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01. Sep 2012

Impulse für Europas Sicherheitspolitik

Die Zeit zum Handeln ist gekommen

Schuldenkrise und Euro-Rettung überlagern notwendige Reformen in der europäischen Energiepolitik und den weiteren Ausbau der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik. Eine glaubwürdige Handlungsfähigkeit der EU hängt aber von einer kohärenten Abstimmung in währungs-, energie- und sicherheitspolitischen Fragen ab.

Für ihre Selbstbehauptung in der globalisierten Welt braucht die EU ergänzend zu ihren Anstrengungen in der Währungspolitik eine eigenständige starke, glaubwürdige Sicherheits- und Verteidigungspolitik. Angesichts enger finanzieller Spielräume in allen europäischen Staaten kann die sicherheitspolitische Handlungsfähigkeit Europas nur durch den Willen zu mehr europäischer Gemeinsamkeit und durch engere Zusammenarbeit gewährleistet werden. Kein EU-Staat ist noch in der Lage, das gesamte militärische und zivile Fähigkeitsspektrum alleine vorzuhalten. Wir lassen uns deshalb von drei Prämissen leiten:

•    Europäische Sicherheit wird auch künftig nicht nur durch Europa allein gewährleistet werden können, sondern bedarf der Unterstützung durch die USA.

•    Alle Anstrengungen Europas sollten darauf zielen, nicht nur dessen Handlungsfähigkeit zu stärken, sondern wieder zu relevanten Partnern der USA zu werden. Damit müssten alle Bemühungen auch dem Ziel dienen, die NATO als das Fundament transatlantischer Beziehungen zu stärken.

•    Alle Staaten, die sich an der Stärkung Europas beteiligen wollen, müssen bereit sein, gemeinsam die Risiken zu teilen und die Lasten entsprechend ihrer Möglichkeiten gemeinsam zu tragen. Wer Risikoteilung nur „à la carte“ will, muss bereit sein, entsprechende Einflussminderung hinzunehmen.

Wir müssen also in der EU gemeinsame Vorstellungen entwickeln, welches militärische Potenzial zur Verfügung stehen soll und wie militärische Fähigkeiten zu priorisieren, unnötige Doppelstrukturen zu vermeiden sowie Interoperabilität und Einsatzfähigkeit zu verbessern sind. Es geht um Entscheidungen, welche Fähigkeiten wir mit anderen teilen, wo wir sie supranational mit anderen einbringen, und auf welche Fähigkeiten wir verzichten wollen, weil andere sie verlässlich und günstiger bereitstellen.

Das erfordert Einigkeit, wo und unter welchen Bedingungen (teil-)integrierte Streitkräfte eingesetzt werden sollen, und begründet die Notwendigkeit und Chance, einen tragfähigen Konsens über die Zukunft der europäischen Sicherheitsvorsorge im 21. Jahrhundert zu entwickeln.

Eine veränderte Lage

Veränderungen wie im nördlichen Afrika und Nahen Osten werden erhebliche Auswirkungen auf die Sicherheit Europas haben. Auch die Nuklearpolitik des Iran birgt Eskalationspotenzial für Europa. Unser Verhältnis zu Russland ist von strategischer Kooperation geprägt. Aber es gibt auch etliche Unstimmigkeiten in wichtigen Sicherheitsinteressen – bei der Haltung zum Konflikt in Syrien oder in der Frage einer gemeinsamen Raketenabwehr. Wir brauchen folglich eine neue Qualität der Abstimmung, die über die bisherige partnerschaftliche Zusammenarbeit hinausgeht. Wird der „Hohe Norden“ eisfrei, bieten sich neue Per­spektiven für die Gewinnung von Ressourcen, für neue Verkehrswege und eine langfristige transatlantische Zusammenarbeit. Hier sollte die EU frühzeitig Kooperationsprojekte mit den USA und Kanada entwickeln und strategische Konsultationen mit Russland führen. Zu berücksichtigen ist auch der Wandel des Selbstverständnisses der Türkei als regionaler Führungsmacht und die daraus entstehenden Konsequenzen. Zugleich können wir Europäer nicht mehr in ähnlichem Umfang wie bisher auf die Unterstützung der USA für die Durchsetzung unserer Sicherheitsinteressen bauen.

