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01. Nov. 2004

Genozid in Afrika

Darfur: fernbleiben oder sich einmischen?

Die schwelende Krise in der im Westen von Afrikas größtem Staat Sudan gelegenen Provinz Darfur
ist zu einer „menschlichen Katastrophe in der Größenordnung und Schwere eines Genozids“
eskaliert. Angesichts dieser Entwicklung fragt der Hamburger Politikwissenschaftler, wie die Europäische
Union bzw. die internationale Staatengemeinschaft „angemessen“ auf das Morden in
Darfur reagieren sollten.

Im Herbst des Jahres 2004 befinden sich die Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union angesichts der Kriegsentwicklung in Afrikas größtem Staat, dem Erdölstaat Sudan, in einer moralisch wie politisch misslichen Lage.

Jede denkbare politische Reaktion des Auslands – vom Fernbleiben bis zum massiven Einmischen – birgt große politische Risiken für die Akteure und verursach ihnen hohe Kosten, ohne dafür Garantien zu haben, dass im Falle der Intervention das Leiden der Bevölkerung in der Krisenregion Darfur nachhaltig gemindert und ihr Leben in Zukunft geschützt werden könnte. Aber weiteres Zuwarten und Hoffen auf ein Wunder, dass sich die Krise irgendwie von selbst lösen würde, ist ebenfalls ein unerträglicher Zustand, weil er ein Schuldigwerden durch unterlassene Hilfeleistung gegenüber Schwächeren bedeutet.

Worum geht es? Nachdem die Regierung der USA, zahlreiche europäische Politiker und auch der UN-Generalsekretär endlich hatten anerkennen müssen, dass die schwelende Krise im westlichen Sudan in der Darfur-Provinz zwischen April und September 2004 zu einer nicht mehr zu leugnenden menschlichen Katastrophe in der Größenordnung und Schwere eines Genozids eskaliert war, erwartete die Weltöffentlichkeit politische Entscheidungen, die dem Ernst der Lage – täglich starben (und sterben) Tausende von Zivilisten, die von arabischen Reitermilizen, den berüchtigten „Dschanjawid“, niedergemacht werden – „angemessen“ wären. Auch der Zeitpunkt war kritisch: Genau zehn Jahre zuvor hatten die Vereinten Nationen ihre wohl größte moralische Niederlage – den Genozid in Ruanda – erlitten bzw. selbst durch Wegschauen und Nichtstun herbeigeführt. Im Sommer des Jahres 1994 waren in wenigen Wochen etwa 800 000 Menschen abgeschlachtet worden, ohne dass die UN eingegriffen hätten.

Was aber war in dieser heiklen Situation für die Europäische Union bzw. für die gesamte internationale Staatengemeinschaft „angemessen“? Im Unterschied zu Ruanda verfügt Sudan über eine selbstbewusste handlungsfähige Regierung, die relativ hohe (und aussichtsreich steigende) Einnahmen aus dem Erdölverkauf nach Asien und Europa bezieht und die als Mitgliedsland der Arabischen Liga, der Afrikanischen Union und der Organisation Islamischer Staaten im Konfliktfall mit dem Westen starke Unterstützung aus der Dritten Welt mobilisieren könnte. Jede Konfrontation mit der Regierung in Khartum musste eine ablehnende Reaktion in der muslimischen Welt hervorrufen und möglicherweise dem seit dem Irak-Krieg der Amerikaner weit verbreiteten Antiamerikanismus in der Region neue Nahrung geben.

Theoretisch und allgemein bieten sich drei politische Optionen an, um aus einer solchen Krise herauszukommen: die Option legitimes Handeln, die Option effizientes Handeln, die Option pragmatisches Handeln. Darunter soll hier verstanden werden:

–  Entweder der Westen (EU und USA) versucht, im Sinne des Völkerrechts vom UN-Sicherheitsrat ein Mandat zu erhalten, um den Krieg gegen die Zivilbevölkerung in Sudan mit allen geeigneten Mitteln legal beenden zu können. Dabei wird in Kauf genommen, dass das Erzielen eines angestrebten Konsenses zwischen den Sicherheitsratsmitgliedern sehr lange dauern könnte oder auch – in Anbetracht der islamischen Mitglieder des Sicherheitsrats Pakistan und Algerien – gar nicht zu erreichen wäre, womit der „worst case Ruanda II“ eintreten würde.

