Welches Europa für die Türkei?
Die türkische Politikwissenschaftlerin ist überzeugt, dass die bereits realisierten und nach den kürzlichen Parlamentswahlen avisierten Reformen die Türkei einer „europäischen Identität“ immer näher bringen. Diese sei nicht an Ethnien oder Religionen gebunden, sondern an Werte, die die Türkei für eine EU-Mitgliedschaft akzeptiert.
Die heutige Entschlossenheit der Türkei, Mitglied der Europäischen Union (EU) zu werden, liegt in der türkischen Geschichte begründet: Von Beginn an strebte die Türkei in Richtung Westen. Die Türken sahen Europa als etwas Besonderes, etwas Kostbares an; nicht ohne Grund bezeichneten sie Europa als den „goldenen Apfel“. In der Tanzimat-Periode (1839 bis 1876) wurden ein umfängliches Gesetzgebungswerk und eine europäisch beeinflusste Reformpolitik eingeleitet und mit der Gründung der Republik Türkei durch Mustafa Kemal Atatürk am 29. Oktober 1923 konnte die Orientierung nach Europa fortgesetzt und ausgestaltet werden. Mit zahlreichen Reformen, die Politik, Recht, Bildung und Alltagsleben säkularisierten und verwestlichten, beabsichtigte Atatürk, die Türkei zu einem bedeutenden Mitglied Europas zu machen.
Wichtige Ereignisse wie die Unterzeichnung des Assoziationsabkommens mit der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) am 12. September 1963 (mit Artikel 28 erhielt die Türkei die ausdrückliche Perspektive der EWG-Mitgliedschaft), der türkische Antrag auf Beitritt in die Europäische Gemeinschaft (EG) am 14. April 1987 sowie der Beginn der Zollunion mit der EU am 1. Januar 1996 schienen die Türkei ihrem Ziel näher zu bringen.
Auch der Europäische Rat von Helsinki vom 10. bis 11. Dezember 1999 war von Bedeutung: Die Türkei wurde offiziell Anwärterin für den Beitritt zur Europäischen Union.1 Von den insgesamt 13 Kandidaten war sie aber der einzige, der nicht zur Aufnahme von Beitrittsverhandlungen eingeladen wurde. Trotzdem begann nach Helsinki in der Türkei eine neue Ära und ein neuer Transformationsprozess. Die weitere Demokratisierung des Staates wurde mit zahlreichen Zusätzen und Reformen der türkischen Verfassung fortgeführt,2 mit denen die Türkei sich um die Realisierung der 1993 beschlossenen „Kopenhagener Kriterien“ bemühte.3 Diese Kriterien nennen als Voraussetzung für die Mitgliedschaft:
–Realisierung der institutionellen Stabilität als Garantie für demokratische und rechtsstaatliche Ordnung, für die Wahrung der Menschenrechte sowie den Schutz der Minderheiten;
–eine funktionsfähige Marktwirtschaft sowie die Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten;
–die Übernahme der aus einer Mitgliedschaft herrührenden Verpflichtungen und die Ziele der politischen Union und der Währungsunion.4
Zur Realisierung dieser Kriterien führte die Türkische Große Nationalversammlung beispielsweise im Herbst 2001 sowie im August 2002 eine Reihe wichtiger Verfassungsrevisionen durch. Diese Reformen beinhalteten Themen wie die offizielle Aufhebung der Todesstrafe (die seit fast 20 Jahren ohnehin nicht vollstreckt wurde), die Ausweitung der Meinungs- und Versammlungsfreiheit und die Möglichkeit der Ausstrahlung von Fernseh- und Rundfunkprogrammen in den Muttersprachen. Am 20. November 2002 entschied die oberste türkische Medienanstalt RTÜK, dass der staatliche Sender TRT künftig täglich 30 Minuten lang sein Radioprogramm und 45 Minuten lang sein Fernsehprogramm in kurdischer Sprache senden wird.
