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15. Sep 1965

Die nuklearen Dilemmas der Bundesrepublik Deutschland

Von Uwe Nerlich

Die Ausgangslage der Bundesrepublik im westlichen Bündnis

Zehn Jahre nach der deutschen Niederlage im Zweiten Weltkrieg wurde mit dem Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zur NATO ein Wandel der weltpolitischen Konstellation besiegelt, der die westlichen Alliierten mit dem Hauptgegner von gestern in einem Bündnis gegen den wichtigsten Alliierten von gestern zusammenschloss, und zwar in einem Bündnis, das seinen Partnern, wenn auch in unterschiedlichem Ausmaß, festere Bindungen und stärkere Verpflichtungen auferlegte, als das bei irgendeiner Allianz der Vergangenheit der Fall war. Die militärische Bedrohung Westeuropas durch die Sowjetunion und die militärische Präponderanz der Vereinigten Staaten haben dieses politische Wunder zustande gebracht. Sie haben bewirkt, dass die durch die jüngere Vergangenheit intensivierten politischen Divergenzen zwischen den heutigen Partnern des westlichen Bündnisses, vor allem in dem durch Kriege, Dekolonisierung und innere Instabilität erschütterten Europa, zurückgehalten und bis zu einem gewissen Grad sogar abgebaut wurden.

Unter dem Eindruck einer verminderten militärischen Bedrohung Westeuropas und mit der wirtschaftlichen Gesundung der westeuropäischen Länder sind diese Divergenzen unvermeidlich wieder stärker zutage getreten. Die seit Jahren beschworene Krise der NATO ist letztlich der Ausdruck dieser fundamentalen Tatsache. Wenn sie bis heute zu keinen fatalen Erschütterungen des Bündnisses geführt hat, so darum, weil die auf größere diplomatische Selbständigkeit abzielenden nationalen Interessen der Partner sich paradoxerweise nur im integrierenden Rahmen - und im Schutze - des Bündnisses wirksam verfolgen lassen. Die politischen Interessenunterschiede und militärischen Machtdisparitäten, so wie sie zu Anfang der fünfziger Jahre zwischen den westlichen Ländern bestanden haben, sind damals weitgehend in die politische Struktur und militärische Organisation der NATO eingefroren worden. Die Vereinigten Staaten und die kleinen Mächte im Bündnis haben im Wesentlichen ein Interesse an der Bewahrung der bisherigen Bündnisform, die ihren Wünschen weitgehend entspricht, während die mittleren Mächte, vor allem Frankreich und die Bundesrepublik, durch Reformen ihren gegenüber dem Anfang der fünfziger Jahre wesentlich veränderten militärischen Status besser zur Geltung bringen wollen. Dabei sucht Frankreich, das an der Erhaltung der multinationalen Einrichtungen des Bündnisses, vor allem der seine Stellung konsolidierenden Standing Group, interessiert sein muss, sein Einflusspotenzial durch die Drohung mit Nichtkooperation oder gar Austritt zu vergrößern, während die Bundesrepublik aus Gründen, die weiter unten dargelegt werden, ihren Einfluss über eine engere Integration des Bündnisses zu verstärken hofft.

Die Dilemmas der nuklearen Strategie, die auch im rein bipolaren Rahmen entstanden wären, sind durch diese Entwicklung nicht nur vielfältig kompliziert worden, sie sind in zunehmendem Maße auch ein Vehikel zur Artikulierung der politischen Interessengegensätze im Bündnis geworden, und zwar so, dass über militärische Erfordernisse allzu oft unter rein politischen Gesichtspunkten entschieden worden ist, während umgekehrt mehr und mehr in militärischen Arrangements Lösungen zu politischen Problemen gesucht wurden.

Die Bundesrepublik ist von dieser Entwicklung in spezifischer Weise betroffen. Die Gründe dafür liegen auf der Hand. Der Beitritt der Bundesrepublik zur NATO war sowohl innen­politisch wie auf Seiten der Westmächte umstritten. Für die Westmächte, vor allem Frankreich und Großbritannien, bedeutete die Eingliederung der Bundesrepublik nicht nur eine Stärkung der westlichen Verteidigung, sondern auch eine institutionalisierte Kontrolle über Deutschland (und noch nach dem Abschluss der Pariser Verträge gab es in London und Paris einflussreiche Stimmen, die auf Vereinbarungen mit der Sowjetunion hofften, bevor der Aufbau der Bundeswehr in größerem Umfang beginnen würde). Für die Bundesrepublik wurde der Beitritt dementsprechend mit empfindlichen Beschränkungen erkauft, und er schloss überdies praktisch die Chance einer direkten Verständigung mit Moskau aus, falls es sie je gab. Der Sicherheit der Bundesrepublik wurde so der Vorrang vor der deutschen Wiedervereinigung gegeben, allerdings in einer Form, die nicht nur der Bundesrepublik Beschränkungen auferlegte, sondern die Verbündeten auch zur Unterstützung der deutschen Wiedervereinigung verpflichtete.

Die Bundesrepublik befand sich damit innerhalb des Bündnisses von vornherein in einer besonderen Lage. Sie war politisch durch die Schrecken der nationalsozialistischen Herrschaft und durch die deutsche Niederlage im Zweiten Weltkrieg belastet. Sie war militärisch der exponierteste Partner des Bündnisses. Und sie war auf Grund der deutschen Teilung empfindlich in ihrer außenpolitischen Handlungsfreiheit beschränkt. Sie befand sich damit in einem ebenso fundamentalen wie unausweichlichen Dilemma: Sie war weitgehend von den westlichen Verbündeten abhängig, die allein ihre Sicherheit gewährleisten konnten, und zugleich in vielfältiger Weise innerhalb des Bündnisses an einen Sonderstatus gebunden. Während ihre sämtlichen Streitkräfte der NATO unterstellt wurden und damit der nationalen Verfügungsgewalt entzogen waren, blieb die Bundesrepublik von den leitenden Kommandostellen und damit praktisch von der Einsatzplanung für die deutschen Verbände ausgeschlossen. Sie war überdies im Rahmen der WEU Beschränkungen auf dem Gebiet der militärischen Rüstung unterworfen, die ihr vor allem den selbständigen Gebrauch der modernsten und wirkungsvollsten Kampfmittel versperren sollten. Die in diesem Zusammenhang von der Bundesrepublik gegenüber den Vertragspartnern ausgesprochene einseitige Verzichterklärung, keine nuklearen Waffen auf deutschem Boden zu produzieren, war dabei zunächst von untergeordneter Bedeutung, da sie zu dieser Zeit weder reale Möglichkeiten abschnitt noch reale Interessen berührte. Ein Erwerb nuklearer Waffen erschien ohnehin undenkbar, so dass ein förmlicher Verzicht auf diese Option nicht erfolgte.

