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01. Apr. 2005

Regelungen für die Nichtverbreitung

Der fast 40 Jahre alte Atomwaffensperrvertrag ist keineswegs überflüssig

Im kommenden Monat treffen sich in New York Diplomaten aus den Mitgliedsstaaten des Atomwaffensperrvertrags zu einer Überprüfungskonferenz. Solche Treffen finden alle fünf Jahre statt. Diplomatische Routine also? Keineswegs. Im Kern geht es darum, ob es gelingt, bei der Nichtverbreitung atomarer Waffen die Verregelung der internationalen Beziehungen voranzutreiben und das kooperative Instrument der Rüstungskontrolle zu stärken.

In der Tat würde ohne den nuklearen Nichtverbreitungsvertrag (NVV) Wesentliches fehlen. Erstens gäbe es keine Norm gegen nukleare Weiterverbreitung mehr. Bis auf Pakistan, Indien und Israel haben sich alle Staaten dieser Welt dem NVV angeschlossen. Die vom NVV etablierte Nichtverbreitungsnorm hat Einfluss auf staatliche Entscheidungsprozesse. Wer gegen die Norm verstößt, muss mit harten internationalen Reaktionen rechnen. Daher versuchen die Mullahs in Iran zwar, sich möglichst nahe an eine Kernwaffenoption heranzuarbeiten; eine konkrete Entscheidung für die atomare Rüstung haben sie aber wohl noch nicht getroffen.

Zweitens mangelte es an Transparenz. Die Inspektoren der Wiener Atom-energiebehörde (IAEO) mögen nur begrenzten Zugang zu kerntechnischen Anlagen haben. Ohne ihre Tätigkeit würde die weltweite Nutzung von Kernreaktoren zur Stromerzeugung auf sehr viel mehr gegenseitiges Misstrauen stoßen. Niemand wäre sicher, dass zivile Anlagen nicht militärisch missbraucht würden. Als sich Südafrika im Zuge der Beendigung des Apartheid-Regimes entschloss, auf seine Atomwaffen zu verzichten, war es durch seinen NVV-Beitritt möglich, diese Verpflichtung dauerhaft zu verifizieren. Seit einigen Jahren verfügt die IAEO mit dem Zusatzprotokoll zu den Sicherungsabkommen – besser: den modernen Verifikationsregeln – über erweiterte Zugangsrechte. Umweltproben sind nun auch an nicht gemeldeten Orten möglich. Die modernen Verifikationsregeln zum Standard der Erfüllung der Vertragspflichten zu erklären, muss Ziel der New Yorker Konferenz sein.

Drittens: Abrüstung. Der entsprechende Artikel VI des NVV ist zwar relativ schwach. Auf der letzten NVV-Überprüfungskonferenz im Jahr 2000 ist es allerdings gelungen, Konkretisierungen zu vereinbaren. 13 Schritte der nuklearen Abrüstung wurden definiert; sie enthalten u.a. die Forderung nach Inkraftsetzung des nuklearen Teststoppabkommens. Die Kernwaffenmächte wollen zwar von diesen Schritten nicht mehr allzu viel wissen. Ohne den NVV gäbe es aber gar keine vertragliche Grundlage mehr, nukleare Abrüstung einzufordern. Die Überprüfungskonferenz sollte die 13 Schritte fortschreiben.

Zweifellos steht der Atomwaffensperrvertrag vor enormen Herausforderungen. Um welche geht es? Ein großes Problem ist Nordkorea. Pjöngjang hat den NVV nie akzeptiert; es wurde seinerzeit aber von Moskau gedrängt, dem Abkommen beizutreten. Ob das Land – wie vom nordkoreanischen Außenministerium behauptet – tatsächlich schon über Kernwaffen verfügt, ist möglich, aber nicht sicher. Die Überprüfungskonferenz kann zu diesem Problem kaum etwas leisten. Es wird auf die USA, aber auch China ankommen, einen Weg zu finden, Nordkorea wieder an den Verhandlungstisch im Rahmen der Sechser-Gespräche zurückzubringen. Würde es gelingen, Nordkorea den angeblichen Atomwaffenbesitz wieder auszureden, wäre die IAEO gefordert, einen entsprechenden Verzicht zu verifizieren und im Rahmen der IAEO-Sicherungsabkommen dauerhaft für Transparenz zu sorgen. Was die Überprüfungskonferenz leisten kann, ist, einen Austritt aus dem NVV künftig zu erschweren. Deutschland hat sich hier engagiert und schlägt vor, Austrittswillige müssten künftig ihre Gründe einer sofort einzuberufenden Sonderkonferenz darlegen. Das würde die diplomatische Schwelle erheblich erhöhen.

