Der Europäische Gerichtshof wies am 16. Februar 2022 die Klagen Polens und Ungarns ab und erklärte den sogenannten Konditionalitätsmechanismus des EU-Wiederaufbaufonds für mit dem EU-Recht vereinbar. Nach dem Angriff Moskaus auf die Ukraine eine Woche später schien nichts mehr so zu sein, wie es war. Gilt das auch für den Konflikt zwischen Brüssel, Luxemburg und Warschau?