–  Oder der Westen nimmt in Kauf, nach dem Muster der NATO-Intervention in Kosovo ohne ein solches UN-Mandat zu handeln; er hätte dadurch größere Chancen, möglichst rasch die Menschen vor der drohenden Vernichtung durch die Marodeure zu schützen, gemäß der völkerrechtlichen Norm „obligation to protect“ (unter Bezugnahme auf Kapitel VII der Satzung, nämlich wirksame Maßnahmen, bis hin zu Wirtschaftssanktionen und militärischer Intervention, gegen die Regierung von Sudan und ihre Mörderbanden zu ergreifen).

–  Oder aber man überträgt die direkte Verantwortung für humanitäre Interventionen praktischerweise an beteiligte Dritte – in diesem Fall an die Regionalorganisation Afrikanische Union. Man unterstützt internationale Aktionen mittels Geld, Material, Logistik und Humankapital, aber ohne eigene Truppen, wobei das Risiko eingegangen würde, weniger erfahrene und weniger gut ausgerüstete Soldaten etwa aus Nigeria oder Ruanda zur Entwaffnung von Kombattanten einsetzen zu müssen.

Bei der Begründung für eine der drei Optionen ist der besondere Charakter des politischen Gegners ins Kalkül zu ziehen, denn letztlich muss es darum gehen, den verantwortlichen Politikern in Sudan die Ungeheuerlichkeit ihres Tuns bis zum Ablassen von ihren Verstößen gegen Menschenrechtsverletzungen in großem Stil vor Augen zu führen, notfalls unter Androhung von Sanktionen. Deren Auswahl und Einsatz richten sich nach zwei Kriterien: der antizipierten Lernfähigkeit des zu disziplinierenden Regimes zum einen, und seiner Verwundbarkeit durch externe Sanktionen zum anderen. Die Regierung des Generals Omar al-Bashir in Sudan, der sich im Juni 1989 an der Spitze einer Fraktion von Islamisten (unter Leitung des inzwischen in Ungnade gefallenen Ideologen Hassan al-Turabi) an die Macht geputscht hatte und bis heute das Land „regiert“, kann wie folgt skizziert werden:

Erstens handelt es sich bei dem politischen Gegner um eine rassistische Militärdiktatur, die seit 15 Jahren Teile der Bevölkerung, vor allem die Christen im Süden des Landes, als Kriegsgegner und die nichtarabischen Sudanesen im Zentrum und im Westen als politische Opposition tyrannisiert, vertreibt, aus ihren Dörfern bombt, verfolgt und tötet.

Zweitens hat man es mit einer Regierung zu tun, die bislang trotz unermüdlicher Ermahnungen und verbaler Drohungen durch die internationale Diplomatie seit 1998 keinerlei Kooperationsbereitschaft zwecks Beendigung der Leiden der Bevölkerung und des Bürgerkriegs gezeigt hat. Dazu müsste sie die Entwaffnung der Täter vor Ort, der mordenden Reiterhorden ins Werk setzen, was aber dem Kardinalinteresse der Regierung widerspricht, nämlich der Arabisierung des Landes. Vor 200 Jahren verfolgten Araber die Afrikaner, um sie als Sklaven zu nutzen und zu verkaufen, heute verfolgt man sie in Dürre- und Kriegszeiten, um ihr Land durch arabische Siedler und Nomaden nutzen zu können. Die einheimischen Menschen sind für sie – horribile dictu – wertlos geworden: sie werden nicht als Landsleute angesehen, sondern als minderwertige Kreaturen über die Grenzen gejagt, verfolgt, geschändet und getötet.

Drittens schließlich handelt es sich bei der Regierung in Khartum um die erste islamistische Regierung auf afrikanischem Boden (von einigen als islamo-faschistisch bezeichnet), die bei allen Kontakten zum Westen den „clash of civilisations“ fürchtet und dementsprechend misstrauisch gegenüber dem Menschenrechtsregime der Vereinten Nationen agiert. Von den etwa 65 internationalen Hilfsorganisationen in Darfur sollen – laut Darstellung des Bashir-Regimes – nicht weniger als 61 aus westlichen Ländern kommen und die Absicht verfolgen, als Christen die Muslime in Darfur und Kordofan vom wahren Glauben abzubringen. Eine solche absurde Unterstellung rechtfertigt vor der eigenen Klientel den kontinuierlichen, meist passiven Widerstand des Regimes gegen das transnationale Netzwerk humanitärer Hilfsaktionen.

Daraus ist vorab zu schlussfolgern, dass ein solcher Gegner mit den Mitteln von „soft power“ – Ratschläge, Resolutionen, leere Drohungen – kaum zu einer Sinnesänderung oder einem Politikwechsel zu bewegen sein könnte. Was aber könnte nützen?