 

Die Bundesrepublik in der NATO

In dieser politisch schwachen Position der Bundesrepublik lag es, nach­dem der Beitritt zur NATO einmal vollzogen war, in ihrem Interesse, eine möglichst vollständige Integration des Bündnisses anzustreben und möglichst alle Staaten zu der intensiven Form der Zusammenarbeit zu veranlassen, zu der sie selbst durch die Umstände gezwungen worden war. Und die im Übrigen auch den militärischen Erfordernissen am besten entsprechen dürfte. Die Verteidigungspolitik der Bundesrepublik hat sich daher zu jeder Zeit strikt im Bündnisrahmen gehalten. Es hat bis heute keine Versuche gegeben, unabhängig verwendbare deutsche Streitkräfte aufzubauen oder die militärische Macht im Rahmen der NATO in politischen Manövern ins Spiel zu bringen - eine Tatsache, die sich vielleicht am greifbarsten darin zeigt, dass dem deutschen Durchschnittsbürger gar nicht bewusst ist, dass die Bundesrepublik heute die stärkste konventionelle Militärmacht auf dem westeuropäischen Kontinent ist. Eine solche Politik der Integration macht die Bundesrepublik natürlich auch gegenüber Änderungen in der NATO-Strategie und in der Bündnispolitik der Partner politisch besonders verwundbar.

Beim Beitritt der Bundesrepublik zur NATO spielten Fragen der nuklearen Bewaffnung und nuklearen Strategie - über das Vertrauen auf die amerikanische Vergeltungsdrohung hinaus - praktisch keine Rolle. Dennoch wurden Probleme der nuklearen Bewaffnung und Strategie bald zu einem kritischen Punkt in den Bündnisbeziehungen. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um folgende Probleme:

Erstens ist die Art des deutschen Verteidigungsbeitrags von der NATO-­Strategie abhängig, sie wird daher auch von Veränderungen der Rolle betroffen, die nuklearen Waffen in der westlichen Verteidigung eingeräumt wird.

Zweitens hängt die deutsche Wiedervereinigung eng mit der Frage der Nuklearbewaffnung zusammen: Einerseits wird von der Sowjetunion seit den fünfziger Jahren die Gefahr deutscher Nuklearwaffen beschworen, um die osteuropäischen Staaten enger an die sowjetische Sicherheitsgarantie zu binden und regionale Rüstungskontrollabkommen mit dem Westen zu erreichen, die den politischen Status quo in Deutschland praktisch formalisieren und bis zu einem gewissen Grad vor allem britischen Vorstellungen und französischen Interessen entgegenkommen würden. Andererseits sucht Frankreich deutsche Wünsche nach stärkerer Beteiligung an der nuklearen Kontrolle dadurch zu unterbinden, dass es seine Unterstützung der deutschen Wiedervereinigung praktisch vom Ausmaß der deutschen Nichtbeteiligung abhängig macht.

Drittens ist von Frankreich die Einigung über eine gemeinsame Verteidigung in einer Form zur Bedingung für die von der Bundesrepublik stets voll unterstützte politische Einigung Europas gemacht worden, die Frankreich als einziger kontinentaleuropäischer Nuklearmacht eine aus der Bonner Sicht inakzeptable Hegemonialstellung gegeben hätte und die überdies ein mit deutschen Sicherheitsinteressen unvereinbares Dégagement der Vereinigten Staaten in Europa bedeuten würde. Es ist offensichtlich, dass diese Probleme nicht die Folge einer nuklearen „Ungleichheit", sondern die Folge der schwachen politischen Stellung der Bundesrepublik sind, die eine militärische Gleichheit ausschließt. Ein aktuelles deutsches Interesse an direktem Zugang zu nuklearen Waffen spielt bei keinem dieser Probleme eine Rolle. Im Folgenden soll jedes dieser Probleme kurz skizziert werden.

 

Deutsche Wiederbewaffnung und Nuklearwaffen

Man wird hier drei Fragen zu unterscheiden haben: 1. die unmittelbaren Konsequenzen, die sich aus Änderungen der nuklearen Strategie der NATO für die Verteidigungspolitik der Bundesrepublik ergeben; 2. die deutschen strategischen Vorstellungen für den Gebrauch aller nuklearen Waffen, die im europäischen Bereich eingesetzt werden könnten; 3. die deutschen politischen Vorstellungen für die Verfügung über diese Waffen.

 

NATO-Strategie und Verteidigung der Bundesrepublik

Die Verteidigungspolitik der Bundesrepublik ist von Anfang an im Wesentlichen von der NATO-Strategie bestimmt gewesen, und das heißt praktisch von der Verteidigungspolitik der drei Westmächte, vor allem der Vereinigten Staaten. Eine selbständige deutsche Verteidigungskonzeption wurde nicht entwickelt. Das entsprach der Ausgangslage, aber auch den Absichten der deutschen Politik. Die Bundesrepublik hält eine nationale Verteidigung für technisch, wirtschaftlich und militärisch unmöglich, und sie hat überdies erst in jüngster Zeit damit begonnen, einen eigenen Planungsapparat aufzubauen, der in der Lage ist, militärische Erfordernisse zu fixieren. Die Erfahrungen der vergangenen zehn Jahre zeigen, dass die Bundesrepublik durch diese Abhängigkeit immer wieder schweren Belastungen ausgesetzt worden ist, die ihre Ursachen meist in der amerikanischen und britischen Innenpolitik oder in der französischen Außenpolitik hatten.

