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01. Febr. 2004

Menschenrechte schaffen wahre Sicherheit

Der „Kampf gegen den Terrorismus“ fordert einen hohen Preis: um die Sicherheit Vieler zu erhöhen,
wird die Verletzung elementarer Grundrechte Einzelner in Kauf genommen. Die Generalsekretärin
der deutschen Sektion von Amnesty International fordert, dass die Regierungen Rechenschaft
ablegen müssen, wie sie die Menschenrechte bei der Terrorbekämpfung schützen.

Die Hinnahme schwerer Menschenrechtsverletzungen im Namen vermeintlich notwendiger Sicherheitsinteressen ist nichts Neues. Dies erlebten wir in Lateinamerika in den achtziger Jahren und sehen es bis heute in vielen diktatorischen Regimen in allen Regionen der Welt. Angehörige von Minderheiten und politische Oppositionelle wurden und werden im Namen der nationalen Sicherheit bestraft, gefoltert und ihrer elementaren Grundrechte beraubt.

Beim „Krieg gegen den Terrorismus“, der in Folge der Anschläge vom 11. September 2001 propagiert wird, ist allerdings neu, dass dieser Ansatz zu einer Art globaler Sicherheitsdoktrin erhoben wurde, die unverholen Menschenrechtsverletzungen erlaubt und mit Straflosigkeit belohnt. Es ist nicht nur für Menschenrechtsverteidiger eine Herausforderung, diesen gefährlichen Entwicklungen in Staaten und innerhalb internationaler Gremien zu begegnen und den Konsequenzen einer derart verfehlten Politik entgegenzutreten.

Die Verfechter eines umfassenden, universalen Menschenrechtsschutzes stellen die Notwendigkeit und Aufgabe von Regierungen, den Terrorismus1 und terroristische Vereinigungen zu bekämpfen und ihre Bevölkerung davor zu schützen, nicht in Abrede und verharmlosen auch nicht deren Verbrechen.

So wandte sich Mary Robinson, die ehemalige UN-Hochkommissarin für Menschenrechte, im Jahr 2002 in einem Bericht mit deutlichen Worten an die UN-Menschenrechtskommission: „Terrorismus ist eine Bedrohung des grundlegendsten Menschenrechts, des Rechtes auf Leben. Die Ausarbeitung eines gemeinsamen Ansatzes, um dem Terrorismus zu begegnen, ist den Menschenrechten dienlich. Als UN-Hochkommissarin für Menschenrechte teile ich die legitime Auffassung von Staaten, dass es für jene, die terroristische Akte planen, unterstützen oder begehen, keine Möglichkeit geben darf, einen sicheren Hafen zu finden, sich der Verfolgung zu entziehen, sicheren Zugriff auf Finanzmittel zu haben oder weitere Anschläge zu verüben. Die Sicherheitsratsresolution 1373 (2001) schafft einen wichtigen Rahmen für Maßnahmen in dieser Hinsicht.“2

Entschieden muss aber zurückgewiesen werden, dass die Sicherheit für die Menschen erhöht werden kann, indem Menschenrechte verletzt werden. Das Gegenteil ist der Fall, wie Amnesty International an zahlreichen Beispielen immer wieder belegt. Kritisch hinterfragt werden müssen vor allem die Argumente, mit denen zum Schutz des Rechtes auf Leben der einen die Menschenrechte anderer – selbst das Recht auf Leben – verletzt werden. Zu vordergründig sind die tatsächlichen Interessen, die mit einer solchen Politik bis hin zum Krieg verbunden sind: „Die Täter sind nicht nur Regierungen, sondern auch bewaffnete Gruppen. Die Regierungen rechtfertigen ihre [Menschenrechts-] Verletzungen im Namen der Sicherheit und die bewaffneten Gruppen ihre Gewalt im Namen der Freiheit. Aber weder die Maßnahmen der einen noch die Praktiken der anderen machen die Welt sicherer, geschweige denn freier. Im Gegenteil, sie zerstören Leben und Lebensgrundlagen  und gefährden das Rahmenwerk des Völkerechts und der Menschenrechte.“3

Antiterrorgesetze

Die ausgerufene Kriegspolitik gegenüber terroristischen Gefahren hat dazu geführt, dass viele Länder in oft übereilten Verfahren Gesetze erlassen haben, die die Rechte der Menschen auf Versammlungsfreiheit, auf Meinungsfreiheit, auf faire Gerichtsverfahren und den Schutz vor willkürlichen Verhaftungen massiv einschränken. Der Preis ist hoch, den viele Menschen weltweit zahlen müssen, um einem trügerischen Sicherheitsverständnis zu dienen. Fast jede Regierung – von Australien bis Zypern – hat ihre Machtbefugnisse ausgebaut, innerhalb oder außerhalb der geltenden Gesetze, um zu ermitteln, zu verhaften und festzuhalten.

