Kommentar

29. Dez. 2025

Deutsche Staatsräson muss mehr sein als Israel

Peter Lintl
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Bild: Grafische Illustration eines Schwertes dessen Spitze in einen Stift übergeht
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Die Idee, dass Israels Sicherheit (Teil) deutsche(r) Staatsräson sei, hat seit ihrer Popularisierung durch Angela Merkel eine erstaunliche Karriere gemacht, ist aber seit dem Gazakrieg umstrittener denn je: Es ist eine Situation entstanden, in der Staatsräson und Völkerrecht quasi als Gegensätze wahrgenommen werden. 

Um zu verstehen, warum die Lage in Deutschland so verfahren ist, muss man Entwicklungen betrachten, die sich insbesondere in den 2010er Jahren abzeichneten und die die Rolle Israels im deutschen Diskurs nachhaltig verändert haben. Einerseits nahm in diesem Jahrzehnt – ­genauer gesagt mit der Wiederwahl Benjamin Netanjahus zum Ministerpräsidenten 2009 – die Kritik an Israel deutlich zu: Kritik am Siedlungsbau, Absagen von Regierungskonsultationen bis hin zu Aussagen, dass Deutschland den Glauben daran verloren habe, dass Israel noch eine Zwei-Staaten-Lösung wolle. Andererseits gewann Israel im deutschen Selbstverständnis enorm an Bedeutung. Mitte der 2010er Jahre war Israel zum zentralen Bezugspunkt für die deutsche Erinnerungskultur geworden. 

Besonders deutlich zeigt sich dies im Verlauf des Staatsräson-Diskurses: Erstmals verwendete Merkel die Formel, Israels Sicherheit sei deutsche Staatsräson, in ihrer Rede zum 60-jährigen Bestehen der CDU. Oft übersehen wurde dabei, dass sie die Formulierung in eine Reihe weiterer Elemente einbettete, die ebenfalls zur Staatsräson gehörten: Westbindung und westliche Werte, europäische Integration, Wiedervereinigung und andere. Damit knüpfte Merkel an einen weitgehend vergessenen Diskurs der Bonner Republik an, in dem außenpolitische Ziele im Zusammenhang mit den historischen und normativen Grundlagen deutscher Politik diskutiert wurden. 

Nach 2005 – insbesondere in ihren vielbeachteten Reden vor den Vereinten Nationen 2007 und der Knesset 2008 – sprach Merkel jedoch nur noch davon, dass Israels Sicherheit Teil deutscher Staatsräson sei, ohne die anderen Elemente explizit zu erwähnen. Dadurch wurde der Begriff der Staatsräson unmittelbar mit Israel verknüpft und die Bedeutung Israels im deutschen Diskurs weiter erhöht. 2017 nahmen Union und FDP die Formulierung erstmals in ihre Wahlprogramme auf; 2021 fand sie sich auch bei Grünen und SPD, 2025 bei SPD, FDP und Union. In den Koalitionsverträgen von 2021 und 2025 wurde sie ebenfalls aufgenommen. Nach Merkels Amtsniederlegung bekräftigten die Kanzlerkandidaten der Parteien die Formulierung bereitwillig. Zudem verkürzten Teile der Politik die Formel weiter: Israels Sicherheit ist deutsche Staatsräson. 

Parallel zu diesen Entwicklungen wurde Israel von Deutschland verstärkt die Rolle des Hauptzeugen deutscher Läuterung zugeschrieben, des postnationalsozialistischen Charakters. Dies zeigte sich besonders deutlich in einer Rede Merkels in Haifa 2018, in der sie betonte, der israelische Botschafter werde genau beobachten, wie Deutschland sich verhalte. Außerdem beschworen deutsche Politiker eine existenzielle Bedeutung Israels für die deutsche Nachkriegsidentität: Der SPD-Politiker Martin Schulz erklärte 2018 im Bundestag: „Indem wir Israel schützen, schützen wir uns selbst vor den Dämonen der Vergangenheit unseres eigenen Volkes.“ In derselben Sitzung bekräftigte die Grüne Katrin Göring-Eckardt: „Die Existenz Israels ist unmittelbar verbunden mit der Existenz unseres Landes als freie Demokratie.“

In dieser Konfiguration ereigneten sich die verheerenden Terrorangriffe des 7. Oktober 2023. Das bis dahin abstrakte Konzept der Staatsräson erhielt eine nie dagewesene Unmittelbarkeit: Die Formel bot moralische Orientierung und politische Handlungsimperative. Der 7. Oktober wurde von vielen als Echo des Holocaust interpretiert. „Nie wieder ist jetzt“ wurde zu einem geläufigen Slogan. Der damalige Bundeskanzler Olaf Scholz unterstrich, Deutschlands Platz sei nur an der Seite Israels; und die damalige Außenministerin Annalena Baerbock erklärte, wir seien „alle Israelis“.