Die wichtigsten Phasen, die das strategische Denken in der Bundesrepublik durchlaufen hat, sind:

  1. die Jahre 1956 bis 1958, als fast gleichzeitig mit der deutschen Entscheidung über das Wehrpflichtgesetz in den Vereinigten Staaten der sogenannte Radford-Plan bekannt wurde und die Bundesrepublik sich, politisch völlig unvorbereitet, von einer Strategie der konventionellen Verteidigung auf die Konzeption einer taktisch-nuklearen Verteidigung umstellen musste;
  2. die Jahre 1958 bis 1961, als die Bundesrepublik sich nach schweren inneren Auseinandersetzungen auf die neue NATO-Strategie umgestellt hatte, die entsprechende Bewaffnung der Bundeswehr aber zu schweren außenpolitischen Belastungen für die Bundesrepublik führte;
  3. die Jahre 1961 bis 1963, als von den Vereinigten Staaten die Strategie der konventionellen Option eingeführt wurde und auf die europäischen Verbündeten, vor allem die Bundesrepublik, erheblicher Druck ausgeübt wurde, um eine Erhöhung des konventionellen Beitrags zu erreichen, und zwar gerade zu einem Zeitpunkt, als zumindest teilweise eine Ausrüstung der Bundeswehr im Sinne der NATO-Planungen erreicht war.

 

Seit 1963 hat sich die Lage insofern etwas gebessert, als Änderungen der Verteidigungsbeiträge in zunehmendem Maße nur noch als Ergebnis einer Neuverteilung verfügbarer Ressourcen diskutiert und langsam auch entsprechende Planungsinstrumente entwickelt werden. Außerdem waren die Auswirkungen von Änderungen der NATO-Strategie (sowie von politischen Vorschlägen, die auf eine Nichtstationierung oder einen Abzug bestimmter Streitkräfte in Europa abzielten) in den Aufbaujahren der Bundeswehr für die deutsche Verteidigungspolitik schwerwiegender als heute, wo qualitative Verbesserungen im Vordergrund stehen.

Hier ist ein kurzer Rückblick auf diese kritischen Phasen angebracht. Adenauers Politik der Eingliederung der Bundesrepublik in die NATO ging von dem strategischen Konzept aus, dass nukleare Waffen im Wesentlichen nur gegen Ziele in der Sowjetunion eingesetzt würden, und dass Europa konventionell verteidigt werden würde. Starke konventionelle Streitkräfte schienen nach dieser Konzeption notwendig, um erstens Konflikte zu lokalisieren und zweitens der sowjetischen Landmacht keine zusätzlichen und untragbaren Vorteile einzuräumen. (Adenauer trat in diesem Zusammenhang sogar für eine kontrollierte nukleare Abrüstung ein.) Im Juni 1956 suchte Adenauer bei einem Besuch in Washington vergebens Klarheit darüber zu gewinnen, ob die Vereinigten Staaten eine Änderung ihrer Verteidigungspolitik planten. Gegen den Widerstand der SPD, die den deutschen Wehrbeitrag auf der Basis der konventionellen Strategie für unrealistisch hielt (vor allem auf Grund der Ergebnisse der Carte-Blanche-Übung) und damit überhaupt ablehnte, und trotz der Zurückhaltung prominenter Verteidigungssprecher der CDU/CSU und namhafter Militärs, die eine Umstellung auf taktische Atomwaffen voraussahen, setzte Adenauer Anfang Juli 1956 das Wehrpflichtgesetz durch. Kaum eine Woche später sah er sich durch das Bekanntwerden des Radford-Planes und die nachfolgenden Äußerungen von Dulles und Eden in einer innen- wie außenpolitisch außerordentlich schwierigen Lage.

Nach zahlreichen Sondierungen (Heusinger-Bericht, WEU-Ministerratssitzung) und schweren innenpolitischen Auseinandersetzungen (Ablösung von Blank durch Strauß als Verteidigungsminister) zog Adenauer die Konsequenzen aus dieser Entwicklung. Die Logik seiner Politik der Eingliederung, dass keine selbständige Verteidigung möglich sei, zwang ihn in dieser Situation, eine Grundlage dieser Politik aufzugeben. Die Bundesregierung beschloss, den Wehrdienst von 18 auf 12 Monate zu verkürzen und eine moderne Armee im Sinne des neuen NATO-Konzepts aufzubauen. Adenauers Hoffnung auf politische Zinsen eines starken konventionellen Beitrags war zerronnen; seine Hoffnung, Deutschland im Falle eines Konflikts von Kernwaffen zu verschonen, ebenfalls. Entsprechend begann man auf deutscher Seite, vor allem die Abschreckungsfunktion der Nuklearwaffen zu betonen. Der Radford-Plan hatte überdies - wenige Monate später durch das britische Weißbuch bestärkt - die Befürchtung eines Truppenabzugs der Westmächte heraufbeschworen, die bis heute nicht aufgehört hat, die deutsch-angelsächsischen Beziehungen zu beunruhigen. Die neue deutsche Verteidigungspolitik ließ, obwohl sie militärisch vernünftig und auf Grund der NATO­-Entwicklung unvermeidlich war, keine Hoffnung auf politische Zinsen zu, sondern musste zu erheblichen innen-­ und außenpolitischen Belastungen führen.

 

Widerstände

Innenpolitisch sah sich die Bundesregierung seit der Großen Anfrage der SPD vom 2. April 1957 und seit der Göttinger Erklärung von 18 namhaften Physikern vom 12. April wenige Monate vor den Bundestagswahlen heftiger Kritik gegenüber. Die Protestbewegung „Kampf dem Atomtod" und die sozialdemokratische Unterstützung von Disengagement-Vorschlägen waren sowohl gegen die Ausrüstung der Bundeswehr mit Trägerwaffen wie gegen die Stationierung fremder Nuklearwaffen auf deutschem Territorium gerichtet, da diese Schritte als der Anfang einer eigenen deutschen Atombewaffnung gesehen wurden. Trotz dieser vehementen Widerstände gelang es der Bundesregierung durch ein wahltaktisches Verschiebungsmanöver, ihr Ziel zu erreichen: Erst nach erfolgreichem Wahlausgang wurde im Bundestag am 25. März 1958 beschlossen, die Bundeswehr entsprechend den NATO-Planungen mit taktischen Trägerwaffen auszurüsten.