Die Hintergründe

Die aktuelle Krise im westlichen Sudan – in der Darfur-Provinz mit fünf Millionen Einwohnern – ist im Kontext der Fehlentwicklung eines postkolonialen Staates zu sehen, dessen politische Klasse es in den 50 Jahren seit der Unabhängigkeit (1956) nicht geschafft hat, sich auf dem Verhandlungsweg auf eine föderale Verfassung zu einigen, um damit den prinzipiellen strukturellen Partizipationskonflikt zwischen dem arabischen Norden des Landes und seiner schwarzafrikanischen Peripherie im Süden ein für alle Mal zu lösen.1 Dieser seit 1956 schwelende Konflikt, der zum längsten Bürgerkrieg in Afrika mit bisher zwei bis drei Millionen Toten und sieben Millionen Binnenflüchtlingen eskalierte, ist nicht einfach nur das Ergebnis von Staatsversagen, sondern ist im genetischen Kontext eines Staatsbildungsprozesses zu sehen, der im 19. Jahrhundert als Rebellion der Mahdisten gegen Ägypter und Engländer begann, in der britischen Kolonialzeit (1900 bis 1955) durch den Aufbau einer modernen Infrastruktur (allerdings nur im nordöstlichen Teil um Khartum/Omdurman) seine Fortsetzung fand und in den 50 Jahren nach Erlangung der Unabhängigkeit überwiegend durch einen Unterwerfungskrieg gegen die rebellierenden Afrikaner des Südens, Menschen christlichen Glaubens und Anhänger von Naturreligionen, fortgesetzt wurde und wird. Bemerkenswert ist die Tatsache, dass an der Lösung dieser Aufgabe bisher alle politischen Regime Sudans, welcher Couleur auch immer, gescheitert sind.

Die Dimension

Der ungelöste Strukturkonflikt um Ausmaß und Identität dieses politischen Herrschaftsgebiets hat mindestens drei kausale Dimensionen:2 1. Die ethnisch-rassistische Dimension: Die Bevölkerung Sudans ist äußerst heterogen. Es gibt 19 ethnische Gruppen mit ca. 600 Untergruppen und fast genauso vielen unterschiedlichen Sprachen. In Sudan spielt der Rassismus der herrschenden „awlad al-bahar“ (der Leute vom Fluss) eine entscheidende Rolle. Es handelt sich um die Nachkommen der Eroberer und Einwanderer seit der islamischen Invasion und Missionierung (seit dem 8. und 9. Jahrhundert), die sich im Niltal zwischen Khartum/Omdurman und Kosti niedergelassen und eine städtische Kultur entwickelt haben. Sie bilden ethnisch gesehen nicht die Mehrheit des heutigen Staates und verfolgen auch aus der Angst, politische Macht und Privilegien teilen zu müssen, eine Politik der Vernachlässigung und Verachtung all der Regionen und Menschen, die nicht zum arabisch-muslimischen Kernbereich gehören.

Neben den englischsprachigen Afrikanern im Süden, ca. 30% der Bevölkerung, die sich seit Jahrzehnten erfolgreich gegen die Islamisierung wehren, sind nun auch die Afrikaner nichtarabischer Herkunft im Westen Sudans, wie die Fur-Stämme und die Nuba-Stämme, ins Visier der Zentralisten geraten – Muslime zwar, aber Afrikaner, die bis 1916 ein selbständiges Sultanat gebildet hatten (das dann von den Briten zerstört worden ist). Im Notfall wird gegen solche Randprovinzen staatlicher Terror eingesetzt, der Massentötung von Zivilisten, „ethnic cleansing“ und massenhafte Vertreibung der Einheimischen einschließt.3 Lokale arabisierte Milizen (ethnisch gesehen arabisch-afrikanische Mischlinge), die vom Nomadismus leben und seit Jahrhunderten den Ackerbauern Land und Wasserquellen streitig machen – die oft behauptete friedliche Koexistenz von Ackerbauern und Nomaden ist ein Mythos! 4 – sind von den Regierungen in Khartum (seit 1987) in Dienst genommen und mit modernen Schnellfeuergewehren ausgerüstet worden, um die „Drecksarbeit“ vor Ort zu erledigen.

