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01. Juli 2003

Multis in der Pflicht

Der Globale Pakt der UN auf dem Prüfstand

Der Globale Pakt zwischen den UN und Wirtschaftsuntenehmen von 1999 scheint sich trotz aller Kritik zu bewähren. Nach einer ersten Anlaufphase ist er nun in die Phase der Konsolidierung getreten. Vorrangiges Ziel ist hierbei nicht, die Unternehmen durch rechtsverbindliche Normen zum Einhalten der neun Grundsätze des Paktes zu zwingen, sondern mehr global agierende Firmen und NGOs in die Initiative einzubinden.

Der im Juli 2000 von den Vereinten Nationen gemeinsam mit etwa 50 Vorstandsvorsitzenden von multinationalen Unternehmen geschaffene Globale Pakt (Global Compact) fand wie kaum eine andere internationale Initiative von Beginn an ein großes Maß an Aufmerksamkeit in Politik und Wirtschaft. Konzipiert als ein Beitrag zur Förderung der sozialen Verantwortung von Unternehmen (corporate social responsibility)1 soll er die Auswirkungen des globalen Wirtschaftens in bessere Übereinstimmung mit geltenden Menschenrechts-, Arbeits- und Sozial- sowie Umweltstandards bringen. Wenngleich rechtlich unverbindlich und nicht als Regulierungsinstrument konzipiert,2 wurde der Pakt zum Auslöser einer intensiven Debatte über die Verantwortlichkeit von Unternehmen in Zeiten der Globalisierung.

Mitursächlich für das öffentliche Interesse, das dem Globalen Pakt entgegengebracht wird, ist zweifellos der Umstand, dass kein geringerer als der Generalsekretär der Vereinten Nationen, Kofi Annan, es war, der die Gelegenheit des Davoser Weltwirtschaftsforums im Jahre 1999 nutzte, um einem hochkarätigen Publikum aus Politik und Wirtschaft die im Globalen Pakt verkörperte Idee des „Brückenschlags“ zwischen den UN und dem Privatsektor vorzustellen.

Durch die Annahme von neun einfach vermittelbaren Grundsätzen in den Bereichen Menschenrechtsschutz, Arbeitsrecht und Umweltschutz erklärten sich bislang 859 multinationale Unternehmen (Stand 29. 5. 2003) – darunter 16 deutsche – bereit, in ihrem eigenen Wirkungsbereich freiwillig die Ziele und Arbeit der Vereinten Nationen zu unterstützen.3 Im Gegenzug erhalten sie die Möglichkeit, sich öffentlich als „Partner der UN“ darzustellen. Unternehmensinteressen sollen auf diese Weise eine konstruktive Verbindung mit dem Einsatz der Vereinten Nationen für Entwicklung, Umwelt und Menschenrechte eingehen.

In seiner Gesamtheit stellt sich der Globale Pakt als ein Instrument des politischen Ausgleichs dar. Nach Jahrzehnten der kritischen, zum Teil konfrontativen Auseinandersetzung einer Mehrheit von Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen mit den „Multis“ und verschiedenen Ansätzen, ihr Wirken Kontroll- und Überwachungsinstrumenten zu unterwerfen, zielt die Globaler-Pakt-Initiative in integrativer und geradezu versöhnlicher Weise auf eine Einbindung einflussreicher Unternehmen in die Arbeit der UN.

Nachdem in den Jahren 1999/2000 das Fundament für den Globalen Pakt gelegt wurde – etwa die Formulierung und Bekanntmachung der neun Grundsätze, die Einrichtung des Büros im UN-Generalsekretariat (mit heute elf Mitarbeitern unter der Leitung des Deutschen Georg Kell), die Einrichtung einer eigenen Startseite, auf der die Unternehmen die Beispiele ihrer „good practices“ bei der Umsetzung der Grundsätze darstellen sollen –, trat der Pakt 2001/2002 in eine Phase der kritischen Überprüfung.

Im Anschluss an ein eher enttäuschendes Auswertungstreffen in London kam es im Januar 2002 zur Einrichtung eines 17- bzw. heute 20-köpfigen Beirats (Advisory Council), der mit der Weiterentwicklung und kritischen Kommentierung des Paktes betraut ist. Auf seinem dritten Treffen am 16. Januar 2003 unter der Leitung der Stellvertretenden Generalsekretärin der Vereinten Nationen, Louise Fréchette, wurde unter anderem beschlossen, lokale Netzwerke zu stärken und für 2004 ein Treffen auf hoher Ebene einzuberufen. Bereits im Dezember 2002 fand in Berlin das jährliche Treffen des Lernforums (Annual Learning Forum Meeting) statt, gefolgt von einem Politikdialog (Global Compact Policy Dialogue) im Mai 2003 in Genf.