Zugleich verschärften sich jedoch seit Anfang 1958 die außenpolitischen Schwierigkeiten, besonders nachdem Moskau begonnen hatte, den Rapacki-Plan zu unterstützen, um die Bundesrepublik in dieser politisch prekären Situation zu isolieren und die Lösung der Deutschland-Frage im sowjetischen Sinne voranzutreiben, und zwar nicht ohne Aussicht auf Erfolg, da auch auf westlicher Seite, vor allem in Großbritannien, starke Widerstände gegen eine Einbeziehung der Bundesrepublik in die neuen NATO-Planungen wirksam wurden. Wiederum wurde das „eingebaute" deutsche Dilemma offensichtlich: Es war der Bundesregierung schwergefallen, sich der neuen NATO-Strategie anzupassen und sich auf eine Ausrüstung der Bundeswehr mit Trägerwaffen umzustellen. Als dieser Schritt aber vollzogen war, wurden alle deutschen Bemühungen, die NATO-Planungen im Bereich der Bundeswehr zu verwirklichen, von dem Misstrauen der meisten Verbündeten begleitet und nicht selten als Versuch hingestellt, direkten Zugang zu Atomwaffen zu erreichen.

Es zeigte sich im Übrigen ein eigenartig gegenläufiger Vorgang: In dem Maße, in dem in den Vereinigten Staaten die völlige Abhängigkeit der Strategie von den Nuklearwaffen kritisiert wurde, machte die Bundesrepublik sich die NATO-Konzeption von 1956 zu eigen, die auf dieser Strategie beruhte. Während sich die Bundesrepublik so weitgehend von Nuklearwaffen abhängig machte, blieb die Ausrüstung der Bundeswehr mit Trägerwaffen weit hinter den NATO-Planzielen von 1958 (MC-70) zurück. Je mehr sich die Laufzeit der Direktive MC-70 ihrem Ende näherte, umso mehr wurde die Nichteinhaltung der Planziele moniert: von den Amerikanern die fehlenden Divisionen, von den Deutschen die fehlenden Trägerwaffen. Trotz der Zuspitzung der strategischen Meinungsunterschiede zwischen Washington und Bonn in den Jahren 1961 und 1962 kam es in dieser Phase jedoch in der Entwicklung der Streitkräfte praktisch zu einer Annäherung. Die Bundesrepublik verlängerte unter dem Eindruck der Berlin­-Krise von 1961 den Wehrdienst von 12 auf 18 Monate und erhöhte die Sollstärke der Bundeswehr von 350.000 auf 500.000 Mann, die Vereinigten Staaten erhöhten das nukleare Potenzial in Europa in dieser Zeit um 60 Prozent.

Es ist ein bemerkenswertes Paradoxon, dass die strategischen Vorstellungen Bonns und Washingtons 1961/62 in einen extremen Gegensatz gerieten und zugleich die Verteidigungspolitik beider Länder - von zeitweiligen Spannungen als Folge amerikanischer Wünsche nach weiterer Erhöhung des konventionellen Beitrags der Bundesrepublik abgesehen - sich annäherte, während umgekehrt die strategischen Vorstellungen von Bonn und Paris sich weitgehend entsprachen, die Verteidigungspolitik beider Länder jedoch immer mehr aufhörte, gemeinsamen Interessen zu dienen, und trotz des deutsch-französischen Vertrags auch später nicht auf einen gemeinsamen Nenner gebracht werden konnte.

 

Strategische Vorstellungen Bonns

Die Interessen, die Bonn auf strategischem Gebiet im Laufe der Jahre verfolgt hat, lassen sich kurz wie folgt charakterisieren: Erstens hat die Bundesregierung von Anfang an auf die Verwirklichung des Prinzips der Vorwärtsverteidigung in der NATO­-Planung gedrungen; zweitens sah Bonn sich in zunehmendem Maße vor die Tatsache gestellt, dass die Erfordernisse der nuklearen Abschreckung in Europa für ein militärisch exponiertes Land wie die Bundesrepublik anders aussehen können als für Mächte, die geographisch im zweiten oder dritten Glied stehen (wobei fraglich ist, ob Bonn sein Interesse immer richtig interpretiert hat); drittens musste Bonn daran interessiert sein, sich gegen Änderungen der NATO­-Strategie beziehungsweise der strategischen Konzeptionen der drei Westmächte abzusichern, die sich auf die Ausrüstung oder die Rolle der Bundeswehr negativ auswirken oder zu einem Abzug, einer Verdünnung oder einer Zurückverlegung verbündeter Streitkräfte in der Bundesrepublik führen könnten, was in deutscher Sicht eine Schwächung des Westens in Europa nach sich ziehen müsste, sei es im Sinne des militärischen Potenzials oder der Verpflichtungen der Verbündeten oder der Möglichkeit von Fehleinschätzungen durch die Sowjetunion.

  1. Das Prinzip der Vorwärtsverteidigung - genauer: der grenznahen Verteidigung - besagt, dass die Preisgabe deutschen Territoriums im Falle eines Konflikts so gering wie möglich gehalten werden muss. Die Gründe sind einfach: Die geringe geographische Tiefe Westeuropas gestattet militärisch keine größeren territorialen Verluste; eine „Wiedereroberung" würde beinahe mit Sicherheit den Verlust der nationalen Substanz Deutschlands bedeuten; und der Verzicht auf eine grenznahe Verteidigung könnte überdies die Gegenseite zu begrenzten Aktionen einladen.

Der Weg von den aussichtslosen Bemühungen Blanks bis zum Inkrafttreten des Prinzips der sogenannten Vorwärtsverteidigung in der strategischen Doktrin der NATO am 1. September 1963 war mühsam. Die Voraussetzungen dieser Strategie sind bis heute noch nicht erfüllt. Die fehlenden beziehungsweise gefährdeten konventionellen Beiträge Frankreichs und Großbritanniens bilden bis heute noch ebenso ein Hindernis wie die amerikanisch-deutschen Meinungsdifferenzen darüber, welche Rolle nuklearen Waffen in dieser Strategie zukommen soll.

  1. Die Rolle der taktischen Nuklearwaffen in dieser Strategie hat Bonn stets mit einem weiteren Dilemma konfrontiert: Einerseits würde eine nukleare Verteidigung der Bundesrepublik mit großer Wahrscheinlichkeit nationalen Selbstmord bedeuten, andererseits hält man auf deutscher Seite eine längere konventionelle Verteidigung, besonders, wenn sie nach dem Prinzip der grenznahen Verteidigung erfolgen soll, für unmöglich (und praktisch ebenso zerstörerisch). Den Ausweg aus diesem Dilemma suchte Bonn stets in der abschreckenden Drohung mit dem Einsatz nuklearer Waffen zu einem möglichst frühen Zeitpunkt.