2. Die religiöse Dimension: Seit dem 7. Jahrhundert unserer Zeitrechnung erfolgte vom Norden her eine Islamisierung der Stämme in Sudan. Dieser Prozess kam auf Grund der geographischen Bedingungen am 10. Breitengrad zum Stillstand. Die anschließenden südlichen Gebiete, bewohnt von den angeblich „unzivilisierten“ nilotischen Rindernomaden der Dinka, Schilluk, Nuer und anderen, war das „Land der Schwarzen“ (auf arabisch: „bilad al-sudan“). Diese Territorien waren zunächst nur im Kontext des Sklavenhandels von Interesse. Das änderte sich mit der Erlangung der Unabhängigkeit, als alle Regierungen in Khartum die Politik der Missionierung Südsudans ins Werk setzten. Im September 1983 z.B. ließ sich Präsident Jaafar Mohammed Numeiri verleiten, die Scharia, das islamische Strafrecht einzuführen, was wesentlich mit zur Gründung der südsudanesischen Rebellenorganisation SPLA beigetragen hat. Seitdem gehört die Politisierung der Religion und der Ethnien zum Kriegsalltag.

3. Die ökonomische Dimension: Zwei Dinge prägen die Volkswirtschaft im Sahelzonenland Sudan, die zu den ärmsten der Welt gehört: zum einen die Knappheit an bebaubarem und hinreichend beregnetem Ackerland jenseits des schmalen Niltals, was oftmals Dürren und Hungersnöte auslöste, und zum anderen der Reichtum an Erdölvorkommen, der aber nur mittels moderner Technologie aus dem Ausland realisiert werden kann. Seit 1996 gehört Sudan zu den Erdöl exportierenden Ländern Afrikas, was die Politik in widersprüchlicher Weise beeinflusste. Einerseits ist nun die staatliche Beute für den potenziellen Sieger im Bürgerkrieg noch attraktiver geworden und hat den Krieg (auch durch umfangreichere Waffenkäufe aus den Erdöleinnahmen) weiter intensiviert; andererseits braucht nun das Regime in Khartum dringender als je zuvor politische Stabilität und Sicherheit, um mittels transnationaler Unternehmen der Erdölbranche die neuen Schätze ungestört und kostengünstig auch heben und nutzen zu können.

Weder Staatsräson noch humanitäre Erwägungen, sondern primär wohl die Aussicht der amtierenden Militärjunta in Khartum auf die Aneignung von Erdölrenten im großen Stil konnten diese nach monatelangen Verhandlungen im April 2004 zum Abschluss eines Waffenstillstands mit den SPLA-Rebellen bewegen. Mit Unterstützung westlicher Diplomaten ist darin eine verbale Einigung über die Aufteilung der zu erwartenden hohen Deviseneinnahmen aus dem staatlich kontrollierten Erdölverkauf an China, Malaysia und andere Länder zustande gekommen: Der Norden und der Süden sollen sich die Nettoeinnahmen aus dem Ölverkauf in Zukunft teilen. Vom kargen Westen des Landes mit seinen fünf Millionen Bürgern, die seit Jahrzehnten von der Politik der „peoples of the river“ bestenfalls ignoriert wurden, war nicht die Rede, was um so schlimmer war, als die Gegend in den letzten Jahren unter Dürre, Bevölkerungswachstum und sich verschärfenden Landkonflikten zu leiden hatte.

Diese kurzsichtige Waffenstillstands- und Friedenspolitik musste den Widerstand der Übergangenen hervorrufen, der exkludierten Fur-Stämme aus Darfur zum Beispiel. Die vernachlässigten Provinzen des Westens und des Ostens forderten in diesem historischen Augenblick die Berücksichtigung ihrer Interessen in Form von fairen Anteilen am nationalen Kuchen, der bald auf so wunderbare Weise vergrößert werden würde. Um überhaupt Gehör zu finden, musste man zu den Waffen greifen. Auch von der Weltgesellschaft wird man erst dann ernst genommen, wenn man mittels Gewalttaten Schlagzeilen macht. Wie die Ereignisse aus jüngerer Zeit in Sierra Leone oder in der Demokratischen Republik Kongo gezeigt haben, sind solche Gräueltaten die Voraussetzung dafür, um zu nationalen Friedensverhandlungen eingeladen zu werden.

So sprechen alle bisher bekannten Indizien im Darfur-Konflikt dafür, dass die darin sichtbar gewordene Staatspolitik der Exklusion aller nicht zum Rentenaufteilungsvertrag gehörenden Provinzen die Rebellion in Darfur gegen das Machtzentrum in Khartum ausgelöst hat, das über Wohl und Wehe der Zuweisungen von Finanzressourcen, Ämtern und Lizenzen willkürlich entscheidet. Die Rebellen forderten das Recht auf Selbstbestimmung und eine Trennung von Politik und Religion.