Ausdifferenzierung

Die aktuellen Entwicklungen zeigen eine kontinuierliche Ausdifferenzierung der Paktstrukturen. Um möglichst viele Akteure der globalen Wirtschaft einzubeziehen, kommen unter dem großen Schirm des Globalen Paktes in einer wachsenden Zahl von Ländern nationale Pakte zustande. Im Rahmen der Politikdialoge finden stetig neue Themen Eingang, und es werden neue Verknüpfungspunkte gefunden. Eine wesentliche inhaltliche Ergänzung durch humanitäre Grundsätze erfuhr der Globale Pakt beispielsweise durch den Politikdialog „Die Rolle der Wirtschaft in Konfliktzonen“, in dessen Rahmen eine Art Leitfaden für die Wirtschaft zur Einschätzung von Auswirkungen von Konflikten und zum Risikomanagement ausgearbeitet wurde. Der zweite Politikdialog zu „Wirtschaft und nachhaltige Entwicklung“ begann im Februar 2002 in New York. Im Zuge des Kampfes gegen HIV/AIDS fand schließlich unter der Leitung des Generaldirektors der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), Juan Somavia, am 12. und 13. Mai 2003 ein weiteres Dialogtreffen in Genf statt.

In Zusammenarbeit mit der Weltbank entstand ein internetgestütztes Ausbildungsmodul zu Fragen der sozialen Verantwortung der Unternehmen. Auch hinsichtlich der Verankerung der neun Paktgrundsätze in den Lieferketten der Produzenten (Supply Chain Initiatives) – ein wichtiges Instrument mit Multiplikatoreffekt – wurden beachtliche Fortschritte gemacht. Außerdem wurden kraft einer Vereinbarung zwischen dem Globalen Pakt und der Global Reporting Initiative (GRI) die Paktgrundsätze mit der GRI-Nachhaltigkeitsberichterstattung gekoppelt. Dadurch können Unternehmen nunmehr grundsätzlich die GRI-2002 Sustainability Reporting Guidelines nutzen, um ihre Erfüllung des Paktgrundsätze darzulegen; zugleich wurde die Anforderung der jährlichen Berichterstattung an das Büro des Globalen Paktes aufgegeben.

Parallel zu diesen Aktivitäten, über die nicht nur die Startseite und der Bericht des Globalen Paktes über Fortschritte und Aktivitäten, sondern neuerdings auch der monatliche elektronische Newsletter informiert, entstehen in zunehmendem Maße Initiativen, die entweder mit dem Globalen Pakt in Beziehung stehen oder mit ihm inhaltlich verwandt sind. Ein Beispiel unter vielen ist eine unter dem Namen „Business Leaders Initiative on Human Rights“ in Stockholm angesiedelte Initiative, die zwölf Unternehmen, politische Führungskräfte und Medienpartner einbindet und sich zum Ziel gesetzt hat, in den Jahren 2003 bis 2006 das Verständnis für Menschenrechte in der Öffentlichkeit und der Politik zu verbessern und zu demonstrieren, welche Rolle fortschrittliche Unternehmen dabei spielen können.4

Kritik von NGOs

Nach einer ersten Anlaufphase ist der Globale Pakt nunmehr in die entscheidende Phase der Konsolidierung eingetreten. Zahlreiche Punkte müssen noch geklärt oder verbessert werden. Gelingt es den verantwortlichen Stellen – speziell dem New Yorker Sekretariat – nicht, einige Kernfragen zu lösen, dürfte die Unterstützung selbst aus dem Lager jener NGOs schwinden, die den Pakt bislang unterstützen. Dies wurde besonders deutlich in einem Schreiben von Oxfam International, Amnesty International, dem Lawyers Committee for Human Rights und Human Rights Watch an Louise Fréchette vom 7. April 2003. Darin wurde klar zu erkennen gegeben, dass man mit der Arbeitsweise und Ausrichtung des Globalen Paktes unzufrieden ist und dass es NGO-intern bereits Überlegungen gibt, sich aus ihm zurückzuziehen. Auch kritische Nachfragen von NGOs an Mitglieder des Beirats zeigen, wie groß die Skepsis der NGOs immer noch ist.