Die Glaubhaftigkeit dieser nuklearen Abschreckung fand Bonn, ähnlich wie Paris, nicht in der für die Gegenseite überzeugenden Reaktionsmöglichkeit, sondern in der Ungewissheit des Risikos für die Gegenseite. Vor allem in der kritischen Phase der Spannungen zwischen Strauß und der Kennedy-Administration 1961/62 wurde daher auch auf deutscher Seite die Unvermeidbarkeit der „Eskalation" betont: Die Bundesrepublik wollte ein möglichst lückenloses Kontinuum nuklearer Waffen, vor allem in Europa, und sie benutzte zugleich - ganz analog wie die Sowjetunion in dieser Phase - die Doktrin der unvermeidlichen Eskalation als Instrument der Abschreckung. Entsprechend begegnete sie allen Theorien des begrenzten Krieges mit Ablehnung, geriet dabei jedoch wieder in ein doppeltes Dilemma: Einerseits zwang das Abschreckungsprinzip des ungewissen Risikos zur Ablehnung von fixierten „Pausen" und „Schwellen", es schloss aber auch amerikanische Rückversicherungen für den rechtzeitigen Einsatz von Nuklearwaffen aus, so dass in dieser Zeit ein latentes Misstrauen in den deutsch-amerikanischen Beziehungen wirksam wurde; andererseits musste angesichts der wachsenden Verwundbarkeit der Vereinigten Staaten die nukleare Abschreckung in Europa gerade durch das Insistieren auf der unvermeidlichen Eskalation unglaubhaft werden.

Seit 1964 wurde auf deutscher Seite der Ausweg aus diesen Dilemmas in einer Strategie des begrenzten nuklearen Krieges gesucht, die erstens das Prinzip der Vorwärtsverteidigung er­füllen, zweitens die Selbstzerstörung der Bundesrepublik vermeiden und drittens die Glaubhaftigkeit der großen Abschreckung restaurieren soll. Die Studien, die auf amerikanischer und deutscher Seite im Anschluss an diesen deutschen Vorschlag begonnen wurden, sind noch nicht abgeschlossen. Eine prinzipielle Schwäche dieser Konzeption wird sich aber wohl nicht vermeiden lassen: Die Androhung des demonstrativen Einsatzes von nuklearen Waffen - nach der deutschen Vorstellung Sperrwaffen, Gefechtsfeldwaffen und möglicherweise einige selektive Schläge gegen Ziele in der Sowjetunion - könnte zwar die Abschreckungsposition dadurch verbessern, dass die Gegenseite mit größerer Wahrscheinlichkeit mit einer nuklearen Ausweitung eines Konflikts zu rechnen hat. Die sogenannte zweite Abschreckung nach dem Ausbruch des Konflikts ist jedoch sehr zweifelhaft, da in dieser Strategie zunächst alle militärisch wichtigen Interdiktionsziele ausgespart bleiben und der Gegenseite damit ein erheblicher Vorteil eingeräumt wird, der eher zu einer Fortsetzung des Konflikts als zu seiner Beendigung einlädt.

Andererseits besitzt dieses Konzept politisches Interesse, da es als ein Versuch gelten kann, zwischen den strategischen Vorstellungen der Vereinigten Staaten und Frankreichs eine mittlere und möglicherweise vermittelnde Position zu entwickeln. Es enthält Elemente der amerikanischen (Flexibilität) wie der französischen Strategie (frühzeitige selektive Schläge gegen sowjetische Ziele). So sehr allerdings eine solche doktrinale Annäherung zwischen Bonn und Washington nützen könnte, so gering würde die Vermittlungschance zwischen Paris und Washington sein: Das französische Konzept ist primär von politischen, das amerikanische primär von militärischen Gesichtspunkten bestimmt.

  1. Zu diesem Interesse an der Durchsetzung der deutschen strategischen Vorstellungen kommt ein präventives Interesse: Die Erfahrungen des Sommers 1956 und des Sommers 1961 haben gezeigt, in welchem Ausmaß Änderungen der amerikanischen Strategie die Bundesrepublik zu Neuorientierungen zwingen können; die Erfahrungen seit Ende 1957 beziehungsweise seit 1963 zeigen, wie sehr britischer und französischer Wider­stand und strategischer Dissens die Erfüllung der NATO-Strategie für die Bundesrepublik erschweren oder gefährden können, zunächst bei der Ausrüstung der Bundeswehr im Sinne von MC-70, dann bei der Erfüllung der Vorwärtsverteidigung. Das französische zweite Programmgesetz ist dafür ein ebenso beredtes Beispiel wie das britische Weißbuch vom Februar 1965.

Angesichts der relativ schwachen politischen Stellung der Bundesrepublik gegenüber den drei Westmächten und angesichts ihrer unzureichenden Beteiligung an den NATO-Planungen hat die Bundesregierung wiederholt einen Ausweg in der Schaffung von Gremien gesucht, in denen der Bundesrepublik eine angemessenere Beteiligung an der Formulierung einer gemeinsamen Strategie eingeräumt wird.

 

Vorstellungen für die Verfügung über nukleare Waffen

Die politischen Vorstellungen Bonns für die Verfügung über die nuklearen Waffen resultieren daraus, dass erstens die deutsche Sicherheit nach Auffassung der Bundesregierung fast völlig von Nuklearwaffen abhängt, die Bundesrepublik aber von der Einsatzplanung für diese Waffen weitgehend ausgeschlossen ist, zweitens die amerikanische nukleare Garantie durch die wachsende Verwundbarkeit der Vereinigten Staaten abgeschwächt wird und die Bundesrepublik darum an einer engeren Integration amerikanischer nuklearer Streitkräfte interessiert sein muss, und drittens die französische Politik Bonn nach Lösungen suchen lässt, die französischen hegemonialen Tendenzen entgegenwirken.

Die praktischen Überlegungen zur Frage der nuklearen Kontrolle haben sich entsprechend um zwei Probleme gruppiert: um die Frage der Verfügungsgewalt, vor allem über Mittelstreckenraketen (MRBM), und um die Frage der gemeinsamen Planung. Dabei wird das Mitspracherecht nicht zuletzt im negativen Sinne gewünscht, nämlich für die Fälle, in denen Bonn vom Einsatz nuklearer Waffen unbedingt abraten würde.