Der EU ist es aber bis heute nicht gelungen, ihrem ökonomischen Gewicht entsprechende sicherheitspolitische Handlungsfähigkeit herzustellen. Trotz aller institutionellen Fortschritte seit Einführung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) sind heute schon nationale Fähigkeitsverluste zu verzeichnen. Sie werden zu empfindlichen europäischen Fähigkeitsverlusten führen, wenn diese Prozesse weiterhin unkoordiniert erfolgen. Gerade deshalb brauchen wir eine weitaus engere sicherheitspolitische Zusammenarbeit und aktive, mutige Schritte in Richtung einer Vertiefung der militärischen Integration bei gleichzeitiger Weiterentwicklung der transatlantischen Arbeitsteilung.

Eine ertüchtigte GSVP wird maßgeblicher Beitrag Europas zur transatlantischen Lastenteilung sein. Dabei ist die NATO bei folgenden Aufgaben unersetzbar: nukleare Abschreckung und Proliferationsverhinderung, Raketenverteidigung, strategische Aufklärung, Cyber Defence und bis auf weiteres strategischer Transport.
Als Beispiele der von Europa endlich zu entwickelnden und vorzuhaltenden Kräfte sind insbesondere ein Oberkommando und projektionsfähige Interventionskräfte zu Lande, zur See und in der Luft zu nennen. Ferner muss Europa im vernetzten Ansatz über „Constabulary Forces“ (wie Gendarmerie oder Carabinieri und neben den Polizeikräften auch alle Kräfte für die Verwaltung eines Staatsgebiets ohne eigene Ordnung) für die Zeit des Übergangs nach einer Intervention und über Stabilisierungskräfte verfügen, die unter ziviler Führung den Aufbau eines neuen Staates im Zuge der Krisennachsorge und weiterer Konfliktprävention sichern. Gerade im vernetzten Ansatz kann Europa seine eigentliche Stärke ausspielen.

Wo einsetzen? Und was?

Europa braucht folglich die Ausformulierung seines strategischen Konsenses und entsprechender pragmatischer Arbeitsprozesse für die zu bewältigenden Aufgaben, die für unsere Sicherheit relevanten geografischen Räume und die einzusetzenden Instrumente.

Bei der Definition der Aufgaben verfügen die Europäer bereits seit Jahren über Ansätze eines grundsätzlichen Konsenses, der in der jeweils gültigen Fassung von Europäischer Sicherheitsstrategie und Strategischem Konzept der NATO definiert ist. Was aber fehlt, sind eine echte Priorisierung, die entsprechende Streitkräfteplanungen erlauben würde, und dafür geeignete Abstimmungsprozesse.

Es ist also ein Konsens über die Definition der geografischen Räume nötig, in denen Europa bei aller gebotenen Flexibilität und unvorhergesehenen Entwicklungen künftig prioritär handlungsfähig sein will. Das aktuelle Krisen- und Konfliktpotenzial im nördlichen Afrika und im Nahen und Mittleren Osten legt nahe, dies als die geografisch nächstliegende Herausforderung für die europäische Sicherheit zu betrachten – wobei im Nahen Osten nur politische Lösungen unter Einbeziehung der USA denkbar sind.

Aber auch Entwicklungen in anderen Teilen Afrikas (so am Horn von Afrika), im Kaukasus, in Zentralasien oder im „Hohen Norden“ können die sicherheitspolitische Gestaltungskraft Europas fordern.