Großbritannien

In Großbritannien ermöglicht das im Dezember 2001 erlassene Terrorismusbekämpfungsgesetz die zeitlich unbefristete Inhaftierung von Ausländern, die vom Innenminister als „verdächtige internationale Terroristen“ bezeichnet und wegen des geheimdienstlichen Charakters der gegen sie vorliegenden Beweise weder abgeschoben noch ausgeliefert werden können, ohne Anklageerhebung oder Gerichtsverfahren.

Viele der unter Berufung auf das Gesetz oder auf der Grundlage von Auslieferungsbefehlen festgenommenen Personen werden in Hochsicherheitsgefängnissen unter Bedingungen in Haft gehalten, die grausamer oder erniedrigender Behandlung gleichkommen. Acht der Gefangenen sind bereits seit über zwei Jahren ohne Anklage in Haft. Bei den Verhandlungen vor der Berufungskommission soll nicht nur „geheimes“, sondern sogar durch Folter erpresstes Beweismaterial zugelassen worden sein.4 Auf der Grundlage dieses Gesetzes hat Großbritannien auch seine Verpflichtungen nach Artikel 5 der Europäischen Menschenrechtskonvention (Recht auf Freiheit und Sicherheit der Person) außer Kraft gesetzt.

USA

Die USA halten nach wie vor über 650 ausländische Gefangene aus etwa 40 Ländern ohne Anklage oder Prozess auf ihrem Marinestützpunkt Guantánamo Bay auf Kuba in Gewahrsam. Mit der am 13. November 2001 vom amerikanischen Präsidenten unterzeichneten Militärverordnung wurde die Gewaltenteilung in den USA für ausländische Terrorismusverdächtige faktisch aufgehoben und ein System geschaffen, in dem die Exekutive verhaftet, verhört, vor Gericht stellt und verurteilt. Viele der Gefangenen sind bereits fast zwei Jahre dort inhaftiert. Keiner von ihnen hat Zugang zu einem Rechtsbeistand oder zu Familienangehörigen. Schon seit langem kritisiert Amnesty International sowohl die menschenunwürdigen Haftbedingungen und Verhörmethoden als auch den Status der Gefangenen, deren Einstufung als „unrechtmäßige Kombattanten“ zu völliger Rechtlosigkeit geführt hat. Bis heute weigern sich die USA, den rechtlichen Status der Häftlinge durch ein unabhängiges Gericht prüfen zu lassen und verletzen so die dritte Genfer Konvention.5

Mit der an sich begrüßenswerten Entscheidung des Bundesberufungsgerichts in San Francisco im Dezember 2003, dass den Guantánamo-Häftlingen ein rechtlicher Beistand zustehe und sie nicht ohne Anklage unbefristet inhaftiert sein dürften, ist zugleich zu befürchten, dass vielen der Gefangenen, die nun aus der Haft entlassen werden müssen, weiteres Unrecht bevorsteht: Die Männer, die von hohen amerikanischen Beamten mehrfach als „Terroristen“ und „Mörder“ bezeichnet wurden, stammen zum Großteil aus Ländern, in denen schwere Menschenrechtsverletzungen an der Tagesordnung sind. Im Fall einer Zwangsrückführung könnten sie dort erneut für unbestimmte Zeit ohne Anklageerhebung in Haft genommen werden, einigen drohen Folter oder gar die Hinrichtung.

Auch in den USA selbst ist es nach dem 11. September 2001 zu einer regelrechten Verhaftungswelle bei nichtamerikanischen Bürgern gekommen. Bill Schulz, Direktor von Amnesty International/USA, berichtet nach eigenen Ermittlungen der Organisation, „ … die US-Regierung ließ Hunderte von ausländischen Bewohnern der Vereinigten Staaten inhaftieren, die praktisch alle aus dem Nahen Osten oder aus Südasien stammten, ohne ihnen die Garantien zu gewähren, die das Völkerrecht verlangt. Die Bundespolizei FBI und der Inlandsgeheimdienst INS nahmen in den Tagen und Wochen unmittelbar nach dem 11. September mehr als 1100 Immigranten aus dem Nahen Osten und aus Südasien in Gewahrsam. Die Verhafteten wurden manchmal misshandelt, längere Zeit ohne Anklageerhebung festgehalten, meist daran gehindert, Rechtsbeistand zu suchen oder ihre Familien zu kontaktieren, und ihre Namen wurden ebenso wie ihre Aussagen dem Blick der Öffentlichkeit verheimlicht. Zwar wurden 129 von diesen Verhafteten tatsächlich wegen kleinerer Delikte wie abgelaufener Visa angeklagt, doch bis heute wurde gegen keinen von ihnen Anklage erhoben, weil er auch nur irgendetwas mit Terrorismus zu tun gehabt hätte.“6

