Schlusspunkt

01. Sep 2012

„Die Frage ist abgelehnt“

Kurzprotokoll des Prozesses gegen die Moskauer Punk-Band „Pussy Riot“

Die „Straftat“? Ein respektloses Protestlied gegen Präsident Wladimir Putin in der Moskauer Erlöser-Kathedrale. Die Antwort der staatlichen russischen Behörden? Anklage wegen Verletzung religiöser Gefühle, Untersuchungsgefängnis unter scheußlichsten Bedingungen und ein Prozess, der an Absurdität nicht zu überbieten ist. Das Urteil: Die Mitglieder von Pussy Riot wurden zu je zwei Jahren Straf-
lager verurteilt.

Hier die bemerkenswertesten Szenen aus dem Gerichtssaal:

Tag eins: Verteidiger Polosow versucht herauszufinden, welche Körperbewegungen in Kirchen erlaubt sind, werden die drei Sängerinnen doch „obszöner Bewegungen“ beschuldigt. Antwort: In einer Kirche sind nur Gebete und Verneigungen erlaubt.
Verteidiger zu einer Zeugin, die sich durch den Auftritt „seelisch geschädigt“ fühle: „Haben Sie in Bezug auf ihre seelischen Leiden Ärzte oder Psychologen aufgesucht?“
Zeugin: „Ich bin orthodox gläubig. Die gnädige Macht des Heiligen Geistes ist eine Million Mal stärker als ein Psychologe!“
Verteidiger: „Warum heilt die Energie der Gnade des Heiligen Geistes nicht Ihre seelischen Leiden?“
Richterin Syrowa: „Die Frage wird als unzulässig abgelehnt.“

Tag zwei: Weitere Zeugen werden befragt, welche konkreten seelischen Schäden sie erlitten hätten.
Zeuge: „Durch Ausdrücke wie ‚Heilige Scheiße‘ oder ‚Die Mutter Gottes soll Feministin werden‘.“
Angeklagte Jekaterina Samutsewitsch: „Ist ‚Feministin‘ eine Beleidigung?“
Zeuge: „Für mich schon. Dieses Wort ist beleidigend und obszön für jeden orthodoxen Gläubigen.“
Samutsewitsch: „Kennen Sie die Bedeutung des Wortes ‚Feministin‘?“
Richterin: „Die Frage ist als unzulässig zurückzuziehen.“
Samutsewitsch: „Wenn meine Tat ein schweres Vergehen war, warum gab es keinen Warnhinweis auf solcherlei ‚Straftaten‘ am Eingang der Kirche?“
Richterin: „Die Frage wird als unzulässig abgelehnt.“

Tag drei: Vorgelesen werden die Ergebnisse einer psychiatrischen Untersuchung der Angeklagten. Bei Maria Aljechina sei eine „emotionale Störung“ festzustellen und zwar im Zusammenhang mit „Protestreaktionen“. Die Angeklagten Nadeschda Tolokonnikowa und Jekaterina Samutsewitsch wiesen eine „gemischte Persönlichkeitsstörung“ auf. Diese zeige sich bei Tolokonnikowa durch eine „aktive Lebenseinstellung“ und „übersteigertes Anspruchsdenken“, bei Samutsewitsch durch „Beharrlichkeit in der Verfolgung der eigenen Meinung“ und durch „oppositionelle Reaktionen“.
Identifiziert wurden die während des Auftritts mit Gesichtsmasken vermummten Sängerinnen durch die Aussagen von Zeugen, die sie an den „ausdrucksstarken Augen“, „Nase, Mund und Gesichtszügen“ und an der „Wadenmuskulatur“ erkannt haben wollten.
 

Bibliografische Angaben

Internationale Politik 5, September/ Oktober 2012, S. 144

Teilen