Seit Beginn des Jahres 2003 formierte sich der aktive bewaffnete Widerstand in Darfur in Gestalt von zwei Rebellenorganisationen, die als konfliktbereite Gruppen nur schlecht kooperierten, aber jede für sich Militärposten überfielen und Waffen erbeuteten. Dabei handelte es sich um die „Sudan Liberation Army“ (SLA), die den Protest des Massalit-Volkes artikulierte, und um das „Justice and Equality Movement“ (JEM), in dem sich hauptsächlich junge perspektiv- und joblose Männer der Fur und Zaghawas zusammengeschlossen hatten, wahrscheinlich unterstützt von dem internen Widersacher des Staatspräsidenten, dem unter Hausarrest gestellten Islamistenführers al-Turabi, der den Machtkampf gegen Juntachef al-Bashir verloren hatte.

Das Bashir-Regime nahm diese Vorfälle zum Anlass, einen gnadenlosen Vernichtungskrieg gegen die Region der rebellierenden Bevölkerung ins Werk zu setzen. Das Besondere an diesem Krieg besteht darin, dass die Kriegsstrategie auf Seiten der Regierung auf einer Kooperation zwischen regulärer Armee und den Reitern der arabischen Stammesmilizen basiert, wobei die Regierungstruppen für Logistik, Transport und Bewaffnung auch der Milizen zuständig sind, während die „Männer auf den Pferden“ Vertreibung, Vergewaltigung und Zerstörung der Dörfer der Fur-Bauern besorgen. Einige Reitergruppen wurden sogar als reguläre Kontingente in die Armee integriert. Gemeinsames Ziel der beiden ungleichen Partner ist die Islamisierung und Arabisierung der Landstriche, die für die Reproduktion der notleidenden Nomaden lebenswichtig erscheinen. Den Nomaden vor Ort, deren Lebensbedingungen sich in den letzten Jahren dramatisch verschlechtert haben,5 geht es um Land, der Regierungselite in der fernen Hauptstadt um Macht, Erdöl und Machtsicherung.

Reaktionen

Die internationale Staatengemeinschaft, die jahrzehntelang die schleichende, aber kontinuierliche Verfolgung und Verelendung der Menschen in Südsudan als Folge eines auf Dauer angelegten Bürgerkriegs achselzuckend hingenommen hat, musste nun auf die akute Darfur-Krise mit ihren Menschenrechtsverstößen im großen Stil reagieren, über die täglich massenmedial berichtet wurde. Diplomaten des Auswärtigen Amtes und in den UN befürchteten, dass der Machtkonflikt in Sudan auch auf Nachbarstaaten, vor allem auf den Tschad (in dem auch gerade erst interessante Erdölfunde gemacht worden waren) übergreifen könnte. Damit drohte sich in Zentralafrika mit DR Kongo, Ruanda/Burundi, Nordkenia, Norduganda, Sudan, Tschad und Somalia ein riesiger Krisengürtel mit diversen Brandherden herauszubilden – ein Flächenbrand, der das Ziel der EU bezüglich der strukturellen Stabilisierung der postkolonialen Staaten zum Scheitern bringen würde.

Diesmal reagierten die westlichen Regierungen angesichts des schleichenden Völkermords im fernen Westen Sudans, der nach Ansicht der vor Ort tätigen humanitären Organisationen etwa seit April 2004 im Gange ist, zunächst unsicher, unentschlossen, diplomatisch vorsichtig mit Ermahnungen und Forderungen – meistens jeder für sich, wie das bei EU-Politikern Brauch zu sein scheint. Die Staatsministerin im Auswärtigen Amt, Kerstin Müller, der Sudan-Beauftragte der Bundesregierung, Holger Braun, die Vorsitzende der Welthungerhilfe, Annemarie Schäuble, und Außenminister Joschka Fischer waren unter den Ersten, die Alarm schlugen und sich für kollektiven Druck auf die Regierung am Nil aussprachen. Diese verbat sich lange Zeit jegliche Einmischung in angeblich „innere Angelegenheiten“.