Nordafrika

In der Öffentlichkeit noch weniger bemerkt wird, dass auch in islamischen Ländern im Zuge der Terrorbekämpfung die Menschenrechtsstandards zurückgeschraubt werden. So hat Marokko mit dem im Mai 2003 verabschiedeten Antiterrorgesetz die Strafprozessordnung verschärft. Bei mutmaßlichen Terrorakten kann die Dauer des Polizeigewahrsams ohne Kontakt zur Außenwelt, auch ohne Kontakt zu einem Rechtsanwalt, bis zu zwölf Tage verlängert werden. Da die Erfahrung lehrt, dass Folter und Misshandlung in Polizeigewahrsam am häufigsten sind, öffnet diese neue gesetzliche Bestimmung einer noch häufigeren Anwendung der in Marokko nach wie vor verbreiteten Folter Tür und Tor.

In Tunesien wird die Terrorismusbekämpfung bereits seit Jahren als Vorwand genommen, um Menschenrechtsstandards zu unterlaufen und mutmaßliche Terroristen oder deren Angehörige festzunehmen, zu foltern und nach unfairen Gerichtsverfahren mit unverhältnismäßig hohen Haftstrafen zu belegen. In Folge des Anschlags von Djerba wurde im vergangenen Jahr ein Antiterrorgesetz verabschiedet, das sehr vage mit dem Begriff „Terror“ umgeht und damit verbunden die Möglichkeit schafft, die Meinungsfreiheit noch weiter einzuschränken.7

Lateinamerika

Die Konsequenzen der neuen Antiterrorpolitik in Lateinamerika diskutierten Menschenrechtsverteidiger aus 18 Ländern auf einer Konferenz in Guatemala Stadt im Juni 2002. Sie stellten fest, dass von der Ausdehnung der Antiterrormaßnahmen vor allem soziale Protestbewegungen und deren Protagonisten betroffen sind. Menschenrechtsverteidiger werden in vielen Ländern der Region zu „inneren Feinden“, die Opposition wird zur Gefahr für die innere Sicherheit stilisiert, und in den Medien wird der Schutz der Menschenrechte zunehmend als kontraproduktiv im Kampf gegen den Terrorismus bezeichnet. Die Sicherheitsgesetzgebung wird durch neue Verteidigungsgesetze ausgeweitet; polizeiliche Befugnisse werden auf das Militär übertragen.8

China

Repressionen gegen die politische Opposition oder unliebsame Streiter für die Menschenrechte unter dem Vorwand der Terrorismusbekämpfung sind auch in der Volksrepublik China an der Tagesordnung. Die vornehmlich muslimische, turksprachige Volksgruppe der Uighuren ist die größte ethnische Gruppe in der autonomen Uighurischen Region Xinjiang (Sinkiang). In dieser Region sind in den vergangenen Jahren Tausende von Menschen aus politischen Gründen inhaftiert worden, darunter auch solche, die friedlich für die Unabhängigkeit Sinkiangs protestiert oder sich an religiösen Aktivitäten beteiligt haben. Nach den Terroranschlägen in den USA haben die chinesischen Behörden ihre repressiven Maßnahmen in der Region verstärkt und Moscheen geschlossen sowie alle uighurischen Unabhängigkeitsbefürworter als „ethnische Separatisten“ und „Terroristen“ abgestempelt.

Fehlende Legitimation

Menschen verlieren also an Sicherheit und Staaten an Legitimation für ihre Funktion als zivile Ordnungsmächte, wenn sie unter dem Deckmantel der Terrorismusbekämpfung missliebige Kritiker beseitigen und sogar Kriege führen. Regierungsvertreter verlieren aber auch dadurch an Glaubwürdigkeit vor ihren Bevölkerungen, wenn offene Kritik an anderen Staaten innerhalb des Bündnisses der Guten gegen die Bösen zum Tabu wird. Ein gleichsam eindrückliches wie enttäuschendes Beispiel ist hier die Haltung der Bundesregierung zur russischen Tschetschenien-Politik oder die Ignoranz, menschenrechtliche Forderungen innerhalb der Sicherheitszusammenarbeit einzubringen.

