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01. Jan. 2002

Die Krise als Durchbruch

Die EU zwischen Vertragsreform und Verfassungsentwurf

Der Gipfel von Laeken hat den weitreichenden Umbau der Union ermöglicht: Er hat die EU auf den Weg zu einer europäischen Verfassung geschickt; die Konstitutionalisierung der Union hat begonnen. Ein öffentlich tagender Konvent wird Empfehlungen für die Regierungskonferenz 2004 ausarbeiten, die in einen „Verfassungsvertrag“ münden könnten.

Nach einem halben Jahrhundert Abstinenz debattiert Europa nunmehr seit über einem Jahr ernsthaft über die Verfassung der Europäischen Union (EU). Der Europäische Rat am 14./15. Dezember 2001 in Laeken hat dieser Diskussion nun eine Struktur gegeben: Er hat einen Konvent einberufen, der am 1. März 2002 seine Arbeit aufnehmen und die Diskussionsbeiträge innerhalb eines Jahres in einen Entwurf umsetzen wird.

Sicherheitshalber haben sich Gegner einer Konstitutionalisierung jeden Vergleich mit dem Verfassungskonvent von 1787 in Philadelphia verbeten – ein Indiz, dass weit reichende Konzepte und Reformvorschläge dieses Mal eine signifikant politische Rolle spielen werden – anders als 1984 der Verfassungsentwurf des ersten direkt gewählten Europäischen Parlaments, der weitgehend unbeachtet „schubladisiert“ wurde. Das lange bewusst zugunsten der prozesshaften Weiterentwicklung ausgesparte Thema der „finalité politique“ steht wieder auf der Tagesordnung der europäischen Integration. Das Ergebnis der Verfassungsdebatte soll im Jahr 2004 einer Regierungskonferenz vorgelegt werden.

Der „Privatmann“ Joschka Fischer hatte diese europaweite Debatte im Mai 2000 mit seiner Rede in der Berliner Humboldt-Universität durch die provozierende These von der notwendigen Föderalisierung der EU angestoßen.1 Doch die Regierungskonferenz von Nizza (Dezember 2000) blieb davon unberührt. In Anbetracht der Herausforderungen von Erweiterung und Vertiefung erkannten die Staats- und Regierungschefs schließlich selbst das Ergebnis ihrer Verhandlungen in Nizza als unzureichend an.

Keine Regierungskonferenz im letzten Jahrzehnt war ihrer selbstgestellten Aufgabe gerecht geworden, der Union demokratische Legitimität, Transparenz, Effizienz und Bürgernähe zu verleihen. Dem Nizza-Vertrag, der lediglich die technischen Voraussetzungen für die Mitarbeit der neuen Mitglieder, nicht aber die Handlungsfähigkeit der Union sichert, wurde daher eine „Erklärung zur Zukunft der Union“2 beigefügt: Der Europäische Rat „fordert zu einer eingehenderen und breiter angelegten Diskussion über die künftige Entwicklung der Europäischen Union auf“ und übertrug somit dem Konvent im wesentlichen vier Aufgaben:

1.  die dem Subsidiaritätsprinzip entsprechende Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen der Union und den Mitgliedstaaten;

2.  die Bestimmung des Status der Grundrechtecharta;

3.  die Vereinfachung der Verträge;

4.  die Klärung der Rolle nationaler Parlamente in der Architektur Europas.

Seither haben sich europäische und nationale Institutionen, nationale Parlamente, akademische und zivilgesellschaftliche Kreise in Verfassungs- bzw. Reformdebatten der europäischen Zukunft angenommen.3 Die EU-Kommission fördert diesen Dialog mit einem mehrsprachigen Forum der Website „Futurum“; alle politischen Institutionen und Bürger können sich mit Beiträgen beteiligen.4

Der Impetus fand auch Eingang in die „Erklärung von Laeken zur Zukunft der Europäischen Union“.5 Unter Federführung des entschieden auf Reform drängenden belgischen Ratspräsidenten, Guy Verhofstadt, legte der Europäische Rat dem Konvent eine Vielzahl von Fragen vor, die den Grundcharakter der EU-Struktur, ihre Prinzipien und Politikfelder betreffen.

Auf dem Tisch liegen diejenigen  Aufgaben, die in Nizza nicht bewältigt wurden, insbesondere die Fragen nach der Kompetenzverteilung zwischen Union und Mitgliedstaaten sowie zwischen den europäischen Institutionen und nach der Rolle nationaler Parlamente, also zwangsläufig die Fragen nach dem gesamten Institutionengefüge der EU; sie verlangen eine Klärung des Zieles der Union.

