Perspektiven

31. Aug. 2026

Sunnitisch, arabisch, autoritär?

Syriens neue Führung kann erste Erfolge vorweisen, erfüllt ihr Versprechen eines inklusiven Übergangs aber nur begrenzt. Wo andere wegschauen, sollte Europa unterstützen. 

Muriel Asseburg
Andre Bank
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Bild: Syriens Übergangspräsident al-Sharaa im Parlament
Ein Hauch von Demokratie: Syriens Übergangspräsident al-Sharaa versprach nach der Assad-Diktatur einen inklusiven Übergang; Mitte Juli konstituierte sich das Übergangsparlament – jedoch mit einem Frauenanteil weit unter der versprochenen Quote.
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Am 8. Dezember 2024 wurde das Assad-Regime nach über 54 Jahren Familiendiktatur und fast 14 Jahren internationalisiertem Bürgerkrieg durch eine von Hay’at Tahrir al-Sham (HTS) angeführte Rebellenallianz gestürzt. Die Führungselite von HTS um Ahmed al-Sharaa übernahm die Kontrolle in Damaskus. Al-Sharaa versprach einen inklusiven Übergangsprozess und Maßnahmen der Übergangsjustiz. 

Die neuen Machthaber fanden ein desolates Land vor, das vom Erbe der jahrzehntelangen Diktatur und des internationalisierten Bürgerkriegs gezeichnet ist. Auch der regionale und internationale Kontext schränkt den Handlungsspielraum der Übergangsregierung ein. Insbesondere hält die Türkei nach wie vor im Norden Syriens Landstriche entlang der Grenze besetzt. Im Südwesten hat Israel seine Präsenz ausgeweitet und führt seither immer wieder Militäroperationen durch. Außerdem hat es nach dem Fall des Assad-Regimes zielgerichtet Infrastruktur und Ausrüstung der syrischen Armee zerstört. Herausgefordert wird das staatliche Gewaltmonopol auch durch den sogenannten Islamischen Staat (IS) und andere salafistisch-dschihadistische Gruppen, die Anschläge verüben.

Am 30. Januar 2025 verkündete al-­Sharaa einen Fahrplan für die Übergangsperiode, dem zufolge die Einheit des syrischen Staatsgebiets unter einer einzigen Autorität wiederhergestellt werden solle. Die Prioritäten hatte er bereits am Vortag kommuniziert: das Machtvakuum auf legitime und rechtmäßige Weise füllen, den inneren Frieden wahren, die staatlichen Institutionen wiederaufbauen, die Wirtschaft wiederbeleben und das internationale Ansehen Syriens wiederherstellen. Zum angestrebten Regierungssystem, zur Wirtschaftsordnung oder zu politischen und bürgerlichen Freiheiten äußerte sich al-Sharaa hingegen nicht.

Gut eineinhalb Jahre später ist zu konstatieren: Syriens neue Machthaber können auf eine äußerst erfolgreiche Außenpolitik verweisen, die zur Wiederaufnahme des Landes in die internationale Gemeinschaft und zur Aufhebung des Großteils der Sanktionen geführt hat. Auch ist es ihnen gelungen, das Land vor einem Rückfall in großflächige Gewalt zu bewahren. Und dies trotz der immensen Herausforderungen in Syrien, wie der massiven Zerstörung von Wohnraum und Infrastruktur, einer enormen Zahl von Flüchtlingen und Binnenvertriebenen, der am Boden liegenden Wirtschaft und der Existenz von radikalen Gruppen sowie des Krieges in der Region seit dem 7. Oktober 2023. Gleichwohl ist fragwürdig, ob der eingeschlagene Weg zu einer nachhaltigen Stabilisierung führen wird. 


Sunnitisch-arabische Dominanz

Die Übergangsregierung wird von Mitgliedern der ehemaligen Heilsregierung in Idlib (2017–2024) dominiert; alle Schlüsselressorts (Außen, Innen, Justiz und Verteidigung) sind in der Hand von vormaligen HTS-Politikern. Wichtige Posten vergab der Präsident an Familienmitglieder (seine Brüder Maher und Hazem sowie seinen Cousin und Schwager Maher Marwan). Damit setzte er ein Muster fort, das schon unter den Assads gängig war. Im Rahmen der Regierungsumbildung im Mai 2026 sah sich al-Sharaa aufgrund des wachsenden Unmuts in der Bevölkerung über Vetternwirtschaft allerdings gezwungen, Maher als Generalsekretär der Präsidentschaft und Hazem als Vizepräsident des Obersten Rates für wirtschaftliche Entwicklung abzusetzen. 