Die neue Regierung
Die türkische EU-Mitgliedschaft wurde zu einem der wichtigsten Themen für die Kampagnen während der türkischen Parlamentswahlen vom 3. November 2002. Mit Ausnahme der Nationalistischen Aktionspartei (MHP) und einiger kleiner Parteien, die die EU beschuldigten, nicht sensibel genug gegenüber der Türkei zu sein, setzten sich alle Parteien für den baldigen Beitritt des Landes zur Europäischen Union ein.
Diese Parlamentswahlen veränderten die innenpolitischen Verhältnisse grundlegend: Die Gerechtigkeits- und Entwicklungspartei (AKP), die erst 15 Monate vor den Wahlen als Nachfolgerin der Tugendpartei (FP) gegründet worden war, erreichte 34,1% der abgegebenen Stimmen, d.h. 363 der 550 Sitze in der Türkischen Großen Nationalversammlung. Somit konnte sie die erste Einparteienregierung nach über einem Jahrzehnt bilden. Die Republikanische Volkspartei (CHP) unter Führung von Deniz Baykal erhielt 19,5% der Stimmen und ist damit einzige Oppositionspartei, denn keine andere der 18 für die Wahlen zugelassenen Parteien konnte sonst noch die Zehn-Prozent-Hürde überspringen. Die Demokratische Linkspartei (DSP) des vormaligen Ministerpräsidenten Bülent Ecevit erreichte gerade mal 1,2% der Stimmen, die Nationalistische Aktionspartei (MHP) 8,3%, die Mutterlandspartei (AnaP) mit Mesut Yilmaz erzielte 5,2% und die Partei des Richtigen Weges (DYP) unter Tansu Çiller 9,6% der Stimmen.
Nach den Parlamentswahlen offenbarte der Vorsitzende der AKP, Recep Tayyip Erdogan, dass es die wichtigste Aufgabe der neuen Regierung sei, den Beitrittsprozess zur Europäischen Union zu beschleunigen. Sofort nach den Wahlen reiste er in fast alle EU-Staaten, um diese davon zu überzeugen, der Türkei auf dem EU-Gipfel Mitte Dezember 2002 in Kopenhagen ein Datum für den Beginn der Beitrittsverhandlungen zu nennen. Aufgrund einer 1997 verhängten Haftstrafe wegen Anstiftung zu religiösem Aufruhr konnte Erdogan zunächst kein politisches Amt übernehmen; doch am 13. Dezember hob das Parlament dieses Verbot für ihn auf und eröffnet ihm nun weitere Perspektiven in der aktiven Politikgestaltung.
Reformen
Ein weiteres Reformpaket wurde zeitgleich mit dem EU-Gipfel in Kopenhagen mit überwältigender Mehrheit im türkischen Parlament angenommen; weitere Reformen wurden bereits avisiert. In den letzten Jahren sind bereits zahlreiche Verbesserungen im Bereich der Demokratie und Menschenrechte realisiert worden – nicht zuletzt wegen des fast gänzlich eingestellten separatistischen PKK-Terrorismus im Osten und Südosten des Landes. Mit der völligen Aufhebung des Ausnahmezustands in Diyarbakýr und Sýrnak am 30. November 2002 wurden die letzten beiden der insgesamt 13 Städte, die seit Beginn und Ausweitung des PKK-Terrorismus im Südosten der Türkei im Ausnahmezustand lebten, in den „Normalzustand“ entlassen. Damit kam die Türkei einer weiteren Forderung der EU entgegen. Polizisten erhalten seit einigen Jahren Unterricht im Fach Menschenrechte sowie „Menschenrechtsbroschüren“, in denen sie über die Rechte der Bevölkerung aufgeklärt werden. Die Meinungs-, Versammlungs- und Organisationsfreiheit wird seit Anfang der neunziger Jahre schrittweise erweitert.
