Auch beim Einsatz technologischer Entwicklungen wie Drohnen und anderer automatisierter Systeme gelten die Regeln des humanitären Völkerrechts, erklärt Andreas Zimmermann im Gespräch mit der IP. Dabei muss genaue Aufklärung sicherstellen, dass zwischen Zivilisten und Kombattanten bzw. Kämpfern unterschieden wird, um Kollateralschäden zu minimieren.