Andreas Schockenhoff und Roderich Kiesewetter haben ihre in den Deutschen Bundestag eingebrachte Initiative zur Europäischen Verteidigungspolitik nun auch einer breiteren Öffentlichkeit vorgestellt. Sie steht in eklatantem Widerspruch zu geltendem Verfassungsrecht, geübter Verfassungspraxis und ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Eine Replik.