Verminung und Völkerrecht
Mit dem Austritt der baltischen Länder, Finnlands und Polens aus der Ottawa-Konvention steht nicht nur ein einzelner Vertrag infrage. Das humanitäre Völkerrecht und der Multilateralismus verlieren an Strahlkraft, wenn Ausnahmen akzeptiert werden.
Seit Juni 2025 sind fünf Staaten – Estland, Finnland, Lettland, Litauen und Polen – aus dem Übereinkommen über das Verbot von Antipersonenminen, auch bekannt als Ottawa-Konvention, ausgetreten. Das Übereinkommen über Streumunition hatte Litauen bereits zum März 2025 verlassen. Ausschlaggebend für diese Schritte ist die wachsende Unsicherheit in Europa nach Russlands Großangriff auf die Ukraine. Kyjiw selbst teilte dem UN-Generalsekretär Mitte Juli 2025 mit, die Umsetzung der Ottawa-Konvention auszusetzen.
Die Verabschiedung der Ottawa-Konvention 1997 war ein historischer Erfolg. Das Abkommen wurde in nur 14 Monaten in einem diplomatischen Ad-hoc-Prozess jenseits traditioneller Foren ausgehandelt. Es war das Ergebnis einer engen Partnerschaft zwischen Staaten und Zivilgesellschaft, wie sie in der internationalen Diplomatie ungewöhnlich und in sicherheitspolitischen Debatten einzigartig war.
Ende der 1990er Jahre lagerten in den staatlichen Arsenalen große Mengen von Landminen. Über Jahrzehnte waren sie weiträumig eingesetzt worden. Das Argument für ihr vollständiges Verbot lautete, dass Antipersonenminen (APM) trotz ihres militärischen Wertes untersagt werden müssten, weil sie unerträgliches Leid und langfristige Zerstörungen verursachen. Das Verbot basierte damit auf dem Vorrang humanitärer und moralischer Gebote vor militärischer Logik – der Schutz der Zivilbevölkerung sollte oberste Priorität haben.
Die Ottawa-Konvention verknüpfte das „klassische“ humanitäre Völkerrecht, das Waffen verbietet, die nicht zwischen Zivilisten und Kombattanten unterscheiden können oder die unnötiges Leid verursachen, mit dem Abrüstungsrecht, indem sie auch die Herstellung, Lagerung und Weitergabe von APM verbot und die Vernichtung der Bestände verlangte. Abhilfemaßnahmen wie Räumungen und erstmals auch Opferhilfe stärkten das Regelwerk zusätzlich, ebenso wie das Prinzip der kooperativen Umsetzung selbst bei politisch heiklen Fragen der Vertragstreue.
Das Abkommen lieferte zudem die Blaupause für den Oslo-Prozess, der 2008 zur Verabschiedung des Übereinkommens über Streumunition (CCM) führte, das sich auf dieselben humanitären Gebote gründete. Das CCM enthält ein umfassendes Verbot des Einsatzes, der Herstellung, der Weitergabe und der Lagerung von Streumunition. Außerdem sollten mit Streumunition kontaminierte Gebiete geräumt werden. Der Vertrag führte zudem einen eigenen Artikel über die Opferhilfe ein sowie eine ausdrückliche Verpflichtung zur Aufklärung über die Gefahren von Streumunitionsresten.
Die Wirkung beider Abkommen war immens. Millionen von Landminen, Streumunition und Submunition wurden vernichtet. 31 von Landminen und elf von Streumunitionsresten betroffene Staaten konnten vollständig geräumt werden. Zudem hat die Ottawa-Konvention maßgeblich dazu beigetragen, die globale Norm gegen APM weit über den Kreis ihrer Vertragsstaaten hinaus zu festigen: Auch von den Staaten, die dem Übereinkommen nicht beitraten, verhängten immerhin 27 Prozent ein Moratorium für den Einsatz, die Herstellung, den Export und/oder den Import von APM.
Was auf dem Spiel steht
Laut dem „Landmine and Cluster Munition Monitor“ sind immer noch mindestens 57 Staaten und Gebiete durch APM verseucht, sieben davon massiv: Afghanistan, Bosnien und Herzegowina, Kambodscha, Äthiopien, Irak, die Türkei und die Ukraine. In 29 Staaten und Gebieten gibt es bestätigte oder vermutete Streumunitionsrückstände.
Die Zahl der Opfer von Landminen und explosiven Kampfmittelrückständen ging seit Ende der 1990er Jahre zurück. Seit 2022 steigt sie jedoch wieder an und belief sich 2024 auf mindestens 6279. In dieser Zeit wurden in neun Ländern Opfer durch den Einsatz von Streumunition und deren Rückstände registriert, wobei die Ukraine seit 2022 die höchsten Zahlen aufweist.