Die NGOs fordern u.a. eine inhaltliche Präzisierung der wesentlichen Grundsätze, etwa des Begriffs der „complicity“ in Grundsatz 2 und von „precautionary approach“ in Grundsatz 7.5 Des Weiteren wird kritisiert, dass die Erklärungen der Unternehmen bezüglich der Umsetzung des Globalen Paktes von Seiten des Büros nicht überwacht werden. Das Mandat des Globalen Paktes besagt, dass das Büro die Eingaben und Initiativen eines Unternehmens weder regelt noch überwacht. Dies wird zunehmend als unzureichend empfunden. Die Anforderungen einer Mitwirkung am Globalen Pakt erscheinen zu gering. So wird ein Unternehmen nach dem Eingang einer Absichtserklärung beim UN-Generalsekretär selbst dann auf der Liste der Teilnehmer geführt, wenn es die Paktgrundsätze nicht erfüllt. Die Teilnahmevoraussetzungen wurden in der Praxis sogar noch weiter abgesenkt: War ursprünglich noch vorgesehen, dass die Unternehmen speziell die Umsetzung der Grundsätze betreffende Berichte einreichen sollten, so ist heute nur noch erforderlich, dass die Unternehmen in ihren eigenen Jahresberichten eine entsprechende Erklärung zur Umsetzung des Globalen Paktes abgeben. Damit ist die Gefahr des von zahlreichen NGOs kritisierten „bluewashing“, des Umstandes also, dass es den Unternehmen weniger um eine Unterstützung der UN als um einen positiven Imageeffekt geht, weiter nicht gebannt.

Verantwortlichkeit

Entscheidend ist die Frage, ob es künftig bei einer freiwilligen Übernahme von Verantwortung der Unternehmen für ökologische und soziale Belange bleibt (corporate responsibility) oder ob verbindliche Vorschriften greifen sollen, für deren Einhaltung die Unternehmen in die Pflicht genommen werden können sind (corporate accountability). Bisher fasste man den Globalen Pakt überwiegend als eine Art interaktive, auf das Internet gestützte Lernplattform auf, in deren Rahmen verschiedene Akteure zusammenkommen, um Wege seiner Umsetzung zu diskutieren und zu erproben. Dies mag für die Anfangsphase ein sinnvolles Verfahren gewesen sein, und ein „Mehr“ an Überwachung – so ist immer wieder zu hören – vermochten weder das Sekretariat in New York noch die beteiligten UN-Einrichtungen6 zu leisten. Der Pakt sei eine offene Netzwerkstruktur und ganz bewusst habe man bürokratische Kontrollen vermieden.

Dennoch stellt sich mit Blick auf die Zukunft die Frage, wie reagiert werden soll, wenn „Partnerunternehmen“ der UN ganz offensichtlich die Grundsätze des Globalen Paktes verletzen. Zwar ist vorgesehen, dass angemessene Maßnahmen ergriffen werden, wenn einzelne Teilnehmer ihre Verbindung mit dem Pakt für Zwecke nutzen, die nicht mit dem Pakt im Einklang stehen oder wenn ihr Verhalten die Integrität des Paktes gefährdet. Doch fehlt es an klaren Kriterien, wie ein solches paktwidriges Verhalten aussieht. Zudem herrscht weitgehend Unklarheit, auf der Grundlage welcher Verfahren solche Fälle konkret zu behandeln sind. Die Bandbreite der Vorschläge ist groß; sie reicht von förmlichen Beschwerdeverfahren bis hin zur Schaffung des Amtes einer Ombudsperson. Auch ein Ausschluss der Unternehmen wurde angeregt, vom Büro des Globalen Paktes jedoch nicht aufgegriffen.

Mit der Frage der Verantwortlichkeit von Unternehmen eng verbunden ist die Frage der Beteiligung der Zivilgesellschaft – speziell von Nichtregierungs- und Gewerkschaftsorganisationen. Gerade ihr Beitrag ist wesentlich für die Erfassung von Unternehmensaktivitäten auf lokaler Ebene. Zugelassen zum Globalen Pakt sind indes nur solche Organisationen der Zivilgesellschaft, die die Bereitschaft besitzen, sich mit allen Akteuren der Gesellschaft zu befassen, wenn sie des Weiteren den Nachweis führen, dass sie in der Lage sind einen wesentlichen Beitrag zu liefern und sich nicht nur einem einzigen Thema widmen. Derart vage Kriterien, so wird befürchtet, würden als Vorwand benutzt, um Akteure der Zivilgesellschaft vom Globalen Pakt fern zu halten. Damit aber wiederum sinken die Chancen, eine echte Verantwortlichkeit der Unternehmen herbeizuführen.

