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25. Febr. 2022

Weltraum ohne Europa

Bemannte Raumfahrt, Zukunftstechnologien, Recht und Ressourcen: Auch im All spielt der alte Kontinent kaum mehr eine Rolle. Szena­rien eines Trauerspiels.

Bild
Bild: Fusion zweier schwarzer Löcher
Das Interesse an der Raumfahrt ist im weder technik- noch wissenschaftsaffinen Deutschland nicht sehr hoch; für viele ist das Weltall nur ein Thema für Science-Fiction. Im Bild eine Collage der Kollision schwarzer Löcher.
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Das Thema Raumfahrt ist in Europa grundsätzlich in der Gesellschaft angekommen. Nur wenige stellen sie infrage, profitieren wir doch tagtäglich fast alle davon – angefangen von der Wettervorhersage über Kommunikationsdienstleistungen bis hin zu Ernteprognosen, Katastrophenschutz und Navigationsdiensten.

Selbst relativ praxisferne raumfahrtbasierte Forschung auf dem Gebiet der Mikrogravitation, er Astrophysik oder der Planetenkunde wird überwiegend positiv bewertet.



Anders ist die Einstellung, wenn sich Raumfahrt mit den Anforderungen kommender Jahrzehnte auseinandersetzt: im Hinblick auf die Gewinnung von Ressourcen von Mond und Asteroiden, bei Energiestationen im Orbit, bei privaten Raumstationen für die unterschiedlichsten Zwecke, bei der Nutzung von Atomkraft und selbst bei der bemannten Raumfahrt. Sie sind gelegentliche Themen für einen ablehnenden Kommentar hier, einen spöttischen Feuilletonartikel da oder bestenfalls einen Kurzbeitrag im Wissenschaftsteil, falls es denn einen gibt.



Der Nachteil dieser Ignoranz: Wir, und damit meine ich Europa im Allgemeinen und Deutschland im Speziellen, stehen deshalb immer isolierter in der Welt da. Die befasst sich nämlich durchaus mit diesen Themen, ob wir nun mit im Boot sind oder nicht. Generell genießt Raumfahrt bei uns nur geringe Beachtung. Daraus resultiert ein noch geringeres privates und institutionelles Investitionsvolumen, und das spiegelt sich am Ende auch in den internationalen Vergleichszahlen. Schauen wir uns dazu eine der Benchmarks der internationalen Raumfahrt an, die Anzahl der 144 Orbitalmissionen im Jahr 2021: China 55, USA 45, Russland 25, Europa 6. Genauso viele wie Neuseeland.



Während dieser Tage weltweit Raumfahrt-Erstleistungen in Serie erzielt werden, beeindruckt Europa vor allem durch negative Nachrichten. Bahnbrechende und zukunftsweisende Programme sind nirgends in Sicht. Ein bisschen Erdbeobachtung hier, ein wenig Navigation dort und alle Jubeljahre eine Forschungssonde sind dem alten Kontinent Raumfahrt genug.



Werfen wir einen Blick auf einige Themen, die in den kommenden Jahrzehnten das Bild bestimmen werden und beginnen mit der bemannten Raumfahrt. Bemannte Raumfahrtsysteme gibt es gar nicht mal wenige. Russland hat eines, China in Kürze sogar zwei, die USA bald vier. Und auch Indien will sich eines zulegen. Europa nicht. Dafür besitzen wir eine teure Immobilie im Weltraum (das Columbus-Modul der ISS), sind aber nicht in der Lage, sie mit eigenen Mitteln zu erreichen. Es gilt wie bisher: Irgendwer wird uns schon mitfliegen lassen. Früher war das Russland, jetzt sind es die USA. Sollte uns ein schlecht gelaunter US-Präsident à la Trump den Zugang zu seinen bemannten Raumfahrzeugen verwehren, dann war’s das.



Europa hat zwar im Rahmen des ­Artemis-Programms eine Juniorpartnerrolle und baut in diesem Vorhaben für das bemannte Orion-Raumschiff wesentliche Komponenten des Antriebs- und Servicemoduls. Doch die Verträge mit der NASA sind so gestaltet, dass die USA auch diesen Anteil jederzeit übernehmen könnten.



In wenigen Jahren wird es, ignoriert von Europa, private Raumstationen im Orbit geben. Axiom Space baut bereits daran. Die Arbeiten am „Orbital Reef“ von Blue Origin laufen, und bei ­Nanoracks und Lockheed Martin wird gerade das „Starlab“ konzipiert. In diesen Stationen wird sich die „Privatastronautik“ abspielen, vom Weltraumtourismus bis zu industrieller Forschung und Produktion. China hat ebenfalls eine eigene Raumstation in Betrieb, Russland will sich nach der ISS im Orbit selbständig machen und auch Indien will eine bauen. Europa guckt zu.



