (24 Prozent). 

Als er noch nicht Bundespräsident war und sich regelmäßig als Anwalt der Freiheit zu Wort meldete, hat Joachim Gauck einmal gesagt: „Wer die Freiheit liebt, wird sich dahin bequemen müssen, Freiheit auch in den Wirtschaftsprozessen zu wollen.“14 Offensichtlich fällt das schwer. 

Liberales Lernen ermöglichen

Wenn man also nur ein wenig hinter die schöne Fassade der deutschen Freiheitsliebe schaut, muss man erkennen: Die klassischen liberalen Werte geraten regelmäßig ins Hintertreffen. Auf Nichteinmischung pochen nur noch wenige Menschen, der staatliche Paternalismus hingegen genießt Vertrauen – zumal wenn er als „liberaler Paternalismus“ camoufliert und gegen Kritik immunisiert wird.15 Ob das nur daran liegt, dass sich die Menschen frei fühlen und mit Blick auf die negative Freiheit also offenbar saturiert sind? Oder gibt es womöglich ein Erkenntnisproblem? Wissen viele Menschen einfach nur nicht, wo die logischen Widersprüche zwischen positiver und negativer Freiheit liegen? Sehen sie vielleicht gar nicht, wo und wodurch die Wettbewerbsordnung unter die Räder kommt? 

Darauf können Umfragen keine Antwort geben. Dass ein Erkenntnisproblem vorliegen könnte, ist allerdings für jeden, der sich für eine Verfassung der Freiheit im klassischen Sinne einsetzt, ein großer Hoffnungswert. Damit gibt es immerhin noch Spielraum für eine respektvolle Aufklärungsstrategie. Wie Gerhard Wegner verdeutlicht hat, müsste eine solche schlicht darin bestehen, die konkreten schädlichen Folgen einer Politik, die sich nicht am Ideal der negativen Freiheit orientiert, für die Öffentlichkeit weithin sichtbar zu machen. Nur wenn sich die Folgen der Einmischung besichtigen lassen, ist „liberales Lernen“ möglich16 .

Es gilt also die Freiheit wieder zu thematisieren, ihre Gefährdungen anzusprechen und die Folgen von Verstößen offenzulegen. Es gilt zu warnen vor politischen Entscheidungen auf nationaler wie supranationaler Ebene, die das Willkürverbot unterlaufen und den Bürger zum Instrument des Willens eines anderen oder des Kollektivs machen, ihn also verzwecken. Es gilt zu warnen vor wirtschaftspolitischen Eingriffen, die der Wettbewerbsordnung zuwiderlaufen. 

Niemand sollte glauben, dass es dazu in Deutschland keinen Anlass gibt. Die Freiheit ist nicht nur da ein Thema, wo Diktatoren herrschen, wo Menschen unterdrückt, eingesperrt und gefoltert werden, wo man seine Meinung nicht sagen darf. Dort herrscht ein Notstand. Doch auch außerhalb von Notstandslagen ist der Sog der Willkür groß. Eine Politik, die systematisch zwischen widerstrebenden Interessen navigieren muss, ist davor nie ganz gefeit. Deshalb verdient die Freiheit stete Aufmerksamkeit und Wachsamkeit. 

Schon jetzt ist der Staat „eine vorsorgende Allmacht, die umverteilt, erzieht und mit 246 944 Vorschriften das Leben der Deutschen zu steuern versucht“, wie Der Spiegel kürzlich vorgerechnet hat.17 Und der staatliche Paternalismus ist immer weiter auf dem Vormarsch. Man denke nur an gesundheitspolitische Vorstöße wie den Vorschlag einer Lebensmittelampel. Auf eine Deckelung von Managerbezügen ist dank des über seinen eigentlichen Gehalt hinaus aufgebauschten Schweizer Votums vom 3. März 2013 wohl auch nicht mehr lange zu warten. Sie wird einen Eingriff sowohl in die Vertragsfreiheit als auch in das Privateigentum bedeuten (weniger der Manager als vor allem der Anteilseigner ist betroffen, der der Verfügungsgewalt über sein Eigentum entledigt wird). 