Dem engen Vertrauten al-Sharaas, Außenminister Asaad Hassan al-Shaibani, kommt eine herausgehobene Rolle zu. Ihm untersteht auch das Generalsekretariat für politische Angelegenheiten. Dieses wurde im März 2025 mit einem nur vage definierten, breiten Mandat eingerichtet: Das Sekretariat soll politische Aktivitäten anleiten und überwachen und die Vermögenswerte der Baath-Partei managen. Mittlerweile hat es Filialen in nahezu allen Provinzen eingerichtet und teilweise die früheren Zensur- und Überwachungsaufgaben der Baath-Partei übernommen. Es nutzt oft auch deren Liegenschaften und Büroräume. In der syrischen Zivilgesellschaft besteht große Sorge, dass sich mit dem Generalsekretariat ein neuer Gatekeeper etabliert, der die gerade erst gewonnenen Freiheiten wieder einschränkt.

Zwar betonte al-Sharaa, dass Syrien allen Syrerinnen und Syrern gehöre. Er traf sich auch demonstrativ mit christlichen, ismailitischen und (wenn auch erst später) mit alawitischen Würdenträgern. Dennoch ist die heutige Führungselite sunnitisch-arabisch und wird in der Bevölkerung auch so wahrgenommen. Infolge der Gewalt an der Mittelmeerküste im Frühjahr 2025 und im südöstlichen Sweida im Sommer 2025 herrschen bei den Minderheiten – ganz besonders bei den alawitischen und drusischen – ein existenzielles Bedrohungsgefühl sowie der Eindruck vor, dass die Macht in der Hand einer nicht vertrauenswürdigen Clique konzentriert sei, die eine exklusive sunnitisch-islamistische Agenda vorantreibe. 

Trotz ihres salafistischen Hintergrunds setzen die neuen Machthaber eine islamische Ordnung bislang nicht systematisch um. Gleichwohl wurde in der Verfassungserklärung die islamische Jurisprudenz zur Hauptquelle der Gesetzgebung aufgewertet. Befürchtet wird daher, dass die Scharia-Gerichtsbarkeit über Angelegenheiten des Personenstands hinaus schrittweise auf Wirtschafts-, Eigentums- und Zivilverfahren ausgeweitet wird, wie es zuvor bereits in den von HTS kontrollierten Gebieten praktiziert wurde. In diesem Zusammenhang ist die neu geschaffene Position von Scheichs bzw. Leitern der Justizabteilungen relevant, die auf Ebene der Provinzen als oberste ­Autorität fungieren. Auch wirkt der Erlass von Regelungen, etwa einer Richtlinie des Tourismusministeriums, die von Frauen „züchtige“ Badebekleidung verlangt, wie ein Testballon für die Durchsetzung konservativer Moralvorstellungen. 


Übergang mit Licht und Schatten

Die von al-Sharaa Ende Januar 2025 angekündigten Meilensteine des politischen Übergangs sind systematisch und ohne wesentliche Verzögerungen umgesetzt worden: Im Februar 2025 fand ein nationaler Dialog statt. Mitte März folgte eine Verfassungserklärung. Ende März wurde die geschäftsführende Regierung durch eine Übergangsregierung ersetzt. Mitte Mai wurden eine Nationale Kommission für Übergangsjustiz und eine Nationale Kommission für Vermisste und Opfer des Verschwindenlassens etabliert. Anfang Oktober 2025 fanden schließlich Wahlen für das Übergangsparlament statt. 

Die Wahlen waren – vor dem Hintergrund fehlender aktueller Wählerregister aufgrund der vielen Flüchtlinge und Binnenvertriebenen – keine allgemeinen und unmittelbaren Wahlen. Parteien traten nicht an; ein neues Parteiengesetz steht nach wie vor aus. Gleichwohl war der Prozess nicht vollständig von oben kontrolliert. Denn es war durchaus möglich, aufgrund von Eigeninitiative als Kandidatin oder Kandidat nominiert zu werden. Nachdem Ende Mai 2026 auch in den kurdisch dominierten Gebieten Wahlen stattgefunden hatten und der Übergangspräsident im Juni 70 weitere Abgeordnete ernannt hatte, konnte das Übergangsparlament Mitte Juli 2026 seine Arbeit aufnehmen – auch wenn nach wie vor Wahlen in Sweida ausstanden. 