Mit dem Versuch, die Verträge zu vereinfachen und zu systematisieren, können wesentliche Vertragsbestandteile zur Neuverhandlung gestellt werden, zumal der umfassende Auftrag von Laeken die Rückübertragung von Aufgaben auf die Mitgliedstaaten und die Regionen nicht ausschließt. Die Erklärung von Laeken ermöglicht diesen weitreichenden Umbau der Union. Sie schickt die EU auf den Weg zu einer europäischen Verfassung; die Konstitutionalisierung der Union hat begonnen.

Der Konvent

Im Vergleich zur bisherigen Prozedur ist der Konvent allein schon durch seinen symbolischen Wert ein Sprung von qualitativer Bedeutung. Die Regierungskonferenzen und die vorbereitenden Arbeitsgruppen tagten hinter verschlossenen Türen; die Diskussionen des Konvents sind öffentlich. Er ist das angemessene Gremium zur Fortentwicklung einer EU, die längst nicht mehr nur eine Staatenunion, sondern auch eine Bürgerunion ist. Seine Zusammensetzung orientiert sich an dem Konvent, der unter Vorsitz von Roman Herzog die Grundrechtecharta der EU6 ausgearbeitet hat.

Unter Leitung seines Präsidenten, Valéry Giscard d’Estaing, werden 15 Beauftragte der Regierungen, 30 nationale Abgeordnete (zwei aus jedem Mitgliedsland), 16 Mitglieder des Europäischen Parlaments und – als Hüter des Gemeinschaftswohls – zwei Vertreter der Kommission teilnehmen. Von den 13 Beitrittskandidaten – neben den zwölf verhandelnden Aspiranten auch die Türkei – werden Regierungen und Parlamente nach dem gleichen Schlüssel vertreten sein. Ihre Vertreter werden voll in die Diskussionen einbezogen, die Annahme der Konventsergebnisse durch die Mitgliedstaaten können sie jedoch nicht verhindern. Mehr als die Hälfte der Konventsvertreter werden also Parlamentarier sein, die ihren Wählern, nicht ihren Regierungen verantwortlich sind.

Als Beobachter werden drei Vertreter des Wirtschafts- und Sozialausschusses, drei Vertreter der Sozialpartner und sechs Vertreter des Ausschusses der Regionen sowie der Europäische Ombudsmann teilnehmen. Die Präsidenten des Europäischen Gerichtshofs und des Rechnungshofs können zur Anhörung eingeladen werden. Die Teilnahme zivilgesellschaftlicher Gruppen ist nicht vorgesehen, sie können aber über ein Forum ihre Vorstellungen einbringen. Es wird vom Selbstverständnis des Gremiums abhängen, wie weit es sich als Verfassungskonvent versteht. Der weitgefasste Auftrag und seine Zusammensetzung, die eine breite politische und soziale Repräsentanz der Bürger gewährleistet, legitimieren es dazu.

Der Europäische Rat hat mit dem ehemaligen französischen Präsidenten Giscard d’Estaing einen erfahrenen und angesehenen Politiker berufen. Da ein Deutscher den Grundrechtekonvent geleitet hatte, war für Frankreich der Vorsitz mit besonderem Prestige verbunden. Vor inzwischen mehr als 20 Jahren setzte Giscard – im Zusammenwirken mit Helmut Schmidt – die Direktwahl zum Europäischen Parlament und das Europäische Währungssystem durch. Als Europa-Abgeordneter setzte er sich für die Vertiefung der EU ein. Mit Vorstellungen über einen weitgehend dezentralisierten Föderalismus steht er für einen Mittelweg zwischen einem „europäischen Bundesstaat“ und einem „Europa der Nationen“. Man kann wohl davon ausgehen, dass er bestrebt sein wird, seinen politischen Lebensweg mit einem erfolgreichen Konvent zu krönen.

Ihm stehen mit den ehemaligen Ministerpräsidenten Giuliano Amato aus Italien und Jean-Luc Dehaene aus Belgien als Vizepräsidenten Persönlichkeiten zur Seite, die eine Konstitutionalisierung der EU befürworten. Dehaene ist Verfechter des belgischen Föderalismus. Im Auftrag der Kommission wirkte er bereits 1999 an einem Vorschlag zu einer Vertragsrevision mit, der für eine Zweiteilung der europäischen Vertragstexte plädierte.7 Er schlug damals vor, den Rechtsbestand in zwei Teile aufzuspalten: in einen „grundlegenden Vertrag“, der Ziele, Grundsätze, Bürgerrechte und institutionelle Regelungen enthalten sollte, und in einen leichter änderbaren Teil mit Vorschriften der derzeitigen Verträge und Vereinbarungen.