Auch hier: Vorreiter China

Neben den privaten und halbinstitutionellen Raumstationen wird Energie „made in Space“ ein wichtiges Raumfahrtprodukt bilden. Damit sind große Solarkraftanlagen gemeint, welche die gewonnene ­Sonnenenergie mittels ­Mikrowellenstrahlung zur Erde senden. China hat mit Versuchen begonnen und entwickelt schon die notwendigen Großraketen. Sonnenenergiefarmen im Orbit und ihre begleitenden Technologien sind ein wesentlicher Punkt im gerade anlaufenden 14. chinesischen Fünfjahresplan. Sie betreffen die Entwicklung extrem großer Leichtgewichtsstrukturen im Weltraum für die Errichtung dieser Kraftwerke. Und das nicht nur für die geplanten Solarkraftwerke im All, sondern auch für den Bau großer Radioteleskope und Habitate für Forschung, Industrie und Tourismus.



Die Entwicklung der dazu notwendigen Basistechnologien ist in China bereits voll im Gange. Im August 2021 fand eine erste (noch terrestrische) Versuchsreihe statt, bei der die Energieübertragung mittels Mikrowellen von einem Ballon zu einem Schiff erprobt wurde. In den Schritten danach beginnen erste Orbit-Verifikationen. Um 2030 könnten bereits orbitale Testanlagen im Megawattbereich in den Probe­betrieb gehen. Energie aus dem Weltraum für die Erde: eine Entwicklung, die in Europa nicht wahrgenommen wird.



Ein weiteres Zukunftsgebiet sind atomare Antriebs- und Energiequellen für zukünftige Deep-Space-Anwendungen. Wenn wir in den „tiefen“ Weltraum vordringen wollen, wenn wir eine industrielle oder erweiterte wissenschaftliche Nutzung des Weltraums mit Vor-Ort-­Gewinnung von Ressourcen aller Art wollen, wenn die Reisezeiten innerhalb des Sonnensystems in erträglichen Grenzen bleiben sollen, wenn wir uns jenseits der Jupiterbahn bewegen wollen (und da liegen mit die interessantesten Regionen), geht es nicht ohne Atomenergie. Für den Einsatz von Atomenergie in der Raumfahrt gibt es zwei Hauptanwendungen: erstens die direkte Verwendung eines Kernreaktors zum Zweck des Antriebs, um eine Stützmasse aufzuheizen und durch eine Düse zu beschleunigen. Und zweitens, Kernkraft, in welcher Form auch immer, als Energieressource dort einzusetzen, wo Solarenergie entweder nicht ausreicht, nicht vorhanden ist oder wo eine hohe Energiedichte benötigt wird.



Um den unmittelbaren Bedarf für das ­Artemis-Mondprogramm und bemannte Flüge zum Mars abzudecken, begannen die NASA und die National Nuclear Security Administration des Department of Energy (DoE) schon vor Jahren mit dem Technologieprogramm „Kilopower“. Dabei geht es zunächst um sehr kleine, modulare Reaktoren für Raumfahrtanwendungen mit einer elektrischen Leistung von etwa zehn Kilowatt pro Einzelmodul. Eine Anordnung von vier oder fünf solcher etwa koffergroßen Module ist für eine kleine Mondstation oder eine erste Mars-Basis ausreichend. Die Bodentests dieser Anlagen waren erfolgreich. Erst vor wenigen Wochen versendeten die NASA und das DoE die Angebotsausschreibung an die Industrie für die volle Entwicklung dieses Mikroreaktorsystems. In einigen Jahren sollen die ersten Einheiten zum Mond gebracht werden. Damit werden dort Langzeitaufenthalte ermöglicht, die vor allem die zweiwöchigen Mondnächte energietechnisch abdecken. Solargeneratoren sind da keine Option.



Ebenfalls in einem entscheidenden Stadium befindet sich das russische Projekt Nuklon, das einen Ein-Megawatt-Reaktor für Raumfahrtanwendungen schaffen soll. Dieses System entsteht momentan bei KB Arsenal in St. Petersburg, bei Rosatom und beim Keldysch-Forschungszentrum. In Europa sehen wir nichts dergleichen, denn hier ist das Thema tabu.