Die konzeptionelle Weiterentwicklung des europäischen „Instrumentenkastens“ im vernetzten Ansatz muss in Deutschland funktionsfähig ausgestaltet werden, aber auch innerhalb der EU als Voraussetzung für internationale Wirksamkeit forciert werden. Im Vordergrund müssen Maßnahmen kooperativer Sicherheit, der zivilen und militärischen Konfliktprävention und der Projektion von wirtschaftlicher und politischer Stabilität stehen. Dazu gehört auch der Aufbau eines leistungsfähigen Frühwarnsystems unter Einbeziehung von HUMINT, SIGINT etc. Denn Europa muss auch im 21. Jahrhundert in der Lage sein, militärische Macht einzusetzen, wenn dies der Wahrung und Durchsetzung seiner Interessen und Werte entspricht sowie völkerrechtlich legitimiert und politisch geboten ist. „Militärische Macht“ bleibt ein Strukturprinzip internationaler Beziehungen.

Um diese Aufgaben bewältigen zu können, muss Europa militärische Kriseninterventions- und Kampfverbände rasch über weite Distanzen verlegen, führen und durchhaltefähig im Einsatzgebiet halten können, zu strategischem Truppentransport zur See und in der Luft befähigt sein und über strategische und operative Aufklärungsmittel sowie über Munition und Führungsmittel modernster Technologie verfügen.

Eine gestärkte Zusammenarbeit zwischen NATO und EU und der gegenseitige Rückgriff auf Fähigkeiten und Strukturen bleiben Prinzip gemeinsamer Sicherheit. Es müssen sowohl in NATO als auch EU (GSVP) entstandene militärische Strukturen endlich auf Duplizierung untersucht und entsprechend verändert werden sowie zwingend die gleichen Verfahren und Regelungen eingeführt werden, um Handlungsfähigkeit ohne Bruchstellen garantieren zu können. Die Europäer müssen sich dabei auf vorhandene NATO-Strukturen und die Bereitstellung veritabler militärischer Fähigkeiten der USA abstützen. Eine umfassende europäische militärische Handlungsfähigkeit über das gesamte Eskalationsspektrum liegt auf absehbare Zeit außerhalb der finanziellen Möglichkeiten der EU. Dafür aber zeichnen sie ihre bemerkenswerten Fähigkeiten in der zivilen Krisenprävention und in der Krisennachsorge anderen internationalen Organisationen gegenüber aus; es gilt, diese Stärken besser und wesentlich kohärenter mit den militärischen Fähigkeiten zu verzahnen.

Nutzung europäischer Ressourcen

Will man die politische und militärische Handlungsfähigkeit Europas glaubwürdig und wirksam verbessern, kommt man an einer Vertiefung der militärischen Integration in Europa und einer engen sicherheitspolitischen Zusammenarbeit mit der NATO nicht vorbei. Zu dieser Stärkung der militärischen Handlungsfähigkeit müssen „Pooling and Sharing“ sowie „Smart Defence“ ambitionierter genutzt werden. Dieser Notwendigkeit entsprechend dürfen beide nicht als Möglichkeit zur Kosteneinsparung oder als Ersatz für nachhaltig finanzierte Streitkräfte angesehen werden. Vielmehr sollte dadurch der benötigte Auf-, Um- und Ausbau der militärischen Fähigkeiten Europas möglich werden.

Alle EU-Mitgliedstaaten sollten sich an der GSVP beteiligen, auf den Umfang und die Zusammensetzung der erforderlichen europäischen Streitkräfte verständigen und festlegen, wie diese Kräfte besser zusammenwirken können. Größere Fähigkeitslücken sind durch multinationale Programme (wie die europäische Lufttransportflotte) zu schließen.

Bis dies erreichbar ist, müssen die bereits bestehenden Initiativen einzelner Gruppen von Mitgliedstaaten zur Stärkung der Fähigkeiten, zur Zusammenlegung von Kapazitäten und zur Aufgabenteilung fortgesetzt, vertieft, erweitert und möglichst eng aufeinander abgestimmt werden.