Entscheidend wird sein, ob es dem Präsidium des Konvents gelingt, zu einem Konsens zu kommen. Europäische Erfahrungen zeigen, dass von der Verhandlungsführung, der Fähigkeit, Kompromisse zu schmieden, viel abhängt. Gelingt es Giscard d’Estaing und dem Präsidium, der Diskussion eine Richtung zu geben und mit den ihnen zuarbeitenden Beamten des Ratssekretariats Entwürfe zu formulieren, auf die sich der Konvent ohne formale Abstimmung einigt, kann der Konvent einen in sich stimmigen Entwurf verabschieden. Im Grundrechtekonvent hat sich dieser Weg konsensualer Entscheidungen bei weitgehendem Verzicht auf Abstimmungen als erfolgreich erwiesen. Dieses Mal ist nicht nur das Gremium größer, auch die Materie ist weit umstrittener.

Frankreich, Großbritannien und die skandinavischen Länder, die die staatliche Prärogative bei der Gestaltung der europäischen Zukunft gewahrt sehen möchten, konnten eine mehrmonatige „Denkpause“ bzw. eine „Brandmauer“ zwischen der Vorstellung der Konventsergebnisse und der Regierungskonferenz durchsetzen. Groß ist die Sorge, der mehrheitlich mit Parlamentariern zusammengesetzte Konvent könne als verfassunggebendes Organ agieren und mit seinem Schwung das Ergebnis der Regierungskonferenz präjudizieren. Der Europäische Rat in Laeken legte sich dementsprechend nicht auf die Verbindlichkeit des Arbeitsergebnisses fest. Er erklärte vorsichtig, das Abschlussdokument „als Ausgangspunkt für die Arbeiten der künftigen Regierungskonferenz“ anzusehen. Nach seiner Zeitplanung liegt zwischen der Präsentation des Abschlussdokuments und dem Beginn der Regierungskonferenz mindestens ein dreiviertel Jahr.

Viel wird davon abhängen, welchen Spielraum der Konvent den Staats- und Regierungschefs gewährt. Wenn er einen stringenten Entwurf vorlegt, der eindeutige Empfehlungen gibt und der Regierungskonferenz nicht durch eine Vielzahl von Optionen ermöglicht, Versatzstücke beliebig zu verwenden und das Dokument in seiner Intention zu verändern, könnte es tatsächlich in ein Verfassungsdokument münden.

Mit Sicherheit wird das Abschlussdokument im Europa-Wahlkampf (Wahlen zum Europäischen Parlament finden im Juni 2004 statt) einem Test unterzogen. Die Staats- und Regierungschefs werden aus dem Ergebnis ihre Schlüsse für die Regierungskonferenz ziehen. Die Eigendynamik, die sich aus dem Verfahren ergibt, ist schwer einzuschätzen, zumal die europäische Integration durch äußere Bedrohungen stets Impulse erhalten hat. Die Folgen des 11. September für den Einigungsprozess sind noch nicht absehbar.

Divergierende Vorstellungen

Der Erfolg des Konvents wird ebenfalls davon abhängen, wie geschickt er es schafft, die Widersprüche in der Verfassungsdebatte zwischen supranational-föderalen und intergouvernemental-souveränitätswahrenden Vorstellungen in einem Konzept aufzufangen. Die Beteiligung von Parlamentariern bedeutet keineswegs automatisch, dass supranationale Konzepte von ihnen befürwortet werden. Nationale Regierungen, Parlamente und Bürger sind vor allem an einer Kompetenzzuschreibung interessiert, die einer schleichenden Aushöhlung staatlicher Souveränität einen Riegel vorschiebt.

