IP Special

27. Juni 2022

Niedergang des Rechtsstaats

Sie sind Richter in Polen und wollen europäischen Normen für unabhängige Gerichte folgen? Überlegen Sie sich das gut.

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Bild: Karrikatur Von Kaczynski der mit Richter-Marionetten Puppentheater spielt
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Über 30 Jahre nach dem Zusammenbruch des Kommunismus und dem Fall der Berliner Mauer herrscht in Polen erneut ein Kampf um einen Grundwert des demokratischen Verfassungsstaats, die Unabhängigkeit der Gerichte. Mit ihren Interventionen zum Schutz der polnischen Richter hat die Europäische Union Sand in den Machtapparat der Regierungspartei Recht und Gerechtigkeit (PiS) gestreut. Dennoch kommen die Richter immer stärker unter Druck.



Die „Justizreform“, die die PiS-Regierung seit Jahren betreibt, hat als einziges Ziel, das Personal des Justizapparats auszuwechseln. Das Verfahren der Ernennung von Richtern ist so verändert worden, dass die politischen Instanzen „ihre“ Richter ohne nähere Prüfung nominieren können, vor allem die Richter am Obersten Gerichtshof. Um das möglich zu machen, wurde das Verfassungsgericht erst attackiert und dann mit eigenen Leuten besetzt. Im nächsten Schritt wurde auf Betreiben des PiS-Lagers die Zusammensetzung des Nationalen Justizrats, der dem Präsidenten Kandidaten für das Richteramt vorschlägt, geändert. Eine Institu­tion, die die Unabhängigkeit der Richter garantieren sollte, wurde zu einem von Politikern bestellten Organ. Auch die richterliche Kontrolle über das Ernennungsverfahren für Richter am Obersten Gericht wurde faktisch abgeschafft. In ganz Polen wurden die Gerichtspräsidenten ausgewechselt und dem Justizminister unterstellt. Inzwischen hat es internationale Gerichtsentscheidungen zu praktisch jedem Element dieser „Reform“ gegeben. Das ist den Aktivitäten der Europäischen Kommission zu verdanken, aber auch den polnischen Richtern, die den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg (EuGH) um Vorabentscheidungen ersucht haben, und den Bürgern, die Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg (EGMR) eingelegt haben. Alle auf diesen Wegen herbeigeführten Entscheidungen verweisen auf erhebliche Widersprüche zu den europäischen Normen. Trotzdem – und trotz wegweisender einstweiliger Verfügungen und Geldstrafen in Höhe von vielen Millionen Euro – geht die Zerstörung der Justiz weiter. Aus Sicht von Investoren und Bürgern dauern Gerichtsverfahren immer länger; zugleich schwindet die Rechtssicherheit.



Die PiS gibt keinen Zentimeter nach

Die politischen Instanzen, deren einziges Ziel es zu sein scheint, dass die EU-Kommission endlich die Gelder aus dem Corona-Wiederaufbaufonds der EU freigibt, schaffen nur Scheinlösungen. Die PiS will das Geld haben, aber keinen Zentimeter des von ihr eingenommenen Geländes wieder aufgeben. Die „neuen“ Richter sollen am Obersten Gerichtshof bleiben. Unterdessen entschied der EuGH im Februar 2022, dass Einmischungen in die Unabhängigkeit der Justiz einen Eingriff in die Identität der europäischen Rechtsordnung darstellen, die von EU-Werten wie der Rechtsstaatlichkeit bestimmt wird. Die Einsätze in diesem Spiel werden also immer höher.



Es ist erstaunlich, wie ein Staat in der EU funktionieren kann, in dem mehr als die Hälfte der Richter am Obersten Gericht, einschließlich des Gerichtspräsidenten, und sämtliche Richter an zwei Kammern, der Disziplinarkammer und der Kammer für außerordentliche Kontrolle und öffentliche Angelegenheiten, nicht den europäischen Anforderungen an ein unparteiisches Gericht entspricht. Dies wurde vom EGMR in mehreren Fällen bestätigt. Das bedeutet, dass diese Richter nicht über Angelegenheiten entscheiden können, die unter EU-Recht oder in die Verantwortung des EGMR fallen. Sollte das höchste nationale Gericht dennoch solche Urteile treffen, wären sie von vorneherein mangelhaft. Hinzu kommt, dass die Kammer für außerordentliche Kontrolle und öffentliche Angelegenheiten auf Antrag eines Politikers, nämlich des Justizministers, Urteile anderer Gerichte aufheben kann, selbst solche, die schon vor 20 Jahren ergangen sind. Das erlebte ein dänischer Investor, der einen Rechtsstreit gegen ein Unternehmen im Besitz des polnischen Staates gewonnen hatte. Er konnte sich seines Erfolgs nicht lange freuen.