In den Übergangsinstitutionen wird die ethno-konfessionelle Diversität der Bevölkerung nicht angemessen abgebildet. Auch sind die neuen Machtstrukturen ausgeprägt patriarchal. Frauen sind in der Regierung und in leitenden Funktionen bei Behörden deutlich unterrepräsentiert. Die bei den Wahlen für das Übergangsparlament aufgestellte Frauenquote war mit 20 Prozent ohnehin niedrig und wurde letztlich mit knapp über 10 Prozent Frauenanteil deutlich verfehlt.

Insgesamt wurden die einzelnen Schritte der Transition kaum für eine breite gesellschaftliche Debatte genutzt. So wurde etwa der nationale Dialog, an dem im Februar 2025 über 600 Syrerinnen und Syrer teilnahmen, äußerst kurzfristig anberaumt. Abgesandte wichtiger Gruppierungen, insbesondere der kurdisch dominierten Syrian Democratic Forces (SDF), waren nicht eingeladen, und die Diskussion dauerte insgesamt nur wenige Stunden. Entsprechend gab es Kritik am Verfahren, auch wenn das Abschlussstatement in der syrischen Zivilgesellschaft auf breite Zustimmung stieß. 

Auch die Verfassungserklärung von März 2025 ging nicht aus einem breiten, inklusiven Diskussionsprozess hervor. Sie sieht eine Übergangsperiode von fünf Jahren vor und betont – durch die Beibehaltung des Namens des Staates „Syrische Arabische Republik“ und von Arabisch als einziger offizieller Sprache – die arabische Identität des Staates. Kurdisch – die am zweitmeisten gesprochene Sprache in Syrien – wurde hingegen nicht als weitere offizielle Sprache hinzugefügt. Das politische System soll gewaltenteilig sein, doch die Erklärung trifft keine Vorkehrungen für die Unabhängigkeit von Judikative und Legislative. Es wird betont, dass Syrien eine „unteilbare geografische und politische Einheit“ ist. Damit wird eine föderale Struktur ausgeschlossen; eine administrative bzw. fiskalische Dezentralisierung wird nicht erwähnt. 

Die Erklärung garantiert grundlegende Menschen-, Bürger- und Freiheitsrechte (nicht zuletzt Glaubensfreiheit), bestimmt aber nicht das Volk als Souverän. Vielmehr stattet sie den Präsidenten mit einer großen Machtfülle aus. So ernennt er Ministerinnen und Minister, Verfassungsrichterinnen und -richter, das Oberste Wahlkomitee sowie ein Drittel der Abgeordneten des Übergangsparlaments. Außerdem ist er Oberbefehlshaber der Armee, kann den Notstand verhängen und hat das Recht, Gesetze einzubringen. Parlament und Justiz kommen hingegen nur eingeschränkte Kontrollfunktionen zu: Die Regierung ist nicht gegenüber dem Parlament verantwortlich; letzteres kann lediglich Anhörungen von Ministerinnen und Ministern einberufen. Die Kompetenzen des neuen Verfassungsgerichts und seine Rolle während der Übergangsjustiz sind in der Verfassungserklärung nur vage festgeschrieben; ein entsprechendes Gesetz steht aus. Mitte Juli 2026 hielt das Verfassungsgericht seine konstituierende Sitzung ab. 

Im Mai 2025 wurden mit der Kommission für Übergangsjustiz und der Kommission für Vermisste wichtige Institutionen zur Aufarbeitung der Vergangenheit eingerichtet. Bislang sind die Fortschritte gering; immerhin hat die Kommission für Übergangsjustiz mittlerweile einen Gesetzentwurf vorgelegt, der sich allerdings – wie das Mandat der Kommission – auf die Aufarbeitung der Verbrechen des Assad-Regimes beschränkt. 

Allem Anschein nach sah sich die Übergangsregierung unter Druck, zumindest einzelne öffentlichkeitswirksame Verfahren einzuleiten, selbst wenn die Ahndung von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit im syrischen Strafrecht bislang nicht vorgesehen ist. Am 11. August wurden Baschar al-Assad, sein Bruder Maher und ihr Cousin Atef Najib – ehemaliger Geheimdienstchef in Deraa – sowie sechs weitere hochrangige Vertreter des Assad-Regimes zum Tode verurteilt. Der Prozess vor dem neu geschaffenen Vierten Strafgericht in Damaskus dauerte nicht einmal vier Monate. Außer Najib wurden alle in absentia schuldig gesprochen.  