Deutschland

An der deutschen Debatte lässt sich dieses Anliegen gut verfolgen, wobei gerade in diesem Punkt parteipolitische Divergenzen verschwimmen. Der bayerische wie der nordrhein-westfälische Ministerpräsident sind sich einig in ihrem Bestreben, bundesstaatliche Kompetenzen zu wahren oder zurückzugewinnen. Als überzeugten Dezentralisierern geht es ihnen um die Rückgewinnung eigenständiger Handlungsfreiheit für die Länder. Klassische bundesstaatliche Kompetenzen werden der Union zugesprochen: Außen- und Sicherheitspolitik, Außenwirtschaftspolitik, Sicherung der Außengrenzen, Kampf gegen die organisierte Kriminalität, grenzüberschreitender Umweltschutz. Eine klare Aufteilung in ausschließliche und konkurrierende EU-Gesetzgebungskompetenz steht in der Wunschliste ganz oben.8 Auch die SPD will bei Querschnittskompetenzen einem schleichenden Kompetenztransfer zu Lasten der Mitgliedstaaten vorbeugen. Für sie bedeutet Subsidiarität auch die Rückverlagerung von Aufgaben an die Mitgliedstaaten. Die Agrar-, Regional- und Strukturpolitik werden hier als Beispiele genannt, während sie im Bereich der Außen- und Sicherheitspolitik, der Zuwanderung und inneren Sicherheit bereit ist, weitere Zuständigkeiten an Brüssel zu übertragen bzw. die intergouvernementale Zusammenarbeit auszuweiten.9

CDU und CSU legten im November ein gemeinsames Papier mit Vorschlägen für einen Europäischen Verfassungsvertrag vor, der nicht nur Kriterien für die Verteilung von Aufgaben auf Unions- und Mitgliederebene aufstellt und Vorschläge für institutionelle Reformen macht, sondern sich bis ins Detail mit der Kompetenzverteilung in den einzelnen Politikbereichen der Verträge auseinandersetzt. Aufbau und Intention des Papiers zeigen die Handschrift des bayerischen Ministerpräsidenten: Der Kompetenzkatalog, der in vielen Politikbereichen, darunter die Agrar-, Regional- und Strukturpolitik, die Rückübertragung an die Länder verlangt, in anderen Bereichen dauerhaft staatliche Souveränität festschreibt, ist von einem misstrauischen Tonfall gegenüber Brüssel geprägt.10 Als Ziel des Konvents wird ein Verfassungsvertrag gesehen, während SPD und Bündnis 90/Die Grünen eine Verfassung anstreben.

Einig sind sich deutsche Parteien und Politiker darüber, dass die Reform der Institutionen unter dem Kriterium einer klaren, demokratischen Gewaltenteilung erfolgen und die Legitimation verbessert werden sollte: Die Legislative liegt beim Europäischen Parlament als Vertretung der europäischen Bürger und beim Rat als Staatenkammer. Beiden Organen und der Kommission als Exekutive soll das Initiativrecht zustehen. In neuen Institutionen, wie sie Frankreich und Großbritannien mit einer zusätzlichen Kammer aus Vertretern nationaler Parlamente vorschlagen, sehen die Deutschen kein Instrument für mehr Bürgernähe oder Transparenz. Hier treffen sie sich mit den Vorstellungen des Parlaments und der Kommission.

Frankreich

Traditionell hängt der Erfolg bei Vertragsrevisionen von der deutsch-französischen Kooperation ab. Das Tandem war schon vor Nizza aus dem Tritt geraten und hat seither nicht zu einer gemeinsamen Antriebskraft zurückgefunden. Zwar verabschiedeten beide Regierungschefs auf dem regulären bilateralen Gipfel in Nantes am 23./24. November 2001 im Vorfeld des Europäischen Rates eine gemeinsame Erklärung, die sich für eine europäische Verfassung ausspricht; erfolgreich war auch die Kooperation bei der Besetzung des Präsidenten des Konvents.11 In den Vorstellungen für die Reform unterscheiden sie sich jedoch erheblich. Nur wenige Tage nach dem Treffen in Nantes bekannte Präsident Jacques Chirac in London, seine Vorstellungen der Finalität der Union seien näher an den britischen als an den deutschen Konzepten, insbesondere in Bezug auf die Rolle und Kompetenzen der Nationalstaaten.12

Die intergouvernemental strukturierte „Föderation von Nationen“, die dem französischen Präsidenten und dem britischen Premierminister vorschwebt, unterscheidet sich in ihrer Kompetenzverteilung erheblich vom deutschen supranationalen Konzept.

In der Außen- und Sicherheitspolitik setzen London und Paris auf Zusammenarbeit, während Paris und Berlin eher darin übereinstimmen werden, wirtschaftspolitische Aufgaben nach der Gemeinschaftsmethode zu regeln. Bei Fragen der Rückübertragung von Kompetenzen in der Agrar-, Struktur- und Regionalpolitik kann Berlin wiederum eher auf London zählen. Hier wird Frankreich seine Partner in den Südländern finden.

