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02. März 2018

Assad auf den Fersen

Das Regime wird sich für seine Verbrechen verantworten müssen

Die Verantwortlichen für Kriegsverbrechen in Syrien und weltweit wähnen sich versteckt hinter nationalstaatlicher Souveränität in Sicherheit. Doch auch wenn es keinen Weltgerichtshof gibt, reichen die vielschichtigen Strukturen des internationalen Strafrechts weit – und der Druck, den sie ausüben, wächst stetig.

Ein Foto, aufgenommen Ende November in der russischen Stadt Sotschi: Syriens Präsident Baschar al-Assad umarmt seinen russischen Amtskollegen Wladimir Putin. Assad, ein hochgewachsener Mann, beugt sich herunter; Putin bleibt kerzengerade stehen. Auch wenn der russische Präsident einen Kopf kleiner ist als sein Gast – er ist es, dem hier die Aufwartung gemacht wird. Später wird verlautbart, Putin habe Assad zum „Sieg über die Terroristen“ gratuliert. Im Gegenzug habe sich Assad bei Putin für die Unterstützung bedankt, auf politischer wie auf militärischer Ebene.

Tatsächlich hat Assad dem russischen Präsidenten viel zu verdanken: nicht nur seine Macht, sondern auch seine Freiheit. Dank russischer Flugzeuge und Soldaten erobert das syrische Regime Stück um Stück des Landes von den Rebellen zurück. Zugleich hält Putin seinem Schützling international den Rücken frei. Zehnmal schon legte Russland im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen sein Veto zugunsten von Assad ein. Zuletzt geschah das im November, als Moskau die Verlängerung der UN-geführten Untersuchung zu Giftgasangriffen in Syrien blockierte.

Seit sechs Jahren herrscht Krieg in Syrien. Die Folgen: über 475 000 Tote und Millionen von Flüchtlingen. Alle Seiten haben Gräueltaten begangen, auch die Islamisten der Al-Nusra-Front und des so genannten Islamischen Staates. Vor allem aber ist es das Assad-Regime, das mit größter Brutalität gegen das eigene Volk vorgeht. Nach Angaben des Syrischen Netzwerks für Menschenrechte wurden seit 2011 über 100 000 Menschen inhaftiert oder verschwanden. „Jede Stunde stirbt ein Gefangener in Syrien“, sagt Anwar al-Bunni, Anwalt und Aktivist vom Syrian Center for Legal Researches and Studies.

Geht es nach Putin und Assad, werden diese Gräuel nie verfolgt. Weil Syrien kein Mitglied des Internationalen Strafgerichtshofs ist, kann sich das Haager Gericht nur dann mit Verbrechen in Syrien befassen, wenn es vom UN-Sicherheitsrat dazu befugt wird. Gemeinsam mit China legte Russland allerdings schon 2014 sein Veto gegen einen solchen Beschluss ein. Moskau stellt sich auch gegen die Einrichtung eines Ad-hoc-Tribunals, wie es für Jugoslawien und Ruanda geschaffen wurde. Putin geht es dabei nicht nur darum, Assad im Amt zu halten, sondern auch darum, Ermittlungen wegen der russischen Luftangriffe in Syrien zu verhindern.

Günstiges Klima für Diktatoren

Der Zeitgeist scheint auf ihrer Seite zu sein. Das politische Klima ist heute günstiger für Diktatoren und Nationalisten als in den 1990er Jahren, als das heutige Völkerstrafrecht begründet wurde. Die Autorität der internationalen Gerichte leidet zudem darunter, dass sich die größten Mächte der Welt ihrer Jurisdiktion nicht unterworfen haben. Und schließlich haben die Gerichte selbst ebenfalls Fehler gemacht. Dass es dem bosnisch-kroatischen General Slobodan Praljak Ende November 2017 möglich war, im Gerichtssaal des Jugoslawien-Tribunals in Den Haag Gift zu nehmen, war für die internationale Strafgerichtsbarkeit ein Desaster.

Und doch können sich Assad und seine Schergen nicht in Sicherheit wiegen. Die Forderung, gerade die schlimmsten Verbrechen dürften nicht straflos bleiben, hat nicht an Resonanz verloren. Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord gehen die Menschheit als Ganzes an. Wenn, wie im Fall Syriens, der Weg zur Gerechtigkeit über internationale Tribunale versperrt ist, kann er stattdessen – wenn auch mühseliger und unvollständiger – über nationale Gerichte führen. Denn vor allem in Europa haben eine ganze Reihe von Staaten im Zuge ihres Beitritts zum Internationalen Strafgerichtshof eine Komplementär-Gesetzgebung in ihrem eigenen Recht verankert.