UN-Vernetzung

Als unbefriedigend wird auch der geringe Vernetzungsgrad des Globalen Paktes mit anderen UN-Initiativen und -Aktivitäten angesehen. Die Kritik der führenden, bislang als Unterstützer des Paktes fungierenden NGOs ist eindeutig: Der Globale Pakt sollte als Minimalanforderung zumindest die Initiativen im Rahmen der UN unterstützen, um die Verantwortlichkeit in Bezug auf den Beitrag des Privatsektors zum Schutz der Menschenrechte zu stärken.

Verlangt wird insbesondere eine öffentliche Unterstützungserklärung für den Normenentwurf zur Verantwortung transnationaler Unternehmen und anderer Wirtschaftsunternehmen in Bezug auf Menschenrechte. Mit Resolution 1998/8 hatte die 26-köpfige Unterkommission zur Förderung und zum Schutz der Menschenrechte (ein untergeordnetes Organ der jährlich tagenden Menschenrechtskommission) die Einrichtung einer aus fünf unabhängigen Experten bestehenden Arbeitsgruppe ermöglicht, die die Tätigkeiten transnationaler Unternehmen und ihre Auswirkungen auf die Menschenrechte untersuchen soll. In diesem Rahmen wurde eine Art Richtlinienentwurf für menschenrechtskonformes Unternehmensverhalten entworfen, der im Falle seiner Akzeptanz durch die Unterkommission später als Vertrag angenommen werden könnte, zumindest aber als „soft law“ richtungweisend für die weitere Entwicklung sein wird.7

Diese wichtige UN-Initiative wird von der Öffentlichkeit in weit geringerem Maße beachtet als der Globale Pakt. Wie dieser begreift sie sich als Lösungsansatz für Probleme der globalen Wirtschaft, setzt dabei aber auf den Vertrag als klassisches völkerrechtliches Steuerungsinstrument und bezieht – anders als der Globale Pakt – nicht nur multinationale Konzerne, sondern alle Unternehmen ein. Im Falle eines Verstoßes gegen die Normen ist ein Entschädigungsanspruch der Opfer vorgesehen. Von ihren Verfassern wird der Normenentwurf als Ergänzung und Konkretisierung des Globalen Paktes angesehen, weswegen eine Vernetzung beider UN-Initiativen gefordert wird.

Eine andere Hürde, die jenseits der skizzierten NGO-Kritik genommen werden muss, um den Globalen Pakt zum Erfolg zu führen, liegt in der grundsätzlichen Abgrenzung von staatlicher und Unternehmensverantwortlichkeit bei der Definition von menschenrechtlichen Schutzpflichten. Es gibt unterschiedliche Ansichten, wo diese Verantwortlichkeiten beginnen und wo sie enden sollen. In diesem Zusammenhang ist eine gewisse Verunsicherung der Unternehmensführungen erkennbar. Trotz der Globaler-Pakt-Initiative haben immer noch viele Unternehmen die Auffassung, dass eine Verantwortung für den Schutz der Menschenrechte zu übernehmen, Aufgabe der Regierungen sei. Tatsächlich gibt es weltweit bislang nur wenige Unternehmen, die eine Verantwortung für Menschenrechte akzeptieren. Einer Untersuchung des Business & Human Rights Resource Centre vom Sommer 2002 zufolge8 haben nur 38 Unternehmen in den ihre Unternehmenspolitiken betreffenden Erklärungen ganz allgemein auf „Menschenrechte“ Bezug genommen, und nur 26 Unternehmen nannten ausdrücklich die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948.