Großbritannien

Die britische Haltung ist eindeutig insofern, als beide große Parteien einer intergouvernemental-souveränitätswahrenden Einstellung anhängen. Die Konservative Partei hat sich nach ihrer Wahlniederlage im Juni 2001 und ihrer Entscheidung für Ian Duncan Smith als neuem Parteiführer auf eine dogmatische europakritische Haltung festgelegt.13 Die Argumente der konservativen Außenseiter könnten allerdings eine innenpolitische Funktion bei der für 2004 anvisierten Regierungskonferenz haben: Je nach Ausgang des Referendums über den Euro und der Wahlen zum Europäischen Parlament wird Premierminister Tony Blair versuchen, britische Ängste aufzunehmen. Er hat sich jedoch entschieden, Großbritannien zu einem gestaltenden Machtfaktor in der Union zu machen.

Sein Leitbild „eine Supermacht, aber kein Superstaat“ zielt auf eine intergouvernementale, souveränitätswahrende Unionsstruktur, in der nationale Regierungen und Parlamente eine größere Rolle spielen. Er bevorzugt eine Aufwertung insbesondere des Europäischen Rates und der Ministerräte. Die Kommission wird, wie das supranationale Europäische Parlament, dem eine zweite Kammer mit nationalen Parlamentariern zur Seite gestellt werden soll, in ihrer politischen Bedeutung abgewertet.14 Eine intensivere, aber intergouvernementale Zusammenarbeit auf den Gebieten Außenpolitik, Verteidigung, Kriminalitätsbekämpfung soll zur Bildung jener kollektiven Supermacht beitragen, die Europas globale Handlungsfähigkeit konstituiert. Für das Land ohne geschriebene Verfassung erscheint es nicht erstaunlich, dass Blair „kein rechtsverbindliches Einzeldokument“ anstrebt. Vielmehr sollen die Verträge vereinfacht, aber nicht ersetzt werden.15

Vorbereitung auf 2004

Die eigentliche Hürde auf dem Weg zu einer europäischen Verfassung ist in der Regierungskonferenz und bei den anschließenden nationalen Referenden noch zu bewältigen. Aufgrund seiner Zusammensetzung spricht daher viel dafür, dass auch der Verfassungskonvent in erster Linie den Acquis communautaire überprüfen, Kompetenzen und Aufgaben bestehender Institutionen neu ordnen und die Vertragsmaterie durchforsten wird. Fortschritte scheinen möglich in der Vergemeinschaftung der Innen- und Justizpolitik, sicher auch in der Außen- und Verteidigungspolitik, wobei für die Union auch weiterhin supranationale wie intergouvernementale Strukturen charakteristisch sein werden.

Plausibel erscheint, dass der Vorschlag eines zweistufigen Vertragssystems wieder aufgegriffen wird; er verspricht die größte Zustimmung bei Regierungen und Bürgern. Eine „Constitution“ als Ergebnis des Konvents bzw. der folgenden Regierungskonferenz dürfte zumindest für Blair nicht akzeptabel sein. Die Vereinbarung einer „Grundsatzerklärung“ (Blair) oder vielleicht eines „constitutional treaty“ oder „Verfassungsvertrags“ (CDU/CSU) erscheint kompromissfähiger. Bekanntlich sind bestimmte Begriffe in Europa – neben „Verfassung“ auch „Föderalismus“ – politisch so besetzt, dass sie die Entwicklung blockieren.

Ohnehin muss aus heutiger Sicht nicht nur das Ergebnis der nachfolgenden Regierungskonferenz offen bleiben, sondern auch das Schicksal des von der Regierungskonferenz verabschiedeten Dokuments – Europa neigt dazu, sich schon bei Fragen geringerer Bedeutung für die nationalstaatliche Souveränität nicht zu einigen. Die Geschichte der europäischen Integration ist zwar reich an Beispielen, die zeigen, dass es gerade dann zu qualitativen Integrationsschritten gekommen ist, wenn entscheidende politische Akteure aus „konträren Motivationen heraus integrationspolitisch das Gleiche wollen“.16 In jedem Fall tun Konvent und Regierungskonferenz aber gut daran, sich darauf einzustellen, dass nicht alle ihrer (dann wohl 25) Mitglieder den Vertrag in Kraft setzen werden. In welchem Verhältnis können dann die gültigen Verträge und das neue, nicht von allen angenommene Vertragswerk stehen?