Ein ähnlich unterkomplexes Gerechtigkeitsideal hat mit einem weiteren Eingriff in die Vertragsfreiheit dafür gesorgt, dass die Krankenversicherungen in Europa geschlechtsneutrale Tarife anbieten müssen – den von Natur aus systematisch verzerrten Risikoprofilen zum Trotz. Ökonomisch ist das blanker Unsinn. Doch wen wundert es – das Gesundheitswesen ist schon lange ein Spielfeld der Planwirtschaft, wie auch das Bildungswesen und die Energiewirtschaft. Eine staatliche Intervention zieht wegen unbeabsichtigter Nebenwirkungen die andere nach sich. 

Europäische Integration: ein Trauerspiel

Die mit Abstand größte Herausforderung der Freiheit ist allerdings die Europäische Union. Nirgends muss man sich mehr Sorgen um die Freiheit machen als im Zusammenhang mit dem Zustand und der Fortentwicklung der europäischen Institutionen. Zunehmende Zentralisierung, schleichender Souveränitätsverlust, Rechtsbrüche, unsolide Geldpolitik – es ist ein Trauerspiel. Wo sich die politische Entscheidung immer weiter vom Souverän entfernt, wo die Inhalte der Politik immer stärker gleichgeschaltet werden und die Regierungen klaglos Handlungsoptionen abgeben, wo Verträge immer weniger verlässlich gelten und der Wert des Geldes in Gefahr gebracht wird, da steht es um die Freiheit und Selbstbestimmung des Bürgers nicht gut.

Die europäische Integration ist einst als Projekt des Friedens entstanden. Nach zwei verheerenden Weltkriegen sollte die Einigung Europas die Völker dieses Erdteils so eng aneinanderschmieden, dass sie niemals wieder gegeneinander Krieg führen würden. Dieses ehrenwerte Vorhaben, so ehrgeizig es war, ist glücklicherweise bisher auch gelungen. Der Friedensnobelpreis 2012 für die Europäische Union war insofern nicht unplausibel, auch wenn es absonderlich erscheint, statt eines Individuums eine Institution zu ehren, die selbst wenig dafür kann, wie sie geraten ist. Der Zeitpunkt der Verleihung indes hatte Appellcharakter. Er ließ die nicht unberechtigte Sorge des vom norwegischen Parlaments bestimmten Komitees erkennen, dass das segensreiche Einigungsprojekt in der Verschuldungskrise Schaden nehmen könnte. Auch wenn bisher niemand zu den Waffen ruft, ist der Umgangston in Europa doch in der Tat recht hässlich geworden. Noch nie hat man Bundeskanzlerin Angela Merkel so oft in Nazi-Uniform abgebildet gesehen wie heute. 

Die Fokussierung auf Europa als Friedensprojekt entfaltet in der gegenwärtigen Krise ihr ganzes erpresserisches Potenzial. Die geradezu penetrante „Sakralisierung des Projekts“18 als Beitrag zum Frieden, wie sie vor allem Vertreter der Generation Helmut Kohls und auch noch Wolfgang Schäubles in einer verdrucksten Art sublimierter Buße für die Nazi-Verbrechen bis heute betreiben, hat die einzelnen Integrationsschritte schon allzu lange gegen eine sie möglicherweise bremsende Kritik immunisiert. Es ging voran, weil es voran­gehen sollte, egal wohin. 

Dieser Blindflug hat der europäischen Einigung nicht gerade gut getan. Wer mehr Europa will, muss schon wissen, was er da will und welches Anliegen sich mit dem nächsten Integrationsschritt erreichen lässt. Man braucht sich hierfür nicht in endlosen Finalitätsdebatten zu verstricken. Es reicht zu fragen: Wollen wir mehr Zentralisierung? Mehr Wohlfahrtsstaat? Oder darf es vielleicht im Gegenteil ein bisschen mehr Freiheit sein? 

