Nach dem Zweiten Weltkrieg fanden zwei Begriffe Eingang in das internationale Strafrecht: Genozid und Verbrechen gegen die Menschheit. Ihre Auslegung ist bis zum heutigen Tag umstritten. Besonders der Genozid-Begriff birgt riesiges Mobilisierungspotenzial und dient der Rechtfertigung zweifelhafter Militärinterventionen.