Im Bereich der Wirtschaft stimmten die Erläuterungen der AKP den Westen zufrieden. So versprachen Parteiführer Erdogan, Ministerpräsident Abdullah Gül sowie Wirtschaftsminister Ali Babacan die uneingeschränkte Fortsetzung des Wirtschaftsprogramms des Internationalen Währungsfonds. Schon 2002 wurden einige positive wirtschaftliche Veränderungen deutlich: So sank z.B. die Inflationsrate auf ihren seit Jahren niedrigsten Stand von 30 Prozent, die Exporterfolge stimmten die Wirtschaftskreise zufrieden. Dennoch ist der Schuldenberg der Türkei mit über 200 Milliarden Dollar immer noch sehr hoch. Das Pro-Kopf-Einkommen von 10000 Dollar im Westen der Türkei ist erfreulich, allerdings sinkt dieser Betrag im Osten teilweise auf lediglich 500 Dollar. Hier gilt es einzugreifen und die Investitionen in den Osten und Südosten des Landes mit finanziellen Erleichterungen zu erhöhen.
Die wohlwollende Unterstützung der USA für den baldmöglichen Beitritt der Türkei in die EU stimmen türkische Regierungskreise zweifelsohne zufrieden. In einer geostrategischen, für die künftigen Aufgaben ausgelegten Perspektive sehen die USA die Türkei nicht nur als Partner in Europa, sondern auch und vor allem als Vorbild für über eine Milliarde Muslime in der Welt. Die Türkei, die als einziger Staat der Welt mit einer muslimischen Bevölkerung von 99 Prozent über eine laizistische, demokratische Staatsform verfügt, die sie – wenn auch teilweise mit Schwierigkeiten – so doch recht erfolgreich weiterführt, könnte tatsächlich einen Vorbildcharakter für andere muslimische Staaten haben.
Ein weiterer wichtiger Punkt besonders für die USA ist die Brückenfunktion des Landes zu den Turkrepubliken Zentralasiens, mit denen es kulturelle und historische Verbindungen teilt. Des Weiteren versprechen sich die USA mit der Unterstützung der Türkei durch die EU die vertiefte Anbindung des Landes an den Westen, die ihr für ihre Interessen in der Region nützlich sein wird. Außerdem möchten sie türkische Unterstützung im Falle eines Irak-Krieges erhalten.
Irak ist in der Türkei allerdings ein sehr heikles Thema: Der zweite Golf-Krieg von 1991 wird als einer der Hauptgründe für die großen wirtschaftlichen Probleme der Türkei mit terroristischen Auswirkungen gesehen. Noch konnten weder die psychologischen noch die sozialen, politischen oder wirtschaftlichen Lasten und Leiden des Krieges von 1991 auch nur annähernd verringert werden. Die Bevölkerung ist sich bewusst: Ein erneuter Krieg im Nachbarstaat wird keine Lösung bringen, wohl aber weiteres Leid und Not.
Künftige Aufgaben
Einer Untersuchung der Forschungsstiftung TESEV zufolge befürworteten im Juni 2002 über 64% der befragten Türken den Beitritt der Türkei zur EU. 50% erklärten die Türkei für reif für den Beitritt. Für einen Großteil der türkischen Bevölkerung ist die EU-Mitgliedschaft identisch mit der Zugehörigkeit zu Europa. Die Integration in die EU bzw. die Ablehnung durch sie symbolisiert für die Türken in gewisser Hinsicht die Anerkennung der Erreichung oder aber Nichterreichung des europäischen Zivilisationsgrads. Dieser psychologische Faktor in den türkisch-europäischen Beziehungen ist von größter Bedeutung; er muss begriffen und auf diplomatischer Ebene als wichtiges und das beiderseitige Verhältnis beeinflussendes Moment wahrgenommen werden.5
Der Türkei steht ein beschwerlicher Weg der Reformen noch bevor. Die bislang realisierten Verfassungsrevisionen stimmen allerdings zufrieden und optimistisch. Die Bedeutung der Erfüllung der Kopenhager Kriterien als Bedingung für einen Beitritt zur Europäischen Union wird in der Türkei verstanden. Um diese zu realisieren, wird sich die neue Regierung weiterhin anstrengen: Die Fortsetzung der Reformen und ihre Umsetzung im täglichen Leben sind von Bedeutung für das Erreichen der notwendigen demokratischen Standards, in denen die Menschenrechte und humanitäre Freiheiten respektiert werden und in denen Rechtsstaatlichkeit vorherrscht.