Die Bereitschaft, sich an diesen Ansätzen zu beteiligen, setzt allerdings den politischen Willen zur Integration militärischer Fähigkeiten und die Bereitschaft zur Aufgabe von Souveränität über den Einsatz militärischer Mittel voraus. Ein Europa unterschiedlicher Geschwindigkeiten oder unterschiedlicher Integrationsstufen darf nicht ausgeschlossen werden. Es sollte vielmehr als aktives Angebot an diejenigen Staaten verstanden werden, die bereit sind, sich so aufeinander zu verlassen, dass sie Souveränität auf gemeinsame Institutionen übertragen. Auch außerhalb des GSVP-Rahmens stattfindende Kooperationen – wie etwa die britisch-französische Initia­tive – sollten dahingehend untersucht werden.

In den Bereichen Logistik und Ausbildung sind bereits wichtige Kooperationen eingeleitet worden. Mit dem NATO-Gipfel vom Mai 2012 wurden außerdem folgende Leuchtturmprojekte beschlossen: Bündelung von Aufklärungsfähigkeiten „Joint Intelligence, Surveillance, and Reconnaisance“ (JISR), Beschaffung des Bodenradars „Alliance Ground Surveillance“ (AGS), Verstetigung der Luftraumüberwachung „Air Policing Baltics“ (APB) und Stärkung der „NATO Response Force“ (NRF). Auf dieser vertrauensbildenden Erfahrung muss aufgebaut werden: Beispiele für einsatzrelevante Fähigkeiten wären gemeinsame Hubschrauber-Verbände oder die Zusammenlegung von Marinekapazitäten der EU-Nordsee- oder Ostseeanrainer analog z.B. der Standing Naval Forces der NATO. Erforderlich wäre auch die Nutzung bereits vorhandener multinationaler Hauptquartiere, denen man zumindest für multinationale Planungen/Übungen fest Truppenteile zuordnen sollte. Sie werden zu selten für Einsätze genutzt, stattdessen wurden bei Einsätzen wie in Afghanistan oder im Kosovo bewusst neue Großgebilde wie ISAF oder KFOR geschaffen. Eine Abstützung auf erprobte Hauptquartiere findet nicht mehr statt. Ferner sollten die teuren NRF und EU Battle Groups stärker in Einsatzplanungen einbezogen werden und gemeinsamen Standards in Führung und Ausbildung ­unterliegen.

Eine weitere Chance verbesserter internationaler Kooperation ist die häufigere Nutzung von Lead-/Framework-Nation-Ansätzen in verschiedensten Disziplinen unter Auswertung der Einsatzerfahrungen. Des Weiteren gilt es, belastbare Vereinbarungen mit einer Einigung zur bekannten Kostenproblematik bei der Finanzierung von Einsätzen, Hauptquartieren und Fähigkeiten zu finden.

Eine wirklich handlungsfähige europäische Sicherheitspolitik ist im Übrigen weder ohne Großbritannien, Frankreich oder Polen denkbar.

Intelligenter rüsten

Bei Rüstungsgütern hat der Staat als Monopolist – sei es als Auftraggeber oder als Bedarfsträger – generell eine besondere Verantwortung und Einflussmöglichkeit. Deshalb müssen für den anstehenden Europäisierungsprozess folgende Leitprinzipien gelten: Überzeugende europäische Unternehmensstrukturen verlangen einen europäischen Interessenausgleich, um nationale Wertschöpfung ebenso wie Arbeitsplätze zu erhalten. Ziel muss eine gewollte gegenseitige Abhängigkeit sein, die nationales Autonomiebestreben und Verdrängungswettbewerb ausschließt.