Um diesen Entwicklungen entgegenzutreten ist es unerlässlich, dass auch im Rahmen klassischer Sicherheitspolitik, wie z.B. innerhalb der NATO oder in bilateralen Beziehungen, darauf gedrängt wird, effektive Mechanismen zur Einhaltung der Menschenrechte im Rahmen so genannter Sicherheitskooperationen zu schaffen und umzusetzen. Selbstverständlich ist die Zusammenarbeit mit anderen Staaten ein legitimes sicherheitspolitisches Ziel. Doch darf nicht vergessen werden, dass die Achtung der Menschenrechte dabei eine Leitlinie sein muss und die Militärhilfe für antiterroristische Zwecke Staaten mit einer schrecklichen Menschenrechtsbilanz auch Ressourcen bietet, die sie diskriminierend gegen die eigene Bevölkerung einsetzen können. Staaten können nur dann zusammenarbeiten, um die Bedrohungen zu bekämpfen, die der 11. September ins Blickfeld gerückt hat, wenn sie die vereinbarten gemeinsamen Grundstandards der Menschenrechte bei der Durchsetzung ihrer Gesetze und bei den damit zusammenhängenden juristischen Verfahren einhalten.

Auf der internationalen Ebene kann mehr Sicherheit nicht mit militärischer Stärke geschaffen werden. Der auch im Namen des „Kampfes gegen den Terrorismus“ geführte Krieg gegen Irak hat die Vereinten Nationen nachhaltig in ihren Grundfesten erschüttert. Die im Vorfeld dieses Krieges formulierte neue Doktrin der amerikanischen Regierung, mit der die USA anderen UN-Mitgliedstaaten ausdrücklich auch Präventivschläge und -kriege androhen, verstößt in eklatanter Weise gegen die UN-Charta, die ihre Mitglieder verpflichtet, „ihre internationalen Streitigkeiten durch friedliche Mittel“ beizulegen und deshalb die „Androhung und Anwendung von Gewalt“ als unvereinbar mit den Zielen der UN verbietet. Wenn die „Koalition der Willigen“ Völkerrecht nach Belieben interpretiert oder außer Kraft setzt, werden in gravierender Weise dessen Weiterentwicklung und Akzeptanz geschwächt. Diese Politik und die erneute Legitimierung des Krieges als Mittel der Politik bedeuten faktisch die Rückkehr zum „Faustrecht“ in den internationalen Beziehungen.

Um dieser Abwertung der Vereinten Nationen entgegenzuwirken, sind erhebliche Anstrengungen und politischer Wille notwendig. Die UN müssen aktiv die Wahrung der Menschenrechte bei der Terrorismusbekämpfung einfordern. Viele der seit dem 11. September 2001 ergriffenen Terrorbekämpfungsmaßnahmen sind eigentlich nur für Ausnahmesituationen vorgesehen, unter Rückgriff auf Notstandsklauseln werden jedoch vielerorts von der Exekutive Menschenrechtsgarantien und gerichtliche Überprüfungsmechanismen in gravierendem Ausmaß eingeschränkt. Umso dringlicher ist es, dass eine systematische Beobachtung dieser Maßnahmen erfolgt und Staaten Rechenschaft ablegen müssen darüber, wie sie die Menschenrechte bei der Terrorismusbekämpfung gewährleisten. Die von der UN-Generalversammlung in den Jahren 2002 und 2003 und von der Menschenrechtskommission im Jahr 2003 verabschiedeten Resolutionen sind wichtige Schritte in diese Richtung, weil sie das Hochkommissariat für Menschenrechte und die Sonderberichterstatter zu besonderer Aufmerksamkeit für dieses Problem auffordern.9

Menschenrechtsfragen sind jedoch bis heute noch nicht Bestandteil der Arbeit des 2001 vom UN-Sicherheitsrat eingesetzten Counter-Terrorism Committee.10 Amnesty International fordert deshalb einen eigenen Mechanismus mit einem eindeutigen Mandat, die Erkenntnisse des Hochkommissariats, der Sonderberichterstatter und der Vertragsorgane über die Auswirkungen der Terrorbekämpfungsmaßnahmen auf die Menschenrechte zusammenzuführen und in die Arbeit des Counter-Terrorism Committee einzubringen.