Die darauffolgende israelische Kriegsführung erzeugte jedoch ein starkes Spannungsverhältnis zu dieser Haltung. Die De-facto-Zerstörung Gazas, die Tötung von mindestens 70 000 Menschen sowie die durch die Belagerung verursachte Hungerkrise warfen nicht nur Fragen der Verhältnismäßigkeit auf, sondern auch solche nach schweren Völkerrechtsverletzungen – bis hin zu Vorwürfen eines Genozids.

Der deutschen Politik gelang es nicht, die Diskrepanz zwischen Staatsräson und diesen potenziell schweren Verletzungen des Völkerrechts zu adressieren: Weder Regierung noch Opposition entwickelten ein Interpretationsangebot, das erklärte, wie ein partikularer und ein universeller Bezug zu Israel weiterhin zusammengedacht werden könnten. Olaf Scholz betonte bis zuletzt, er habe keinerlei Zweifel da­ran, dass Israel das Völkerrecht einhalte. Ein FDP-Abgeordneter sah aufgrund ausbleibender Waffenlieferungen die Staatsräson „mit Füßen getreten“, und aus Teilen der Opposition war zu hören, die ständigen Vorwürfe, Israel verletze Völkerrecht, seien „unerträglich“. Die neue Bundesregierung, angeführt von Friedrich Merz, versuchte es mit einem partiellen Waffenembargo gegen Israel, sah sich jedoch mit massivster Kritik aus den eigenen Reihen konfrontiert. Mitte November 2025 wurde der Teilstopp schließlich aufgehoben.  

In den Medien tobte derweil die Debatte um die richtige Positionierung. Und gerade weil es aus der Politik kein Deutungsangebot dazu gab, wie beide Elemente zusammengedacht werden könnten, überraschte es nicht, dass die Diskussion immer mehr von zugespitzten Positionen geprägt war: Auf der einen Seite standen jene, die nichts mehr von Staats­räson hören wollten und den Primat des Völkerrechts betonten; auf der anderen Seite wurde die Staatsräson wiederum gegen völkerrechtliche Verfahren vor dem Internationalen Gerichtshof und dem Internationalen Strafgerichtshof in Stellung gebracht, um zu argumentieren, Deutschland müsse diese ablehnen und an der Seite Israels stehen.

Unabhängig davon, wie man dazu steht, ist klar: In diesem Krieg werden auch die Rolle Israels für Deutschland und mit ihr die Frage, welche Lehren aus der Vergangenheit zu ziehen sind, neu verhandelt. Die Staatsräson-Debatte spielt dabei eine Schlüsselrolle. Die Erhöhung Israels zum faktisch einzigen Bezugspunkt einer Staatsräson hat in Deutschland schleichend eine Problemlage geschaffen, der die Politik heute erkennbar überfordert gegenübersteht. Sie ist nicht mehr in der Lage, ein Deutungsangebot zu formulieren, das sowohl der Situation in Gaza gerecht wird als auch erklärt, was historische Verantwortung in diesem Kontext bedeutet.

Die deutsche Israel-Politik muss sich mindestens zwei Aufgaben stellen: Erstens bedarf es einer Klärung, wie sich das bilaterale Verhältnis zu anderen grundlegenden Normen deutscher Identität und Außenpolitik verhält. In der Bonner Republik war diese Diskussion einmal mit dem Begriff der Staatsräson verbunden, im aktuellen Diskurs ist sie jedoch durch die Engführung auf Israel verloren gegangen. Zweitens dürfen das Prinzip der historischen Verantwortung Deutschlands und die Tatsache, dass Israel ein handelnder Akteur ist, der schwere Völkerrechtsverstöße begehen kann, nicht länger isoliert voneinander betrachtet werden. Andernfalls besteht die Gefahr, dass selbst ein breiter deutscher Grundkonsens über die Nazivergangenheit immer mehr in polarisierten Debatten über Israel verloren geht. 

Dieser Text beruht auf dem Beitrag des Autors: Staatsräson. Eine deutsche Debatte, in Wolfgang Benz: Erinnerungsdefizite und Denkverbote im Palästinakonflikt. Metropol 2025, S. 219–248.

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Bibliografische Angaben

Internationale Politik 1, Januar/Februar 2026, S. 76-77

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Dr. Peter Lintl ist Politikwissenschaftler an der Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP) in Berlin und beschäftigt sich vor allem mit dem Nahen Osten und mit israelbezogenen Themen.

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