Privatwirtschaftlich organisierte Unternehmen führen eher zu betriebswirtschaftlich effizienten Strukturen und weltweiter Wettbewerbsfähigkeit als solche in staatlicher Verantwortung. Stehen sie aber in Konkurrenz mit staatswirtschaftlichen Rüstungsbetrieben, haben sie meist das Nachsehen. Wo exportorientierte Rüstungspolitik implizites Staatsinteresse ist, scheitern in der Regel Interessen deutscher Rüstungsfirmen, sofern sie nicht vom Staat massiv unterstützt werden. Hier gilt es für Deutschland tragfähigere Lösungen zu entwickeln, um ein Auszehren der deutschen Rüstungs­industrie einschließlich des Verlusts von Know-how zu verhindern. Nötig ist eine Definition rüstungspolitischer Kernbereiche, in denen Deutschland unbedingt seine Technologieführerschaft erhalten muss.

In diesem Prozess ist es Aufgabe gestaltender Politik, die erforderlichen Rahmenbedingungen zu schaffen. Hierüber sollte national rasch Einigung erzielt werden, um auch europäisch die notwendigen strategischen Schritte einzuleiten, beispielsweise in Form eines Runden Tisches ausgewählter EU-Staaten und der Rüstungsindustrie, möglicherweise unter Moderation durch die Kommission oder die Europäische Verteidigungsagentur.

Konsequenzen

Die Nationen Europas werden weitreichende Entscheidungen treffen müssen, die ihre jeweilige Souveränität und bisherigen sicherheitspolitischen Kulturen betreffen. Bundesregierung und Bundestag müssen bei der Beantwortung dieser strukturellen Fragen verantwortungsbewusst eine Führungsrolle übernehmen und Impulse setzen.

1. Glaubwürdigkeit
Wir müssen anerkennen, dass die deutsche Sicherheitspolitik ein Glaubwürdigkeitsproblem hat. Spätestens seit der UN-Resolution zu Libyen hegen einige unserer Partner in NATO und GSVP verstärkt Zweifel, ob sie in „Hard-Power-Konflikten“ auf Deutschland zählen können. Deutschland muss sich intensiver, breiter und strategischer mit Sicherheitspolitik befassen, wenn es seinem weltpolitischen Gewicht und seinen Interessen gerecht werden und verlorene Glaubwürdigkeit zurückgewinnen will. Davon hängt nicht nur Deutschlands Rolle in der NATO ab, sondern auch die Wirkungsmacht der GSVP.
Empfehlung: Wir müssen Antworten finden, welche deutschen Sicherheitsinstrumente in welcher Form überdacht oder weiterentwickelt werden sollen – auf der Ebene der Exekutive der Bundessicherheitsrat als ressortübergreifendes, bisher temporäres oder künftig permanentes Instrument einschließlich eines Frühwarnsystems: die Koordinierung der Planung und Führung von Einsätzen und die Kommunikation von Zielen und Interessen deutscher Sicherheitspolitik nach innen und außen. Auch Think-Tanks wie DGAP oder SWP müssen eine stärkere Rolle für eine breiter aufgestellte deutsche Sicherheitspolitik spielen. Auf der Ebene des Parlaments stellt sich gleichfalls die Frage verstärkter ausschuss-/ressortübergreifender Koordination. Um den Herausforderungen verstärkter multinationaler Zusammenarbeit gerecht zu werden und die gesellschaftliche Akzeptanz dafür herbeizuführen, ist eine regelmäßige sicherheitspolitische Generaldebatte im Bundestag notwendig, welche die Ziele der deutschen Sicherheitspolitik identifiziert, bestehende Herausforderungen analysiert und entsprechende Mittel und Maßnahmen benennt. Vom Bundeskanzler jährlich vorgestellt und in parlamentarischer Debatte diskutiert, könnten solche „Sicherheitspolitischen Richt­linien“ erheblich dazu beitragen, die deutsche Sicherheitspolitik zu fokussieren, für die deutsche Öffentlichkeit transparent und für unsere Partner nachvollziehbar zu machen.