Wahre Sicherheit

In einem Klima der Angst, in dem sich nicht einmal mehr die Mächtigsten unverletzbar fühlen, können die Menschen leicht davon überzeugt werden, dass der Preis für die Sicherheit die Aufgabe von persönlichen Freiheiten ist. Aber es gibt keine schlüssigen Nachweise, dass eine derartige Politik zu mehr Sicherheit führt. Im Gegenteil, die zahlreichen aufgeführten Beispiele zeigen, wie die Überbewertung von Sicherheitsinteressen die Welt nicht sicherer, sondern unsicherer gemacht hat. Regierungen verlieren nicht nur an Glaubwürdigkeit und Legitimation, sondern letztlich an Sicherheit, wenn sie mit militärischen Mitteln gegen Proteste vorgehen und nicht die ursächliche Frustration und Perspektivlosigkeit in vielen Gesellschaften wahrnehmen und dagegen angehen. Soziale Spannungen zwischen Bürgern und Nichtbürgern, zwischen Nichtmuslimen und Muslimen haben weltweit zugenommen, ebenso wie die Stigmatisierung des Fremden als Gefahr.

Die mit der Kriegsrhetorik einhergehende Einteilung in „Wir“ und „die Anderen“, in Gut und Böse, die Rhetorik des „Wer nicht für uns ist, ist gegen uns“, haben dem latent vorhandenen Rassismus und der Fremdenfeindlichkeit ein gedeihliches Klima geschaffen. Die zunehmende Polarisierung zwischen Bevölkerungsgruppen wie Arabern und Nichtarabern, Muslimen, Juden und Christen haben diejenigen gestärkt, die schon immer die starke Botschaft der für alle in gleicher Weise geltenden Menschenrechte gefürchtet haben. Die Überbewertung kultureller und religiöser Normen und Praktiken hat zugenommen, nicht nur unter fundamentalistischen und extremistischen Gruppierungen, sondern auch in intellektuellen Gesellschaftskreisen. Unter Verweis auf islamisches Recht oder asiatische Werte wird der Kulturrelativismus wieder benutzt, um die Universalität der Menschenrechte zu delegitimieren. Dies kann nur zu Instabilität führen und schürt wiederum die Sympathien für radikale Organisationen.

Wahre Sicherheit entsteht erst, wenn Menschenrechte geachtet und geschützt werden. Dieser elementare Grundsatz gilt sowohl für die nationale als auch die internationale Ebene. Menschenrechtsstandards stellen das absolut notwendige Minimum dar, um dem Einzelnen Sicherheit zu gewähren und ihn oder sie vor Machtmissbrauch zu schützen. Sie sind keine Gefälligkeitserklärungen der Regierungen. Ohne den Schutz durch den Rechtsstaat – einschließlich  Mechanismen zur Rechenschaftspflicht – können Maßnahmen gegen Verdächtige zu schweren Menschenrechtsverletzungen führen, wie etwa geheime Festnahmen, Verhaftungen ohne Anklage und ohne Verfahren, Folter und „Verschwindenlassen“. Die Herausforderung für die Staaten besteht darin, die Sicherheit der Bürger nicht auf Kosten der Menschenrechte zu erhöhen, sondern vielmehr sicherzustellen, dass alle Menschen in den Genuss des gesamten Spektrums ihrer elementaren Rechte gelangen.

Anmerkungen

1  Amnesty International verweist darauf, dass es keine international verbindliche Definition des Begriffs „Terrorismus“ gibt.

2  Vgl. Report of the United Nations High Commissioner for Human Rights and Follow-up to the World Conference on Human Rights, Genf, 27.2.2002, UN Doc. E/CN. 4/2002/18.

3  Vgl. Irene Khan, Internationale Generalsekretärin von Amnesty International, in einem Vortrag an der London School of Economics,10.12.2003 <http://www.lse.ac.uk/Depts/human-rights/Lectures/10_Dece mber_2003.htm>.

4  Vgl. Amnesty International, United Kingdom: Justice perverted under the Anti-terrorism, Crime and Security Act 2001, Dezember 2003, ai-Index EUR 45/029/2003.

5  Vgl. Amnesty International, United States of America: The threat of a bad example: Undermining international standards as „war on terror“ continue, August 2003, ai-Index AMR 51/114/2003.

6  Vgl. William F. Schulz, Terrorismus und Menschenrechte: Eine kritische amerikanische Betrachtung, in: Deutsches Institut für Menschenrechte (Hrsg.), Jahrbuch Menschenrechte 2004, Frankfurt/Main 2003, S.113.

7  Amnesty International, Tunesia: New draft „anti-terrorism“ law will further undermine human rights. September 2003, ai-Index MDE 30/021/2003.

8  Steering Committee of the Second Latin American and Caribbean Consultation on Human Rights Defenders, Guatemala City, 23.–25.7.2002.

9  A/RES/57/219, A/RES/58/187, E/CN.4/2003/68.

10Siehe hierzu: <http://www.un.org/Docs/sc/committees/1373/&gt;.

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Bibliografische Angaben

Internationale Politik 2, Februar 2004, S. 34‑40

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