Verfahren nach dem Weltrechts­prinzip ermöglichen es nationalen Strafverfolgungsbehörden, schlimmste Verbrechen zu verfolgen, egal wo und von wem sie begangen wurden. Ausdrücklich soll dieses Völ­kerstrafrecht dann greifen, wenn die internationale Gerichtsbarkeit nicht zum Zuge kommen kann. Die Folge ist, dass in immer mehr Ländern Ermittlungen wegen der Verbrechen in Syrien geführt werden – trotz des politischen Gegenwinds im UN-Sicherheitsrat. Unter anderem kennen Spanien, Frankreich, Großbritannien, Norwegen und die Schweiz das Völkerstrafrecht.

Besonders richtet sich die Hoffnung syrischer Opfer auf Deutschland und Schweden. In beiden Ländern ist das universelle Strafrecht besonders weit gefasst, und sie haben die meisten Flüchtlinge aus Syrien aufgenommen. Allein in Deutschland sind es über eine halbe Million, die eine sehr aktive Exilgemeinschaft bilden. „Zusammen ergibt das eine kritische Masse“, sagt Wolfgang Kaleck, Gründer und Generaldirektor des European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) in Berlin. „Unter den Flüchtlingen sind Opfer, Zeugen und nicht zuletzt auch Täter.“

Derzeit führt der Generalbundesanwalt in Karlsruhe über 30 Ermittlungsverfahren wegen Kriegsverbrechen in Syrien. In seinem Auftrag wertet das Rechtsmedizinische Institut der Universität Köln auch die so genannten Caesar-Dateien aus, Fotos, die ein syrischer Militärfotograf von Gefängnisopfern machte und 2013 außer Landes schmuggelte. 28 000 Aufnahmen zeigen über 6000 mit Nummern gekennzeichnete Leichen, deren Zustand, Verletzungen und mutmaßliche Todesursachen nun festgestellt werden. Die Staatsanwälte versuchen, anhand der Nummern herauszufinden, welche Einheiten des Assad-Regimes an den Morden beteiligt waren.

Allerdings bleiben nationale Ermittlungen ein Hilfskonstrukt im Vergleich zu internationalen Tribunalen oder auch der Strafverfolgung – etwa nach einem Regimewechsel – im Heimatland. Vor allem sind die Ressourcen begrenzt. In Karlsruhe sind sieben Staatsanwälte im Völkerstrafrechtsreferat tätig. Dabei geht es nicht nur um Syrien, sondern auch um Irak und, in geringerem Maße, um Ruanda, Nigeria und die Ostukraine.

Der Zufall spielt mit

Fernab der Tatorte ist die Beweisaufnahme schwierig; zudem hängt es vom Zufall ab, welche Opfer, Zeugen oder Täter sich im Land befinden. Und schließlich gilt für nationale Ermittlungen eine wichtige Einschränkung: Amtierende Staatschefs – wie Assad – genießen Immunität; sie können nur von internationalen Gerichten belangt werden. Doch ihre Unantastbarkeit endet mit der Amtszeit. Der Präzedenzfall dafür ist die Verhaftung des ehemaligen chilenischen Präsidenten Augusto Pinochet, der 1998 aufgrund eines spanischen Haftbefehls während eines Besuchs in Großbritannien festgenommen wurde und am Ende nur aufgrund seines schlechten Gesundheitszustands der Auslieferung nach Spanien entging.

Der Fall Pinochet war ein Meilenstein in der internationalen Rechtsgeschichte. Überhaupt wurden in den optimistischen 1990er Jahren die wichtigsten Weichen für das Völkerstrafrecht gestellt. „Die Zeit der Straflosigkeit ist vorbei“, erklärte damals voller Selbstbewusstsein Louise Arbour, die erste Chefanklägerin des Jugoslawien-Tribunals.

Nach den Nürnberger und Tokioter Kriegsverbrecherprozessen von 1945/46 lag das Völkerstrafrecht bis zum Ende des Kalten Krieges brach. Dann entsetzten der Bürgerkrieg in Jugoslawien und der Völkermord in Ruanda die Weltöffentlichkeit, die vielleicht schon geglaubt hatte, das Ende der Geschichte sei erreicht. 1993 wurde der Internationale Strafgerichtshof für das frühere Jugoslawien in Den Haag ins Leben gerufen, ein Jahr später das – allerdings weniger prominente – Gericht in Arusha.

Fast ein Vierteljahrhundert lang bestand das Jugoslawien-Tribunal. Es verhängte über 80 Schuldsprüche, auch gegen so hochrangige und weitbekannte Kriegsverbrecher wie Radovan Karadzic und – zum Abschluss eines der letzten Verfahren im November 2017 – Ratko Mladic, den „Schlächter von Srebrenica“. Doch ausgerechnet der letzte Urteilsspruch des Gerichts endete mit einem spektakulären Fehlschlag. Der frühere bosnisch-kroatische General Slobodan Praljak nahm im Gerichtssaal Zyankali, nachdem das Tribunal ihn auch in der Berufung als Kriegsverbrecher schuldig gesprochen hatte. Er starb im Krankenhaus.