Die Bundesregierung hat stets eine militärische Notwendigkeit für die vor allem vom NATO-Oberbefehlshaber Europa (SACEUR) geforderte Stationierung von MRBM gesehen, die in der Lage sind, die sowjetische MRBM-Drohung aufzuwiegen - obwohl die strategischen Vorstellungen für eine solche Balance offenbar nicht sehr artikuliert waren -, sie hat jedoch den Beschluss des NATO-Rats vom Dezember 1957, der die Stationierung von MRBM unter einem Zweischlüsselsystem vorsah, nie forciert, sondern nur auf eine volle Beteiligung an der Ausrüstung mit taktisch-nuklearen Waffen gedrungen. Hingegen hat die Bundesregierung stets multilaterale Lösungen für in Europa stationierte MRBM unterstützt, und zwar weil sie erstens eine stärkere deutsche Beteiligung an der strategischen Planung versprachen, zweitens die amerikanische Garantie zu stärken geeignet waren und drittens die politische Rolle der Force de Frappe abgeschwächt hätten: Das galt für den Norstad-Plan und das Konzept der NATO als vierte Atommacht, das von Strauß erst im April 1962 aufgegeben wurde. Und das galt auch für den MLF-Vorschlag, der jetzt zumindest bis zu den Bundestagswahlen im September 1965 auf Eis liegt und nach dem entschiedenen französischen Einspruch zeitweilig die Führungsgruppe der CDU/CSU zu sprengen drohte. Aus ähnlichen Gründen hat sich Bonn auch stets gegen Tendenzen gestemmt, ein von SACEUR getrenntes Kommando für Nuklearwaffen zu schaffen, wie sie in jüngster Zeit in britischen Vorschlägen und amerikanischen Neigungen sichtbar geworden sind.

Die deutsche Forderung nach gemeinsamer Planung entsprang elementaren Bedürfnissen, was sich vielleicht am deutlichsten an den drei „essentials" ablesen lässt, die Strauß am 6. April 1962 im Bundestag fixierte: Information über Art und Lagerung der amerikanischen Nuklearwaffen in Europa, Garantie, dass die in Europa stationierten Nuklearwaffen nicht gegen den Willen der betroffenen Länder abgezogen werden, und ein Mitspracherecht „positiver und negativer Art" über den Einsatz von Kernwaffen, die auf eigenem Territorium stationiert sind.

Die erste dieser Forderungen (Information) ist heute teilweise erfüllt. Eine förmliche Garantie des Nichtabzugs hingegen ist von den Vereinigten Staaten nicht zu erwarten. Es bleibt daher ein Ziel der deutschen Politik, eine möglichst enge militärische Verflechtung mit den Vereinigten Staaten zu erreichen. Auf dem Gebiet der Konsultation und gemeinsamen Planung gibt es offenbar einen gewissen, bisher allerdings nicht klar markierten Spielraum für weitere Verbesserungen. Die Athener NATO-Ratstagung von 1962 hat in dieser Richtung - Konsultation im Kriegsfall und Information in Friedenszeiten - erste Ansätze gebracht, die damals jedoch nicht aussichtsreich genug erschienen, um diesen Weg weiterzugehen. Er wurde vielfach als zwar theoretisch bester, praktisch aber unbeschreitbarer Weg angesehen, weil er nur die Rechte, nicht aber die Leistungen der europäischen Verbündeten der Vereinigten Staaten regelte. So wurde in der Folgezeit, zumindest bis zur MLF­-Krise im Dezember 1964, mehr und mehr in Systemen mit gemeinsamer Finanzierung, gemeinsamem Besitz, gemeinsamer Planung und gemeinsamer Bemannung der aussichtsreichere „zweitbeste" Weg zu gemeinsamer strategischer Planung gesehen.

Die MLF-Diskussion ist oft genug beschrieben worden, es sei hier nur auf die politische Situation hingewiesen, aus der die deutsche Unterstützung dieses Planes entstand: Abbruch der Verhandlungen über den Beitritt Großbritanniens zum Gemeinsamen Markt, Nassauer Abkommen mit all seinen diplomatischen Komplikationen, vor allem der Ablehnung durch de Gaulle, Abschluss des deutsch-französischen Vertrags, der in dieser Situation unvermeidlich einen antiangelsächsischen Charakter annahm, und nicht zuletzt der Wechsel im Verteidigungsministerium in Bonn. So ist zwischen den Vereinigten Staaten und der Bundesrepublik bis zu einem gewissen Grad aus gegenseitigem Missverstehen und gegenseitigem „Appeasement" die MLF zunächst zu einem Symbol der „Rückversicherung" geworden, und erst im Laufe der Zeit haben sich die realeren Interessen aller Beteiligten, vor allem der Amerikaner und der Deutschen, klarer abgezeichnet. Dabei herrschte auf deutscher (zumindest auf politischer) Seite vielfach eine übertriebene Einschätzung der Möglichkeiten vor, die sich über die MLF auf dem Wege zu gemeinsamer Planung und stärkerer Integration ergeben könnten.

Gegenwärtig wird der MLF auf deutscher Seite keine vorrangige Bedeutung eingeräumt. Es gab in den vergangenen Monaten sehr widersprüchliche Erklärungen deutscher Politiker in Washington bezüglich der deutschen Absichten auf dem Gebiet der gemeinsamen Planung ein­schließlich der MLF, und es gab ebenso widersprüchliche Interpretationen möglicher deutscher Verzichtserklärungen während der deutsch-französischen Konsultationsgespräche im Januar 1965. In der Ende Mai erneut zusammengetretenen Pariser MLF­-Arbeitsgruppe arbeitet die Bundesrepublik als interessierter Partner mit. Das deutsche Interesse geht, wie das Interview von Außenminister Schröder zeigt, gegenwärtig dahin, die MLF-Option offenzuhalten, ohne im Augenblick irgendetwas zu forcieren. Eben dieses Interview und die nachfolgenden Reaktionen, vor allem von britischer Seite, machen jedoch deutlich, wie schwer es ist, eine solch labile Schwebelage zu halten. Es wäre gerade auch im wohlverstandenen Interesse von MLF-Gegnern wie Großbritannien gewesen, in dieser Phase die deutsche MLF-Option nicht anzutasten. Stattdessen wurde die wiederbelebte Frage der Nichtverbreitung von Kernwaffen von manchen Seiten zum Anlass genommen, um von der Bundesrepublik eine Anerkennung der Priorität eines Nichtverbreitungsabkommens vor einem MLF-Vertrag zu fordern, wozu man auf deutscher Seite, jedenfalls zu diesem Zeitpunkt, nicht bereit ist.