2. Anlehnungspartner Deutschland
Die Stärkung sicherheitspolitischer Handlungsfähigkeit kann nur durch einen teilweisen Verzicht der Mitgliedstaaten auf ihre nationale Souveränität gelingen – analog zu den gegenwärtigen Beschlüssen zur Übertragung von Souveränität in der Finanz- und Wirtschaftspolitik. Eine wirkungsvolle GSVP wird die militärischen Fähigkeiten der einzelnen Staaten in so starkem Maße zusammenlegen und unter geteilte Führung stellen, dass es nicht möglich sein wird, nationale Vorbehalte als Einzelmeinung durchzusetzen. Deutsche Soldaten könnten damit in einen EU-Einsatz gehen, den die deutsche Regierung und der Deutsche Bundestag allein aus eigener Initiative nicht beschlossen hätten. Dies ist kritisch, umfassend und sicher auch kontrovers zu debattieren. Positive Konsequenz einer gezielten und begrenzten Souveränitätsübertragung wäre, dass alle EU-Mitgliedstaaten im Gegenzug für diesen Souveränitätsverzicht mehr außen- und sicherheitspolitische Handlungsfähigkeit und ein wirkungsvolleres und bezahlbares Instrumentarium erhielten.
Empfehlung: Deutschland sollte sich als Anlehnungspartner für Staaten mit einer vergleichbaren sicherheitspolitischen Kultur abgewogenen militärischen Eingreifens anbieten. Wichtiger Beleg für die tiefgreifenden Interessenunterschiede in der europäischen Sicherheitspolitik ist z.B. die strittige Frage des künftigen Umgangs mit Nordafrika. Während Frankreich auf eine „strategische“ Fokussierung auf diesen Raum drängt, blicken die Mittelosteuropäer unter Führung Polens weiterhin nach Osten. Bei dieser Interessendifferenz kann Deutschland eine Mittlerrolle übernehmen. Auch bei den GSVP-Missionen zielt Frankreich auf eine deutliche geografische Ausrichtung auf (Nord-)Afrika ab. Dieser Schwerpunktänderung ist nicht ohne weiteres zu folgen. Deshalb ist eine grundsätzliche Diskussion zu der Frage nötig, welche politischen und strategischen Ziele mit solchen Missionen erreichbar sind.
Da ein überwölbender sicherheitspolitischer Konsens bezüglich der regionalen Interessen mittelfristig nicht herstellbar ist, kommt es auf machbare Konstellationen und auf sicherheitspolitische Prozesse an: Wer kann und will was konkret gemeinsam tun?
Vor diesem Hintergrund ist unsere Empfehlung zur „Anlehnungspartnerschaft“, die Deutschland als Gerüst für Integration offerieren kann, sehr wertvoll und sollte weiter ausgebaut werden. Von Deutschland aus muss eine strategische Diskussion angeregt werden, was Deutschland und insbesondere die EU mit ihren zivilen und militärischen Missionen erreichen können und wollen.
Es ist durchaus möglich, dass andere europäische Länder Deutschland zum „Sündenbock“ für unterbliebene Integration machen. Da unser Land „Integration“ traditionell stärker als andere einfordert, sehen andere es auch als Verantwortlichen für deren Gelingen – auch wenn es nicht unbedingt an Deutschland liegt, wenn eine weitere Integration nicht zustande kommt. Im Bereich der „Smart Defence“ ist zu beobachten, dass es bei einigen Partnern einen einseitigen ­Fähigkeitsabbau gibt – dass Smart ­Defence dann nicht zustande kommt, wird jedoch bei Deutschland „ab­geladen“.
In diesem Verständnis kann Deutschland als Anlehnungspartner vermittelnd und ausgleichend wirken.