Schockierend war der öffentliche Selbstmord, schockierend aber auch die Reaktion in Kroatien. In dem Land – immerhin seit 2013 Mitglied der EU – wurde Praljak nach seinem Tod als Held und Märtyrer gefeiert. Die Staatspräsidentin und der Ministerpräsident würdigten ihn; das Parlament legte sogar eine Schweigeminute für ihn ein. Zugleich hagelte es Kritik am Haager Tribunal und an der „tiefen moralischen Ungerechtigkeit“ seines Schuldspruchs, wie sich Regierungschef Andrej Plenkovic ausdrückte. So lange die Jugoslawien-Kriege her sind, und so sehr sich das Haager Gericht um die Wahrheit bemüht hat – Einsicht oder gar Versöhnung scheinen himmelweit entfernt.

Lange vor diesem letzten, dramatischen Verhandlungstag des Jugoslawien-Tribunals hatte die Völkergemeinschaft den nächsten Schritt zum Aufbau des Völkerstrafrechts getan. Das Römische Statut zur Errichtung eines ständigen Tribunals zur Verfolgung von Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord wurde 1998 verabschiedet. Das Völkerstrafrecht ist damit dreistufig: Priorität hat die Justiz im eigenen Land. Verfolgt sie die Verbrechen angemessen, spielen die internationalen Institutionen keine Rolle. Versagt sie aber, ist – für Vertragsstaaten oder im Fall einer Überweisung durch den UN-Sicherheitsrat – der IStGH zuständig. Nur wenn er nicht zum Zuge kommen kann, greift die nationale universelle Jurisdiktion einzelner Staaten wie beispielsweise Deutschland und Schweden.

Zu den Vertragsstaaten des IStGH zählen heute 123 Länder, unter ihnen alle Mitgliedstaaten der EU, aber keine der Großmächte. Die USA, Russland, China und Indien verweigerten den Beitritt oder zogen ihre Unterschrift zum Statut wieder zurück. Zu groß ist ihre Angst vor ideologisch motivierten Prozessen, vor Einmischung in das, was sie als innere Angelegenheiten betrachten, oder vor Vorwürfen im Zusammenhang mit internationalen Militäreinsätzen.

Der Internationale Strafgerichtshof nahm seine Arbeit 2002 auf. Die geführten Prozesse sind deutlich ­kürzer als die der UN-Tribunale, und dem Gerichtshof ist es auch gelungen, hochrangige Kriegsverbrecher zu verurteilen. Doch gibt es auch hier schmerzhafte Fehlschläge. Der Prozess gegen den bisher prominentesten Angeklagten, den kenianischen Staatspräsidenten Uhuru Kenyatta, platzte 2014 aus Mangel an Beweisen. Weil sich fast alle bisherigen Verfahren gegen afrikanische Machthaber und Warlords richteten, sehen sich Afrikaner ohnehin diskriminiert. Aus Protest gegen den angeblichen Neokolonialismus des Gerichts trat Burundi 2017 als erster Vertragsstaat wieder aus. Präsident Pierre Nkurunziza wollte vermutlich auch einem ihm drohenden Verfahren wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit entgehen. Dieses leitete das Haager Gericht jedoch gerade noch rechtzeitig ein.

Ein Gericht im Dilemma

Wohl mit Blick auf die Sorgen der ­afrikanischen Vertragsstaaten hatte das Gericht schon 2012 die ­Gambierin Fatou Bensouda zur Chefanklägerin ernannt. Sie treibt die afrikanischen Verfahren weiter voran, sucht aber auch den Wirkungskreis des Gerichts zu erweitern. So führt sie Vorermittlungen gegen britische Soldaten wegen möglicher Verbrechen im Irak. Besonders heikel sind ihre Af­ghanistan-Ermittlungen: Bensouda hat beim Gericht beantragt, eine Untersuchung der dortigen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu eröffnen – und ihre Ermittlungen richten sich ausdrücklich auch gegen US-Soldaten und Angehörige der CIA, unter anderem wegen Folter in geheimen Gefängnissen. Zwar gehören die USA nicht zu den Vertragsstaaten, aber Afghanistan tut es, und somit ist der Strafgerichtshof durchaus befugt, ein Verfahren einzuleiten. Voraussetzung ist nur, dass die US-Gerichte den Vorwürfen nicht selbst nachgehen – und das werden sie wohl nicht, war es doch die volle Absicht der US-Regierung, Terrorverdächtige foltern zu lassen.