Eine solche Politik scheint in den gleichen Fehler zu verfallen, der die amerikanische Politik gegenüber der Force de Frappe jahrelang charakterisiert hat, nämlich durch unzeitgemäße Angriffe eine Position, die man überwinden will, zu verfestigen. Sie belastet überdies nicht nur die deutsche Politik, sondern auch das gegenwärtige Entspannungsmanöver der Vereinigten Staaten.

So wenig die Bundesrepublik im Augenblick die MLF-Option preisgeben will, so sehr scheint man auf deutscher Seite jetzt wieder auf die Möglichkeiten aufmerksam zu werden, die auf eine Trennung von Besitz und Planungsfunktion auf nuklearem Gebiet hinauslaufen, in der Methode also auf den Athener Weg zurückverweisen. Es gibt sogar Anzeichen dafür, dass sich das Interesse in Bonn - ermutigt durch Erfahrungen der letzten Monate - nicht mehr so sehr auf die Formalisierung des Konsultations-­ und Planungsprozesses konzentriert, wie dies bisher der Fall war, dass man also weniger in der Art des Gremiums oder in der Form der deutschen Beteiligung als in der Qualität der eigenen Argumente den Schlüssel zu wirklicher Planungsbeteiligung sieht. Diese Einsicht dürfte mit dem langsam anlaufenden Aufbau eines deutschen Planungsapparats wachsende Bedeutung gewinnen. Demgegenüber lässt sich von den bisherigen deutschen Bemühungen auf diesem Gebiet sagen, dass ihre Zielsetzung in der Regel nicht hinreichend klar war, dass sie oft auf die Schaffung von Gremien abzielten, ohne auf die eigene Rolle darin vorbereitet zu sein, und dass sie bestehende Möglichkeiten zu gemeinsamer Planung wie die NATO Defence Planning Working Group (DPWG) weitgehend unausgeschöpft ließen.

 

Wiedervereinigung und nukleare Waffen

Die ungelöste Deutschland-Frage und die Notwendigkeit, sich die Unterstützung der Wiedervereinigungspolitik durch die Verbündeten zu sichern, beschränken die politische Handlungsfreiheit der Bundesrepublik mehr als irgendein anderer Faktor. Diese prinzipielle Schwierigkeit kehrt selbstverständlich bei der Problematik der nuklearen Waffen wie­der. Grundlage der Bündnispolitik in dieser Frage sind die Verträge von 1954, die einen einseitigen deutschen Verzicht auf die Produktion von nuklearen Waffen und eine Verpflichtung der übrigen Partner zur Unterstützung der deutschen Wiedervereinigung enthalten. Es ist offensichtlich, dass ein direkter Zugang der Bundesrepublik zu nuklearen Waffen eine Wiedervereinigung, falls sie überhaupt möglich schiene, wesentlich er­schweren würde, und dass ein wiedervereinigtes Deutschland mit nuklearen Waffen von den Partnern der Bundesrepublik ebenso wenig akzeptiert würde wie von der Sowjetunion.

Andererseits ist die Bundesrepublik erstens daran interessiert, sich eine nukleare Option offenzuhalten, um sie in Verhandlungen über die Wiedervereinigung als Verhandlungsobjekt einsetzen zu können und um den nichtnuklearen Status der Bundesrepublik für den Fall, dass eine Wiedervereinigung als reale Möglichkeit ausgeschlossen werden muss, nicht für alle Zeit zu fixieren. Und sie ist zweitens daran interessiert, im Rahmen der NATO voll an der Planung der nuklearen Strategie teilzuhaben. Obwohl die deutschen Interessen in diesem Punkt völlig eindeutig sind, ist eine Zwischenzone des Misstrauens entstanden, in der Optionen als Absicht und Partizipation an der Planung als Verfügung dargestellt werden. Sie wird leider nicht nur von der Sowjetunion politisch ausgebeutet. Und es gibt für die Bundesrepublik praktisch keine Möglichkeit, derartige politische Manöver durch eigene Schritte zu unterbinden, wenn sie die Option aufrechterhalten will.

Die Bundesrepublik sieht sich vor allem mit zwei Problemen konfrontiert: Erstens muss sie Versuchen begegnen, die auf eine De-facto-Denuklearisierung der Bundesrepublik oder auf eine Formalisierung des nichtnuklearen Status der Bundesrepublik hinauslaufen und die dabei die Verbindung zwischen dem Nichtbesitz von Nuklearwaffen und der Unterstützung der Wiedervereinigungspolitik auflösen und unter Umständen sogar praktisch auf eine Formalisierung der Teilung Deutschlands hinauslaufen. Die einzige politisch akzeptable Möglichkeit für die Bundesrepublik wäre ein Abkommen, das Schritte zur Denuklearisierung mit Schritten zur Wiedervereinigung verbinden würde. Sie hat sich bis heute nicht als real erwiesen. Zweitens muss die Bundesrepublik in Rechnung stellen, dass eine deutsche Beteiligung an nuklearen NATO-Projekten (etwa 1958 an der taktisch-nuklearen Strategie oder 1963 an der MLF) von der Sowjetunion als zusätzliche Blockierung der Wiedervereinigung dargestellt werden kann und dass von Verbündeten wie Frankreich die weitere Unterstützung der Wiedervereinigungspolitik vom Verzicht auf die Teilnahme an solchen Projekten abhängig gemacht werden kann.

 

Europäische Einigung und nukleare Waffen

Die Probleme der nuklearen Verfügungsgewalt sind - vor allem als Ergebnis der französischen Politik - zu strukturellen Problemen der europäischen Einigung und der Beziehungen der Vereinigten Staaten zu den europäischen Ländern geworden, ohne dass eines der bisherigen Projekte einer gemeinsamen Verfügungsgewalt noch als Lösung dieser Strukturprobleme angesehen werden könnte. Weder eine europäische Atomstreitmacht noch eine atlantische Atomstreitmacht noch eine unter bestimmten Bedingungen zu europäisierende atlantische Atomstreitmacht bieten eine Aussicht auf eine Lösung dieser strukturellen Probleme, was immer sonst die Vorzüge jedes dieser drei Vorschläge sein mögen. Für eine europäische Atomstreitmacht fehlt jede politische Basis; eine atlantische Streitmacht begegnet dem Widerstand Frankreichs und dem Desinteresse der meisten anderen NATO-Partner; eine Europäisierung einer atlantischen Streitmacht stößt zumindest auf den Widerstand Großbritanniens und das Desinteresse Frankreichs. (In der Tat dürfte die scharfe Ablehnung der MLF durch Frankreich im Dezember 1964 auch durch die Möglichkeit einer Europäisierungsklausel motiviert gewesen sein, die den politischen Wert der Force de Frappe weitgehend bagatellisiert hätte.) Die Bundesrepublik hätte einer MLF mit einer Europäisierungsklausel unter französischer Beteiligung den Vorzug gegeben - der vom NATO-Standpunkt wohl vernünftigsten, aber eben auch unwahrscheinlichsten Lösung.