Die aktuelle Diskussion über eine europäische Verfassung übersieht weitgehend, dass bei den Staats- und Regierungschefs seit langem die Vorstellung eines Kerneuropas, eines Gravitationszentrums bzw. einer Avantgarde- oder Pioniergruppe Fuß gefasst hat. Es wird von vielerlei Umständen abhängen, ob eine Gruppe von Staaten unter dem Druck der erweiterten Union und neuen Sicherheitsbedrohungen in einer globalisierten Welt den Schritt in eine „Europäische Föderation“ (Joschka Fischer) oder eine „Föderation von Nationalstaaten“ (Lionel Jospin) machen wird.

Wenn Druck und Interesse stark genug sind, wird man, wie bei der Währungsunion, diesen Schritt auch tun. Sicher ist, dass es für die, die das Tempo nicht mithalten können oder wollen, die Möglichkeit eines „opt-out“ geben muss. Bisher war der Sog der Integration noch immer stark genug, um auch Zögernde über kurz oder lang nachzuziehen.

Anmerkungen

1  Joschka Fischer, Vom Staatenbund zur Föderation – Gedanken über die Finalität der europäischen Integration, Rede in der Humboldt-Universität Berlin am 12. 5. 2000, abgedruckt in: Internationale Politik (IP), 8/2000, S. 100 ff.

2  Anlage IV: Erklärung für die Schlussakte der Konferenz zur Zukunft der Union, Vertrag von Nizza, von der Konferenz der Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten der EU am 12.12.2000 beschlossen, abgedruckt in: IP, 2/2001, S. 99 f.

3  Rat der Europäischen Union, Bericht über die Debatte über die Zukunft der Europäischen Union, Bericht des Vorsitzes, Brüssel, 8. 6. 2001.

4  Vgl. <http://www.europa.eu.int/futurum&gt;. Die wöchentliche Besucherzahl lag Anfang Dezember 2001 bei 300 000 bei steigender Tendenz.

5  Zum Wortlaut der Erklärung von Laeken s.  S. 119 ff.

6  Abgedruckt in: IP, 2/2001, S. 60 ff.

7  Richard von Weizsäcker, Jean-Luc Dehaene, David Simon, Die institutionellen Auswirkungen der Erweiterung, Bericht an die Europäische Kommission, Brüssel, 18.10.1999, abgedruckt in: IP, 11/1999, S. 113 ff.

8  Vgl. dazu Wolfgang Clement, Europa gestalten – nicht verwalten. Die Kompetenzen der Europäischen Union nach Nizza, Rede am 12.5.2001 in der Humboldt-Universität Berlin, <http://www.whi-berlin.de/ clement.htm>; Edmund Stoiber, Eckpunkte der europäischen Zukunftsdebatte, Rede am 29. 9. 2001 in der Humboldt-Universität Berlin, <http://www.whi-berlin.de/stoiber.htm&gt;.

9  Leitantrag „Verantwortung für Europa“ für den SPD-Parteitag in Nürnberg vom  19.–22.11.2001, auszugsweise abgedruckt  in: IP, 9/2001, S. 102 ff.

10Vorschläge von CDU und CSU für einen Europäischen Verfassungsvertrag, erarbeitet unter Leitung von Wolfgang Schäuble und Reinhold Bocklet, Berlin, 26.11.2001, <http://cducsu.de&gt;.

11Gemeinsame Erklärung der 78. Deutsch-Französischen Konsultationen über die großen europapolitischen Prioritäten vom 23.11.2001, S. 101 ff. Vgl. hierzu auch den Beitrag von Ulrike Guérot, S. 33 ff.

12Vgl. Philip Stephens, Summit reveals complexities of EU’s shifting allegiances, in:Financial Times, 1./2.12.2001.

13Francis Maude, Networks and Nations: Towards the New Europe, 8. 6. 2000, Forum Constitutionis Europae Spezial,  <http://www.whi-berlin.de/Maude.htm&gt;.

14Tony Blair, A Larger, Stronger more Democratic Europe, Rede vor der Börse in Warschau am 6. 10. 2000, abgedruckt in: IP, 2/2001, S. 73 ff.

15Jack Straw, Europe for Citizens. Rede gehalten am 22. 7. 2001 vor dem Royal Institute of International Affairs in London, über <http://www.fco.gov.uk&gt;.

16So Wilfried von Bredow, Eine Union zum Einschlafen, in: Frankfurter Rundschau, 12.7.2001.

Bibliografische Angaben

Internationale Politik 1, Januar 2002, S. 9 - 16.

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