3. Pooling and Sharing
Deutschland sollte mit kooperationswilligen Partnern konkrete Pooling-and-Sharing-Vereinbarungen treffen, z.B. in den Bereichen Luftverteidigung, Küstenschutz, Ausbildungseinrichtungen, Führungsstrukturen und einheitliches Führungs- und Informationssystem. Dies sollte im Rahmen der GSVP in Weiterentwicklung der deutsch-schwedischen Gent-Initiative zum Pooling and Sharing geschehen, die ein wichtiger Zwischenschritt ist, aber nicht ausreicht, ein geordnetes Verfahren zur Rollenspezialisierung und Kooperation zu garantieren. Zudem sollte die deutsch-französische Kooperation für die Schaffung gemeinsamer Fähigkeiten weiter vertieft werden und für interessierte Partner offen sein. Weitere Möglichkeiten böten sich mit der Zusammenlegung aufwändiger Fachausbildungen sowie auch von Abschnitten der Offiziersausbildung; mit der Vereinbarung gemeinsamer Ausrüstung; vertiefter und verstetigter ­gemeinsamer Einsatzvorbereitungen und verbesserter Abstimmungen über möglichst angepasste vergleichbare Einsatzregeln.
Getroffene Pooling-and-Sharing-Vereinbarungen sollten Bestandteil der Sicherheitspolitischen Richtlinien werden und wären bei deren parlamentarischen Verabschiedung im Zuge der geforderten Generaldebatte in dem Sinne mandatiert, dass die Bundesregierung die dafür vorgesehenen Kräfte und Mittel im Rahmen der Vereinbarungen ohne weitere Zustimmung des Parlaments einsetzen könnte. Auch hier erhielte das Parlament ein Rückrufrecht.
Empfehlung: Die Bundesregierung muss mit kooperationswilligen Partnern ein Konzept einer gemeinsamen europäischen Verteidigungsplanung entwickeln, um eine geordnete Struktur und Schwerpunktbildung bei Rollenspezialisierung und Integration von Fähigkeiten sicherzustellen, die sich an den genannten Parametern orientiert. Hierzu sollte die Verteidigungsplanung der NATO wiederbelebt werden. All dies könnte durch eine gemeinsame EU-/NATO-Arbeitsgruppe auf Ebene der Politischen Direktoren vorbereitet werden, zu deren Aufgabe die Festlegung konkreter Arbeitsfelder gemeinsamer Abstimmung und notwendiger Souveränitätsverzichte gehören müsste.

4. Flexibilisierung
Dieser Souveränitätsverzicht betrifft gerade den Bundestag mit seiner im europäischen Vergleich eher starken Mitspracherolle und müsste sich in einer Reform des Parlamentsvorbehalts bei Auslandseinsätzen der Bundeswehr niederschlagen. Der Bundestag muss weiterhin das letzte Wort in Form eines Rückrufvorbehalts bei solchen Entscheidungen behalten. Es wäre jedoch ein deutliches Zeichen der Vertrauensbildung gegenüber unseren Partnern, das deutsche Entscheidungssystem zu flexibilisieren. Zwar war der Parlamentsvorbehalt noch nie ein Grund für Deutschland, sich einem Einsatz zu entziehen, aber sehr wohl möglicher Rechtfertigungsgrund für politisch nicht gewollte Entscheidungen. Wichtig ist, dass wir wie unsere Verbündeten auf Kommando-, Logistik, Aufklärungs- oder Ausbildungseinheiten, die „geteilt“ werden, verlässlich zugreifen können. Am Beispiel AWACS wird deutlich, wie wichtig verlässliche Bereitstellung für den glaubwürdigen und nachhaltigen Einsatz dieses Systems ist, zumal Deutschland 40 Prozent des Führungs- und Fachpersonals stellt. Bei einem Vorbehalt Deutschlands ist somit ein AWACS-Einsatz nicht lange durchhaltefähig.
Empfehlung: Der Präsident des Deutschen Bundestags sowie die Führungen der Bundestagsfraktionen müssen einen Beratungsprozess zu dieser möglichen Flexibilisierung beginnen. Denkbar wäre ein im Zuge der jährlichen Debatte über sicherheitspolitische Richtlinien jeweils zu fassender Parlamentsbeschluss zur Bereitstellung deutscher Soldaten und Fähigkeiten in integrierten Streitkräften. Deren Einsatz unterläge dann einem einstimmigen Beschluss des Europäischen Rates (oder des NATO-Rates). So besäße die Exekutive das „Einsatzrecht“ und der Bundestag als Legislative das „Rückholrecht“. Dieser Vorschlag zur Änderung des deutschen Einsatzrechts ist verfassungsrechtlich zeitnah gutachterlich zu untersuchen, erforderliche Gesetzesanpassungen haben im weiteren parlamentarischen Prozess zu folgen.