Noch sind zahlreiche politische Reformen durchzuführen:
–Anpassung der türkischen demokratischen Standards an das europäische Niveau;
–Realisierung der Meinungsfreiheit auf Verfassungs- und Gesetzesebene (im Rahmen der Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs, die die freie Meinungsäußerung unter Ausschluss der Gewaltanwendung beinhalten);
–Aufhebung jeglicher Einschränkungen der Menschenrechte;
–Wahrnehmung des für die Türkei notwendigen Staatsschutzes unter gleichzeitiger umfangreicher Realisierung der Meinungs-, Versammlungs- und Organisationsfreiheit;
–Verfassungsänderungen zur Gewährleistung der Rechtsetzungsbefugnis der EU, zur Wahrnehmung des Acquis communautaire und des Vorrangs von EU-Recht.
Auch auf wirtschaftlichem Gebiet stehen zahlreiche Reformen an:
–Verringerung der Inflation;
–wirtschaftliche Stabilität;
–Beendigung des großen innertürkischen Wirtschaftsgefälles;
–Durchführung eines langfristigen Wirtschaftsförderungsprogramms für die unterentwickelten Gebiete Südostanatoliens, mit dem der Osten der Türkei auf den gleichen wirtschaftlichen Stand wie der Westen gebracht wird;
–Realisierung von Reformen in der Landwirtschaft mit dem Ziel höherer Effizienz und einer geringeren Beschäftigungsquote in diesem Bereich (derzeit 40% der Bevölkerung);
–Verbesserung der unzulänglichen sozialen Sicherheit.
Der EU-Gipfel von Kopenhagen
Mit dem EU-Gipfel am 12. und 13. Dezember 2002 in Kopenhagen wurden die Grenzen Europas auf friedlichem Wege erweitert.6 Die Besiegelung des für Mai 2004 vorgesehenen Beitritts von zehn Staaten führt zu einem großen Europa. Hinsichtlich der Türkei einigten sich die Staats- und Regierungschefs der EU auf eine Formel, mit der sie das Land abermals zum Warten aufforderten: Dezember 2004 wurde als das Datum angeboten, an dem die Reife der Türkei für die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen geprüft werden soll. Die EU-Staaten erkannten die bisherigen Reformen in der Türkei zwar an, wollen aber zunächst, anders als bei den anderen Kandidatenstaaten, die Durchführung dieser Reformen abwarten. Falls sie im Dezember 2004 der Ansicht sein sollten, die Türkei sei erfolgreich auf ihrem Reformweg, können die Beitrittsverhandlungen unverzüglich beginnen.
Die Türkei war tief enttäuscht, dass ihr kein konkretes Datum für den Beginn der Beitrittsverhandlungen in Aussicht gestellt wurde. Sie war der Ansicht, dass der von ihr schon in Gang gesetzte, zügige Reformprozess nicht genügend gewürdigt wurde. Da die EU-Mitgliedschaft für die Türkei eine Frage des Prestiges, des Stolzes und der Anerkennung ist, könnten Gefühle des Verletztseins sehr schnell aufkommen. Doch binnen kürzester Zeit nahm die Regierung eine pragmatische Haltung ein und erklärte, dass die Türkei auf dem Gipfel in Kopenhagen zu einem „echten“ (und nicht mehr nur virtuellen) Kandidaten aufgestiegen sei. Die Reformen würden weiter fortgesetzt, nicht, weil sie für die Mitgliedschaft wichtig seien, sondern weil die türkische Bevölkerung dieser Reformen würdig sei. In diesem Sinne erklärte AKP-Führer Erdogan die Kopenhager Kriterien zu „Ankara-Kriterien“, die das Land verinnerlichen und erfüllen werde.