Das zweite Problem betrifft Iran. Hier liegen Chancen und Risiken nahe beieinander. Die EU-3 (Deutschland, Frankreich und Großbritannien) bemühen sich um objektive Garantien dafür, dass das iranische Atomprogramm nicht zu militärischen Zwecken missbraucht werden kann. Ziel ist es aus westlicher Sicht, Teheran von einer vollständigen Aufgabe seines Urananreicherungsprojekts zu überzeugen. Dabei handelt es sich um eine sehr gefährliche Technologie, über die derzeit nur etwa zehn Staaten verfügen. Die meisten davon sind Atomwaffenbesitzer. In der Tat kann eine solche Anlage sowohl zur Anreicherung von Uran zur Herstellung von Brennstäben, als auch zur Hochanreicheung und damit der Produktion des Ausgangsstoffs für Kernwaffen genutzt werden. Sollte es den Europäern durch wirtschaftliche Anreize und mit Unterstützung der amerikanischen Partner gelingen, Teheran von einer dauerhaften Abkehr von dieser Technologie zu überzeugen, wäre ein sichtbares Zeichen für die künftige Handhabung des Zugangs zum vollständigen nuklearen Brennstoffkreislauf gesetzt. Denn dann könnten künftig auch andere Staaten mittels Anreizen von der Nutzung dieser gefährlichen Technologie abgebracht werden. Sollte Teheran nicht einlenken, würde dies den NVV nachhaltig beschädigen. Denn es würde offenbar, dass sich NVV-Vertragsstaaten innerhalb des Abkommens an die Atomwaffenoption heranarbeiten können. Der NVV lässt dies in der Tat zu. Bisher hat sich aber nur Japan in diese Position gebracht. Umfassende Lösungen im Sinne einer allgemeinen Zugangsbeschränkung für die Urananreicherung sind weder von der Überprüfungskonferenz noch von anderen internationalen Foren zu erwarten. Denn diejenigen NVV-Mitglieder, die bisher nicht über die Urananreicherung verfügen, werden es nicht akzeptieren, grundsätzlich von dieser zivil nutzbaren Technologie abgeschnitten zu werden.

Schließlich sind die Atomwaffenbesitzer Indien, Pakistan und Israel eine schwere Bürde für den NVV. Diese Länder werden dem NVV kaum beitreten. Die Überprüfungskonferenz sollte sie dennoch auffordern, sich dem NVV als Nichtkernwaffenstaaten anzuschließen. Sonst würde es noch schwieriger, z.B. die arabischen Länder, denen der israelische Nuklearwaffenbesitz ein Dorn im Auge ist, von einer Umsetzung der modernen Verifikationsregeln zu überzeugen. Dafür ist es mindestens erforderlich, dass die Forderung nach einem NVV-Beitritt als Nichtkernwaffenstaat an die drei außenstehenden Länder aufrechterhalten bleibt.

Ein gemeinsam verabschiedetes Dokument der Überprüfungskonferenz wäre ein sehr wichtiges Signal. Die Mitgliedsstaaten würden damit dokumentieren, dass sie es mit dem Erhalt und der Stärkung des Vertrags und damit der Rüstungskontrolle als Instrument der Nichtverbreitungspolitik ernst meinen. Umgekehrt käme eine gescheiterte Konferenz einer Bestätigung derjenigen Staaten gleich, die den NVV nicht oder nicht mehr ernst nehmen.

Bibliografische Angaben

Internationale Politik 4, April 2005, S. 86 - 87.

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