Ob die jüngsten Austritte aus der Konvention zum Aufbau neuer Bestände, zur Anschaffung oder sogar zur Produktion von Landminen führen werden, lässt sich noch nicht abschätzen. Sicher ist dagegen, dass sich die grundlegenden Parameter, die zum Verbot der Minen geführt hatten, nicht geändert haben: APM verursachen weiterhin gravierende menschliche, soziale und wirtschaftliche Kosten, die oft noch über Jahrzehnte nachwirken. Zwar behaupten einige, dass der technologische Fortschritt die Folgen gemildert habe. Doch wie das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) feststellt, gefährden selbst „nicht persistente“ Minen, die mit Selbstzerstörungs- oder Selbstdeaktivierungsmechanismen ausgestattet sind, aufgrund ihrer wahllosen Wirkung, ihrer Fehlerraten und der hohen Räumungskosten die Zivilbevölkerung.
Was das CCM betrifft, das ohnehin schon weniger Mitglieder hat als die Ottawa-Konvention (111 im Vergleich zu 166), könnten die aktuellen Entwicklungen die Universalisierung und Konsolidierung der Norm gegen Streumunition beeinträchtigen.
Womöglich steht aber noch mehr auf dem Spiel. Die Forderung, humanitäre Abrüstungsverträge an die außergewöhnlichen Umstände des heutigen Sicherheitsumfelds anzupassen, verweist auf ein grundsätzliches Problem: Die Logik beider Konventionen – das Wohlergehen der Menschen in den Mittelpunkt zu stellen – könnte selbst infrage gestellt werden.
Auch das UN-Waffenabkommen (CCW) wird aktuell angefochten. Obwohl das CCW und seine Protokolle weniger ambitioniert sind als die Verbotsverträge, haben sich einige militärisch bedeutende Staaten angeschlossen, die nicht Vertragsparteien der beiden anderen Konventionen und zum Teil in laufende Konflikte verwickelt sind. Die Protokolle des UN-Abkommens regulieren außerdem auch Waffen, die nicht unter die beiden Verbote fallen, wie etwa Antifahrzeugminen. Meinungsverschiedenheiten innerhalb der Mitgliedstaaten über die Rolle von Beobachtern – darunter internationale Organisationen und die Zivilgesellschaft – stellen ein Modell der inklusiven Diplomatie infrage, das einige der wichtigsten Abrüstungserfolge der vergangenen 30 Jahre ermöglicht hat.
Eine riskante Logik
Der Austritt bleibt ein souveränes Recht, das sowohl in der Ottawa-Konvention als auch im Übereinkommen über Streumunition vorgesehen ist. Die sicherheitspolitischen Befürchtungen, die zu diesen Austritten geführt haben, sind ebenfalls real und sollten nicht ignoriert werden. Die Logik der „außergewöhnlichen Umstände“ öffnet jedoch eine Tür, die sich möglicherweise nur schwer wieder schließen lässt. Wenn eine Ausnahme akzeptiert wird, auf welcher Grundlage lassen sich dann weitere Ausnahmen ablehnen?
In beiden Verträgen werden die Bedingungen für einen Austritt explizit eingeschränkt. Er tritt sechs Monate nach Hinterlegung des jeweiligen Dokuments in Kraft – es sei denn, der betreffende Staat befindet sich in einem bewaffneten Konflikt. Die Logik ist klar: Regeln zum Schutz der Zivilbevölkerung vor den Folgen bewaffneter Konflikte dürfen gerade dann nicht außer Kraft gesetzt werden, wenn Gewalt eskaliert. Würde man akzeptieren, dass gewisse Regeln in Erwartung eines Konflikts oder während der Kämpfe ausgesetzt werden können, könnte dies weitreichende Konsequenzen für das gesamte humanitäre Völkerrecht haben, das zum Schutz von Nichtkombattanten und der am stärksten von den Folgen des Krieges betroffenen Bevölkerungsgruppen geschaffen wurde.
Als Reaktion auf die Krise des humanitären Völkerrechts hat eine Gruppe von Staaten und das IKRK die „Globale Initiative zur Stärkung des politischen Engagements für das humanitäre Völkerrecht“ ins Leben gerufen, um Empfehlungen für eine bessere Einhaltung des humanitären Völkerrechts und dessen Anpassung an künftige Herausforderungen zu entwickeln. Die Initiative soll 2026 in einem hochrangigen Treffen gipfeln. Im Juni 2025 startete außerdem der UN-Generalsekretär eine Kampagne für den Erhalt der Normen der humanitären Abrüstung und die Beschleunigung des Kampfes gegen Minen.
Diese Bemühungen zur Stärkung der Konventionen sind wichtig. In ihrem Gesamtbild signalisieren Austritte, Unterbrechungen und das Infragestellen grundlegender Regeln nicht nur eine Belastung für einzelne Verträge. Sie üben auch Druck auf die Logik des humanitären Völkerrechts insgesamt und die ihm zugrunde liegenden multilateralen Praktiken aus. Um die Prinzipien zu wahren, die zum Schutz von Menschen während und nach bewaffneten Konflikten geschaffen wurden, braucht es eine Erneuerung des politischen Engagements, hartnäckige diplomatische Bemühungen und die Bereitschaft, Normen gerade dann zu verteidigen, wenn sie am härtesten auf die Probe gestellt werden.
Aus dem Englischen von Bettina Vestring
Internationale Politik 1, Januar/Februar 2026, S. 12-14
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