Da das Morden in Darfur nicht aufhörte, schaltete sich auch die amerikanische Regierung ein. Am 30. Juni 2004 reiste Außenminister Colin Powell nach Khartum und forderte von der Regierung al-Bashir, die sehr an einer Verbesserung ihrer Beziehungen zu den USA interessiert war, drei Maßnahmen: Erstens sofortiges Unterlassen aller Angriffe auf die Zivilisten in Darfur, vor allem des „ethnic cleansing“. Zweitens müsse die Regierung unverzüglich Verhandlungen mit den beiden Rebellenorganisationen aufnehmen, und drittens müsse den Hilfsorganisationen endlich freier Zugang zu allen Flüchtlingslagern garantiert werden.

Die Regierung in Khartum ließ sich von solchen Wünschen nicht beeindrucken, pochte auf ihre Souveränität und setzte den von ihr geduldeten und heimlich geförderten Genozid in Darfur fort. Daher wurde im UN-Sicherheitsrat am 18. September 2004 mit elf Stimmen bei vier Enthaltungen eine Resolution angenommen, in welcher die Regierung in Khartum erneut aufgefordert wurde, den Vertreibungen in der Region Darfur Einhalt zu gebieten und die rasche Rückkehr der Tschad-Flüchtlinge zu ermöglichen. „Zu gegebener Zeit“ werde sich der Rat mit der Angelegenheit erneut befassen, um möglicherweise „zusätzliche Schritte“ – gemeint waren Sanktionen – zu beschließen.6 Die Resolution war von den USA gemeinsam mit Großbritannien, Rumänien, Spanien und Deutschland eingebracht worden; die beiden Vetomächte China und Russland, dazu die beiden muslimischen Staaten Pakistan und Algerien, enthielten sich der Stimme.

Drei Wochen später blieb dem Sonderbeauftragten der UN für den Sudan, dem Niederländer Jan Pronk, nichts weiter übrig, als in seinem Bericht an den Sicherheitsrat vom 6. Oktober 2004 festzustellen, dass die Regierung in Khartum „keine weiteren Fortschritte“ erzielt hätte, um die Sicherheit in der Darfur-Region wieder herzustellen; der seit April 2004 verabredete Waffenstillstand zwischen Regierung und den beiden Rebellenorganisationen würde nicht eingehalten. Nun stellte UN-Generalsekretär Kofi Annan ex officio fest, dass das Morden in Darfur die Ausmaße eines Genozids angenommen hätte – mit etwa siebenmonatiger Verspätung also! Nach Schätzungen der Weltorganisation seien bei den militanten Handlungen „mindestens 50000 Menschen“ umgekommen und 1,2 Millionen Menschen befänden sich auf der Flucht oder seien als Flüchtlinge im benachbarten Tschad in Lagern zusammengepfercht.

Pronk ebenso wie der amerikanische UN-Botschafter für den Sudan, John C. Danforth, drängten darauf, dass die Anzahl der in Darfur stationierten Blauhelme, die von der Afrikanischen Union als Beobachter (ohne robustes Mandat) gestellt werden, vervielfacht werden sollte – von gegenwärtig 250 auf ca. 3000 Mann. Auch der britische Premierminister Tony Blair, der Anfang Oktober zu „Konsultationen“ nach Sudan gereist war, sprach sich für eine Erhöhung des afrikanischen Beobachter- und Kontrollkontingents auf mehrere Tausend Soldaten aus. Zu Sanktionen konnte sich niemand entschließen, geschweige denn zu einer militärischen Intervention wie gegen das Miloöevib-Regime. Waren die Risiken und Kosten vielleicht doch zu hoch oder nicht kalkulierbar?

Anmerkungen

1 Vgl. Tetzlaff, Staatswerdung im Sudan. Ein Bürgerkriegsstaat zwischen Demokratie, ethnischen Konflikten und Islamisierung, Münster und Hamburg 1993.
2 Zu den verschiedenen Dimensionen des Konflikts vgl. Hanspeter Matthes, Sudan Sommer 2004: Frieden im Süden, Krieg im Westen, Konflikt mit der Opposition, in: Nord-Süd aktuell, 2/2004, S. 276–292.
3 Robert O. Collins, Disaster in Darfur, Manuskript, 11.9.2004, über:<http://www.history.ucsb.edu/faculty/collins.htm&gt;.
4 Ebenda.
5 Stefan Kröpelin, Sudan-Bericht: Spielball der Mächtigen, in: Frankfurter Rundschau, 14.10.2004.
6 Vgl. „Sicherheitsrat droht Sudan“, in:Frankfurter Allgemeine Zeitung, 20.9.2004.

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Bibliografische Angaben

Internationale Politik 11-12, November/Dezember 2004, S. 87‑94

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