Eine Verfassung der Freiheit für Europa

Eine Verfassung der Freiheit für Europa – das wäre in der Tat ein wundervolles Projekt. Die europäische Einigung sollte allen Bürgern Europas eine Ordnung bescheren, die ihre Freiheit in allen Bereichen des Lebens sichert, auch auf dem Gebiet der Wirtschaft. Sich unter den Regierungen der Mitgliedstaaten darauf zu einigen, was das konkret heißt, mag schwierig sein, zumal sich in Europa höchst widersprüchliche Freiheits­traditionen aneinander reiben. Aus dem angelsächsischen Raum kommt die vor allem der schottischen Aufklärung zu verdankende Tradition des „einfachen Systems der natürlichen Freiheit“ (Adam Smith), einer spontanen, evolutionären Ordnung, in der die allgemeinen Regeln und Institutionen eines Gemeinwesens vor allem als das Ergebnis menschlichen Handelns, nicht aber eines menschlichen Entwurfs (Adam Ferguson) begriffen werden. Hier ist das Prinzip der Nichteinmischung wesentlich tiefer verankert als in der rationalistischen französischen Freiheitstradition, die der Hybris alles gestalten wollender Sozialingenieure in Europa Vorschub geleistet hat. 

In den europäischen Institutionen müssen mindestens diese beiden Prägungen auf einen gemeinsamen Nenner gebracht werden. Und wenn das nicht möglich ist? Dann sollte man davon ablassen, eine feste Einigung zu erzwingen, und stattdessen lose Kooperationen im Sinne einer flexiblen Integration ermöglichen.19 Faule Kompromisse frustrieren alle Beteiligten. 

Was derzeit in Europa und im Namen Europas geschieht, läuft einer Verfassung der Freiheit jedenfalls diametral entgegen. Was ist geschehen? Es ist offen zutage getreten, dass die Gemeinschaftswährung keine gute Idee war, und zwar nicht wegen der erst in jüngster Zeit kritikwürdigen Geldpolitik der längst nicht mehr unabhängigen Europäischen Zentralbank, sondern vor allem wegen der unterschiedlichen Stabilitätskulturen in den Mitgliedstaaten. Wie alle Kulturen ändern sich auch diese nicht von heute auf morgen – und schon gar nicht dann, wenn es an harten Budgetrestriktionen fehlt. Dass der Stabilitätspakt aufgeweicht worden ist, unter kurzsichtigem eigennützigen Mittun Deutschlands, war ein böser Fehler.

Es sieht auch jetzt nicht so aus, als ob die Krise für ein echtes Revirement genutzt würde. Selbst Fiskalunion, Bankenunion, „Sixpack“, europäisches Semester und all die anderen Neuerungen im institutionellen Vokabular des offiziellen Europa deuten nicht darauf hin. Denn von liberaler Demut und Einsicht in die Begrenztheit des Wissens ist nicht das Geringste zu spüren. Unter dem Druck der Ereignisse strafft Brüssel vielmehr zentralistisch die Zügel, im Ringen um eine Bewältigung der selbstverschuldeten Staatsschuldenkrise werden die letzten verbliebenen Spurenelemente von Systemwettbewerb in Europa getilgt. 

Welche institutionellen Korrekturen jetzt erforderlich wären, haben wir in der Jenaer Allianz zur Erneuerung der Sozialen Marktwirtschaft20 schon vor einem Jahr präzise formuliert. Technisch gehören feste Regeln für den Defizit- und Schuldenabbau dazu; automatische Sanktionen bei Regelverstoß; das No-Bailout-Prinzip; ein Staatsinsolvenzrecht; ein Ende der Monetisierung von Staatsschulden durch die Europäische Zentralbank. 