Die politische Unzulänglichkeit aller dieser Vorschläge und die Zuspitzung des amerikanisch-französischen Gegensatzes haben Bonn immer mehr zu einem Balanceakt zwischen Washington und Paris gezwungen, der den diplomatischen Spielraum der Bundesrepublik zwar theoretisch hätte ausweiten können, praktisch aber ihre politische Handlungsfreiheit noch weiter eingeengt hat. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt geht es nicht mehr darum, ob der europäischen oder der atlantischen Einigung der Vorrang zu geben ist, sondern darum, ob die europäische Einigung auf Kosten der deutsch-amerikanischen Beziehungen und der deutschen Sicherheit und mit dem möglichen Ergebnis einer französischen Hegemonialstellung in der Sechser-Gemeinschaft weitergetrieben werden soll, oder ob die bilaterale deutsch-amerikanische Zusammenarbeit im militärischen Bereich selbst auf die Gefahr eines Bruchs zwischen Paris und Bonn hin intensiviert werden soll.

Es muss an dieser Stelle der Hinweis genügen, dass die französische Nuklearmacht - so gering ihr gegenwärtiger militärischer Wert und in finanzieller und technologischer Hinsicht auch ihre Zukunftsaussichten sein mögen - in diesem Zusammenhang eine Schlüsselrolle spielt. Paris hat seit Langem auf eine Schwächung der deutsch-amerikanischen militärischen Zusammenarbeit hingearbeitet. Es hat für den Fall einer deutschen Beteiligung an der MLF - oder auch einem anderen System der gemeinsamen strategischen Planung - gedroht, die Unterstützung der Wiedervereinigungspolitik einzustellen. Es hat auf eine gemeinsame Verteidigungspolitik der EWG-Staaten gedrungen und unlängst weitere Fortschritte in der politischen Einigung Europas praktisch von einer solchen Einigung abhängig gemacht, die nach französischen Vorstellungen in der Sechser-Gemeinschaft zu einer Vormachtstellung der Nuklearmacht Frankreich führen müsste. Und es hat während des jüngsten Besuchs Gromykos in Paris betont, dass die Sowjetunion und Frankreich - als einzige Nuklearmächte in Kontinental-Europa - ein gemeinsames Interesse an einem nichtnuklearen Deutschland haben. Es ist offensichtlich, dass eine solche Politik Frankreichs mit vitalen deutschen Interessen kollidieren muss - mit Interessen, die mit der Frage deutscher Nuklearwaffen unmittelbar nicht das Mindeste zu tun haben.

 

Abschließende Bemerkungen

Die Probleme der nuklearen Bewaffnung stellen sich für die Bundesrepublik in völlig anderer Wei­ se als etwa für Frankreich. Für Frank­reich ging es um eine grundlegende Entscheidung, der dann mit Konsequenz und Geschick im Rahmen der finanziellen und technologischen Möglichkeiten und der Beeinflussbarkeit der Partner und Gegner für die gesamte französische Politik bestimmender Charakter gegeben wurde. Für die Bundesrepublik bildeten sie von Anfang an ein fundamentales und unausweichliches Dilemma, das in den verschiedensten außen- und verteidigungspolitischen Problemen wiederkehrte und wie nichts sonst die Beschränkungen der politischen Handlungsfreiheit der Bundesrepublik demonstrierte.

Dabei ist der entscheidende Punkt nicht die nukleare „Ungleichheit" im Vergleich zu anderen mittleren Mächten, die nukleare Waffen verfügbar haben - sie könnte unter Umständen sogar durchaus im deutschen Interesse sein -, sondern dass von anderen, das heißt in erster Linie Frankreich, der Besitz von Atomwaffen machtpolitisch auf Kosten der Bundesrepublik ausgebeutet wird und der nichtnukleare Status der Bundesrepublik in diskriminierender Weise fixiert wer­den soll. Geduld und Vorsicht der Bundesrepublik allein können diese Schwierigkeiten nicht vermeiden. Eine Kernwaffendiplomatie gegenüber der Bundesrepublik, wie sie von Frankreich in den letzten Monaten mit bewusst gesteigerter Rücksichtslosigkeit praktiziert wurde, musste unvermeidlich zu negativen Reaktionen in der Bundesrepublik führen. Dabei besteht nicht die Gefahr, dass die Bundesrepublik nun ihrerseits beschließt, Nuklearmacht zu werden, sondern dass sie sich enttäuscht von ihrer bisherigen Integrationspolitik auf einen Kurs zurückzieht, der den nationalen Egoismus in gleichem Maße betont wie de Gaulle - ein Weg, der nicht nur die offenen Probleme der äußeren Sicherheit der Bundesrepublik ungelöst ließe, sondern überdies ihre innere Stabilität stark gefährden würde. Es gibt keine aussichtsreiche Alternative zur Integrationspolitik, aber es gibt auch keine Aussicht auf ein Maß von Integration, das die deutschen Dilemmas beseitigt. Diese lassen sich günstigstenfalls abschwächen durch eine behutsame, aber eindeutige deutsche Politik gegenüber den Verbündeten, die zugleich, nach dem Vorbild aller Verbündeten, aufhört, auf die Ebene der Integrationspolitik beschränkt zu sein.

 

Der Beitrag ist erschienen in: Europa-Archiv, 17/1965, S. 637-652. In dieser Online-Fassung sind die Fußnoten nicht enthalten.

Uwe Nerlich, Mitarbeiter des Forschungsinstituts der Deutschen Gesellschaft für Auswärtige Politik, Bonn. Dem Beitrag liegt eine Studie zugrunde, die vom Verfasser für das Stanford Research Institute, Menlo Park. Calif., USA, angefertigt wurde.

Bibliografische Angaben

Der Beitrag ist erschienen in: Europa-Archiv, 17/1965, S. 637-652.

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