Werden die Haager Richter das Verfahren einleiten? Sie wissen, dass die Glaubwürdigkeit ihrer In­stitution auf dem Spiel steht. Zugleich droht ein enorm gefährlicher Konflikt mit Washington. Schon die Vorgänger von Präsident Donald Trump verwahrten sich gegen das Tribunal. Unter George W. Bush verabschiedete der US-Kongress ein Gesetz zum Schutz von US-Soldaten und anderen Offiziellen, das den amerikanischen Behörden jede Zusammenarbeit mit dem IStGH verbietet. Mit dem Gesetz wird der Präsident notfalls sogar ermächtigt, einen Militäreinsatz zur Befreiung von US-Bürgern zu befehlen, die sich in Den Haag verantworten sollen. Es ist kaum vorstellbar, dass Trump einem Prozess am IStGH gegen Amerikaner untätig zuschauen würde.

Gerechtigkeit ist nur Gerechtigkeit, wenn sie auch die Großen und Mächtigen zur Verantwortung zieht. Doch das scheint aussichtsloser denn je, wenn man die Vereinten Nationen und ihre größten Vetomächte betrachtet: hier die USA, die den Strafgerichtshof so vehement ablehnen, dort Russland – und zum Teil auch China –, das seine Hand über Baschar al-Assad hält. Und doch findet der Ruf nach Rechenschaft immer wieder Unterstützung. Aus Verzweiflung über die starren Positionen im Sicherheitsrat fasste die UN-Vollversammlung kurz vor Weihnachten 2016 einen ungewöhnlichen Beschluss: 105 der 193 UN-Mitgliedstaaten stimmten dafür, eine eigene Ermittlungsbehörde für die Kriegsverbrechen in Syrien einzusetzen.

Das neue Gremium mit dem unhandlichen Namen „Internationaler, unparteiischer und unabhängiger Mechanismus“ (IIIM) soll Beweise gegen die Täter in Syrien sichern, ergänzen und einzelnen Tätern zuordnen. „Wer wird die Akten bekommen? Vermutlich die nationalen Justizbehörden, aber wir hoffen auch, dass die Unterlagen, die wir vorbereiten, in der nahen Zukunft zu einem internationalen Tribunal führen werden“, sagte die französische Richterin Catherine Marchi-Uhel, die 2017 aufgrund ihrer Erfahrungen im Kosovo und in Kambodscha zur Chefin des IIIM berufen wurde.

Bis zu 50 Juristen, Ermittler und Analysten sollen in Genf an der Vorbereitung der Dokumente arbeiten. „Auch wenn der IStGH zuständig gemacht wird, ist dies Arbeit, die getan werden muss“, sagte Marchi-Uhel bei einem Diskussionsabend mit syrischen Folteropfern und Menschenrechtsorganisationen im November in Berlin. „Wir vergeuden keine Zeit. Wir werden auch nicht lockerlassen. Die Mittel, der Wille und die Expertise sind vorhanden.“

Zahlreiche Organisationen in Europa und den USA unterstützen die Suche nach Gerechtigkeit für Assads Opfer. Sie sammeln Beweise, finden Zeugen und recherchieren die Befehlswege, um belegen zu können, wer an der Spitze des syrischen Staates letztlich die Anweisungen für Verbrechen gab. Mit der Hilfe von Wolfgang Kaleck und seinem European ­Center for Constitutional and Human Rights haben syrische Opfer schon mehrere Strafanzeigen bei der Bundesanwaltschaft gegen hochrangige Vertreter des Assad-Regimes eingereicht. Nichts fürchten sie mehr, sagen sie an dem Abend in Berlin, als dass mit Hilfe von Russland und dem Westen ein Friedensabkommen für Syrien ausgehandelt wird, das Assad und seine Schergen an der Macht lässt.

„In den politischen Verhandlungen und durch die Schaffung von Tatsachen vor Ort wird der Versuch unternommen, die Frage der Rechenschaft auszublenden“, sagt Mazen Darwisch vom Syrian Center for Media and Freedom of Expression, einer der prominentesten syrischen Bürgerrechtler. Dreieinhalb Jahre war er in Syrien in Haft, bevor er 2015 nach Deutschland ins Exil ging. „Wir, die wir Gerechtigkeit für die Opfer verlangen, werden als verrückt angesehen, als Leute, die den Krieg wollen. Aber wenn die Täter straffrei bleiben, wird das Bedürfnis nach Rache zu noch mehr Krieg führen.“

Bettina Vestring ist freie Autorin und ­Publizistin in Berlin. Sie schreibt vor allem über Außen-, Sicherheits- und Europapolitik.

Bibliografische Angaben

Internationale Politik 2, März-April 2018, S. 88 - 93

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