Das überwölbende Ziel bei alledem muss eine freiheitliche Wirtschaftsverfassung für Europa sein, eine Ordnung der Freiheit, die auf allgemeinen Regeln ordnungspolitischer Selbstbindung basiert – nicht auf zentralistischer Kuratel und erzwungener Solidarität. Der politische Zug indes scheint längst nicht mehr in diese Richtung zu fahren. Im Gegenteil: Es sieht so aus, als ob die Europäer schon bald in eine politische Union hineinrutschen werden, die kaum jemand will. Das ist dann, wie Kielmansegg sagt, „Integration nicht als Folge einer frei geführten Debatte über das Wünschbare und Notwendige, sondern als Resultat von Zwängen, die sich aus vorausgegangenem, nicht zu Ende gedachtem Tun ergeben“. Integration als Fatalität? Weder lässt sich so Begeisterung für Europa wecken noch vom Souverän ausgehende Legitimität begründen – und eine Verfassung der Freiheit sieht wahrhaftig anders aus.

Vielleicht muss man sich nicht wundern. Am Anfang der europäischen Erzählung stand schließlich nichts anderes als ein Freiheitsentzug. Der Gott Zeus erschien der griechischen Legende zufolge in Gestalt eines weißen Stiers und entführte die Königstochter Europa nach Kreta, wo er mit ihr drei Söhne zeugte. Dass der ganze Kontinent nach einem Opfer willkürlichen physischen Zwangs benannt wurde, ist rückblickend ein ausgesprochen schlechtes Omen. 

Dr. Karen Horn ist Geschäftsführerin der Wert der Freiheit gGmbH in Berlin.

  • 1Thomas Mann: Das Problem der Freiheit, Stockholm 1939, S. 33.
  • 2Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit: Deutscher Wertemonitor 2012, Die Freiheit der Gesellschaft, Potsdam 2012.
  • 3Charles-Louis de Secondat Montesquieu: Vom Geist der Gesetze, Stuttgart 1748/1994, S. 213.
  • 4Friedrich August von Hayek: Die Verfassung der Freiheit, Tübingen 1960, S. 29.
  • 5Ebenda, S. 17.
  • 6Ebenda, S. 27.
  • 7Immanuel Kant: Kritik der reinen Vernunft, 1785, A 534/B562.
  • 8Ebenda, BA 97.
  • 9Hayek, a.a.O. (Anm. 4), S. 426.
  • 10Walter Eucken: Grundsätze der Wirtschaftspolitik, Tübingen 1952, S. 254–291.
  • 11Peter Graf Kielmansegg: Die Grammatik der Freiheit, Baden-Baden 2013.
  • 12Friedrich August von Hayek: Die Verwertung des Wissens in der Gesellschaft, in derselbe: Wirtschaftstheorie und Wissen, Tübingen 1945/2007, S. 58.
  • 13Hayek, ebenda, S. 40.
  • 14Joachim Gauck: Zwischen Furcht und Neigung – Die Deutschen und die Freiheit. 3. Berliner Rede zur Freiheit, hrsg. von der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit, Potsdam 2009, S. 29.
  • 15Vgl. Karen Horn: Sklavenhalter der Zukunft, FAZ, 1.3.2013, S. 14.
  • 16Gerhard Wegner: Ökonomischer Liberalismus als politische Theorie, Tübingen 2012.
  • 17„Mutter Staat“, Der Spiegel, 18.3.2013, S. 52.
  • 18Peter Graf Kielmansegg: Zwangsintegration, FAZ, 15.12.2012.
  • 19Vgl. Clara Brandi und Michael Wohlgemuth: Strategies of flexible integration and enlargement of the European Union: A club-theoretical and constitutional economics perspective, Walter Eucken Institut Discussion Paper 06/7, Freiburg 2006.
  • 20Institutionelle Mitglieder der Jenaer Allianz sind die Aktionsgemeinschaft Soziale Marktwirtschaft, das Institut für Wirtschaftspolitik an der Universität zu Köln, die Familienunternehmer- ASU, die Konrad-Adenauer-Stiftung, der Bund Katholischer Unternehmer, das Walter Eucken Institut, Open Europe Berlin, Econwatch, das Hamburgische WeltWirtschaftsinstitut, das Wilhelm- Röpke-Institut, die Leipziger Wirtschaftspolitische Gesellschaft sowie die Wert der Freiheit gGmbH.
Bibliografische Angaben

Internationale Politik 3, Mai/Juni 2013, S. 114-123

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