Ganz oben auf der Liste der Raumfahrt-Zukunftsthemen steht auch die Nutzung der Ressourcen des Weltraums. Dafür sind gesetzliche Rahmenbedingungen von großer Bedeutung. Hier schaffen die USA im Zusammenhang mit dem ­Artemis-Programm derzeit Fakten. Dieses neue bemannte Mondlandeprogramm der NASA ist im Prinzip ein internationales Vorhaben von derzeit acht Nationen und der Europäischen Raumfahrtbehörde (ESA). Mehr als 90 Prozent des Projekts allerdings tragen die USA.



Als rechtliche Grundlage hat die NASA ein Dokument mit der Bezeichnung „­Artemis Accords“ ausgearbeitet. Es regelt die Zusammenarbeit innerhalb des Programms sowie Rechte und Pflichten. In Sektion 1 dieses Papiers wird erläutert, auf welchen Teil des Weltraums sich das Abkommen bezieht: Kurz gefasst ist dies das Sonnensystem zwischen der Erde und dem Asteroiden-Hauptgürtel. Ein Raum, der im nicht gerade technik- und wissenschaftsaffinen Deutschland wie pure Science-Fiction wahrgenommen und für das „normale“ Leben als komplett irrelevant betrachtet wird, weswegen man sich praktisch nicht damit befasst.



Innerhalb des restlichen EU-Europa wird es immerhin gelegentlich anders gesehen. Italien, Luxemburg und Polen haben bereits unterschrieben; dazu das Nicht-EU-Mitglied Großbritannien.



Bereits vor Jahrzehnten wurden zwei Weltraum­abkommen beschlossen. Beim Weltraumvertrag aus dem Jahr 1967 trieb die Staatengemeinschaft die Sorge um, was wohl passiert, wenn entweder die Sowjetunion oder die USA den Erdtrabanten für sich beanspruchen würden und sie dann womöglich nichts davon abbekämen.



„America First“ gilt hierbei auch heute

Der Mondvertrag von 1979 geht in dieselbe Richtung. 22 nicht raumfahrende Nationen versuchten damit, die USA, die Sowjetunion und China daran zu hindern, Ansprüche auf die Ressourcen im Sonnensystem anzumelden. Dafür führte man den schwammigen Begriff der „Common Heritage of Mankind“ ein. Doch dieses Vertragswerk ist wertlos: Die drei Supermächte ignorierten es und unterschrieben nicht.



In den folgenden Jahrzehnten wurden weltraumrechtliche Fragen nur gelegentlich diskutiert. Die Ansprüche an ein Abkommen reichten von der vollständigen „Sozialisierung“ des Weltalls, mit Mitspracherecht aller Nationen mittels eines wolkigen „internationalen Regimes“ bis hin zu Regelungen, die dem US-Homestead Act des Jahres 1862 entsprachen (danach kann jeder, der sich auf einem Stück Land niederlassen und es bewirtschaften kann, auch das Eigentum daran erlangen).



Donald Trump machte schon einmal unmissverständlich klar, dass die USA den Weltraum nicht als „globales Gemeinschaftsgut“ betrachten. Den Mondvertrag bezeichnete er als den „fehlgeschlagenen Versuch, das freie Unternehmertum einzuschränken“. Auch die Regierung Joe Biden denkt nicht im Mindesten daran, den Weltraum als „Common Heritage of Mankind“ zu betrachten und womöglich obendrein mit ambitionierten ethischen Regularien zu befrachten, wie es den Theoretikern dieses Gebiets in Europa vorschwebt. „America First“ gilt hier unter Biden genauso wie unter Trump.



Das ­Artemis-Abkommen stellt zwar nur eine bilaterale Vereinbarung der USA mit ihren Partnern dar, ist also kein völkerrechtlich bindendes Instrument. Aber dadurch, dass darin festgehaltene Schlüsselprinzipien zur angewendeten Praxis werden, haben sie automatisch einen signifikanten Einfluss auf jeglichen nachfolgenden Regulierungsrahmen. Hier wirkt die legislative Kraft des Faktischen. Einmal mehr kann Europa aufgrund fehlenden Willens und Einflusses seine Stimme bei einer wichtigen Weichenstellung nicht geltend machen.    

 

Eugen Reichl ist Autor zahlreicher Bücher zur Raumfahrttechnik und -geschichte, Mitherausgeber des Jahrbuchs „SPACE“ und Mitbetreiber des Raumfahrtportals „Der Orion“.

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Bibliografische Angaben

Internationale Politik 2, März/April 2022, S. 52-55

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