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01. Dez. 2002

Herausforderungen für den Schutz der Menschenrechte

Buchkritik

Das vergangene Jahrzehnt hat mit seinen zahlreichen Krisen und Konflikten deutlich gemacht, dass die Fähigkeiten und der politische Wille zu einem umfassenden Menschenrechtsschutz weltweit nach wie vor unzureichend sind. Ein neues Buch, herausgegeben von Erwin Müller, Patricia Schneider und Kristina Thony, greift diese Problematik auf. In zwei Teilen behandelt es das grundsätzliche Problem des schwierigen Verhältnisses von völkerrechtlicher Durchsetzungsfähigkeit und politischer Macht.

Im ersten Teil – „Politisch-diplomatische Mittel“ – werden die Institutionen, Instrumente und Akteure des internationalen Menschenrechtsschutzes vorgestellt. Mark Freeman skizziert hierbei Gemeinsamkeiten und Unterschiede von Völkerrecht, Völkergewohnheitsrecht, humanitärem Völkerrecht und „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“. Da heutige Konflikte häufig ethnisch geprägt oder inszeniert sind, ist der Minderheitenschutz von herausragender Bedeutung. Doch noch immer sind hier die Instrumente eher schwach entwickelt, wie Kinga Gál herausarbeitet. Anja Jeschke diskutiert die Bedeutung von Nichtregierungsorganisationen in transnationalen Netzwerken. Sie geht davon aus, dass eine dauerhafte Verbesserung der Menschenrechtslage in ehemals repressiven Regimen nur über eine parallel verlaufende und sich gegenseitig verstärkende internationale und nationale Mobilisierung zu erreichen ist.

Der zweite Teil –  „Militärische Mittel: Humanitäre Interventionen“ – ist der eigentlich innovative Teil des Buches, weil im Völkerrecht ein militärischer Einsatz für den Schutz vor und die Beendigung von schweren und systematischen Menschenrechtsverletzungen bisher allenfalls indirekt über die „Bedrohung des internationalen Friedens“ (Kapitel VII, UN-Charta) erfolgt. Birthe Ankenbrand hält in diesem Zusammenhang die Forderung nach einem klaren Katalog für die Entscheidung zu und die Durchführung von Interventionen für illusorisch. Bei solchen Bestimmungen handle es sich nämlich um „Formulierungen, die einen weiten Beurteilungsspielraum zulassen. Viele der vorgeschlagenen Kriterien sind auslegungsbedürftig und auslegungsfähig und somit den jeweiligen Interessen entsprechend flexibel zu handhaben.“ (S.197) Aus ihrer Sicht wird die humanitäre Intervention in der Praxis ein selektiv eingesetztes Instrument mächtiger Staaten bleiben.

Für Matthias Karádi eignen sich  dabei auch militärische Einsätze, wie etwa durch die NATO in Kosovo, nicht als Modell künftiger erfolgreicher Interventionen, weil die Diskrepanz zwischen Völkerrecht und der Legitimation einer Beistandspflicht zu groß war und die Verhältnismäßigkeit der Mittel fragwürdig bleibe. Der Autor sieht wichtige Regelungslücken im Völkerrecht, um humanitäre Interventionen zu legitimieren. Für Interventionen zum Schutz der Menschenrechte hält Karádi deshalb eine Reform des Sicherheitsrats für unerlässlich. Doch gerade für eine Neustrukturierung des Vetorechts sieht Karádi wenig Aussichten, weil dies für die ständigen Mitglieder die Aufgabe ihrer Vormachtstellung implizieren würde.

Erwin Müller/Patricia Schneider/Kristina Thony (Hrsg.), Menschenrechtsschutz – politische Maßnahmen, zivilgesellschaftliche Strategien, humanitäre Interventionen, Baden-Baden: Nomos Verlag 2002, 387 S., 42,00 EUR.

Bibliografische Angaben

Internationale Politik 12, Dezember 2002, S. 60 - 61.

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