Doch ist ein gewisser Wandel nicht zu verkennen. Die Öffentlichkeit nimmt die Rolle der Unternehmen heute weit differenzierter wahr als noch vor zehn Jahren und auch die Unternehmen selbst sehen sich zunehmend als globale Akteure, die nicht nur ihren Anteilseignern sowie ihren Beschäftigten und Lieferanten gegenüber verantwortlich sind, sondern auch der lokalen Bevölkerung und der Gesellschaft als solche. Die gestiegene Verantwortlichkeit, so lässt sich dem öffentlichen Erwartungsdruck, aber auch den Unternehmenspolitiken entnehmen, ist in wachsendem Maße nicht nur sozial und umweltpolitisch, sondern auch menschenrechtlich bestimmt. Unternehmen zeigen tendenziell Bereitschaft, sicherzustellen, dass sie in den Ländern, in denen sie arbeiten, universell gültige Menschenrechts-, Arbeits- und Umweltstandards einhalten. Insofern trägt der bereits erwähnte Normenentwurf einer neueren (Rechts-) entwicklung Rechnung. Er hält zwar am Primat staatlicher Verantwortung zum Schutz der Menschenrechte fest, erkennt aber zugleich an, dass neben den Staaten auch die Unternehmen eine rechtliche Verantwortung innerhalb ihres jeweiligen Tätigkeits- und Einflussbereichs tragen.

Mehr Engagement

Umstritten und dogmatisch weit schwieriger zu beantworten ist hingegen die Frage, ob Unternehmen auch über den eigenen Tätigkeitsbereich hinaus eine Verantwortung zukommt, etwa in Bezug auf die Landesentwicklung oder die Armutsbekämpfung. Wäre dies der Fall, dann könnten Unternehmen längerfristig als eigenständige Akteure neben die Staaten treten, wo sie im besten Fall auf der Grundlage geltender Rechtsgrundsätze ein Vorbild in guter Regierungsführung für die jeweiligen Bevölkerung sein könnten. Die Frage liegt auf der Hand, ob Unternehmen mit einem derartigen Engagement nicht überfordert sind und ob dies nicht zudem einem Ersatz der ohnehin geschwächten Staatsstrukturen, speziell in Entwicklungsländern, Vorschub leisten würde. Offen ist zudem, ob Unternehmen auch dann, wenn eigene Gewinnerwartungen auf dem Spiel stehen, den Willen aufbringen werden, sich über ihren eigenen Unternehmensbereich hinaus für Ziele des Gemeinwohls einzusetzen. Der Widerstand der Pharmakonzerne, die über die Medikamente zum Kampf gegen HIV/AIDS verfügen, diese in Entwicklungsländern kostengünstig zu vermarkten bzw. abzugeben, ist ein Beispiel dafür, dass Unternehmen in aller Regel eine geringe Neigung besitzen, sich außerhalb ihrer eigenen Unternehmenspolitiken in die Pflicht nehmen zu lassen – selbst dann nicht, wenn es um die Rettung der Gesundheit von Millionen von Menschen geht.

Insbesondere in den so genannten gescheiterten Staaten und in bewaffneten Konflikten, in denen die Staatsmacht zumeist geschwächt ist, kann aber eine erweiterte Unternehmensverantwortlichkeit von Vorteil für alle sein, wie der im Jahre 2002 unter dem Signum des Globalen Paktes angenommene Leitfaden für die Wirtschaft zur Einschätzung von Auswirkungen von Konflikten und zum Risikomanagement, an dem u.a. das Internationale Komitee vom Roten Kreuz, UNICEF und das UN-Entwicklungsprogramm mitgewirkt haben, deutlich macht. Dieses aus dem ersten im Rahmen des Globalen Paktes organisierten und u.a. vom Auswärtigen Amt finanziell unterstützten Politikdialog zum Thema „Die Rolle der Wirtschaft in Konfliktzonen“ hervorgegangene Dokument zielt modellhaft darauf ab, im Wege eines partnerschaftlichen Ansatzes positive Synergien zwischen der Geschäftswelt, der Zivilgesellschaft und den Regierungen zu erzeugen. Den Unternehmen wird mittels differenzierter Analyseinstrumente eine praktische Hilfe an die Hand gegeben, um in Konfliktzonen und in konfliktgefährdeten Gebieten ihre eigenen Geschäfts- und Investitionsrisiken besser einschätzen zu können. Im besten Fall gelingt es ihnen, Probleme zu antizipieren und einen Dialog mit diversen Akteuren in Gang zu bringen, der es erlaubt, die Wurzeln des Konflikts anzugehen bzw. den Konfliktverlauf positiv zu beeinflussen. Zugleich sollen die Unternehmen die wesentlichen Grundsätze des Globalen Paktes sowie zusätzlich die Geltung humanitärer Grundsätze beachten. Auf diese Weise wird die Verantwortung internationaler Unternehmen in Situationen, in denen Menschenrechte naturgemäß besonders gefährdet sind, akzentuiert.