Zwischen Verhandlungen und Gewalt

Die Übergangsregierung hat die Durchsetzung ihrer Kontrolle über das gesamte syrische Territorium mit einer Kombina­tion aus Verhandlungen und Gewalt vorangetrieben. Während sie gegen Aufständische aus den Reihen des Assad-Regimes rein militärisch vorging, vereinbarte sie mit den kurdisch dominierten SDF im März 2025 zunächst ein Rahmenabkommen. Erst nachdem die SDF den Prozess monatelang verzögert hatten und ihre amerikanische Unterstützung weggefallen war, setzte die Übergangsregierung Anfang 2026 auf Gewalt, um die territoriale Kontrolle des Zentralstaats und die Integration der SDF in die neue syrische Armee durchzusetzen. 

Auch mit dem drusischen Militärrat verhandelte die Übergangsregierung zunächst, griff aber sehr viel schneller auf Gewalt zurück, um ihre Kontrolle zu erzwingen. Anders als im Fall der SDF konnte die Übergangsregierung mit der drusischen Minderheit bis heute keine Einigung erzielen, sieht aber auch davon ab, die Situation militärisch zu klären – nicht zuletzt, um ein erneutes Eingreifen Israels zu vermeiden, das sich zur Schutzmacht der syrischen Drusinnen und Drusen aufgeschwungen hat.

Gleichzeitig setzt die Übergangsregierung eine Sicherheitssektorreform um. Die neue syrische Armee bestand zunächst aus einer Vielzahl von Milizen mit jeweils eigenen Führungsstrukturen, politisch-ideologischer Ausrichtung und teils außenpolitischen Abhängigkeiten. Die Massaker an der Mittelmeerküste im März 2025 und in Sweida im Juli 2025 demonstrierten die Unzulänglichkeiten des Sicherheitsapparats deutlich. In der Folge etablierte die Übergangsregierung neue Militärakademien und führte ein verpflichtendes Training ein. Die größte Herausforderung für die Übergangsregierung bleibt es, bewaffnete Gruppierungen einzubinden und bewährte Kampfgenossen zu belohnen, ohne dabei zentrale Befehlsstrukturen und den Zusammenhalt der Truppe zu untergraben. 


Nachhaltige Stabilisierung?

Noch ist das Nach-Assad-Regierungssystem Syriens nicht in Stein gemeißelt; es könnte sich, etwa im Rahmen einer endgültigen Verfassung, durchaus noch verändern. Doch dabei dürfte es sich um Akzentverschiebungen, nicht um grundlegend neue Weichenstellungen handeln. Denn mit der Ausnahme Israels unterstützen alle einflussreichen externen Akteure, insbesondere die Türkei, die arabischen Golfmonarchien und die USA, weitgehend den Ansatz  al-Sharaas. 

Ein umfassender Wiederaufbau ist Voraussetzung für eine Stabilisierung Syriens. Doch ohne ein inklusives, partizipatives und gewaltenteiliges Regierungssystem, ohne wirksamen Schutz von Menschen- und Minderheitenrechten, ohne eine Aufarbeitung von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit und ohne eine umverteilungsorientierte Wirtschaftspolitik wird erhebliches Konfliktpotenzial fortbestehen. Deshalb sollte Deutschland gemeinsam mit seinen europäischen Partnern neben konkreter Wiederaufbauhilfe vor allem jene Bereiche in den Blick nehmen, die andere externe Akteure vernachlässigen: die Unterstützung der vielfältigen und aktiven Zivilgesellschaft, die sich in den vergangenen Jahren herausgebildet hat; die Förderung syrischer Fachleute und Watchdogs, die die Regierung beraten und für Transparenz sorgen können; die Aufarbeitung der Vergangenheit, die notwendig ist, um Angehörigen Gewissheit über das Schicksal von Vermissten zu geben, Rechtssicherheit zu schaffen, Vergeltungsakte und Selbstjustiz zu verhindern und Aussöhnung zu ermöglichen; sowie die Unterstützung inklusiver Dialogprozesse und die Vermittlung bei Konflikten auf lokaler Ebene.    

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Bibliografische Angaben

Internationale Politik 5, September/Oktober 2026, S. 99-103

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Mehr von den Autoren

Dr. Muriel  Asseburg ist Senior Fellow in der Forschungsgruppe Afrika und Mittlerer Osten der Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP).

Dr. André Bank ist Senior Research Fellow am GIGA Institut für Nahost-Studien.
 

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