IP

01. Juli 2020

Präsidentschaft in der Pandemie

Der EU-Ratsvorsitz Deutschlands in diesem Jahr steht unter besonders schwierigen Vorzeichen. Was wird anders als sonst, was bleibt gleich? Ein Überblick.

Bild
Bundeskanzlerin Angela Merkel, Finanzminister Olaf Scholz und Außenminister Heiko Maas nehmen am 23. April 2020 in Berlin in Corona-Zeiten an einer Sitzung im Bundestag teil.

Unter dem Motto „Gemeinsam. Europa wieder stark machen.“ übernimmt Deutschland am 1. Juli zum 13. Mal die Präsidentschaft im Rat der EU. Die Corona-Krise hat dazu geführt, dass die Erwartungen der europäischen Partner an die Bundesregierung hoch, ja teils überhöht sind. Berlin soll die Weichen dafür stellen, dass die EU die Folgen der Pandemie bewältigt und gestärkt aus der Krise hervorgeht. In der Realität muss eine Ratspräsidentschaft jedoch vor allem viel kleinteilige Kärrnerarbeit leisten und für reibungslose Abläufe im Rat sorgen.



Die Gestaltungskraft einer Ratspräsidentschaft hat seit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon 2009 deutlich abgenommen. Ein für zweieinhalb Jahre gewählter Präsident, derzeit der Belgier Charles Michel, sitzt nun den Treffen der Staats- und Regierungschefs im Europäischen Rat vor; in der Außen- und Sicherheitspolitik wurde die Position des Hohen Vertreters, derzeit der Spanier Josep Borrell, deutlich aufgewertet. Er leitet nun die Treffen der Außenminister. Dennoch: In der aktuellen Krise wäre eine gut vorbereitete, transparente und reibungslos ablaufende Ratspräsidentschaft Gold wert.



Traditionell fällt der Ratspräsidentschaft eine neutrale, vermittelnde Rolle zu: Als „ehrliche Maklerin“ soll die Bundesregierung unterschiedliche Interessen ausgleichen und Kompromisse herbeiführen. Vor dem Hintergrund der Krise wird die Bundesregierung diese Rolle jedoch deutlich proaktiver ausfüllen müssen. Sie sollte nicht davor zurückscheuen, auch den offenen Konflikt mit blockierenden Mitgliedsstaaten zu suchen, um einen Kompromiss herbeizuführen.



Doch welche Aufgaben fallen der Bundesregierung in den kommenden sechs Monaten konkret zu? Erstens wird die Bundesregierung bei den formalen und informellen Treffen des Ministerrats, aber auch bei den knapp 200 vorbereitenden Arbeitsgruppen und Ausschüssen in die Gastgeberrolle schlüpfen. Es gilt, die Treffen vorzubereiten, die Themen festzulegen sowie die Diskussionen zu moderieren und für einen reibungslosen Ablauf der Beratungen zu sorgen. Doch die Ratspräsidentschaft findet unter erschwerten Bedingungen statt: Die Corona-Pandemie beeinträchtigt die Arbeitsabläufe der europäischen Institutionen gravierend. Reisebeschränkungen, „Social-distancing“-Regeln und die fehlende technische Ausstattung werden die Anzahl der möglichen Treffen – von der Fach- bis zur Ministerebene traditionell mehr als 1500 Treffen – zumindest in den ersten Monaten der Präsidentschaft drastisch reduzieren. Zwar ist durch Videokonferenzen die Entscheidungsfindung sichergestellt. Doch die EU-Konsensmaschinerie lebt von informellen Gesprächen und gemeinsamem Brüten über Gesetzestexten.



Zweitens wird die Bundesregierung den Rat in Abstimmungen und Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission vertreten, insbesondere in den Trilog-Verhandlungen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens. In diesen interinstitutionellen Verhandlungen wird versucht, eine Einigung über Gesetzesvorhaben zu erzielen, über die Rat und Parlament keine Einigung erzielen konnten.



Auch nach außen wirkt die Ratspräsidentschaft: Gemeinsam mit den Vertretern der anderen EU-Institutionen wird Berlin die Union auch auf internationaler Ebene repräsentieren, etwa gegenüber Drittstaaten sowie internationalen Organisationen wie den Vereinten Nationen.

Jede Ratspräsidentschaft versucht, eigene inhaltliche Impulse und Arbeitsschwerpunkte zu setzen. Die detaillierte inhaltliche Agenda einer Ratspräsidentschaft baut zudem auf dem gemeinsamen Arbeitsprogramm der sogenannten „Trio-Ratspräsidentschaft“ auf, die jeweils drei Mitgliedsstaaten für insgesamt 18 Monate bilden. Deutschland stellt hier gemeinsam mit Slowenien und Portugal den „Dreiervorsitz“.



 In den kommenden Monaten muss sich die Bundesregierung vor allem um die Verhandlungen zum Mehrjährigen Finanzrahmen 2021–2027 und zum Wiederaufbaufonds kümmern. Auch die Verhandlungen über die Ausgestaltung des künftigen Verhältnisses zu Großbritannien müssen bis zum Jahresende abgeschlossen werden.



Während der prestigeträchtige EU-China-Gipfel verschoben werden musste, werden zukunftsorientierte Themen wie Klimaschutz, Digitalisierung, Rechtsstaatlichkeit oder Europas Rolle in der Welt auch weiterhin zu den Prioritäten gehören. Inwieweit die deutsche Ratspräsidentschaft hier aber substanzielle Fortschritte machen wird, bleibt angesichts der Corona-Krise unsicher.



So oder so: Die Ausrichtung einer Ratspräsidentschaft ist eine gewaltige Aufgabe, die durch Corona noch erschwert wird. In einer solch anspruchsvollen Situation hilft es, dass die Bundesregierung mit ihrem politischen Gewicht, administrativen Kapazitäten und Erfahrungsschatz das Ruder übernimmt.

Bibliografische Angaben

Internationale Politik 4, Juli/August 2020; S. 76-77

Teilen

Mehr von den Autoren