Perspektiven

Versuche, den Globalen Pakt nachträglich zu einem stärker regulativen Instrument „umzufunktionieren“, sollten mit Skepsis betrachtet werden. Die Gefahr besteht, dass Unternehmen sich diesem Unterfangen erfolgreich entziehen und der gerade begonnene konstruktive Dialog der UN mit der Geschäftswelt über die Frage der Notwendigkeit der Einhaltung internationaler Normen und Standards nachhaltig gestört wird. Eine stärkere Verrechtlichung wird von Unternehmensseite abgelehnt. Auch die für den Globalen Pakt Verantwortlichen haben deswegen deutlich gemacht, dass der Pakt komplementär zu staatlichem Handeln ist und keinen Ersatz darstellt für eine wirksame Regulierung und wirksames Handeln durch die Regierung.

Um den Herausforderungen einer globalisierten Weltwirtschaft zu begegnen, ist in jedem Fall ein doppelgleisiges Vorgehen erforderlich. Zum einen bedarf es der strikten Einhaltung eines Bestandes von „Kernnormen“ durch die Unternehmen und der konsequenten rechtlichen Ahndung schwerer Menschenrechtsverstöße durch die Staaten. Zum andern sollte ganz auf der Line des Globalen Paktes fortgefahren werden, ein System der Anreize für mächtige Unternehmen auszubauen, damit diese sich im Bereich der Menschenrechte und anderer Kernnormen engagieren und weltweit die Beispiele der „good practices“ zunehmen.

Die Aufmerksamkeit sollte sich künftig zudem stärker auf die von der Öffentlichkeit weitgehend unbeachteten, nicht am Globalen Pakt teilnehmenden Unternehmen richten. Schätzungen zufolge haben vier von fünf Unternehmen bis zum heutigen Tag keinerlei Verpflichtung akzeptiert, die Öffentlichkeit über die Einhaltung von internationalen Standards zu informieren. Diese Grauzone transparent zu machen und bislang abseits stehende Unternehmen in den Dialog über internationale Standards einzubeziehen, ist Bedingung dafür, dass der Einsatz der Geschäftswelt für Menschenrechte und andere internationale Normen ausgeweitet und letztlich ein Systemwandel eingeleitet werden kann, welcher die Zukunftsprobleme Armut und Marginalisierung bewältigt. Wie Georg Kell, Leiter des Globalen Paktes, es treffend formulierte: „Die Herausforderung liegt darin, die Zahl der teilnehmenden Unternehmen zu erhöhen.“9

Anmerkungen

1  Im Grünbuch der Europäischen Kommission zu den Europäischen Rahmenbedingungen für die soziale Verantwortung der Unternehmen vom 18.7.2001 wird „soziale Verantwortung von Unternehmen“ als „eine freiwillige Verpflichtung der Unternehmen, auf eine bessere Gesellschaft und eine sauberere Umwelt hinzuwirken“ definiert (Ziffer 8).

2  Zur Rechtsnatur und institutionellen Ausgestaltung des Globalen Paktes vgl. u.a. v. Schorlemer, Der „Global Compact“ der Vereinten Nationen – ein Faust’scher Pakt mit der Wirtschaftswelt?, in: dies. (Hrsg.), Praxishandbuch UNO. Die Vereinten Nationen im Lichte globaler Herausforderungen, Berlin/Heidelberg 2003, S. 527 ff.

3  Die Liste der teilnehmenden Firmen ist unter <http://www.unglobalcompact.org/content/Companies/list_pc_290503.pdf&gt; zu finden; die neun Grundsätze über <http://www.unglobalcompact.org&gt;.

4  Vgl. <http://www.eginitiative.org/documents/blihr.html&gt; vom April 2003. Jedes Jahr soll zum Tag der Menschenrechte am 10. Dezember ein Jahresbericht vorgelegt werden.

5  Grundsatz 2 sieht vor „Businesses should make sure their own corporations are not complicit in human rights abuses“; Grundsatz 7 heißt: „Businesses should support a precautionary approach to environmental challenges“.

6  Dazu gehören das Entwicklungsprogramm, das Umweltprogramm, die ILO und das Amt des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte.

7  Vgl. „Draft Norm on Responsabilities of Transnational Corporation and Other Business Enterprises with Regard to Human Rights“, abrufbar unter <http://www.1unm.edu/humanarts/links/NormsApril2003.html&gt;.

8  <http://www.business-humanrights.org&gt;.

9  Vgl. Financial Times, 12.2.2003.

Bibliografische Angaben

Internationale Politik 7, Juli 2003, S. 45 - 52

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