Nicht besser ist die Lage am Verfassungsgericht, das inzwischen nur noch aus Richtern besteht, die von der PiS-Partei nominiert wurden. Niemand außer den Vertretern der Regierung vertraut dem Verfassungsgericht noch. Der beste Beweis dafür: Trotz offensichtlich verfassungswidriger Corona-Einschränkungen hat sich kein einziger Bürger an das Verfassungsgericht gewandt. Nur Vertreter der Behörden reichen freiwillig Anträge ein, in denen sie das Verfassungsgericht bitten, sich auf die polnische Verfassungsidentität zu berufen und den Vorrang des EU-Rechts einzuschränken oder bestimmten Urteilen des EGMR und des EuGH, in denen auf die Verletzung europäischer Normen für die Justiz verwiesen wird, von der Anwendung in Polen auszuschließen. Und das Verfassungsgericht liefert genau das, was die Behörden wollen. Das ist ebenfalls ein Grund, warum die EU-Kommission zum ersten Mal in der Geschichte ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet hat, bei dem es darum ging, dass das Verfassungsgericht nicht unparteiisch ist, dass es keine wirksame und unabhängige Überwachung der Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen gewährleistet und dass es den Vorrang und die Wirksamkeit der EU-Rechtsordnung untergräbt.



Massive Einschüchterungen

Ein weiteres Element dieser „Reform“ ist ein Programm regelmäßiger Einschüchterung polnischer Richter. Es wurde ein Gesetz geschaffen, das es Richtern unter Androhung von Disziplinarstrafen und strafrechtlichen Sanktionen verbietet, Präzedenzfälle der europäischen Gerichte in Bezug auf die Unabhängigkeit der Justiz anzuwenden. Das bekam beispielsweise Richterin Agnieszka Niklas-Bibik zu spüren, die es gewagt hatte zu behaupten, dass ein unteres Gericht unter Verletzung des EU-Rechts und der Entscheidungen des EGMR besetzt worden war. Dieser Moment veränderte ihr Leben. Nach 20 Jahren im Amt versetzten die vom Justizminister ernannten Gerichtsdirektoren Niklas-Bibik an eine niedere Abteilung des Gerichts. Sie nahmen ihr alle Fälle weg, beendeten ihren Zugriff auf die Akten und weigerten sich, ihr die Einrichtung eines E-Curia-Kontos zu genehmigen, um ein Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zu richten. Zudem wurde Niklas-Bibik vom Dienst suspendiert. Nun drohen ihr Disziplinarstrafen und strafrechtliche Sanktionen, über die, unter anderem, die Disziplinarkammer entscheiden wird, die ausschließlich mit mängelbehafteten „neuen“ Richtern besetzt ist. Den Entscheidungen aus Straßburg und Luxemburg zufolge handelt es sich bei der Disziplinarkammer nicht um ein Gericht. Sie hätte schon längst aufgelöst werden müssen, ist aber nach wie vor tätig.



Unterdessen nähert sich die Kommission weiter der Entscheidung über die Freigabe des Corona-Wiederaufbaufonds. Selbst wenn sie dieses Druckmittel auf die polnische Regierung verliert, sollte sie als Hüterin der europäischen Verträge noch über genug Entschlossenheit und Instrumente verfügen, den Verfall der polnischen Justiz zu stoppen.  

 

Aus dem Englischen von Bettina Vestring

Bibliografische Angaben

Internationale Politik Special 4, Juli 2022, S.54-55

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Maciej Taborowski ist Professor am Institut für Rechtsstudien der Polnischen Akademie der Wissenschaften und ehemaliger stellv. Ombudsmann der Republik Polen (2019–2022).