5. Partner
Die Weiterentwicklung strategischer Partnerschaften wird wegen der politischen Dynamik sowohl im regionalen Umfeld der EU als auch in den internationalen Beziehungen insgesamt zu einem Schlüssel. Deshalb sollten im Rahmen der GASP/GSVP für strategische Dialoge mit den USA, Russland und der Türkei entsprechende Foren geschaffen werden. Im Fokus müssen die USA sowie die Türkei stehen. Bei beiden kommt es insbesondere auf Deutschland an. Mit den USA ist die strategische Diskussion zu Smart Defence, Verteidigungsplanung und strategischer Arbeitsteilung in der NATO zu führen.
Die Türkei entwickelt neues Selbstbewusstsein und demonstriert dieses innerhalb wie außerhalb der NATO. Insofern ist ihre Beteiligung an GASP und GSVP sinnvoll. Inwiefern sie in die Intensivierung europäischer Handlungsfähigkeit eingebunden werden kann, hängt jedoch vor allem davon ab, wie weit sie sich bei der Überwindung des Zypern-Problems bewegt. Ziel muss es sein, die seit der Aufnahme Zyperns in die EU existierende Blockade institutioneller Zusammenarbeit zwischen EU und NATO zu überwinden. Dafür sind Griechenland und Zypern im Rahmen der Finanzhilfen erhebliche Zugeständnisse abzuringen, die Bestandteil der Forderungspakete der EU an diese beiden Staaten sein müssen. Alternativ bietet es sich an, von deutscher Seite eine sicherlich zeitaufwändige, aber zwingend erforderliche Initiative zu starten, ggf. in einem noch zu schaffenden Format der „Smart Six“ (D, F, GB, P, I, E) oder „Smart Five“ (D, F, GB, P, I), um die „Preisschilder“ der Türkei, Griechenlands und Zyperns für eine erheblich verbesserte Kooperation zu ermitteln.
Empfehlung: Deutschland sollte auf europäischer Ebene gemeinsam mit einigen Partnern im Format „Smart Five“ oder „Smart Six“ Angebote für die institutionelle Anbindung der Türkei entwickeln: Im Bereich der GASP könnten vor jedem Außenministerrat mit der Türkei Konsultationen stattfinden, während sie in der GSVP an den Entscheidungsprozessen der EU bei Kriseneinsätzen beteiligt werden könnte (als Vorbild des Verfahrens könnte der Acquis der WEU gelten – beide Seiten haben von diesem bis ca. 2002 in besonderem Maße profitiert). Auch sollte die Türkei Mitglied in der Europäischen Verteidigungsagentur werden. Allerdings muss darauf geachtet werden, dass die Türkei sich verantwortlich für die gemeinsame Sicherheitsvorsorge Europas zeigt.
Insgesamt wird diesen Vorschlägen nur Erfolg beschieden sein, wenn die Souveränitätsübertragung an die EU Wirklichkeit wird. Ohne konkrete Schritte in diese Richtung bleiben auch diese Vorschläge eher im politisch deklamatorischen Feld.

Dr. ANDREAS SCHOCKENHOFF ist stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.
RODERICH KIESEWETTER ist Obmann für Abrüstung, Rüstungskontrolle und Nichtverbreitung der CDU/CSU und Präsident des Verbands der Reservisten.
 

Bibliografische Angaben

Internationale Politik 5, Septembr/ Oktober 2012, S. 88-97

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