„Der digitale Raum ist nicht rechtsfrei“
Bei der Bekämpfung Organisierter Kriminalität in Deutschland ist nicht zuletzt das Bundeskriminalamt gefragt. Wie gehen die Ermittler damit um, dass sich ein immer größerer Teil der OK in die digitale Welt verlagert? Vier Fragen an das BKA.
Finanzkriminalität gilt in Deutschland als großes Problem. Wie lässt sie sich am besten bekämpfen?
Finanzkriminalität lässt sich weder auf ein bestimmtes Deliktsfeld noch auf einen eng umrissenen Straftatenbereich eingrenzen. Unter anderem können darunter Delikte aus dem Bereich der Wirtschaftskriminalität, Geldwäsche, Betrug, Steuer- und Korruptionsdelikte fallen.
Im Kontext der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität wird Finanzkriminalität hauptsächlich als Geldwäsche verstanden. In nahezu allen Bereichen der OK werden illegale Einnahmen generiert. Diese müssen gewaschen werden, bevor sie unter einem legalen Anschein ausgegeben, investiert oder in neue kriminelle Aktivitäten reinvestiert werden können.
Der rechtliche und organisatorische Rahmen der Bekämpfung der Geldwäsche in Deutschland sieht Zuständigkeiten bei Behörden (u.a. der Financial Intelligence Unit, kurz FIU, dem Zoll, den Polizeien der Länder, dem BKA, der Finanzmarkt-Aufsichtsbehörde BaFin), aber auch bei den sogenannten Verpflichteten nach dem Geldwäschegesetz vor (wie u.a. Kreditinstituten, Rechtsanwälten, Notaren, Güterhändlern und Immobilienmaklern).
Für eine effektive Bekämpfung der Geldwäsche sind die Kooperation und sowohl der operative als auch der strategische Informationsaustausch zwischen den verschiedenen Behörden und Verpflichteten unerlässlich. Das BKA organisiert selbst oder beteiligt sich an verschiedenen behördenübergreifenden Austauschformaten.
Zusätzlich unterstützt das Bundeskriminalamt in seiner Zentralstellenfunktion auch die Geldwäscheermittlungsverfahren der Dienststellen der Polizeien der Länder. Darüber hinaus hat es die originäre Zuständigkeit in besonderen, international organisierten Fällen des Handels mit illegalen Gütern und Substanzen (unter anderem Waffen, Munition, Sprengstoff, Betäubungsmittel) und der damit in Zusammenhang begangenen Geldwäsche. In diesen Bereichen führt das BKA deshalb auch eigene Ermittlungsverfahren.
Welche Rolle spielen in diesem Zusammenhang Kryptowährungen, und wie lassen sich illegale Geldströme im Kryptosektor bekämpfen?
Kryptowerte spielen im Zusammenhang mit Wirtschafts- und Finanzkriminalität regelmäßig eine Rolle, wie auch in anderen Deliktsbereichen. Die Nutzung kann vom Zahlungsmittel in Betrugsdelikten bis hin zur Geldwäsche reichen. Für die effektive und effiziente Bekämpfung ist eine Grundlage in Form geeigneter, harmonisierter Gesetze und Regularien auch im internationalen Raum essenziell.
Der jüngste SOCTA-Bericht („Serious and Organised Crime Threat Assessment“) der EU spricht von einer „neuen DNA“ der OK. Wie lässt sich dieser Herausforderung am besten begegnen?
Die „neue DNA“ beschreibt eine Verschiebung hin zur digitalen Welt. Im Rahmen des Bundeslagebilds OK für das Berichtsjahr 2024 wird dies durch den Phänomenbereich Cybercrime oder das Tatmittel Internet abgebildet.
Der steigenden Bedrohungslage haben die Strafverfolgungsbehörden 2024 intensive Ermittlungsarbeiten und strafprozessuale Maßnahmen entgegengesetzt. Die Anzahl der operativen Maßnahmen nahm im Vergleich zu den Vorjahren weiter zu und setzte damit einen neuen Maßstab für die Bekämpfung der Cyberkriminalität. Zielrichtung waren sämtliche Bereiche der Cyberkriminalität wie Marktplätze und Dienstleister der Underground Economy, der Krypto-Exchange-Services, die Stresser- und Crypting-Services sowie die Infrastruktur mehrerer Ransomware- Akteure.
Die Vielzahl an verschiedenen Maßnahmen schränkte die Akteure nicht nur in ihren Mitteln und Tools ein, sondern konnte auch Misstrauen in (etablierten) Arbeits- und Vertrauensverhältnissen der Schattenwirtschaft („Underground Economy“) erzeugen. Auch wenn sich strafprozessuale Maßnahmen gegen Cyberkriminelle im Ausland aufgrund unterschiedlicher rechtlicher Rahmenbedingungen häufig besonderen Herausforderungen stellen müssen, wurde durch die teilweise mit internationaler Beteiligung durchgeführten erfolgreichen Einsätze 2024 deutlich, dass der digitale Raum nicht rechtsfrei ist.
Im Berichtsjahr wurden 25 Verfahren mit Cybercrime als Hauptaktivität und ein Verfahren mit Cybercrime als Nebenaktivität mit insgesamt rund 600 Tatverdächtigen erfasst. Dabei machten Cybercrime-Gruppierungen zwar lediglich 4 Prozent aller Verfahren aus, verursachten jedoch rund die Hälfte der gesamten finanziellen Schäden. Daneben verwendeten OK-Gruppierungen das Internet als Tatmittel vor allem in den Phänomenbereichen Rauschgifthandel oder -schmuggel und Kriminalität im Zusammenhang mit dem Wirtschaftsleben.
OK agiert oft über Grenzen hinweg. Welche Rolle spielt die internationale Zusammenarbeit?
Die Bekämpfung von Organisierter Kriminalität erfordert aufgrund ihrer transnationalen Ausrichtung und ihres grenzüberschreitenden Agierens eine enge Zusammenarbeit auf internationaler, insbesondere auf EU-Ebene. Die Europäische Union, insbesondere die EU-Behörden Europol und Eurojust, spielen eine zentrale Rolle bei der Koordinierung und Unterstützung der Bemühungen ihrer Mitgliedstaaten, um OK zu bekämpfen.
Neben der Zusammenarbeit in konkreten OK-Ermittlungsverfahren, zum Beispiel in Form von Joint Investigation Teams, findet auch eine projektorientierte Zusammenarbeit zu aktuellen Kriminalitätsphänomenen statt. Diese erfolgt unter anderem im Rahmen der „European Multidisciplinary Platform Against Criminal Threats“ (EMPACT).
Mit Beginn dieses Jahres ist der neue EMPACT-Zyklus 2026 bis 2029 gestartet, in dem sieben von der EU auf Basis des SOCTA identifizierte Kriminalitätsprioritäten als Schwerpunkte bekämpft werden. Eine der Prioritäten: „the most threatening criminal networks and individuals“. Ziel dieser Priorität ist es, die gefährlichsten kriminellen Netzwerke, die innerhalb der Europäischen Union aktiv sind, zu identifizieren und zu zerschlagen. Dies umfasst sowohl die Netzwerke selbst als auch die Personen, die innerhalb dieser Strukturen eine Schlüsselrolle einnehmen, sowie Einzeltäter, die schwere Straftaten als Dienstleistung anbieten.
Die Fragen wurden schriftlich gestellt und beantwortet.
Internationale Politik Special 4, September 2026, S. 56-58
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