Voraussetzungen für die EU-Mitgliedschaft
Artikel 237 des EWG-Vertrags (Artikel O des Vertrags über die Europäische Union) nennt als einzige Bedingung für den Beitritt in die Europäische Union, dass es sich um ein „europäisches“ Land handeln müsse. „Europäisch“ zu sein beinhaltet nicht nur geographische, sondern auch historische und kulturelle Aspekte. Daher spricht der Europarat von einer „europäischen Identität“. Neben dieser geschriebenen Bedingung gibt es etliche ungeschriebene Konditionen: So muss ein beitrittswilliger Staat eine pluralistisch-demokratische Ordnung vorweisen können und die Menschenrechte achten. Um die Funktionsfähigkeit der Union auch weiterhin zu erhalten, muss er über eine gut funktionierende Marktwirtschaft und einen adäquaten Rechts- und Verwaltungsrahmen verfügen. Er muss bereit sein, den Acquis communautaire in seiner Gesamtheit zu akzeptieren, die Ziele der Union mitzutragen und die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU zu realisieren.7
Im Rahmen der politischen Integration ist darüber hinaus eine „gemeinsame Kultur“ im weitesten Sinne notwendig; diese beinhaltet jedoch keineswegs die völlige Verschmelzung aller nationalen Identitäten. Vielmehr ist vorgesehen, dass die EU zu einer Union wird, die die nationalen Identitäten, unterschiedlichen Kulturen, Traditionen und Werte respektiert und auf diesen eine neue, gemeinsame Politik gründet. Wichtig ist hierbei die Betonung und Umsetzung einiger grundsätzlicher politischer Werte und Prinzipien, wie die parlamentarische Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, soziale Gerechtigkeit sowie Freiheit und Respektierung der Menschenrechte.
Die „europäische“ Identität ist nicht an Ethnien oder Religionen gebunden, sondern an Werte. In diesem Sinne dürfte jeder Staat – auch die Türkei –, der grundlegende Werte wie Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit akzeptiert, Mitglied der Europäischen Union werden. Schließlich ist der Traum vom vereinigten Europa, vom „Europa vom Atlantik bis zum Ural“ noch lange nicht ausgeträumt.
Anmerkungen
1 Vgl. die Schlussfolgerungen von Helsinki in: Internationale Politik (IP), 2/2000, S. 80 ff.
2 Vgl. den Bericht der „Demirok-Kommission“ in: IP, 11/2000, S. 58 ff.
3 Vgl. dazu die Dokumentation in: Europa-Archiv, 13-14/1993, S. D 257 ff., hier S. D 264.
4 Vgl. Bulletin der EG, Nr. 6 /1993, Ziffer I.1.
5 Siehe auch Emmanuelle Raoult, European Union Enlargement: The Turkish Case as an Example of Stabilisation in Europe’s Periphery, in: Dis Politika/Foreign Policy, Bd. 21, Nr. 3–4/1997, S. 82 ff.
6 Vgl. hierzu die Dokumente, S.69 ff.
7 Detailliert hierzu Michael Schweitzer, Modelle der Integration der südosteuropäischen Staaten in die Europäische Gemeinschaft, in: Hartmut Wolff (Hrsg.), Südosteuropa und die Europäische Integration, in: Südosteuropa Aktuell, Nr. 18/1994, S.17 ff.
Internationale Politik 1, Januar 2003, S. 25 - 30